Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 29.02.2012

Rechtsprechung
   BGH, 27.03.2012 - 3 StR 47/12   

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https://dejure.org/2012,5011
BGH, 27.03.2012 - 3 StR 47/12 (https://dejure.org/2012,5011)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2012 - 3 StR 47/12 (https://dejure.org/2012,5011)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2012 - 3 StR 47/12 (https://dejure.org/2012,5011)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 StPO, § 267 Abs 1 S 1 StPO
    Strafverfahren: Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Glaubhaftigkeit von Aussagen kindlicher Zeugen bei sexuellem Missbrauch

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit durch das erkennende Gericht

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Glaubhaftigkeit von Aussagen kindlicher Zeugen bei sexuellem Missbrauch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2
    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit durch das erkennende Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beweisantragsrecht: Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Anfängerfehler II - nicht ganz so krass, aber auch falsch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 255 (Ls.)
  • NStZ-RR 2014, 131
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.2004 - 1 StR 424/04

    Faires Verfahren; Gestattung von Fragen des Verletztenbeistandes im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 47/12
    b) Eine Verletzung des § 241a StPO kann der Angeklagte mit der Revision nicht geltend machen, weil er gegen die Zurückweisung der Frage durch den Vorsitzenden nach § 241a Abs. 3, § 241 Abs. 2 StPO nicht auf Entscheidung der Kammer nach § 238 Abs. 2 StPO angetragen hat (BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 1 StR 424/04, BGHR StPO § 240 Abs. 2 Gelegenheit 2; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 241a Rn. 7, § 241 Rn. 23).
  • BGH, 19.10.2006 - 4 StR 251/06

    Rechtsfehlerhaft floskelhafte Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 47/12
    Die Anforderungen an die Begründung entsprechen grundsätzlich den Darlegungserfordernissen bei der Würdigung von durch die Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 4 StR 251/06, NStZ-RR 2007, 84, 85 mwN).
  • BGH, 23.08.2007 - 3 StR 301/07

    Sexueller Missbrauch (Schutzbefohlener; Kind; Jugendlicher); Beweiswürdigung;

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 47/12
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf Folgendes hin: Zwar müssen bei der Überprüfung der Glaubhaftigkeit von Aussagen kindlicher Zeugen auf Realkennzeichen und auf einen Erlebnishintergrund nicht alle denkbaren, sondern nur die im konkreten Fall nach dem Stand der Ermittlungen realistischen Erklärungsmöglichkeiten an Hand von Alternativhypothesen berücksichtigt werden und sind im Urteil allein die wesentlichen Aspekte darzulegen (BGH, Urteil vom 23. August 2007 - 3 StR 301/07, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 12).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 47/12
    Die Bedeutungslosigkeit lag nicht auf der Hand (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12), so dass eine fallbezogene Begründung auch nicht unter diesem Aspekt entbehrlich war.
  • BGH, 27.08.2013 - 4 StR 274/13

    Schwere Körperverletzung (qualifizierte Begehung mit dolus directus:

    Die Anforderungen an die Begründung entsprechen dabei grundsätzlich den Darlegungserfordernissen bei der Würdigung von durch die Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2013 - 2 StR 29/13; vom 27. März 2012 - 3 StR 47/12, NStZ-RR 2012, 255; vom 19. Oktober 2006 - 4 StR 251/06, NStZ-RR 2007, 84, 85).
  • BGH, 21.05.2013 - 2 StR 29/13

    Verschlechterungsverbot (Aufhebung der Anordnung der Unterbringung in einem

    Die Anforderungen an die Begründung entsprechen grundsätzlich den Darlegungserfordernissen bei der Würdigung von durch die Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 4 StR 251/06, NStZ-RR 2007, 84, 85 mwN; Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 47/12).

    Die Bedeutungslosigkeit lag auch nicht auf der Hand, was eine fallbezogene Begründung ausnahmsweise entbehrlich hätte machen können (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 2 StR 363/09, StV 2010, 557; Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 47/12 mwN).

  • BGH, 05.08.2015 - 1 StR 300/15

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen)

    Die Anforderungen an die Begründung entsprechen grundsätzlich den Darlegungserfordernissen bei der Würdigung von durch die Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 47/12).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4458
OLG Nürnberg, 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11 (https://dejure.org/2012,4458)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11 (https://dejure.org/2012,4458)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 1 St OLG Ss 292/11 (https://dejure.org/2012,4458)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Absprache, Verständigung, Verwertungsverbot

  • openjur.de

    §§ 344 Abs. 2 Satz 2, 254, 257c Abs. 4 Satz 3 StGB

  • openjur.de

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge der Unverwertbarkeit eines erstinstanzlichen Geständnisses wegen Verfahrensverständigung; Mindestvoraussetzungen für die Annahme eines Verwertungsverbots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verfahrensrüge im strafgerichtlichen Verfahren; Verwertbarkeit eines erstinstanzlichen Geständnisses nach erfolgter Rechtsmitteleinlegung im Berufungsverfahren; Voraussetzungen für die Annahme eines Verlesungsverbots und Verwertungsverbots

  • rechtsportal.de

    Verwertungsverbot bezüglich eines Geständnisses bei nicht zustande gekommener Verständigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der Absprache - es gibt kein instanzübergreifendes Verwertungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 255
  • StV 2012, 590
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09

