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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.10.2010 - 1 Ws 488/10 (StrVollz)   

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https://dejure.org/2010,3375
OLG Celle, 13.10.2010 - 1 Ws 488/10 (StrVollz) (https://dejure.org/2010,3375)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.10.2010 - 1 Ws 488/10 (StrVollz) (https://dejure.org/2010,3375)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Oktober 2010 - 1 Ws 488/10 (StrVollz) (https://dejure.org/2010,3375)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug (Nintendo DS Lite)

  • openjur.de

    § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG; § 67 Abs. 1 Satz 2 NJVollzG
    Gefahr für die Sicherheit einer Anstalt i.S.v. § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG durch den Besitz eines "Nintendo DS Lite" mit WLAN-Funktionalität

  • openjur.de

    Strafvollzug: Anspruch eines Strafgefangenen auf den Besitz des Spielgerätes "Nintendo DS Lite"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 67 Abs. 1 S. 2 NJVollzG; § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG
    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug (Nintendo DS Lite)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug (Nintendo DS Lite)

  • forum-strafvollzug.de PDF

    § 67 NJVollzG; § 70 StVollzG
    Besitz des Spielgeräts Nintendo DS Lite

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug [Nintendo DS Lite]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 31 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 14.08.2001 - 3 Ws 318/01

    Justizvollzugsanstalt; Freiheitsstrafe ; Videotextempfang;

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2010 - 1 Ws 488/10
    Eine Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand abstrakt geeignet ist, die Sicherheit der Anstalt zu gefährden; dies gilt jedoch nur dann, wenn die Gefährdung nicht durch eine ordnungsgemäße Aufsicht unter Zuhilfenahme der gebotenen Kontrollmittel seitens der Justizvollzugsanstalt ausgeschlossen bzw. auf ein nicht mehr beachtliches Maß reduziert werden kann (vgl. BVerfG ZfStrVo 1997, 367; Senat a. a. O. und in NStZ 2002, 111; OLG Hamm ZfStrVo 2001, 185).
  • OLG Naumburg, 27.08.2009 - 1 Ws 105/09

    Zeugenbeistand; Abrechnung, Tätigkeiten; Einzeltätigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2010 - 1 Ws 488/10
    Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers hat der Senat diese Entscheidung mit Beschluss vom 11. März 2009 - 1 Ws 105/09 (StrVollz) - aufgehoben und die Sache zur weiteren Aufklärung und erneuten Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer zurückverwiesen.
  • OLG Celle, 12.02.2009 - 1 Ws 42/09

    Versagung des Besitzes von Gegenständen im Strafvollzug wegen der Gefahr

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2010 - 1 Ws 488/10
    aa) Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit der Anstalt im Sinne des § 67 Abs. 1 Satz 2 NJVollzG stellt - wie das gleichlautende in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG - einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Senatsbeschluss v. 12.02.2009 - 1 Ws 42/09 [StrVollz] = StraFo 2009, 172; KG NStZ-RR 2004, 255; OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119; OLG Koblenz StV 1981, 184).
  • BVerfG, 28.09.1995 - 2 BvR 902/95

    Widerruf der Genehmigung zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug -

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2010 - 1 Ws 488/10
    bb) Allerdings setzt der Widerruf gemäß § 67 Abs. 1 Satz 3 NJVollzG - wie auch derjenige nach § 70 Abs. 3 StVollzG - zusätzlich voraus, dass eine auf den konkreten Einzelfall bezogene Abwägung ergibt, dass das Interesse der Allgemeinheit gegenüber dem Interesse des Gefangenen am Bestand der Erlaubnis überwiegt (vgl. BVerfG StV 1996, 48; Callies/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl. § 70 Rn. 6).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96

    Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2010 - 1 Ws 488/10
    Eine Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand abstrakt geeignet ist, die Sicherheit der Anstalt zu gefährden; dies gilt jedoch nur dann, wenn die Gefährdung nicht durch eine ordnungsgemäße Aufsicht unter Zuhilfenahme der gebotenen Kontrollmittel seitens der Justizvollzugsanstalt ausgeschlossen bzw. auf ein nicht mehr beachtliches Maß reduziert werden kann (vgl. BVerfG ZfStrVo 1997, 367; Senat a. a. O. und in NStZ 2002, 111; OLG Hamm ZfStrVo 2001, 185).
  • OLG Hamm, 24.03.1995 - 1 Vollz (Ws) 226/94
    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2010 - 1 Ws 488/10
    aa) Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit der Anstalt im Sinne des § 67 Abs. 1 Satz 2 NJVollzG stellt - wie das gleichlautende in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG - einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Senatsbeschluss v. 12.02.2009 - 1 Ws 42/09 [StrVollz] = StraFo 2009, 172; KG NStZ-RR 2004, 255; OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119; OLG Koblenz StV 1981, 184).
  • KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03

    Gerichtliche Entscheidung über die Versagung einer Genehmigung für einen

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.2010 - 1 Ws 488/10
    aa) Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit der Anstalt im Sinne des § 67 Abs. 1 Satz 2 NJVollzG stellt - wie das gleichlautende in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG - einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Senatsbeschluss v. 12.02.2009 - 1 Ws 42/09 [StrVollz] = StraFo 2009, 172; KG NStZ-RR 2004, 255; OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119; OLG Koblenz StV 1981, 184).
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11

    Maßgebliche Norm zur Beurteilung des Antrags eines Strafgefangenen auf

    Denn die Erlaubnis zum Erwerb von Gegenständen beinhaltet regelmäßig auch die Erlaubnis zum Besitz, solange sich die Vollzugsbehörde keinen entsprechenden Vorbehalt einräumt (vgl. OLG Celle, Beschluss des 1. Strafsenats vom 13. Oktober 2010, 1 Ws 488/10 (StrVollz); nur Leitsatz in NStZ-RR 2011, 31) und ein solcher vorliegend nicht erkennbar ist.
  • VerfGH Bayern, 22.07.2015 - 84-VI-14

    Fernsehgerät in Haftraum

    Einerseits entspricht es obergerichtlicher Rechtsprechung, dass von einem in der Vollzugsanstalt betriebenen Computer oder einer Spielkonsole mit Speichermöglichkeit eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt ausgeht, der mit zumutbarem Kontrollaufwand nicht begegnet werden kann (OLG Frankfurt vom 19.4.2013 NStZ-RR 2013, 325/326 m. w. N.; OLG Celle vom 13.10.2010 NStZ-RR 2011, 31), und dass grundsätzlich die einem Gegenstand generell und losgelöst von einem bestimmten Gefangenen innewohnende abstrakte Gefährlichkeit einer Besitzerlaubnis entgegenstehen kann, wenn sie sich mit einem der Anstalt zumutbaren Kontrollaufwand nicht ausschließen lässt (Laubenthal in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, G 34 m. w. N.; Schwind/ Goldberg in Schwind/ Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, § 70 Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 13.12.2021 - 2 Ws 563/21

