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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1996 - 2 StR 641/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3086
BGH, 03.05.1996 - 2 StR 641/95 (https://dejure.org/1996,3086)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1996 - 2 StR 641/95 (https://dejure.org/1996,3086)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1996 - 2 StR 641/95 (https://dejure.org/1996,3086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe - Haupttat - Bloße Anwesenheit - Bloße Billigung - Tatentschluß - Bereitschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 290
  • StV 1996, 659
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 84/95

    Anwesenheit auf der Rückbank - §§ 249, 27 StGB, Fördern, psychische Beihilfe

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - 2 StR 641/95
    Zwar kann Beihilfe auch durch bloße Anwesenheit bei der Haupttat geleistet werden, sofern dadurch die Tat in ihrer konkreten Gestalt gefördert oder erleichtert wird und sich der Gehilfe dessen bewußt ist (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 13 und 14, jew. m.w.N.).

    Im Rahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit für positives Tun setzt jede Beihilfe - auch die psychische Beihilfe - aber unabdingbar einen durch Handeln erbrachten Tatbeitrag voraus (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 14 m.w.N.).

    Dann aber kam der bloßen Anwesenheit des Angeklagten, der gar nicht die Wahl hatte, bei diesem Geschehen dabei zu sein oder nicht, überhaupt kein Erklärungswert und damit auch nicht die Bedeutung einer schlüssig erklärten Billigung der von G. und K.-M. begonnenen Tat zu (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 14).

  • BGH, 03.03.1995 - 2 StR 32/95

    Beihilfe - Täterschaft - Mittäterschaft - Mittäter - Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - 2 StR 641/95
    Zwar kann Beihilfe auch durch bloße Anwesenheit bei der Haupttat geleistet werden, sofern dadurch die Tat in ihrer konkreten Gestalt gefördert oder erleichtert wird und sich der Gehilfe dessen bewußt ist (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 13 und 14, jew. m.w.N.).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Die Billigung der Tat ist nur dann ein als Hilfeleisten zu wertendes Handeln, wenn sie gegenüber dem Täter zum Ausdruck gebracht und dieser dadurch in seinem Tatentschluss oder in seiner Bereitschaft ihn weiter zu verfolgen, bestärkt wird (BGH, Beschluss vom 3. Mai 1996 - 2 StR 641/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleistung 17).

    Gerade bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art sind für die Annahme einer psychischen Beihilfe durch positives Tun sorgfältige und genaue Feststellungen notwendig, dass die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde und dass sich der Gehilfe dessen bewusst war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 412/95 Rn. 36; vom 13. Januar 1993 - 3 StR 516/92, BGHR StGB § 27 I Unterlassen 5, NStZ 1993, 233; vom 17. Dezember 1993 - 2 StR 666/93; vom 3. März 1995 - 2 StR 32/95; vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95; vom 3. Mai 1996 - 2 StR 641/95 und vom 23. Oktober 1996 - 2 StR 436/96, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13, 14, 17, 18 mwN).

  • BGH, 21.09.2020 - StB 28/20

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder

    Für die Kausalitätsbeurteilung kommt es dabei wie für die weitergehende Förderungs- und Erleichterungswirkung auf den Erfolg in seiner konkreten Gestalt an (s. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1996 - 2 StR 641/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 17; Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., Vor § 13 Rn. 79 mwN).
  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 237/01

    Beweiswürdigung (Fernliegende Möglichkeit); (Psychische) Beihilfe zum schweren

    Die Hilfeleistung im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB kann jedoch auch in der Billigung der Tat bestehen, wenn sie gegenüber dem Täter zum Ausdruck gebracht und dieser dadurch in seinem Tatentschluß oder in seiner Bereitschaft, ihn weiter zu verfolgen, bestärkt wird und der Gehilfe sich dessen bewußt ist (sog. psychische Beihilfe, vgl. BGHR StGB § 27 I Hilfeleisten 14 und 17; BGH NStZ 1998, 622).
  • BGH, 06.07.2010 - 3 StR 12/10

    Beihilfe (Kausalität; Erleichtern; Fördern); psychische Beihilfe (Billigen einer

    Unbeschadet dessen bedarf es bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art für die Annahme einer psychischen Beihilfe durch positives Tun - hier fehlender - sorgfältiger und genauer Feststellungen, dass die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13, 14, 17, 18 m.w.N.), die wiederum auf entsprechende Anhaltspunkte gestützt werden müssen (BGH NStZ 1996, 563 f.).
  • BGH, 31.05.2012 - 3 StR 178/12

    Voraussetzungen der Beihilfe bei Betäubungsmittelkriminalität (bloßes Billigen

    Dass die Angeklagte um das Tun des L. wusste und es billigte, genügt für die Annahme einer Beihilfe zu seiner Tat nicht; denn die Billigung der Tat ist nur dann ein als Hilfeleisten zu wertendes Handeln, wenn sie gegenüber dem Täter zum Ausdruck gebracht und dieser dadurch in seinem Tatentschluss oder in seiner Bereitschaft, ihn weiter zu verfolgen, bestärkt wird (BGH, Beschluss vom 3. Mai 1996 - 2 StR 641/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleistung 17).
  • BGH, 23.10.1996 - 2 StR 436/96

    Fahren des Fluchtwagens im Sinne eines Förderungsbeitrags zum Raub - "Dabeisein"

    In derartigen Fällen bedarf es aber sorgfältiger und genauer Feststellungen darüber, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde, und daß der Gehilfe sich dessen bewußt war (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 13, 14, 15, 17; ständige Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 18.08.2003 - 2 Ss 483/03

