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   OLG Koblenz, 26.01.2011 - 2 Ws 19/11   

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https://dejure.org/2011,6220
OLG Koblenz, 26.01.2011 - 2 Ws 19/11 (https://dejure.org/2011,6220)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.01.2011 - 2 Ws 19/11 (https://dejure.org/2011,6220)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 2 Ws 19/11 (https://dejure.org/2011,6220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Entschädigung des Sachverständigen: Versagung des Entschädigungsanspruchs wegen inhaltlicher Mängel eines Gutachtens zur Glaubhaftigkeit in einem Strafverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honoraranspruch des Sachverständigen bei vom Gericht ncht verwerteten Gutachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 8
    Honoraranspruch des Sachverständigen bei vom Gericht ncht verwerteten Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Honorar auch bei nicht verwertetem Gutachten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtlicher Sachverständiger wird nicht aufgrund Werk- oder Dienstvertrag tätig! (IBR 2011, 307)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 158 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.1973 - VI ZR 113/71

    Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.01.2011 - 2 Ws 19/11
    Zu deren Sicherung und damit im Interesse einer funktionierenden und geordneten Rechtspflege wäre es verfehlt, dem Sachverständigen schon im Falle leichten Verschuldens an der Unverwertbarkeit seines Gutachtens einen Entschädigungsanspruch zu versagen und ihn damit - wenn auch unbewusst - je nach Ergebnis seiner Arbeit dem Druck und der Drohung möglichen Rückgriffs auszusetzen (vgl. BGHZ 62, 54; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1997, 1353).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.1996 - 10 W 48/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.01.2011 - 2 Ws 19/11
    Zu deren Sicherung und damit im Interesse einer funktionierenden und geordneten Rechtspflege wäre es verfehlt, dem Sachverständigen schon im Falle leichten Verschuldens an der Unverwertbarkeit seines Gutachtens einen Entschädigungsanspruch zu versagen und ihn damit - wenn auch unbewusst - je nach Ergebnis seiner Arbeit dem Druck und der Drohung möglichen Rückgriffs auszusetzen (vgl. BGHZ 62, 54; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1997, 1353).
  • BGH, 15.12.1975 - X ZR 52/73

    Anspruch eines Sachverständigen auf Entschädigung nach erfolgreicher Ablehnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.01.2011 - 2 Ws 19/11
    Zivilrechtliche Regelungen über Leistungsstörungen oder Mängelhaftung sind hierauf nicht anwendbar (vgl. BGH in NJW 1976, 1154).
  • OVG Thüringen, 29.12.2009 - 4 VO 1005/06

    Ausbaubeiträge; Voraussetzungen für die Versagung der Sachverständigenvergütung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.01.2011 - 2 Ws 19/11
    Ein Entschädigungsanspruch ist ausnahmsweise nur dann zu verneinen, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und der Sachverständige darüber hinaus die Unverwertbarkeit verschuldet hat (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 29. Dezember 2009 - 4 VO 1005/06 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Meyer, Höver, Bach, JVEG, 25. Aufl., § 8 Rdn 8.23 und 8.29).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 2 S 1538/12

    Verneinung eines Vergütungsanspruch des gerichtlich bestellten Sachverständigen;

    Zu deren Sicherung und damit im Interesse einer funktionierenden und geordneten Rechtspflege wäre es verfehlt, dem Sachverständigen schon im Falle eines einfachen Verschuldens an der Unverwertbarkeit seines Gutachtens einen Entschädigungsanspruch zu versagen und ihn damit - wenn auch unbewusst - je nach dem Ergebnis seiner Arbeit dem Druck und der Drohung möglichen Rückgriffs auszusetzen (vgl. zum Ganzen etwa: OLG Koblenz, Beschluss vom 26.01.2011 - 2 Ws 19/11 - NStZ-RR 2011, 158; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 8 JVEG RdNrn. 8 - 10; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, Kommentar, 2. Aufl., § 8 JVEG RdNrn. 14, 18).
  • KG, 03.03.2011 - 2 Ws 642/10

    Sicherungsverwahrung: Aussetzung der Entscheidung über die sofortige Beschwerde

    Der Senat hat hierzu in seinem Beschluß vom 24. Februar 2011 - 2 Ws 19/11 - ausgeführt:.
  • OLG Braunschweig, 05.06.2013 - 1 Ws 24/13

    Anforderungen an ein korrektes aussagepsychologisches Gutachten; Vergütung eines

    Eine Vergütung steht dem Beschwerdeführer jedenfalls deshalb nicht zu, weil sein Gutachten andere, schwerwiegende Verstöße gegen aussagepsychologische Standards enthält, über die er sich nicht nur grob fahrlässig - dies würde genügen (OLG Koblenz, Beschluss vom 26.01.2011, 2 Ws 19/11, juris, Rn. 7) - sondern bewusst hinweggesetzt hat.
  • OLG Brandenburg, 11.10.2011 - 4 W 27/11

    Sachverständigenentschädigung: Entschädigungsanspruch trotz Unbrauchbarkeit der

    7 1) Zwar hat das Landgericht auf S. 6 seines Beschlusses die Voraussetzungen, unter denen einem Sachverständigen ein Entschädigungsanspruch aberkannt werden kann (s. etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 26.01.2011 - 2 Ws 19/11, Rn. 7 - zit. nach Juris), zutreffend benannt.
  • VG Bayreuth, 08.06.2011 - B 5 M 07.94

    Inhaltliche Anwendung des bei Klageerhebung anwendbaren Kostenrechts - offen

    Ein Entschädigungsanspruch und damit eine Auslagenpflicht für den Gerichtskostenschuldner ist ausnahmsweise allerdings dann zu verneinen, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und der Sachverständige darüber hinaus die Unverwertbarkeit verschuldet hat (siehe OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Januar 2011, Az. 2 Ws 19/11 in ).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2018 - 10 W 70/18
    Allerdings ist der Vergütungsanspruch ausnahmsweise dann zu versagen, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und der Sachverständige die Unverwertbarkeit grob fahrlässig verschuldet hat (Senat, I-10 W 9/12, Beschluss vom 21. Juni 2012; OLG Koblenz, 2 Ws 19/11, Beschluss vom 26. Januar 2011, juris Rn. 7; BayVGH, 8 C 07.1535, Beschluss vom 22. November 2007, juris Rn. 7).
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