Rechtsprechung
| BGH, 11.12.1990 - 5 StR 519/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerhinterziehung - Beendigung der Tat
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 149, 370 AO
Steuerstrafrecht; Beendigung der Steuerhinterziehung bei Untätigkeit
Papierfundstellen
- NJW 1991, 1315
- NJW 1991, 1316
- MDR 1991, 360
- NStZ 1991, 137
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …
Auszug aus BGH, 11.12.1990 - 5 StR 519/90
Für die Gewerbesteuern folgt dies daraus, dass das Finanzamt bis dahin die Festsetzung der Gewerbesteuer (§ 16 GewStG ) für das Jahr 1977 bei rechtzeitiger Einreichung der Steuererklärung abgeschlossen hätte (vgl. BGHSt 30, 122, 123; 36, 105, 111; Senatsbeschluss vom 17. Juli 1979 - 5 StR 410/79). - BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80
Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 11.12.1990 - 5 StR 519/90
Für die Gewerbesteuern folgt dies daraus, dass das Finanzamt bis dahin die Festsetzung der Gewerbesteuer (§ 16 GewStG ) für das Jahr 1977 bei rechtzeitiger Einreichung der Steuererklärung abgeschlossen hätte (vgl. BGHSt 30, 122, 123; 36, 105, 111; Senatsbeschluss vom 17. Juli 1979 - 5 StR 410/79). - BGH, 03.03.1989 - 3 StR 552/88
Wiederholung von falschen Angaben aus den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen …
Auszug aus BGH, 11.12.1990 - 5 StR 519/90
Der Bundesgerichtshof hat bereits dargelegt, dass die Umsatzsteuerhinterziehung in der Regel mit dem Eingang der Jahressteueranmeldung (§ 18 Abs. 3 UStG ) beim Finanzamt beendet ist (BGHR StGB § 78 a Satz 1 Umsatzsteuerhinterziehung 1 = NStZ 1989, 326 ). - BGH, 17.07.1979 - 5 StR 410/79
Zeitpunkt des Erfolges der Steuerverkürzung bei unterbliebener Steuerfestsetzung …
Auszug aus BGH, 11.12.1990 - 5 StR 519/90
Für die Gewerbesteuern folgt dies daraus, dass das Finanzamt bis dahin die Festsetzung der Gewerbesteuer (§ 16 GewStG ) für das Jahr 1977 bei rechtzeitiger Einreichung der Steuererklärung abgeschlossen hätte (vgl. BGHSt 30, 122, 123; 36, 105, 111; Senatsbeschluss vom 17. Juli 1979 - 5 StR 410/79).
- BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08
Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit"; …
Wegen der engen Verzahnung der umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten, die sich jeweils auf dasselbe Kalenderjahr beziehen, ist das Tatgeschehen bei der Umsatzsteuerhinterziehung auch im Hinblick auf die unrichtigen oder pflichtwidrig nicht abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen regelmäßig erst dann endgültig abgeschlossen, wenn diejenige Steuerhinterziehung beendet ist, die durch Nichteinreichung einer Umsatzsteuerjahreserklärung oder durch Abgabe einer unrichtigen Jahreserklärung begangen worden ist; lediglich diese Steuerhinterziehung ist im Zeitpunkt ihrer Vollendung zugleich beendet (vgl. BGHSt 38, 165, 171; BGH NJW 1989, 2140, 2141; BGH wistra 1991, 215, 216). - BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01
Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer …
Auch die Beendigung der Unterlassungstat sei damit erst mit Abschluß der allgemeinen Veranlagungsarbeiten des Finanzamtes gegeben (vgl. BGHR AO § 370 Verjährung 3;… so auch Jähnke in LK 11. Aufl. § 78a Rdn. 6, 9;… Kohlmann, Steuerstrafrecht 7. Aufl. § 376 AO Rdn. 40, 43;… G. Schäfer in Festschrift für Hanns Dünnebier, 1982, S. 541, 543).Rn. 27 b) Die abweichenden Auffassungen geben dem Senat keinen Anlaß, seine bisherige Rechtsprechung aufzugeben, wonach bei Veranlagungssteuern eine Unterlassungstat im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO erst dann beendet ist, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten in dem betreffenden Bezirk für den maßgeblichen Zeitraum allgemein abgeschlossen hat (vgl. BGHR AO § 370 Verjährung 3).
