Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 05.08.2008 - 1 Ss 35/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung eines Urteils auf eine Revision hin wegen des Fehlens eines Erföffnungsbeschlusses; Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses bei Existenz nur eines Entwurfs eines Eröffnungsbeschlusses
- Judicialis
StPO § 335
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rockenhausen, 12.11.2007 - 6312 Js 5134/07
- OLG Zweibrücken, 05.08.2008 - 1 Ss 35/08
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 287
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 24.11.2000 - 4St RR 134/00
Voraussetzungen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.2008 - 1 Ss 35/08
Der ausschließlich die Hauptverhandlung vorbereitenden Termins- und Ladungsverfügung kann dies weder eindeutig noch schlüssig entnommen werden (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 74; OLG Hamm VRS 1998, 199; BayOblG NStZ-RR 2001, 139; OLG Hamm JR 1982, 389 mit Anmerkung von Meyer-Goßner; OLG Celle JR 1978, 387 mit Anmerkung Peters).Sie genügt nicht für die Annahme, dass die fehlende Eröffnungsentscheidung nachgeholt wurde (vgl. BayOblG NStZ-RR 2001, 139, 140).
- BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79
nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.2008 - 1 Ss 35/08
Infolgedessen ist der fehlende Eröffnungsbeschluss zu einem endgültigen, nicht mehr behebbaren Verfahrenshindernis geworden (BGHSt 29, 224, 228). - OLG Zweibrücken, 02.05.2008 - 1 Ws 142/08
Strafverfahren: Inhaltliche Mängel eines Eröffnungsbeschlusses und …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.2008 - 1 Ss 35/08
Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit ist eine schriftliche Niederlegung erforderlich, denn nur damit ist gewährleistet, dass die Prozessvoraussetzung in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen überprüft werden kann (vgl. zur Gesamtproblematik "Eröffnungsbeschluss" die Entscheidung des Senats vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 - m.w.N).
- BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85
Berufungsinstanz - Eröffnungsbeschluss - Nachholung
- BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.2008 - 1 Ss 35/08
Fehlt er oder ist er infolge von Mängeln zur Erfüllung der ihm zukommenden Funktion nicht geeignet und werden seine Mängel auch nicht (rechtzeitig) geheilt, so ist das Verfahren in jeder Lage von Amts wegen einzustellen (BGHSt 10, 137, 140;… LR-Rieß StPO 25. Aufl. § 207 Rdnr. 5 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 28.05.1991 - 1 Ss 43/91
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.2008 - 1 Ss 35/08
Erst damit steht fest, dass der Inhalt des Beschlusses autorisiert worden ist (vgl.: OLG Frankfurt NJW 1991, 2849). - OLG Zweibrücken, 22.09.1997 - 1 Ss 200/97
Unwirksamkeit der Zulassung einer Anklage zur Hauptverhandlung mangels eines …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.08.2008 - 1 Ss 35/08
Der ausschließlich die Hauptverhandlung vorbereitenden Termins- und Ladungsverfügung kann dies weder eindeutig noch schlüssig entnommen werden (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 74; OLG Hamm VRS 1998, 199; BayOblG NStZ-RR 2001, 139; OLG Hamm JR 1982, 389 mit Anmerkung von Meyer-Goßner; OLG Celle JR 1978, 387 mit Anmerkung Peters).
- KG, 16.03.2015 - 161 Ss 20/15
Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als von …
Auch die Termins- und Ladungsverfügung vom 10. März 2014 - die einen Eröffnungsbeschluss ohnehin nicht ersetzt, sondern einen solchen voraussetzt (vgl. OLG Zweibrücken StraFo 2008, 470) - betraf erkennbar nur das zu diesem Zeitpunkt bei der Abteilung 422 anhängige Verfahren. - OLG Zweibrücken, 16.01.2012 - 1 Ss 59/11
Wesentliche Förmlichkeiten für die Eröffnung des Hauptverfahrens: Wirksamkeit bei …
Die alleinige handschriftliche Eintragung des Datums einer nicht näher bezeichneten Anklageschrift genügen dafür nicht (vgl. dazu: Beschlüsse des Senats vom 2. Mai 2008, 1 Ws 142/08, NJW-Spezial 2008, 410; vom 5. August 2008, 1 Ss 35/08, NStZ-RR 2009, 287; vom 13. Dezember 2010, 1 Ss 74/10; vom 14. Januar 2011, 1 Ss 89/10 und vom 30. Mai 2011, 1 Ss 15+16/11; OLG Koblenz NStZ-RR 2009, 288; StraFo 2010, 162; OLG Stuttgart NStZ-RR 2010, 343; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 114).