    Urteilsfrist, Absetzung des Urteils, Begründung der Verfahrensrüge

    Dies setzt vielmehr auch die Feststellung voraus, dass die Tat durch die Unterstützung objektiv gefördert und erleichtert worden und dies dem Gehilfen auch bewusst war (BGH StV 1999, 212; siehe im Übrigen auch noch BGH StV 1996, 659).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1996 - 4 StR 17/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4124
BGH, 06.02.1996 - 4 StR 17/96 (https://dejure.org/1996,4124)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1996 - 4 StR 17/96 (https://dejure.org/1996,4124)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - 4 StR 17/96 (https://dejure.org/1996,4124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vollrausch - Rauschtat - Stufenverhältnis - In dubio pro reo - Zweifelssatz - Strafzumessung - Gefährliche Körperverletzung - Alkoholeinfluß

  • rechtsportal.de

    StGB § 323a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 290
  • StV 1997, 18
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Auszug aus BGH, 06.02.1996 - 4 StR 17/96
    Ist aber das Verhältnis von Vollrausch zum Verletzungstatbestand (Rauschtat) ein Stufenverhältnis, das die Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo rechtfertigt (BGHSt 32, 48, 57), so versteht es sich von selbst, daß dem Verurteilten daraus im Rahmen der Strafzumessung keine Nachteile erwachsen dürfen (BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5).
  • BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91

    Strafzumessung bei Vollrausch

    Auszug aus BGH, 06.02.1996 - 4 StR 17/96
    Ist aber das Verhältnis von Vollrausch zum Verletzungstatbestand (Rauschtat) ein Stufenverhältnis, das die Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo rechtfertigt (BGHSt 32, 48, 57), so versteht es sich von selbst, daß dem Verurteilten daraus im Rahmen der Strafzumessung keine Nachteile erwachsen dürfen (BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5).
  • BGH, 25.04.2017 - 3 StR 23/17

    Vollrausch (Strafrahmenmilderung bei nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit und

    Solche Nachteile bestünden ohne Strafrahmenverschiebung in Fällen, in denen für den rauschbedingt Schuldunfähigen ein höherer Strafrahmen wegen des Vollrauschs als der für den erheblich vermindert Schuldfähigen gemilderte Strafrahmen wegen der Rauschtat vorgesehen wäre; dabei können auch mehrfache Milderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sein (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1991 - 4 StR 465/91, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5; ferner BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31; Beschlüsse vom 6. Februar 1996 - 4 StR 17/96, NStZ-RR 1996, 290; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 63/15, aaO Rn. 46; MüKoStGB/Geisler, 2. Aufl., § 323a Rn. 80).
  • BGH, 04.02.2020 - 5 StR 677/19

    Begründetheit einer Revision

    Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts ist zu bemerken: Im Blick auf die Funktion des § 323a StGB als Auffangtatbestand (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 50 ff.; Beschluss vom 6. Februar 1996 - 4 StR 17/96, NStZ-RR 1996, 290) begegnet die vom Landgericht vorgenommene Bestimmung der Blutalkoholkonzentration bei Begehung der Rauschtat durch Rückrechnung mit 0, 2 Promille pro Stunde zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0, 2 Promille keinen Bedenken (vgl. auch BGH, Urteile vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308; vom 25. Mai 2016 - 5 StR 85/16).
  • OLG Brandenburg, 23.09.2004 - 2 Ss 40/04
    Das gilt erst recht, wenn die Verurteilung wegen Vollrausches in Anwendung des in dubio pro reo-Satzes erfolgt (vgl. BGH StV 1992, 231 f.; BGH NStZ-RR 1996, 290).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1996 - 3 StR 149/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4171
BGH, 22.05.1996 - 3 StR 149/96 (https://dejure.org/1996,4171)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1996 - 3 StR 149/96 (https://dejure.org/1996,4171)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1996 - 3 StR 149/96 (https://dejure.org/1996,4171)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Annahme einer Persönlichkeitsstörung mit Krankheitswert mit der Feststellung der geistigen und seelischen Gesundheit des Angeklagten - Anforderungen an die Prüfung der Vergleichbarkeit einer Persönlichkeitsstörung mit einer krankhaften seelischen ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 21

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 290 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 22.05.1996 - 3 StR 149/96
    Will der Tatrichter prüfen, ob eine Persönlichkeitsstörung Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben der Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen, so muß er in einer Gesamtbetrachtung neben der Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung auch die Vorgeschichte, den unmittelbaren Anlaß und die Ausführung der Tat sowie das Verhalten des Angeklagten nach der Tat einbeziehen (BGHSt 37, 397, 401 f.; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 24 - je m.w.Nachw.) und konkret darlegen, welche Umstände nach seiner Auffassung für die Annahme einer schweren Persönlichkeitsstörung sprechen.
  • BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92

    Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht

    Auszug aus BGH, 22.05.1996 - 3 StR 149/96
    Will der Tatrichter prüfen, ob eine Persönlichkeitsstörung Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben der Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen, so muß er in einer Gesamtbetrachtung neben der Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung auch die Vorgeschichte, den unmittelbaren Anlaß und die Ausführung der Tat sowie das Verhalten des Angeklagten nach der Tat einbeziehen (BGHSt 37, 397, 401 f.; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 24 - je m.w.Nachw.) und konkret darlegen, welche Umstände nach seiner Auffassung für die Annahme einer schweren Persönlichkeitsstörung sprechen.
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