Da es aber nicht vorhersehbar ist, ob nach Abschluß der allgemeinen Veranlagungsarbeiten des Finanzamts noch irgendwann gegen den Täter ein Steuerbescheid erlassen wird, ist die Hinterziehung einer Veranlagungssteuer durch Unterlassen als beendet anzusehen, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten in dem betreffenden Bezirk für den maßgeblichen Zeitraum allgemein abgeschlossen hat (vgl. BGHR AO § 370 Verjährung 3).
- BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08
Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von …
Rn. 7 a) Selbst wenn man wegen der Einschaltung eines Steuerberaters davon ausgeht, dass dem Angeklagten über die gesetzliche Frist nach § 149 Abs. 2 AO (31. Mai 2000) hinaus eine Fristverlängerung eingeräumt war (vgl. die Gleichlautenden Erlasse der Obersten Finanzbehörden der Länder über Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 1999, BStBl. 2000 1, 86), war die Tat jedenfalls spätestens am 30. September 2000 beendet (vgl. BGHR AO § 370 Verjährung 3).
- BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung …
Zwar ist der Zeitpunkt des § 149 Abs. 2 AO für die Abgabe der Jahreserklärung auch für die Beendigung der durch Unterlassen begangenen Umsatzsteuerhinterziehung maßgeblich (vgl. Urteil des Senats vom 11. Dezember 1990 - BGHR AO § 370 Verjährung 3 - für den Fall, daß weder Voranmeldungen noch eine Jahreserklärung abgegeben wurden, und Urteil des Senats vom 10. Dezember 1991 - BGHSt 38, 165, 169 - für den Fall, daß unrichtige Voranmeldungen, aber keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgegeben wurden). - BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90
Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete …
Bis zu diesem Zeitpunkt liegt nur versuchte Steuerhinterziehung vor (BGHSt 30, 122, 123 [BGH 20.05.1981 - 2 StR 666/80]; 36, 105, 111 [BGH 01.02.1989 - 3 StR 450/88]; BGH Beschluß vom 17. Juli 1979 - 5 StR 410/79 - undUrteil vom 11. Dezember 1990 - 5 StR 519/90 - Kohlmann Steuerstrafrecht, 5. Aufl., § 370 AO Rdn 139.1 und 261 m.w.N.). - BFH, 05.08.2010 - V R 13/09
Haftung des Lieferers in einem Umsatzsteuerkarussell gemäß § 71 AO - …
Rn. 47 aa) Eine Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen nicht abgegebener Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist vollendet, wenn eine Steueranmeldung --hier die einzelnen Umsatzsteuer-Voranmeldungen für die Monate August bis November 1999-- zum gesetzlich vorgegebenen Termin ausbleibt (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. Entscheidungen vom 11. Dezember 1990 5 StR 519/90, wistra 1991, 215; grundlegend vom 17. März 2009 1 StR 627/08, BGHSt 53, 221; vom 2. Dezember 2008 1 StR 344/08, wistra 2009, 189). - BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91
Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung; …
Zur Beendigung der Umsatzsteuerhinterziehung, wenn der Steuerschuldner innerhalb des Kalenderjahres unrichtige Voranmeldungen aber keine Jahressteuererklärung abgibt (Fortentwicklung BGH, 11. Dezember 1990, 5 StR 519/90, BGHR AO § 370 Verjährung 3).Rn. 27 Auch wenn weder Voranmeldungen noch eine Jahreserklärung abgegeben werden, ist die Tat mit dem Fristablauf für die Jahreserklärung beendet (BGHR AO § 370 Verjährung 3).
