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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2016 - 5 StR 181/16   

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https://dejure.org/2016,38100
BGH, 11.10.2016 - 5 StR 181/16 (https://dejure.org/2016,38100)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2016 - 5 StR 181/16 (https://dejure.org/2016,38100)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 5 StR 181/16 (https://dejure.org/2016,38100)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 308 StGB
    Strafverfahren wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion: Erfordernis der Gesamtbetrachtung im Rahmen der Beweiswürdigung bei Freispruch

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung in einem Verfahren über dasHerbeiführen einer Sprengstoffexplosion

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion: Erfordernis der Gesamtbetrachtung im Rahmen der Beweiswürdigung bei Freispruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung in einem Verfahren über dasHerbeiführen einer Sprengstoffexplosion

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung in einem Verfahren über dasHerbeiführen einer Sprengstoffexplosion

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion: Erfordernis der Gesamtbetrachtung im Rahmen der Beweiswürdigung bei Freispruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 600
  • NStZ-RR 2016, 382
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.11.2012 - 5 StR 322/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an die für die

    Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 5 StR 181/16
    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt ferner, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. November 2012  - 5 StR 322/12, und vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09, NStZ 2011, 108, 109).

    Dies lässt besorgen, dass die Strafkammer den Blick dafür verloren hat, dass Indizien, auch wenn sie einzeln für sich betrachtet nicht zum Nachweis der Täterschaft ausreichen, doch in ihrer Gesamtheit die entsprechende Überzeugung vermitteln können (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. November 2012  - 5 StR 322/12; vom 16. Dezember 2009 - 1 StR 491/09, und vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20).

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 5 StR 181/16
    Mit der Aufhebung des freisprechenden Urteils werden die Entschädigungsgrundentscheidung und die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegenstandslos (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2013  - 4 StR 551/12, dort nicht abgedruckt und vom 25. März 2010 - 1 StR 601/09).
  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 454/09

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Steuerhinterziehung (maßgebliche

    Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 5 StR 181/16
    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt ferner, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. November 2012  - 5 StR 322/12, und vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09, NStZ 2011, 108, 109).
  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

    Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 5 StR 181/16
    Dies lässt besorgen, dass die Strafkammer den Blick dafür verloren hat, dass Indizien, auch wenn sie einzeln für sich betrachtet nicht zum Nachweis der Täterschaft ausreichen, doch in ihrer Gesamtheit die entsprechende Überzeugung vermitteln können (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. November 2012  - 5 StR 322/12; vom 16. Dezember 2009 - 1 StR 491/09, und vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20).
  • BGH, 25.03.2010 - 1 StR 601/09

    Rücktritt von der versuchten schweren räuberischen Erpressung (beendeter und

    Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 5 StR 181/16
    Mit der Aufhebung des freisprechenden Urteils werden die Entschädigungsgrundentscheidung und die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegenstandslos (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2013  - 4 StR 551/12, dort nicht abgedruckt und vom 25. März 2010 - 1 StR 601/09).
  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17

    Umfang eines Rechtsmittels (Beschränkung der Revision auf einzelne,

    Eine solche Gesamtschau darf - nicht anders als hinsichtlich der auf die Täterschaft bezogenen Beweiswürdigung - sich nicht darauf beschränken, die jeweiligen Indizien gesondert zu erörtern und auf ihren jeweiligen Beweiswert zu prüfen (vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 5 StR 181/16, NStZ 2017, 600, 601).
  • BGH, 07.11.2018 - 2 StR 361/18

    Beihilfe (allgemeiner Maßstab; psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort);

    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt ferner, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 11. Oktober 2016 - 5 StR 181/16, NStZ 2017, 600, 601; vom 7. November 2012 - 5 StR 322/12, juris Rn. 10 und vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09, NStZ 2011, 108, 109).

    Dies lässt besorgen, dass die Strafkammer den Blick dafür verloren hat, dass Indizien, auch wenn sie einzeln und für sich betrachtet nicht zum Nachweis der Täterschaft ausreichen, doch in ihrer Gesamtheit die entsprechende Überzeugung vermitteln können (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 5 StR 181/16, NStZ 2017, 600, 601 mwN).

