Rechtsprechung
BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen im Rahmen des Strafausspruches
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 105
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 26
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre
Auszug aus BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98
Solch unvollständiger Vortrag ist ebenfalls unzulässig, da er dazu führt, daß sich die Revision nicht mit Umständen auseinandersetzen muß, die gegen ihr Vorbringen sprechen (BGHSt 40, 218, 240). - BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88
Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende
Auszug aus BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98
Der Tatrichter, der sich einen persönlichen Eindruck vom Angeklagten verschaffen kann, hat dabei einen erheblichen Beurteilungsspielraum (BGHSt 36, 37, 38 m.w.Nachw.). - BGH, 06.03.1987 - 3 StR 52/87
Jugendverfehlung - Jugendstrafrecht
Auszug aus BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98
Entscheidend hierfür ist, ob unabhängig vom generellen Reifegrad des Angeklagten die konkrete Tat auf jugendlichen Leichtsinn, Unüberlegtheit oder soziale Unreife zurückgeht (BGH NStZ 1987, 366 m.w.Nachw.).
- BGH, 18.04.1984 - 2 StR 103/84
Jugendgerichtshilfe - Vertreter des Sachbearbeiters - Berichterstattung - …
Auszug aus BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98
Da nach alledem Zweifel an einer normalen Reifeentwicklung des Angeklagten, insbesondere wegen Auffälligkeiten in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung (vgl. BGH NStZ 1984, 467 Nr. 24), nicht ersichtlich sind, durfte die Jugendkammer auch den nicht näher begründeten Hilfsbeweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Reifegrad des Angeklagten in den Urteilsgründen wegen eigener Sachkunde (§ 244 Abs. 4 Satz 1 StPO) ablehnen (…BGH aaO Nr. 25; vergleichbar auch Beschluß vom 15. Oktober 1996 - 1 StR 591/96). - BGH, 15.10.1996 - 1 StR 591/96
Rechtliche Überprüfung der Nichtanordnung einer Unterbringung gem. § 64 StGB - …
Auszug aus BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98
Da nach alledem Zweifel an einer normalen Reifeentwicklung des Angeklagten, insbesondere wegen Auffälligkeiten in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung (vgl. BGH NStZ 1984, 467 Nr. 24), nicht ersichtlich sind, durfte die Jugendkammer auch den nicht näher begründeten Hilfsbeweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Reifegrad des Angeklagten in den Urteilsgründen wegen eigener Sachkunde (§ 244 Abs. 4 Satz 1 StPO) ablehnen (…BGH aaO Nr. 25; vergleichbar auch Beschluß vom 15. Oktober 1996 - 1 StR 591/96). - BGH, 08.10.1990 - 4 StR 426/90
Voraussetzungen der Ablehnug der Strafaussetzung zur Bewährung im …
Auszug aus BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98
Daß sie ihren auch bei dieser Prüfung bestehenden erheblichen Beurteilungsspielraum (BGH StV 1991, 424) überschritten hätte, ist nicht ersichtlich.
- BGH, 17.10.2000 - 1 StR 261/00
Anwendungsvoraussetzungen für das Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden; Einfluß …
a) Ein Heranwachsender ist einem Jugendlichen gleichzustellen (§ 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG), wenn in ihm noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirken (BGH NStZ-RR 1999, 26; BGHSt 36, 37).Eine Jugendverfehlung (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG) liegt vor, wenn, unabhängig vom generellen Reifegrad des Angeklagten, die konkrete Tat auf jugendlichen Leichtsinn, Unüberlegtheit oder soziale Unreife zurückgeht (BGH NStZ-RR 1999, 26, 27; StV 1987, 366).
Insgesamt ist jedenfalls nicht ersichtlich, daß die Jugendkammer den bei der Prüfung von § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG bestehenden weiten tatrichterlichen Beurteilungsspielraum (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 26, 27; StV 1991, 424) überschritten hätte.
- LG Bonn, 04.10.2007 - 8 KLs 16/07
Foltermord von Siegburg: Die brutale Jugend des Pascal I.
Eine Jugendverfehlung liegt vor, wenn, unabhängig vom generellen Reifegrad des Angeklagten, die konkrete Tat auf jugendlichen Leichtsinn, Unüberlegtheit oder soziale Unreife zurückgeht (vgl. nur BGH NStZ 2001, 102; BGH NStZ-RR 1999, 26). - BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
Diebstahl (Mitgewahrsam; Angestellter; Hilflosigkeit; Verhältnis des besonders …
Zwar hat der Tatrichter auch insoweit einen weiten Beurteilungsspielraum (BGH NStZ-RR 1999, 26, 27 m.w.N.) und die bisherigen Feststellungen zu Taten und Täter drängen die Annahme von Jugendverfehlungen jedenfalls nicht auf.
- LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16
Stutthof-Prozesse
Der Tatrichter, der sich einen persönlichen Eindruck vom Angeklagten verschaffen kann, hat dabei einen erheblichen Beurteilungsspielraum (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88 -, BGHSt 36, 37, juris, m.w. N.; BGH, Urteil vom 01.07.1998 - 1 StR 182/98 -, juris). - BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03
Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft (Auslegung); Beweiswürdigung (überspannte …
Dies führt dazu, daß die Revision sich nicht mit Umständen auseinandersetzen muß, die gegen ihr Vorbringen sprechen können (vgl. BGHSt 40, 218, 240; BGH NStZ-RR 1999, 26, 27). - BayObLG, 27.11.2023 - 203 StRR 381/23
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Trunkenheit im Verkehr, Fahrlässige …
Nachteiliges darf der Beschwerdeführer nicht übergehen, er muss auch die Fakten vortragen, die für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes sprechen können, der seiner Rüge den Boden entzieht (BVerfG…, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99 -, BVerfGE 112, 185-216, juris Rn. 94; BGH, Urteil vom 1. Juli 1998 - 1 StR 182/98 -, juris Rn. 16, 17 zu einer partiellen Wiedergabe eines Gutachtens;… Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 344 Rn. 38 m.w.N.). - BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02
Indizwert einer Stunden nach der Tat festgestellten BAK
Solch unvollständiger Vortrag führt dazu, daß sich die Revision nicht mit Umständen auseinander setzen muß, die gegen ihr Vorbringen sprechen (BGHSt 40, 218, 240; BGH, Urteil vom 1. Juli 1998 - 1 StR 182/98). - LG Bonn, 08.05.2009 - 22 KLs 38/08
Tötung eines Häftlings im Jugendstrafvollzug der Justizvollzugsanstalt Siegburg …
Von einer solchen spricht man nur dann, wenn, unabhängig vom generellen Reifegrad des Angeklagten, die konkrete Tat auf jugendlichen Leichtsinn, Unüberlegtheit oder soziale Unreife zurückgeht (vgl. nur BGH NStZ 2001, 102; BGH NStZ-RR 1999, 26). - BGH, 21.07.2005 - 1 StR 78/05
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verzögerung in einzelnen …
Ordnungsgemäßer Vortrag i. S. d. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO verlangt, dass sich der Beschwerdeführer auch mit Umständen befasst, die seinem Vorbringen den Boden entziehen könnten (BGHSt 40, 218, 240; BGH NStZ-RR 1999, 26, 27; vgl. auch BVerfG NJW 2005, 1999, 2001 m. w. N.). - BGH, 29.05.2002 - 2 StR 2/02
Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen; Aufklärungspflicht …
Bei Reifeentscheidungen ist in der Regel die Anhörung eines Sachverständigen nicht geboten (vgl. BGH NStZ 1984, 467; BGH, Urt. v. 1. Juli 1998 1 StR 182/98). - OLG Hamm, 25.11.2004 - 2 Ss 413/04
Jugendrecht; Jugendstrafe; jugendtümliche Verfehlung, Erwachsenenrecht
- BGH, 01.04.2004 - 1 StR 101/04
Darlegungsanforderungen bei der Rüge einer durch einen Beweisantrag …
- LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20
Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen …
- AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16
Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines …
- OLG Celle, 28.05.2021 - 2 Ss 38/21
Ausbleiben einer Mitteilung der Jugendgerichtshilfe kein Rechtsmangel; Fehlende …
- AG Rudolstadt, 02.07.2013 - 110 Js 14767/12
Anwendung von Jugendstrafrecht: Mit bedingtem Schädigungsvorsatz verübter …
- OLG Dresden, 30.10.1998 - 2 Ss OWi 566/98
- KG, 14.10.2009 - 1 Ss 387/09
- AG Rudolstadt, 21.02.2012 - 771 Js 32122/11
Betäubungsmittel - unerlaubte Einfuhr in Mittäterschaft und Beihilfe zum …
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 5 Ss (OWi) 10/98 - (OWi) 11/98 I |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StVO § 37; BKat Nr. 34.2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 26 (Ls.)
- NZV 1998, 335
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 06.01.1997 - 5 Ss OWi 392/96
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 5 Ss OWi 10/98
Entsprechend § 1 Abs. 2 BKatV reichen die fahrlässige Begehungsweise und das Fehlen von Voreintragungen für eine Herabsetzung der Geldbuße nicht aus und rechtfertigen etwaige berufliche Nachteile ein Absehen vom Fahrverbot nicht (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 6. Januar 1997 in VRS 93, 200 = MDR 1997, 384 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 15.10.1997 - 5 Ss OWi 277/97
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 5 Ss OWi 10/98
Durch dieses unschwer vermeidbare Fehlverhalten hat der Betroffene die ihm als Kraftfahrer obliegende Sorgfaltspflicht grob verletzt (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1997 - 5 Ss (OWi) 277/97 - (OWi) 138/97 I).