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   BayObLG, 22.05.2001 - 4St RR 63/2001, 4St RR 63/01   

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https://dejure.org/2001,8650
BayObLG, 22.05.2001 - 4St RR 63/2001, 4St RR 63/01 (https://dejure.org/2001,8650)
BayObLG, Entscheidung vom 22.05.2001 - 4St RR 63/2001, 4St RR 63/01 (https://dejure.org/2001,8650)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 4St RR 63/2001, 4St RR 63/01 (https://dejure.org/2001,8650)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StGB § 27 Abs. 1; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27 Abs. 1; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Anwendung des Zweifelssatzes bei Unwissenheit des Gehilfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gehilfe; Verstoß gegen das BtMG; Schuldgehalt; Betäubungsmittelart; Aufklärungsrüge

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 53
  • BayObLGSt 2001, 70
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89

    Ingrid Strobl

    Auszug aus BayObLG, 22.05.2001 - 4St RR 63/01
    Die Art der gehandelten Betäubungsmittel ist im Hinblick auf das unterschiedliche Gefährdungspotential wesentliches Kriterium für den Unrechtsgehalt der unterstützten Haupttat und muss deshalb grundsätzlich vom Gehilfenvorsatz mit umfasst sein (BGHSt'42, 135/139; BGH NStZ 1990, 501).

    Die "Angriffsrichtung" der unterstützten Tat (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 6) verändert sich dadurch nicht und wird weiterhin vom Gehilfenvorsatz umfasst.

  • BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88

    Beihilfe ausschlaggebend als schwerer Fall für die Bewertung der Tat des Gehilfen

    Auszug aus BayObLG, 22.05.2001 - 4St RR 63/01
    Lediglich der Schuldgehalt der Beihilfe, der unabhängig von demjenigen der Haupttat festzustellen und zu bewerten ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Gehilfe 2), stellt sich geringer dar.

    Der Schuldgehalt der Beihilfe orientiert sich nicht in erster Linie an der Haupttat, sondern - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - an der Beihilfe selbst (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Gehilfe 2).

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BayObLG, 22.05.2001 - 4St RR 63/01
    Das gilt bei Ecstasy-Tabletten auch dann, wenn die Anzahl der Tabletten feststeht (BGHSt 42, 255/267).
  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BayObLG, 22.05.2001 - 4St RR 63/01
    Es fehlt an der bestimmten Behauptung des Ergebnisses, das von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1), sowie an der Darlegung jener Umstände, die das Gericht zu der vermissten Beweiserhebung hätten drängen müssen (vgl..BGH StV 1998, 635).
  • BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99

    "Geringe Menge" Heroin

    Auszug aus BayObLG, 22.05.2001 - 4St RR 63/01
    Derartige Feststellungen sind in der Regel auch erforderlich, wenn der Wirkstoff - wie im vorliegenden Fall - nicht durch eine Analyse bestimmt worden ist (BayObLGSt 1999, 99/100 m.w.N.).
  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88

    Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten

    Auszug aus BayObLG, 22.05.2001 - 4St RR 63/01
    Es fehlt an der bestimmten Behauptung des Ergebnisses, das von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1), sowie an der Darlegung jener Umstände, die das Gericht zu der vermissten Beweiserhebung hätten drängen müssen (vgl..BGH StV 1998, 635).
  • BGH, 11.01.1989 - 3 StR 325/88

    Strafprozeßrecht: Auskunftsverweigerung eines vormaligen Belastungszeugen

    Auszug aus BayObLG, 22.05.2001 - 4St RR 63/01
    Der Senat kann jedoch ausschließen, dass die Strafkammer zu Lasten des Angeklagten von einem zu hohen Schuldumfang ausgegangen ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 2).
  • LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16

    Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog.

    Zudem ist für die Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung des Gehilfenvorsatzes bezüglich Art und Menge der Betäubungsmittel kein Raum, wenn der Gehilfe bewusst über wesentliche Einzelheiten der Haupttat im Unklaren bleibt und damit zu erkennen gibt, dass ihm alle nach Sachlage in Betracht kommenden Tatmodalitäten recht sind (BayObLG, NStZ-RR 2002, 53).
  • LG Berlin, 07.07.2021 - 510 KLs 9/20

    Strafbarkeit des Handels mit CBD-Blüten

    Sein Eventualvorsatz war damit auf alle Rauschmittelarten und damit auch auf das tatgegenständliche CBD-Pflanzenmaterial bezogen (vgl. hierzu Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 4 St RR 63/2001 - Rdnr. 10, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 10.02.2003 - 4St RR 12/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Mindestschuldfeststellungen beim Gehilfen, Minder

    Der Schuldgehalt einer Beihilfehandlung orientiert sich nämlich nicht in erster Linie an der unterstützten Haupttat, sondern unter Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat an der Beihilfehandlung selbst (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH bei Theune NStZ 1986, 153/156; BayObLG v. 22.5.2001 - 4St RR 63/01 - NStZ-RR 2002, 53 - unter Verweis auf BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Gehilfe 2).
  • BayObLG, 04.10.2001 - 4St RR 108/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs bei

    Die Haupttat muß in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt und in ihrer Angriffsrichtung von seinem Vorstellungsbild umfaßt sein (BGHSt 42, 135 f.; BGH NStZ 1990, 501; Senat Beschluß vom 22.5.2001 - 4 St RR 63/01 -).
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