    Gestattung von Kauf und Besitz einer Spielkonsole in der Sicherungsverwahrung

    Dass von technischen Vorrichtungen, welche der Speicherung oder Kommunikation dienen regelmäßig eine Gefahr für die Sicherheit einer Vollzugsanstalt ausgehen kann, entspricht der allgemeinen Rechtsprechung (für Spielkonsolen: Senat, 2 Ws 552/15 Vollz v. 04.11.2015 [PlayStation 3]; BayObLG, 203 StObWs 338/21 v. 30.08.2021, juris [PlayStation 4]; OLG Hamm, 1 Vollz (Ws) 137/18 v. 22.05.2018, juris [PlayStation 1]; KG, 2 Ws 289/15 Vollz v. 28.12.2015, juris [Wii]; 5 Ws 641/03 v. 08.01.2004, juris [PlayStation 2]; OLG Celle, 1 Ws 488/10 (StrVollz) v. 13.10.2010, juris [DS Lite]; OLG Brandenburg, 1 Ws (Vollz) 14/03 v. 25.08.2003, juris [PlayStation 2]; OLG Jena, 1 Ws 24/03 v. 25.03.2003, juris [PlayStation 2]; OLG Frankfurt, 3 Ws 279/08 v. 28.04.2008, juris [PlayStation 2, Xbox]; OLG Saarbrücken, Vollz (Ws) 19/04 v. 16.11.2004, juris [Playstation 2]; OLG Karlsruhe, 3 Ws 66/07 v. 21.03.2007, juris [Game Cube]; zur verfassungs- und konventionsrechtlichen Vereinbarkeit: BVerfG, 2 BvR 609/01 v. 09.11.2001, juris; EGMR, 20579/04 v. 22.01.2008, BeckRS 2016, 16743; für die Abspielbarkeit von Datenträgern: Senat, 2 Ws 459/18 Vollz v. 27.09.2018, juris; PC/Laptop im Maßregelvollzug: Senat, 2 Ws 723/13 Vollz v. 05.02.2014, juris; OLG Nürnberg, 1 Ws 418/15 v. 14.10.2015, juris; OLG Hamm, III-1 Vollz (Ws) 139/13 v. 14.05.2013, juris; KG Berlin, 5 Ws 171/05 Vollz v. 08.06.2005, juris).
  • LG Regensburg, 11.01.2021 - SR StVK 654/19

    Haltung eines Wellensittichs in der Sicherungsverwahrung

    Missbrauch ausgegangen werden muss, kommt es nicht an (BVerfG NStZ-RR 2019, 191; NStZ 1994, 453; KG NStZ 2019, 51; OLG Hamm BeckRS 2018, 15865; BeckRS 2017, 121665; OLG Nürnberg BeckRS 2015, 17313; KG BeckRS 2014, 17545; OLG Naumburg BeckRS 2011, 27420; OLG Koblenz BeckRS 2011, 02121; OLG Celle BeckRS 2010, 26574; LG Gießen BeckRS 2018, 18539; LG Arnsberg BeckRS 2016, 121380; Arloth/Krä StVollzG § 70 Rn. 5; BeckOK Strafvollzug Bund/Knauss StVollzG § 70 Rn. 22; LNNV/Laubenthal StVollzG Abschn. G Rn. 34; SBJL/Schwind/Goldberg, 6. Aufl. 2013, StVollzG § 70 Rn. 7; Lübbe-Wolff Strafvollzug, 216; einschränkend aber AK-StVollzG/Knauer Teil II § 48 Rn. 20; BeckOK Strafvollzug Nds/Reichenbach NJVollzG § 67 Rn. 9-11.13).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 387/10 (StrVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7622
OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 387/10 (StrVollz) (https://dejure.org/2010,7622)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.08.2010 - 1 Ws 387/10 (StrVollz) (https://dejure.org/2010,7622)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. August 2010 - 1 Ws 387/10 (StrVollz) (https://dejure.org/2010,7622)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafvollzug: Zulässigkeit der Versagung eines Zeitschriftenabonnements

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 65 NJVollzG,NI; § 68 NJVollzG,NI
    Auslegung des Begriffs der "Zeitschrift" i.S.v. § 65 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes (NJVollzG); Voraussetzungen für die Versagung eines Zeitschriftenabonnements im Falle der Befürchtung einer Gefährdung des Vollzugsziels

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs der "Zeitschrift" i.S.v. § 65 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes (NJVollzG); Voraussetzungen für die Versagung eines Zeitschriftenabonnements im Falle der Befürchtung einer Gefährdung des Vollzugsziels

  • rechtsportal.de

    NJVollzG § 65
    Begriff der "Zeitschrift i.S. von § 65 NJVollzG; Voraussetzungen für die Versagung eines Zeitschriftenabonnements

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 31 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Jena, 17.06.2004 - 1 Ws 118/04

    Bezug der "Unabhängigen Nachrichten" durch einen eine Strafhaft Verbüßenden; § 68

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 387/10
    Denn § 65 NJVollzG regelt in verfassungsrechtlich zulässiger Weise die Ausübung des in Art. 5 GG enthaltenen Grundrechts, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, soweit es den Bezug von Zeitungen und Zeitschriften betrifft (vgl. BVerfG NStZ-RR 1996, 55; ThürOLG StraFo 2004, 290).

