Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.10.1997

Rechtsprechung
   BGH, 27.01.1998 - 1 StR 727/97   

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https://dejure.org/1998,2694
BGH, 27.01.1998 - 1 StR 727/97 (https://dejure.org/1998,2694)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1998 - 1 StR 727/97 (https://dejure.org/1998,2694)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1998 - 1 StR 727/97 (https://dejure.org/1998,2694)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub - Beihilfe zur versuchten schweren räuberischen Erpressung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 138; StPO § 264

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 204
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92

    Rechtmäßigkeit der Annahme einer Tatidentität zwischen einem Mord und einer

    Auszug aus BGH, 27.01.1998 - 1 StR 727/97
    In dem Vorwurf, an einer Katalogtat i.S.d. § 138 StGB beteiligt gewesen zu sein, ist zugleich auch i.S.d. § 264 StPO der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben (vgl. BGHSt 36, 167, 169; BGH NStZ 1993, 50 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91

    Strafbarkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten

    Auszug aus BGH, 27.01.1998 - 1 StR 727/97
    Bei Aufhebung eines freisprechenden Urteils durch das Revisionsgericht können Feststellungen, deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen der Angeklagte vom Revisionsgericht mangels Beschwer nicht überprüfen lassen konnte, jedenfalls bei einem bestreitenden Angeklagten nicht als Grundlage einer möglichen Verurteilung bestehen bleiben (Senatsurteil vom 13. Januar 1998 - 1 StR 658/97 m.w.Nachw.; für den Fall eines Geständnisses des Angeklagten vgl. demgegenüber BGH NJW 1992, 382, 384).
  • BGH, 14.01.1998 - 1 StR 658/97
    Auszug aus BGH, 27.01.1998 - 1 StR 727/97
    Bei Aufhebung eines freisprechenden Urteils durch das Revisionsgericht können Feststellungen, deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen der Angeklagte vom Revisionsgericht mangels Beschwer nicht überprüfen lassen konnte, jedenfalls bei einem bestreitenden Angeklagten nicht als Grundlage einer möglichen Verurteilung bestehen bleiben (Senatsurteil vom 13. Januar 1998 - 1 StR 658/97 m.w.Nachw.; für den Fall eines Geständnisses des Angeklagten vgl. demgegenüber BGH NJW 1992, 382, 384).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 27.01.1998 - 1 StR 727/97
    In dem Vorwurf, an einer Katalogtat i.S.d. § 138 StGB beteiligt gewesen zu sein, ist zugleich auch i.S.d. § 264 StPO der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben (vgl. BGHSt 36, 167, 169; BGH NStZ 1993, 50 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    Eine Aufrechterhaltung von Feststellungen zur Tatvorgeschichte und zum Tatgeschehen kam nicht in Betracht, weil dies den nicht geständigen Angeklagten belasten würde und er keine Möglichkeit hatte, das Urteil insoweit anzugreifen (BGH, Urteil vom 27. Januar 1998 - 1 StR 727/97, BGHR StPO § 354 Abs. 1 Freisprechung 2; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 353 Rn. 15a mwN).
  • BGH, 26.05.2011 - 3 StR 492/10

    Schulfotograf; Bestechung; Bestechlichkeit; Beweiswürdigung (lückenhafte);

    Durch die Aufhebung des freisprechenden Urteils ist die zugunsten der Nebenbeteiligten ergangene (Grund-) Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen gegenstandslos (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1998 - 1 StR 727/97, NStZ-RR 1998, 204; Meyer, StrEG, 7. Aufl., § 8 Rn. 60).
  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 464/09

    Nichtanzeige geplanter Straftaten (Verdacht der Beteiligung an einer Katalogtat;

    Dieser Vorwurf untersteht damit ebenfalls tatrichterlicher Kognition (vgl. BGHSt 32, 215, 219; 36, 167, 169; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 37; BGH NStZ 1993, 50; NStZ-RR 1998, 204; BGH, Urteil vom 24. Januar 2003 - 2 StR 215/02 S. 9, insoweit in BGHSt 48, 183 nicht abgedruckt).
  • BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den