    Gefährliche Körperverletzung im Amt; Notwehr (Nothilfe; Fußtritte eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11
    Durch die Ablehnung des Qualifikationstatbestandes des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, dessen Voraussetzungen nach den Feststellungen der Strafkammer nahe liegen (vgl. BGH, NStZ 2010, 151 m. Anm. Hecker, JuS 2010, 648, 650 m. zahlr. w.N. in Fn. 14; OLG Köln, NStZ 2011, 477, 478; Fischer, StGB, 59. Aufl. 2012 § 224 Rn. 9c), ist der Angeklagte aber nicht beschwert.
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Darlegung von Tatsachen - Verfahrensverstoß -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11
    8 Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO für eine zulässig erhobene Verfahrensrüge erforderlich, dass die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so genau dargelegt werden, dass das Revisionsgericht auf Grund dieser Darlegungen das Vorhandensein - oder Fehlen - eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (vgl. BGH NStZ 1996, 145).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 4 RVs 60/10

    Berufung der Staatsanwaltschaft nach erzielter Verständigung; Beweiskraft des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11
    Darüber hinaus wird in der Rechtsprechung auch ein Verwertungsverbot angenommen, wenn die Staatsanwaltschaft Berufung mit dem Ziel eingelegt hat, eine Strafe jenseits des abgesprochenen Rahmens zu erreichen, weil diese Fallgestaltung der Loslösung durch das Gericht gleichzustellen sei (vgl. OLG Düsseldorf StV 2011, 80, 81 m. krit. Anm. Kuhn StV 2012, 10; abl. zur Begr. auch Velten, StV 2012, 172, 176 Fn. 28; zust. hingegen Jahn, StV 2011, 497, 501).
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11
    b) Zu den weiteren Rügen der Verletzung des § 244 Abs. 3 StPO und der Amtsaufklärungspflicht des § 244 Abs. 2 StPO hat die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 7.12.2011 unter Hinweis auf die Entscheidung BGH NJW 1988, 501, 502 ausgeführt:.
  • OLG Köln, 15.12.2010 - 2 Ws 815/10

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung des Nebenklägers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11
    Durch die Ablehnung des Qualifikationstatbestandes des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, dessen Voraussetzungen nach den Feststellungen der Strafkammer nahe liegen (vgl. BGH, NStZ 2010, 151 m. Anm. Hecker, JuS 2010, 648, 650 m. zahlr. w.N. in Fn. 14; OLG Köln, NStZ 2011, 477, 478; Fischer, StGB, 59. Aufl. 2012 § 224 Rn. 9c), ist der Angeklagte aber nicht beschwert.
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16

    Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit

    Für den Fall, dass - wie hier - die Staatsanwaltschaft indes - jedenfalls auch - zu Ungunsten des Angeklagten erfolgreich ein Rechtsmittel eingelegt hat, entspricht es der überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur, ein Verwertungsverbot anzunehmen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - III-4 RVs 60/10, StV 2011, 80, 81 mit zustimmender Anmerkung Kuhn, StV 2012, 10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. März 2014 - 3 (6) Ss 642/13, NStZ 2014, 294, 295 mit zustimmender Anmerkung Moldenhauer, NStZ 2014, 493; MüKoStPO/Jahn/Kudlich, § 257c Rn. 177 f.; Altvater, StraFo 2014, 221, 222; weitergehend - stets ein Verwertungsverbot annehmend - LR/Stuckenberg aaO Rn. 68; SKStPO/Velten, 5. Aufl., § 257c Rn. 48; KMR/v. Heintschel-Heinegg, 56. EL, § 257c Rn. 53; HKStPO/Temming, 5. Aufl., § 257c Rn. 37; aA möglicherweise BGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 537/12, NStZ-RR 2013, 373, das eine Beschränkung der staatsanwaltschaftlichen Revision auf den Strafausspruch nach vorausgegangener Verständigung und Geständnis des Angeklagten für wirksam gehalten hat; offen gelassen von OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. Februar 2012 - 1 St OLGSs 292/11, NStZ-RR 2012, 255, 256).
  • BGH, 23.11.2022 - 5 StR 347/22

    Erfolg der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der

    Die Beschränkung eines zuungunsten des Angeklagten eingelegten Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft auf den Strafausspruch wird dann überwiegend für unwirksam erachtet (vgl. OLG Hamm aaO; OLG Düsseldorf aaO, 82; OLG Naumburg aaO; Meyer-Goßner/ Schmitt, aaO, § 318 Rn. 17; LR/Stuckenberg, aaO; SSW-StPO/Ignor/Wegener, aaO Rn. 126; BeckOK StPO/Eschelbach, aaO, § 318 Rn. 23; Schneider NZWiSt 2015, 1, 4; offen gelassen von OLG Nürnberg NStZ-RR 2012, 255, 256; siehe auch Wenske NStZ 2015, 137, 143).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
    Damit ist jedoch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass sich das Berufungsgericht freiwillig - mittelbar - an eine in erster Instanz erzielte Verständigung bindet, indem es das erstinstanzlich im Rahmen einer zulässigen Verständigung abgegebene Geständnis durch Sekundärbeweismittel in die Berufungshauptverhandlung einführt (hierzu OLG Nürnberg, NStZ-RR 2012, 255; BeckOK-Eschelbach, a.a.O.; KK-Moldenhauer/Wenske, StPO, 7. Aufl., Rdn. 37, 42 zu § 257c; a.A. wohl Niemöller/Schlothauer/Weider-Weider, a.a.O., Rdn. 99: Geständnis grundsätzlich unverwertbar).
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