    Die Annahme der Kammer, dass die erforderliche Überprüfung jedes einzelnen Exemplars der LBZ mit Rücksicht darauf, dass bereits zwei Überprüfungen von Einzelausgaben eine Vorenthaltung nach § 65 Abs. 2 Satz 2 NJVollzG begründeten, nicht angemessen im Sinne des § 65 Abs. 1 NJVollzG sei (so wohl auch ThürOLG StraFo 2004, 290 (291) zu § 68 StVollzG), ist mit der Normgenese und dem Willen des Landesgesetzgebers nicht zu vereinbaren.

    Die Versagung der Bezugsgenehmigung konnte auch nicht auf § 3 Satz 3 NJVollzG gestützt werden, da § 65 NJVollzG insoweit eine speziellere Regelung enthält (vgl. ThürOLG StraFo 2004, 290; OLG Koblenz, NStZ 1984, 46; Callies/Müller-Dietz a.a.O.; Schwind/Böhme/Jehle, § 68 StVollzG Rn. 14; a.A. Grunau/Tiesler, § 68 StVollzG, Rn. 3).

    Die gebotene Auslegung des § 65 Abs. 2 Satz 2 NJVollzG im Lichte des Art. 5 GG zwingt nicht dazu, in der Vergangenheit gemachte Erfahrungen zu ignorieren und die notwendig begrenzten sachlichen und personellen Ressourcen wenig effektiv zu verbrauchen (vgl. ThürOLG, StraFo 2004, 290 (291)).

  • BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 636/95

    Anhaltung einer Zeitschrift im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 387/10
    Denn § 65 NJVollzG regelt in verfassungsrechtlich zulässiger Weise die Ausübung des in Art. 5 GG enthaltenen Grundrechts, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, soweit es den Bezug von Zeitungen und Zeitschriften betrifft (vgl. BVerfG NStZ-RR 1996, 55; ThürOLG StraFo 2004, 290).

    Auch die Versagungstatbestände des § 65 Abs. 2 NJVollzG sind im Lichte des durch sie eingeschränkten Grundrechts so auszulegen, dass dessen wertsetzende Bedeutung auf der Ebene der Rechtsanwendung zur Geltung kommt (vgl. BVerfG NStZ 1995, 613; NStZ-RR 1996, 55; ThürOLG a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 26.09.1983 - 2 Vollz (Ws) 52/83

    Strafanstalt; Zusendung; Zeitungen; Zeitschriften; Schreiben; Zurückhalten;

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 387/10
    Die Versagung der Bezugsgenehmigung konnte auch nicht auf § 3 Satz 3 NJVollzG gestützt werden, da § 65 NJVollzG insoweit eine speziellere Regelung enthält (vgl. ThürOLG StraFo 2004, 290; OLG Koblenz, NStZ 1984, 46; Callies/Müller-Dietz a.a.O.; Schwind/Böhme/Jehle, § 68 StVollzG Rn. 14; a.A. Grunau/Tiesler, § 68 StVollzG, Rn. 3).
  • OLG Nürnberg, 08.12.1980 - Ws 776/80

    Vorenthaltung der Gefangenenzeitung "Der Lichtblick" wegen diskriminierender und

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 387/10
    Vielmehr muss für jede eingehende Ausgabe der Zeitschrift geprüft werden, ob ihre Aushändigung das Vollzugsziel oder die Sicherheit oder Ordnung in der Anstalt erheblich gefährdet oder ob Teile der Zeitschrift aus diesen Gründen dem Antragsteller vorenthalten werden müssen (vgl. OLG Nürnberg, NStZ 1981, 240).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 387/10
    Denn die LBZ nimmt in gedruckter und zur Verbreitung geeigneter und bestimmter Form am Kommunikationsprozess teil und unterliegt damit dem weit und formal zu bestimmenden Begriff der Presse im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. hierzu BVerfGE 95, 28 (35)).
  • BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2631/94

