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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 03.03.1992 - 617 Qs 7/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7284
LG Hamburg, 03.03.1992 - 617 Qs 7/92 (https://dejure.org/1992,7284)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.1992 - 617 Qs 7/92 (https://dejure.org/1992,7284)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 1992 - 617 Qs 7/92 (https://dejure.org/1992,7284)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 401
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Trier, 19.01.2000 - 2a Qs 2/00

    Ausgestaltung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung gegen einen von einem …

    Danach ist eine Übermittlung von Daten aus anderen Zweigen der Jugendhilfe an die JGH und von dort an das Jugendgericht zulässig, wenn die Daten zur Erfüllung der Aufgaben der JGH bzw. des Gerichts notwendig sind (LG Hamburg NStZ 1993, 401 [LG Hamburg 03.03.1992 - 617 Qs 7/92] f).
  • LG Fulda, 06.05.2004 - 2 Qs 34/04
    Aus § 35 Abs. 3 SGB I ergibt sich ein auch im Strafverfahren geltendes Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot zu Gunsten der Sozialbehörde (…vgl. KK - StPO, 5. Aufl. § 161 Rd.-Nr. 9;… Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 161, Rd.-Nr. 6;… Lemke, StPO, 3. Aufl., § 161 Rd.-Nr. 8; KMR-StPO, S 161 Rd.-Nr. 11; LG Berlin, NDV 92, 417; LG Braunschweig, NJW 86, 2586; LG Hamburg, NStZ 93, 401;… Mrozynski, SGB 1, 2. Aufl., § 35 Rd.-Nr. 24; Hauck-Haines, SGB l, § 35 Rd.-Nr. 127 Kunkel, Justiz- und Sozialdatenschutz StV 2000, 531, Zeugnisverweigerungsrecht und Datenschutz StV 2002, 333).
  • OLG Hamm, 24.09.2007 - 2 Ws 304/07

    Jugendgerichtsverfahren; sofortige Beschwerde; Statthaftigkeit; Berufungsurteil

    Der Senat tritt damit der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung bei, nach der die durch § 59 Abs. 1 Satz 2 JGG eingeräumte Möglichkeit, eine sofortige Beschwerde gegen ein Berufungsurteil einzulegen, wegen § 55 Abs. 2 JGG für denjenigen Verfahrensbeteiligten entfällt, der zuvor bereits Berufung eingelegt und dadurch das ihm zur Verfügung stehende Wahlrechtsmittel bereits verbraucht hat (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198f.; OLG Celle NStZ 1993, 401; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 27; OLG Saarbrücken StraFo 2003, 431;… Brunner/Dölling, JGG, 10. Aufl., § 59 Rn 2, 3; § 55 Rn 14;… Böhm, Einführung in das Jugendstrafrecht, 3. Aufl., S. 3; siehe auch noch OLG Hamm JMBl. NW 1954, 10).
  • OLG Zweibrücken, 07.12.2015 - 1 Ws 291/15

    Jugendstrafverfahren: Anfechtung eines Berufungsurteils, durch welches die …

    Rn. 5 Demgegenüber geht die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass die durch § 59 Abs. 1 JGG eingeräumte Möglichkeit, eine sofortige Beschwerde gegen das Berufungsurteil einzulegen, wegen § 55 Abs. 2 JGG für denjenigen Verfahrensbeteiligten entfällt, der zuvor Berufung eingelegt und dadurch das ihm zur Verfügung stehende Wahlrechtsmittel bereits verbraucht hat (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198f.; OLG Celle NStZ 1993, 401; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 27; OLG Saarbrücken StraFo 2003, 431; OLG Hamm VRS 113, 383).
  • LG Berlin, 23.09.1998 - 534 Qs 103/98

    Verweigerung der Auskunft über die Todesursache und die Herausgabe des …

    Der Verweis des beschwerdeführenden Landesamtes auf die spezialgesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches ( § 35 SGB I i.V.m. §§ 67 bis 85 SGB X ) geht fehl, da der dortige Betroffene nicht der behandelnde Arzt, sondern derjenige [Beschuldigte] ist, der vom Arzt behandelt worden ist (vgl. LG Hamburg, NStZ 93, 401 f.).
  • OLG Köln, 02.09.2020 - 2 Ws 452/20
    Rn. 13 Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung entfällt - anders als teilweise in der Literatur vertreten (…zu vgl. Ostendorf, JGG, 10. Aufl., § 59 Rn. 2) - die durch § 59 Abs. 1 JGG eingeräumte Möglichkeit, eine sofortige Beschwerde gegen das Berufungsurteil einzulegen, wegen § 55 Abs. 2 JGG für denjenigen Verfahrensbeteiligten, der zuvor Berufung eingelegt und dadurch das ihm zur Verfügung stehende Wahlrechtsmittel bereits verbraucht hat (zu vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.12.2015 - 1 Ws 291/15 -, juris; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198f.; OLG Celle NStZ 1993, 401; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 27; OLG Saarbrücken StraFo 2003, 431; OLG Hamm VRS 113, 383).
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