    Die Nichtanzeige eines Verbrechens nach § 138 StGB und das Verbrechen selbst betreffen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 32, 215, 219; BGH NStZ 1993, 50 f.; NStZ-RR 1998, 204) grundsätzlich denselben geschichtlichen Vorgang und damit dieselbe Tat im Sinne des § 264 StPO.
  • BGH, 13.01.2010 - 5 StR 464/09

    Anfragebeschluss; Nichtanzeige geplanter Straftaten (normatives Stufenverhältnis

    Zwar ist in der angeklagten Beteiligung an einer Katalogtat des § 138 StGB zugleich - im Sinne prozessualer Tatidentität (§§ 264, 155 StPO) - der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben; dies untersteht damit ebenfalls der tatrichterlichen Kognition (vgl. BGHSt 32, 215; 36, 167, 169; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 37; BGH NStZ 1993, 50; NStZ-RR 1998, 204).
  • OLG Köln, 17.12.2002 - Ss 470/02

    Erfüllung des Tatbestands des Betruges durch den unberechtigten Bezug von

    Soweit in Ausnahmefällen - bei Freispruch erst im Berufungsurteil, geständigem Angeklagten und aufgeklärtem Sachverhalt (vgl. Rechtsprechungsnachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. § 354 Rn 23)- eine Sachentscheidung des Revisionsgerichts in analoger Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO für zulässig erachtet wird (vgl. dazu Kuckein, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 354 Rn 13; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 354 Rn 23), erscheint dies bedenklich, weil der Angeklagte mangels Beschwer die Richtigkeit der Sachverhaltsfeststellungen des Tatrichters nicht bekämpfen konnte und diese von Verfahrensfehlern betroffen sein können (BGH NStZ-RR 1998, 204 m. w. Nachw.; BGHR § 354 StPO Schuldspruch 1; SenE v. 10.08.1999 - Ss 293/99 - = NJW 2000, 1053 [1054]; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 364, 365).
  • BGH, 20.05.1998 - 2 StR 76/98

    Erschöpfende Würdigung des Sachverhaltes

    Feststellungen, deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen der betroffene Angeklagte vom Revisionsgericht mangels Beschwer nicht nachprüfen lassen konnte, dürfen grundsätzlich nicht als Grundlage einer möglichen Verurteilung bestehen bleiben (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 1998 - 1 StR 658/97 und vom 27. Januar 1998 - 1 StR 727/97).
  • BGH, 07.07.2005 - StB 12/05

    Freispruch von dem Vorwurf Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein;

    Dies ist aber nicht etwa schon dann der Fall, wenn die Angaben des Beschwerdeführers Anhaltspunkte dafür ergäben, daß er Mitwisser der dem Angeklagten W. angelasteten Straftaten gewesen sein und sich daher nach § 138 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 StGB strafbar gemacht haben könnte; denn auch ein derartiger Tatvorwurf wäre von dem durch den rechtskräftigen Freispruch bewirkten Strafklageverbrauch erfaßt (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 204; BGHSt 48, 183 ff.), so daß entsprechende Ermittlungen nicht mehr aufgenommen werden dürften.
  • OLG Köln, 10.08.1999 - Ss 293/99

    "Erzbischof" - § 132a Abs. 3 StGB gewährt der römisch-katholischen Kirche

    Soweit in Ausnahmefällen - bei Freispruch erst im Berufungsurteil, geständigem Angeklagten und aufgeklärtem Sachverhalt (vgl. Rechtsprechungsnachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.)- eine Sachentscheidung des Revisionsgerichts in analoger Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO für zulässig erachtet wird (vgl. dazu Kuckein, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 354 Rdnr. 13; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 354 Rdnr. 23), erscheint dies bedenklich, weil der Angeklagte mangels Beschwer die Richtigkeit der Sachverhaltsfeststellungen des Tatrichters nicht bekämpfen konnte und diese von Verfahrensfehlern betroffen sein können (BGH NStZ-RR 1998, 204 m. w. Nachw.; BGHR § 354 StPO Schuldspruch 1; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 364, 365).
  • BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00