    Vorenthaltung einer Zeitschrift im Strafvollzug - Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 387/10
    Auch die Versagungstatbestände des § 65 Abs. 2 NJVollzG sind im Lichte des durch sie eingeschränkten Grundrechts so auszulegen, dass dessen wertsetzende Bedeutung auf der Ebene der Rechtsanwendung zur Geltung kommt (vgl. BVerfG NStZ 1995, 613; NStZ-RR 1996, 55; ThürOLG a.a.O.).
  • OLG Hamm, 19.11.1984 - 1 Vollz (Ws) 218/84
    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 387/10
    Auf ein Schwärzen oder Herausnehmen einzelner Teile der einzelnen Ausgaben als weniger einschneidende Maßnahmen braucht sich die Antragsgegnerin bei einer sich ständig zeigenden gefährlichen Tendenz, die neben der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt auch das Vollzugsziel beim Antragsteller erheblich gefährden könnte, nicht verweisen zu lassen, wenn die Vielzahl der beanstandeten Stellen nur noch ein Torso von der Zeitschrift übrig ließe (vgl. OLG Nürnberg, NStZ 1983, 574; OLG Hamm, NStZ 1985, 143).
  • OLG Nürnberg, 15.08.1983 - Ws 552/83

    Vorenthalten von Zeitschriften für Homosexuelle wegen Gefährdung der Sicherheit

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 387/10
    Auf ein Schwärzen oder Herausnehmen einzelner Teile der einzelnen Ausgaben als weniger einschneidende Maßnahmen braucht sich die Antragsgegnerin bei einer sich ständig zeigenden gefährlichen Tendenz, die neben der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt auch das Vollzugsziel beim Antragsteller erheblich gefährden könnte, nicht verweisen zu lassen, wenn die Vielzahl der beanstandeten Stellen nur noch ein Torso von der Zeitschrift übrig ließe (vgl. OLG Nürnberg, NStZ 1983, 574; OLG Hamm, NStZ 1985, 143).
  • BVerfG, 17.12.1981 - 2 BvR 1366/81

    Verfassungsmäßigkeit des begrenzten Zeitungsbezugs in der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 387/10
    Dies hat zur Folge, dass bei einer Vielzahl von Zeitschriften, die ein Gefangener beziehen will, es zulässig ist, ihn des angemessenen Umfangs wegen auf bestimmte Zeitschriften seiner Wahl zu beschränken (vgl. BVerfG ZfStrVo 1982, 316; OLG Hamm, NStE Nr. 2 zu § 68 StVollzG, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1986 - 3 Ws 1106/86
    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 387/10
    Eine ausdehnende Auslegung der Vorschrift dahin, dass in Ausnahmefällen auch ein generelles Bezugsverbot hiervon gedeckt wird (vgl. OLG Hamburg ZfStrVo SH 1978, 39; KG ZfStrVo 1987, 251), wäre verfassungswidrig.
  • OLG Hamm, 10.05.2016 - 1 Vollz (Ws) 1/16

    Zeitschriftenverbot für Strafgefangene - Anforderungen

    Dies betrifft etwa unter §§ 86, 86a und 131 StGB fallende Publikationen sowie pornographische Druckwerke, soweit sie von §§ 184 ff StGB erfasst werden (vgl. Laubenthal, a.a.O.; OLG Jena NStZ-RR 2004, 317; OLG Celle, Beschluss vom 31.08.2010 - 1 Ws 387/10 -, BeckRS 2010, 23427, betreffend § 65 Abs. 2 S. 1 NJVollzG, der mit § 68 Abs. 2 S. 1 gleichlautend ist).
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Rechtsprechung
   LG Kiel, 19.01.2010 - 41 StVK 104/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18811
LG Kiel, 19.01.2010 - 41 StVK 104/09 (https://dejure.org/2010,18811)
LG Kiel, Entscheidung vom 19.01.2010 - 41 StVK 104/09 (https://dejure.org/2010,18811)
LG Kiel, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 41 StVK 104/09 (https://dejure.org/2010,18811)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 31
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 15.08.2003 - 5 Ws 447/03