- BGH, 19.01.2011 - 1 StR 640/10
Vollendung der Steuerhinterziehung bei Fälligkeitssteuern und …
Liegt die als Steuerfestsetzung geltende Steueranmeldung zum Fälligkeitszeitpunkt nicht vor, ist zu diesem Zeitpunkt die Steuer i.S.v. § 370 Abs. 4 Satz 1 AO verkürzt (vgl. BGH…, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, Rn. 8; BGH…, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 344/08, Rn. 15, wistra 2009, 189; BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1990 - 5 StR 519/90, wistra 1991, 215;… Joecks in 6 Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 370 AO, Rn. 37;… Jäger in Klein, AO, 10. Aufl., § 370, Rn. 105;… Kohlmann, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., Stand Dezember 2010, § 370 AO, Rn. 457). - BGH, 23.01.2002 - 5 StR 540/01
Steuerhinterziehung; Unzumutbarkeit; Nemo-tenetur-Grundsatz; Suspendierung der …
Für die Tatvollendung bei der Hinterziehung der Gewerbesteuer ist dabei auf den Zeitpunkt abzustellen, bis zu dem die Arbeiten hinsichtlich der Festsetzung der Gewerbesteuer (§ 16 GewStG) durch die zuständige Gemeinde im wesentlichen abgeschlossen sind (vgl. BGH NJW 1991, 1315). - BGH, 02.12.2008 - 1 StR 344/08
Beihilfe und Mittäterschaft bei Steuerhinterziehung (Beendigung bei der …
Rn. 17 Zugleich war die Tat jeweils beendet (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 165, 170; BGH wistra 1991, 215, 216). - BGH, 31.05.2011 - 1 StR 189/11
Verjährung bei der Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen
- BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93
Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für …
- FG Köln, 26.02.2014 - 12 K 1957/13
Festsetzungsfrist bei Rückforderung von Kindergeld
- FG Köln, 10.04.2019 - 9 K 167/15
Haftung: Haftung des Steuerberaters nach § 71 AO wegen Beihilfe zur …
- OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
Haftbefehl: Anforderungen an die Konkretheit der Darstellung des Tatvorwurfs im …
- BGH, 27.03.1991 - 3 StR 358/90
Strafaussetzung - Bewährungszeit - Gesamtfreiheitsstrafe - Umsatzsteuer - …
- FG Baden-Württemberg, 22.07.2009 - 12 K 445/06
Bezugnahme des Finanzgerichts auf tatsächliche Feststellungen und rechtliche …
- BGH, 09.01.1991 - 3 StR 243/90
Geschäftsführer - GmbH - Steuerhinterziehung - Steuervoranmeldung - …
- FG Baden-Württemberg, 25.06.2008 - 12 K 407/04
Haftung des Initiators eines sog. Umsatzsteuer-Karussells für …
- BGH, 23.05.1991 - 5 StR 9/91
Gesamtvorsatz - Vorsatz - Tatplan - Tatdurchführung - Tateinheit - (Beihilfe zur) …
- OLG Karlsruhe, 03.01.1994 - 2 Ss 173/92
Telefonüberwachung; Verwertungsverbot; Verwertung; Beweis; Aussagedelikt; …
- BGH, 01.04.1992 - 5 StR 115/92
Fortsetzungszusammenhang bei nachgereichten Umsatzsteuervoranmeldungen
- OLG Braunschweig, 23.10.2025 - 1 Ors 47/25
Steuerhinterziehung, Einkommensteuerhinterziehung, Schätzungsfall, Urtelsgründe, …
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Rechtsprechung
| BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90 B |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorsätzliche Nichtabgabe von Steuererklärungen - Bildung des Gesamtvorsatzes nach Tatbeginn - Erweiterung des Gesamtvorsatzes auf zusätzliche Einzelhandlungen bis zur Beendigung des letzten von mehreren vorgeplanten Handlungsteilen - Fehlerhafte Annahme fortgesetzter ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fortsetzungszusammenhang - Mehrere Taten - Zeitliche Überschneidung - Gesamtvorsatz - Gesamterfolg - Gesamtumfang der Tat - Einkommenshinterziehung - Abgabe der Steuererklärung - Entwicklung des Einkommens - Umsatzsteuerhinterziehung - Vorgeplante Handlungsteile
- rechtsportal.de (Leitsatz)
AO § 370 Abs. 1 Nr. 1
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 370 AO
Steuerstrafrecht; kein Gesamtvorsatz für die Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Schwarzarbeit
Verfahrensgang
- BGH, 24.10.1990 - 3 StR 387/90
- BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90 B
Papierfundstellen
- NStZ 1991, 137
- StV 1991, 157
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89
Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug
Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90
Auch der 1., 4. und 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs haben in letzter Zeit bei unterschiedlichsten Fallgestaltungen wiederholt auf das Erfordernis hingewiesen, daß sich der einheitliche Wille des Täters auf den Gesamtumfang der Tat erstrecken muß (BGHSt 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89];… BGHR StGB vor § 1 f H Gesamtvorsatz 9, 13, 14, 18 bis 22).Hinzu kommt, daß einem rechtsfehlerfrei festgestellten Gesamtvorsatz eine wesentlich erhöhte kriminelle Energie anhaftet, die sich fast zwangsläufig bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten auswirken muß (BGHSt 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89];… BGHR StGB vor § 1 f H, Auswirkung, nachteilige 5), während auf der anderen Seite die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn zwischen den einzelnen gleichartigen, gegen dasselbe Opfer gerichteten Taten ein enger sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (…BGHR StGB § 46 II Tatumstände 4; § 54 I Bemessung 2-4).
- BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …
Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90
Er muß auf einen Gesamterfolg gerichtet sein und den späteren Verlauf der mehreren Teilakte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (BGHSt 36, 105, 110). - BGH, 03.03.1989 - 3 StR 552/88
Wiederholung von falschen Angaben aus den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen …
Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90
Die Tatbeendigung bei Umsatzsteuerhinterziehung hat der Senat grundsätzlich in dem Eingang der Jahressteuererklärung beim Finanzamt gesehen (BGHR AO § 168 Steueranmeldung 1; § 370 I Vollendung 2). - BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88
Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung
Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90
Im Zweifel ist Tatmehrheit anzunehmen (vgl. ferner BGHSt 35, 318 und die Leitsatzentscheidungen BGHR a.a.O. 16, 23 sowie Jähnke GA 1989, 376),. - BGH, 21.10.1987 - 2 StR 516/87
Tatmehrheit - Gesamtstrafe - Erhöhung der Einsatzstrafen - Situativer …
Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90
Hinzu kommt, daß einem rechtsfehlerfrei festgestellten Gesamtvorsatz eine wesentlich erhöhte kriminelle Energie anhaftet, die sich fast zwangsläufig bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten auswirken muß (BGHSt 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89];… BGHR StGB vor § 1 f H, Auswirkung, nachteilige 5), während auf der anderen Seite die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn zwischen den einzelnen gleichartigen, gegen dasselbe Opfer gerichteten Taten ein enger sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGHR StGB § 46 II Tatumstände 4; § 54 I Bemessung 2-4).
- BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91
Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung; …
Der Entschluß, künftig bei sich bietenden Gelegenheiten beliebig oft Straftaten gleicher Art zu begehen, begründet allein noch keinen Gesamtvorsatz (BGHSt 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321; 2, 163, 167; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 30 und 33). - BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92
Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern …
Sie genügen nicht den strengen Anforderungen (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 30), die zur subjektiven Tatseite der fortgesetzten Handlung an die Annahme eines Handelns mit Gesamtvorsatz zu stellen sind.Das Vorhaben, eine Tat "bei sich bietender Gelegenheit" zu wiederholen, reicht für gesamtvorsätzliches Handeln nach der - auch in der neueren Rechtsprechung - grundsätzlich übereinstimmenden Auffassung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs nicht aus (vgl. BGHSt 38, 165, 166; 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 12, 148, 145; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 10, 13, 14, 30 und 33).
- BGH, 16.07.1991 - 5 StR 229/91
Erweiterung des Vorsatzes - Gesamtvorsatz - zulässigkeit - …
Er muß den späteren Ablauf der einzelnen Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger sowie Ort, Zeit und ungefähre Begehungsart in Betracht kommen (BGHSt 36, 105, 110; 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 10, 13, 19, 20, 30).
- BGH, 09.03.1993 - 5 StR 37/93
Voraussetzungen für die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs
Der Entschluß, künftig bei sich bietenden Gelegenheiten beliebig oft Straftaten gleicher Art zu begehen, begründet allein noch keinen Gesamtvorsatz (BGHSt 38, 165; 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 2, 163, 167; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 30 und 33). - BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02
Verteidigung der Rechtsordnung bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen wegen …
Maßgeblich ist vielmehr, dass der Angeklagte die unrichtigen Einkommensteuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 1996 mit 1998 zu unterschiedlichen Zeiten gefertigt und sie mit erheblichem zeitlichen Abstand beim Finanzamt eingereicht hat (vgl. dazu z.B. BGH wistra 1996, 231; HFR 1995, 545, wistra 1991, 135 jeweils m.w.N.). - BGH, 13.12.1990 - 4 StR 516/90
Anforderungen an die Differenzierung zwischen Diebstahl und fortgesetzten …
Der Senat neigt - aus den von Jähnke in GA 1989, 376, 386 ff angestellten Erwägungen - dazu, daß sie - über BGHSt 36, 105, 114 f hinaus - aufzugeben sein wird (vgl. auch BGH, Beschluß vom 14. November 1990 - 3 StR 387/90).
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