  • BGH, 10.06.2021 - 5 StR 377/20

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen einer gefahrenabwehrrechtlich zulässigen

    Rechtsfehlerhaft ist es auch, wenn sich das Tatgericht bei seiner Beweiswürdigung darauf beschränkt, die einzelnen Belastungsindizien gesondert zu erörtern und auf ihren jeweiligen Beweiswert zu prüfen, ohne eine Gesamtabwägung aller für und gegen die Täterschaft sprechenden Umstände vorzunehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 5 StR 181/16, NStZ 2017, 600 mwN).
  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 33/19

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht unter anderem dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist oder wenn das Tatgericht überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19 Rn. 19; vom 11. Oktober 2016 - 5 StR 181/16 Rn. 8 mwN; vom 7. November 2012 - 5 StR 322/12 Rn. 10; vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09 Rn. 18 mwN; vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04 Rn. 8 und vom 17. November 1983 - 4 StR 375/83; Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 86/16 Rn. 11).
  • BGH, 02.11.2023 - 3 StR 249/23

    Freispruch eines Angeklagten vom Vorwurf u.a. des schweren sexuellen Missbrauchs

    bb) Zudem ist eine erforderliche Gesamtbewertung aller Beweisanzeichen mit dem ihnen jeweils zukommenden Beweiswert vorzunehmen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; vom 11. Oktober 2016 - 5 StR 181/16, NStZ 2017, 600, 601; vom 15. Dezember 2021 - 3 StR 441/20, StV 2022, 486 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Ein weiterer Rechtsfehler liegt darin, dass das Landgericht die erforderliche Gesamtwürdigung aller für und gegen die Täterschaft des Angeklagten sprechenden Indizien (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - 4 StR 15/04, wistra 2004, 432; vom 1. Februar 2007 - 4 StR 474/06, Rn. 15; vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11, Rn. 10, und vom 11. Oktober 2016 - 5 StR 181/16, NStZ 2017, 600, 601; Meyer-Goßner, aaO, § 267 Rn. 33) nur formelhaft vorgenommen hat.
  • BGH, 26.09.2018 - 2 StR 168/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Begründung eines freisprechenden Urteils)

    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt ferner, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 5 StR 181/16, NStZ 2017, 600 mwN).
  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 337/20

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Identifikation als Täter)

    Das neue Tatgericht wird auch Gelegenheit haben, den Beweiswert der Wiedererkennungsleistung der Zeugin A. anhand der konkreten Umstände der Wahllichtbildvorlage und deren Dokumentation (Vorlage mehrerer "sequentieller Wahllichtbildvorlagen, bestehend aus jeweils acht Personen", die die Zeugin bei sich zu Hause selbst habe durchblättern und beliebig lange betrachten können) umfassend neu zu beurteilen (vgl. BGH, Urteile vom 12. März 2020 - 4 StR 544/19, NStZ 2020, 499; vom 14. April 2011 - 4 StR 501/10, NStZ 2011, 648; Beschluss vom 9. November 2011 - 1 StR 524/11, NJW 2012, 791) und in eine Gesamtwürdigung (dazu vgl. Senat, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 StR 326/19; BGH, Urteile vom 11. Oktober 2016 ? 5 StR 181/16; vom 2. Dezember 2015 - 1 StR 292/15 je mwN) einzustellen.
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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2016 - 2 StR 59/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,27881
BGH, 20.07.2016 - 2 StR 59/16 (https://dejure.org/2016,27881)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2016 - 2 StR 59/16 (https://dejure.org/2016,27881)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 2 StR 59/16 (https://dejure.org/2016,27881)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vergewaltigung: Wie kommt die DNA des Angeklagten auf das Top des "Opfers"?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 330
  • NStZ-RR 2016, 382
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 700/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Bewertung widersprüchlicher Aussagen:

    Auszug aus BGH, 20.07.2016 - 2 StR 59/16
    In einem solchen Fall ist eine besonders sorgfältige Gesamtwürdigung aller Umstände durch das Tatgericht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13).
  • BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung der für und gegen die

    Auszug aus BGH, 20.07.2016 - 2 StR 59/16
    Hierbei sind das Gewicht und Zusammenspiel der einzelnen Indizien zusammenfassend zu bewerten (vgl. Senat, Urteil vom 19. November 2008 - 2 StR 394/08).
  • BGH, 04.10.2017 - 2 StR 219/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung: zeitlicher Abstand zwischen Tat

    Hat die Geschädigte zum Teil Angaben gemacht, der das Tatgericht nicht folgt, ist besondere Vorsicht bei der Beweiswürdigung hinsichtlich der übrigen Aussageteile geboten (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 59/16).
  • BGH, 04.04.2017 - 2 StR 409/16

    Anklageschrift (erforderliche Konkretisierung der verfahrensgegenständlichen Tat:

    Hierbei sind das Gewicht und Zusammenspiel der einzelnen Indizien in einer Gesamtschau zu bewerten (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 StR 59/16, NStZ-RR 2016, 382).
  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 194/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Beweiswürdigung in Fällen von