    Wegfall oder Verkürzung von Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer

    Auszug aus LG Kiel, 19.01.2010 - 41 StVK 104/09
    Dem steht der gnadenweise Erlass eines Teils der Strafe nicht entgegen ( OLG Celle , StraFo 2008, 262; Schmitz , StV 2007, 608; Ullenbruch , in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 5. Aufl., § 16 Rn. 7; a.A. OLG Schleswig bei Ernesti/Lorenzen, SchlHA 1982, 100; KG , JR 1979, 293; NStZ 2004, 228; StraFo 2008, 261; Fischer , StGB, 57. Aufl., § 68 f Rn. 6; Stree , in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 68 f Rn. 5).

    Dass die vorzeitige Entlassung aus dem Strafvollzug eine vollständige Vollstreckung nicht grundsätzlich ausschließt, ist etwa bei einer Vorverlegung des Entlassungszeitpunktes nach § 16 Abs. 3 StVollzG allgemein anerkannt (vgl. etwa KG , NStZ 2004, 228; OLG Schleswig a.a.O.).

    Eine Differenzierung kann insbesondere nicht damit begründet werden, dass eine Amnestie, anders als eine Entscheidung nach § 16 Abs. 3 StVollzG, nicht auf dem Gesetz beruhe, sondern auf einem politischen Gnadenakt (so aber KG , NStZ 2004, 228).

  • KG, 21.12.2006 - 5 Ws 690/06

    Eintritt der Führungsaufsicht kraft Gesetzes: Vorzeitige Entlassung des

    Auszug aus LG Kiel, 19.01.2010 - 41 StVK 104/09
    Dem steht der gnadenweise Erlass eines Teils der Strafe nicht entgegen ( OLG Celle , StraFo 2008, 262; Schmitz , StV 2007, 608; Ullenbruch , in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 5. Aufl., § 16 Rn. 7; a.A. OLG Schleswig bei Ernesti/Lorenzen, SchlHA 1982, 100; KG , JR 1979, 293; NStZ 2004, 228; StraFo 2008, 261; Fischer , StGB, 57. Aufl., § 68 f Rn. 6; Stree , in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 68 f Rn. 5).

    Diese Auslegung ist nicht nur mit dem Wortlaut der Vorschrift ohne Weiteres vereinbar, da der Begriff "vollständig" im allgemeinen Sprachgebrauch in Sinne von "restlos" verstanden werden kann ( OLG Celle , a.a.O., a.A. KG , StraFo 2008, 261; RuP 2009, 216).

  • OLG Hamm, 24.02.2009 - 3 Ws 55/09

    Weihnachtsamnestie; Vollverbüßer; Führungsaufsicht

    Auszug aus LG Kiel, 19.01.2010 - 41 StVK 104/09
    Es kann offen bleiben, ob § 68 f Abs. 1 StGB im Falle eines gnadenweisen Straferlasses voraussetzt, dass nicht nur die Freiheitsstrafe, sondern auch die tatsächliche Vollzugsdauer zwei Jahre überschreitet (vgl. dazu OLG Hamm , NStZ-RR 2009, 357).
  • StGH Hessen, 28.11.1973 - P.St. 653