    Fehlerhafte Kostenentscheidung nach § 74 JGG

    Zwar sind weitere, zur Bejahung einer Beihilfe zum versuchten schweren Raub führende Feststellungen unter den gegebenen Umständen auch in einer neuen Verhandlung nicht zu erwarten; jedoch ist in dem Vorwurf, an einer Katalogtat im Sinne des § 138 StGB beteiligt gewesen zu sein, zugleich (§ 264 StPO) der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung des Delikts nicht angezeigt zu haben (vgl. BGHSt 36, 167, 169; BGH NStZ-RR 1998, 204).
  • BGH, 07.07.2005 - 2 StE 8/03

    Auskunftsverweigerungsrecht nach rechtskräftigem Freispruch des Zeugen

  • BGH, 30.10.2003 - 5 StR 256/03

    Untauglicher Versuch; Beweiswürdigung

  • OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-20/13

    Kennzeichen der Hells Angels

  • BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00
  • BGH, 07.07.2005 - StB 8/05
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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97   

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https://dejure.org/1997,3724
BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97 (https://dejure.org/1997,3724)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1997 - 1 StR 659/97 (https://dejure.org/1997,3724)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - 1 StR 659/97 (https://dejure.org/1997,3724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 204
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97
    In der unzulässigen Bezugnahme auf den durch die Vernehmung des Zeugen R. gewonnenen Inhalt der Strafzumessungserwägungen der 1. Strafkammer in ihrem Urteil vom 16. Dezember 1996 liegt ein Sachmangel, der zur Aufhebung nötigt (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16; BGHR StGB § 46 Begründung 9; BGH NJW 1977, 1247; BGHSt 24, 274, 275).

    Ergänzende und aufrechterhaltene Feststellungen müssen für die eigenen Strafzumessungserwägungen ein einheitliches und widerspruchsfreies Ganzes bilden (BGHSt 24, 274, 275).

  • BGH, 18.05.1988 - 2 StR 166/88
    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97
    In der unzulässigen Bezugnahme auf den durch die Vernehmung des Zeugen R. gewonnenen Inhalt der Strafzumessungserwägungen der 1. Strafkammer in ihrem Urteil vom 16. Dezember 1996 liegt ein Sachmangel, der zur Aufhebung nötigt (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16; BGHR StGB § 46 Begründung 9; BGH NJW 1977, 1247; BGHSt 24, 274, 275).

    Im Bereich der Strafzumessungserwägungen kann eine Bezugnahme auf frühere Strafzumessungserwägungen nicht hingenommen werden (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 9), weil damit die Bedeutung der Strafzumessung verkannt würde und der neuerkennende Strafrichter seiner Pflicht, selbständige, eigene Erwägungen anzustellen, welche Strafe gerechtfertigt ist, nicht nachkommt.

  • BGH, 13.05.1997 - 1 StR 130/97

    Scheitern einer möglichen Gesamtstrafenbildung an bereits vollstreckter,

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97
    In den Gründen seines Beschlusses (1 StR 130/97) hatte der Senat unter Hinweis auf sein Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - ausgeführt, der Rechtsgedanke des Härteausgleichs bei Unmöglichkeit nachträglicher Gesamtstrafenbildung sei auch dann anzuwenden, wenn eine im Ausland und eine im Inland begangene Straftat jedenfalls vom zeitlichen Ablauf her miteinander hätten abgeurteilt werden können.

    An sich war eine Bezugnahme auf die im Urteil vom 16. Dezember 1996 niedergelegten Feststellungen zum Strafausspruch nach der Senatsentscheidung vom 13. Mai 1997 - 1 StR 130/97 - hier zulässig und geboten, weil die Feststellungen zum Strafausspruch im vorgenannten Urteil nicht aufgehoben worden waren und darauf hingewiesen wurde, daß ergänzende Feststellungen möglich seien.

  • BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97

    Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat);

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97
    In den Gründen seines Beschlusses (1 StR 130/97) hatte der Senat unter Hinweis auf sein Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - ausgeführt, der Rechtsgedanke des Härteausgleichs bei Unmöglichkeit nachträglicher Gesamtstrafenbildung sei auch dann anzuwenden, wenn eine im Ausland und eine im Inland begangene Straftat jedenfalls vom zeitlichen Ablauf her miteinander hätten abgeurteilt werden können.
  • BGH, 10.05.1995 - 2 StR 160/95

    Aufhebung des Strafausspruchs - Aufhebung der Feststellungen - Verminderte

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97
    In der unzulässigen Bezugnahme auf den durch die Vernehmung des Zeugen R. gewonnenen Inhalt der Strafzumessungserwägungen der 1. Strafkammer in ihrem Urteil vom 16. Dezember 1996 liegt ein Sachmangel, der zur Aufhebung nötigt (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16; BGHR StGB § 46 Begründung 9; BGH NJW 1977, 1247; BGHSt 24, 274, 275).
  • BGH, 14.05.1993 - 3 StR 176/93

    Vom Revisionsgericht aufgehobene Feststellungen als Grundlage für ein neues

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97
    In der unzulässigen Bezugnahme auf den durch die Vernehmung des Zeugen R. gewonnenen Inhalt der Strafzumessungserwägungen der 1. Strafkammer in ihrem Urteil vom 16. Dezember 1996 liegt ein Sachmangel, der zur Aufhebung nötigt (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16; BGHR StGB § 46 Begründung 9; BGH NJW 1977, 1247; BGHSt 24, 274, 275).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97
    Bei einer solchen Sachlage ist es erforderlich, daß der Tatrichter einen angemessenen Härteausgleich vornimmt und dies auch den Urteilsgründen zu entnehmen ist (BGHSt 31, 102, 103) [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82].
  • BGH, 02.03.1977 - 3 StR 18/77

    Anforderungen an die Strafzumessung - Verbot der Bezugnahme auf inzwischen

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97
    In der unzulässigen Bezugnahme auf den durch die Vernehmung des Zeugen R. gewonnenen Inhalt der Strafzumessungserwägungen der 1. Strafkammer in ihrem Urteil vom 16. Dezember 1996 liegt ein Sachmangel, der zur Aufhebung nötigt (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16; BGHR StGB § 46 Begründung 9; BGH NJW 1977, 1247; BGHSt 24, 274, 275).
  • BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08

    Einschränkung des Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung in Fällen

    Der Bundesgerichtshof hat zwar den Rechtsgedanken des Härteausgleichs auf Fälle übertragen, bei denen die im Ausland und die im Inland begangene Straftat vom zeitlichen Ablauf her miteinander hätten abgeurteilt werden können (BGHSt 43, 79, 80; BGH NStZ-RR 1998, 204; 2000, 105; NStZ 1998, 134; NJW 2000, 1964, 1965; BGH NStZ 2008, 709, 710; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 25. Januar 2008 - 2 BvR 1532/08 - Tz. 5).
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08

    Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche

    Der Bundesgerichtshof hat es allerdings für notwendig erachtet, auch auf diese Fälle den Rechtsgedanken des Härteausgleichs zu übertragen, wenn die im Ausland und die im Inland begangene Straftat vom zeitlichen Ablauf her miteinander hätten abgeurteilt werden können ( BGHSt 43, 79, 80; BGH NStZ-RR 1998, 204; 2000, 105; NStZ 1998, 134; NJW 2000, 1964, 1965; BGH NStZ 2008, 709, 710; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 25. Januar 2008 - 2 BvR 1532/08 [richtig: 2 BvR 1532/07 - d. Red.] - Tz. 5).
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 299/14

    Härtefallausgleich für bereits vollstrecke Haftstrafen (Voraussetzungen:

    Im Ergebnis das gleiche gilt im Falle der Verurteilung des Angeklagten durch ein ausländisches Gericht, soweit hypothetisch eine Aburteilung der Auslandstat auch im Inland nach deutschem Recht möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80; Beschluss vom 2. September 1997 - 1 StR 317/97, NStZ 1998, 134; Beschluss vom 30. Oktober 1997 - 1 StR 659/97, NStZ-RR 1998, 204; Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 5 StR 608/99, NStZ-RR 2000, 105; Urteil vom 26. September 2007 - 1 StR 276/07, NStZ 2008, 709, 710; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677, 2678; Fischer StGB, 61. Aufl., § 55 Rn. 21b mwN).
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