    Hierbei sind das Gewicht und Zusammenspiel der einzelnen Indizien in einer Gesamtschau zu bewerten (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 StR 59/16, NStZ-RR 2016, 382; Beschluss vom 4. April 2017 - 2 StR 409/16, StV 2018, 193, 194).
  • BGH, 20.04.2017 - 2 StR 346/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Anforderungen bei

    Hierbei sind Gewicht und Zusammenspiel der einzelnen Indizien in einer Gesamtschau zu bewerten (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 StR 59/16, NStZ-RR 2016, 382; Beschluss vom 4. April 2017 - 2 StR 409/16).
  • LG Hamburg, 10.05.2019 - 606 KLs 23/18
    Dieser Zusammenhang und der Umstand, dass die Aussage der Zeugin hinsichtlich des Tatgeschehens am 4. August 2018 betreffend den Zeugen Z. erhebliche Widersprüche aufweist, die auf unrichtige Angaben der Zeugin hindeuten, hat Auswirkungen auf die Frage und die Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage insgesamt (vgl. dazu auch BGH, Beschl. vom 12. März 2002 - 1 StR 557/01; BGH, Beschl. vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13; BGH, Beschl. vom 20. Juli 2016 - 2 StR 59/16).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2016 - 5 StR 231/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25152
BGH, 19.07.2016 - 5 StR 231/16 (https://dejure.org/2016,25152)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2016 - 5 StR 231/16 (https://dejure.org/2016,25152)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - 5 StR 231/16 (https://dejure.org/2016,25152)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Sachlichrechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellation (Fehlen einer hinreichend detailierten Darstellung der belastenden Aussage; keine Mitteilung der wesentlichen Anknüpfungstatsachen eines Glaubhaftigkeitsgutachtens)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 176 StGB
    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Darlegungsanforderungen und Beweiswürdigung in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Lückenhafte gerichtliche Beweiswürdigung bei der Befragung des Opfers eines schweren sexuellen Missbrauchs

  • rewis.io

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Darlegungsanforderungen und Beweiswürdigung in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Lückenhafte gerichtliche Beweiswürdigung bei der Befragung des Opfers eines schweren sexuellen Missbrauchs

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Lückenhafte gerichtliche Beweiswürdigung bei der Befragung des Opfers eines schweren sexuellen Missbrauchs

  • datenbank.nwb.de

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Darlegungsanforderungen und Beweiswürdigung in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 334
  • NStZ-RR 2016, 382
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 19.07.2016 - 5 StR 231/16
    b) Soweit sich das Landgericht zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben der Nebenklägerin (auch) auf das Gutachten einer psychologischen Sachverständigen stützt, wird das angefochtene Urteil den Darlegungsanforderungen ebenfalls nicht gerecht, da es lediglich die Ergebnisse der sachverständigen Untersuchung mitteilt; es fehlen die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und methodischen Darlegungen, die zum Verständnis des Gutachtens erforderlich wären (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 182).
  • BGH, 29.04.2015 - 5 StR 79/15

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil aufgrund von

    Auszug aus BGH, 19.07.2016 - 5 StR 231/16
    Die landgerichtliche Beweiswu?rdigung (§ 261 StPO) hält in der hier vorliegenden Aussage-gegen-Aussage-Konstellation auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15 mwN) sachlichrechtlicher Prüfung nicht stand; sie ist lückenhaft.
  • LG Ingolstadt, 17.02.2021 - J KLs 11 Js 20719/18

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Hauptverhandlung, Verkehrsunfall, Angeklagte, Mieter,

    Das Gericht sah unter Berücksichtigung der sogenannten "Unwahrheitshypothese" (BGH, Urteil vom 23.10.2002, Az. 1 StR 274/02; BGH, Urteil vom 30.07.1999, Az. 1 StR 618/98) und der vorliegenden "Aussage-gegen-Aussage"-Konstellation (BGH, Beschluss vom 19.08.2008, Az. 5 StR 259/08; BGH, Beschluss vom 02.09.2015, Az. 2 StR 101/15; BGH, Beschluss vom 19.07.2016, Az. 5 StR 231/16) keinen Anlass, an der Richtigkeit dieser Angaben bzw. an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Nebenklägerin zu zweifeln.
  • BGH, 24.01.2018 - 5 StR 457/17

    Sachlich-rechtlicher Fehler durch unzureichende Berücksichtigung der strengen

    Die Würdigung der Aussage der Nebenklägerin als einziger Belastungszeugin erfüllt die strengen Anforderungen in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen nicht (vgl. zum Maßstab nur BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16; vom 19. Juli 2016 - 5 StR 231/16, NStZ-RR 2016, 382; vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, StV 2017, 367; vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16, NStZ-RR 2017, 288, und vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 273/17; Miebach in MüKoStPO, § 261 Rn. 230 ff. mwN):.
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