    Anfechtbarkeit von negativen Gnadenakten - Grundrechtsklage in Hessen -

    Auszug aus LG Kiel, 19.01.2010 - 41 StVK 104/09
    Denn das Begnadigungsrecht stellt keineswegs ein extralegales Instrument der Politik dar, sondern ist gesetzlich verankert - bundesrechtlich in § 452 StPO, auf Landesebene in Art. 32 der Schleswig-Holsteinischen Verfassung - und kann durchaus materiellen landesverfassungsrechtlichen Bindungen unterworfen sein, insbesondere dem rechtsstaatlichen Mindeststandard des Willkürverbots (so HessStGH , NJW 1974, 791; BayVerfGH , NJW 1966, 443; offen RhPfVerfGH , Beschluss vom 9. Juni 1993, Az. VGH B 5/93 - Juris).
  • VerfGH Bayern, 06.12.1965 - 77-VI-64
    Auszug aus LG Kiel, 19.01.2010 - 41 StVK 104/09
    Denn das Begnadigungsrecht stellt keineswegs ein extralegales Instrument der Politik dar, sondern ist gesetzlich verankert - bundesrechtlich in § 452 StPO, auf Landesebene in Art. 32 der Schleswig-Holsteinischen Verfassung - und kann durchaus materiellen landesverfassungsrechtlichen Bindungen unterworfen sein, insbesondere dem rechtsstaatlichen Mindeststandard des Willkürverbots (so HessStGH , NJW 1974, 791; BayVerfGH , NJW 1966, 443; offen RhPfVerfGH , Beschluss vom 9. Juni 1993, Az. VGH B 5/93 - Juris).
  • OLG Celle, 15.02.2008 - 1 Ws 60/08

    Vorzeitige Entlassung eines Strafgefangenen in Niedersachsen aus Anlass des

    Auszug aus LG Kiel, 19.01.2010 - 41 StVK 104/09
    Dem steht der gnadenweise Erlass eines Teils der Strafe nicht entgegen ( OLG Celle , StraFo 2008, 262; Schmitz , StV 2007, 608; Ullenbruch , in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 5. Aufl., § 16 Rn. 7; a.A. OLG Schleswig bei Ernesti/Lorenzen, SchlHA 1982, 100; KG , JR 1979, 293; NStZ 2004, 228; StraFo 2008, 261; Fischer , StGB, 57. Aufl., § 68 f Rn. 6; Stree , in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 68 f Rn. 5).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 09.06.1993 - VGH B 5/93
    Auszug aus LG Kiel, 19.01.2010 - 41 StVK 104/09
    Denn das Begnadigungsrecht stellt keineswegs ein extralegales Instrument der Politik dar, sondern ist gesetzlich verankert - bundesrechtlich in § 452 StPO, auf Landesebene in Art. 32 der Schleswig-Holsteinischen Verfassung - und kann durchaus materiellen landesverfassungsrechtlichen Bindungen unterworfen sein, insbesondere dem rechtsstaatlichen Mindeststandard des Willkürverbots (so HessStGH , NJW 1974, 791; BayVerfGH , NJW 1966, 443; offen RhPfVerfGH , Beschluss vom 9. Juni 1993, Az. VGH B 5/93 - Juris).
  • KG, 05.02.1979 - 4 Ws 432/78
    Auszug aus LG Kiel, 19.01.2010 - 41 StVK 104/09
    Dem steht der gnadenweise Erlass eines Teils der Strafe nicht entgegen ( OLG Celle , StraFo 2008, 262; Schmitz , StV 2007, 608; Ullenbruch , in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 5. Aufl., § 16 Rn. 7; a.A. OLG Schleswig bei Ernesti/Lorenzen, SchlHA 1982, 100; KG , JR 1979, 293; NStZ 2004, 228; StraFo 2008, 261; Fischer , StGB, 57. Aufl., § 68 f Rn. 6; Stree , in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 68 f Rn. 5).
  • KG, 04.09.2012 - 2 Ws 351/12

    Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer Strafe

    Das Strafende ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats nicht erreicht, wenn der Gefangene aufgrund eines Gnadenerweises zu Weihnachten oder einer Amnestie vorzeitig entlassen wird; denn eine solche Entlassung beruht nicht auf dem Gesetz, sondern auf einem politischen Gnadenakt (vgl. Senat StraFO 2008, 261; NStZ-RR 2007, 340-Ls; KG JR 1979, 293; Fischer aaO; a.A.: OLG Celle StraFO 2008, 262; LG Kiel NStZ-RR 2011, 31).
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