Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 26.03.2014

Rechtsprechung
   BGH, 24.09.2014 - 2 StR 276/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32539
BGH, 24.09.2014 - 2 StR 276/14 (https://dejure.org/2014,32539)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2014 - 2 StR 276/14 (https://dejure.org/2014,32539)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2014 - 2 StR 276/14 (https://dejure.org/2014,32539)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 25 Abs. 1 Var. 1 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen eines täterschaftlichen Handelns: Eigennutz)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Erforderliche Urteilsfeststellungen zur Annahme der Mittäterschaft

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Annahme täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Erforderliche Urteilsfeststellungen zur Annahme der Mittäterschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Annahme täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine Annahme täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Täterschaftliches Handeltreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 375
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 16/13

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 24.09.2014 - 2 StR 276/14
    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn ein Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (BGHSt 34, 124, 125 f.; BGH StV 2012, 414; BGH NStZ 2013, 550).

    Vielmehr sind auch in diesen Fällen konkrete Feststellungen zur Eigennützigkeit des Handelns vonnöten (BGH NStZ 2013, 550).

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 24.09.2014 - 2 StR 276/14
    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn ein Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (BGHSt 34, 124, 125 f.; BGH StV 2012, 414; BGH NStZ 2013, 550).
  • BGH, 13.05.1992 - 2 StR 139/92

    Rauschgift - Rauschgiftgeschäft - Freundschaft - Kokain - Größenordnung des

    Auszug aus BGH, 24.09.2014 - 2 StR 276/14
    Es ist auch nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass Betäubungsmittelgeschäfte einer gewissen Größenordnung regelmäßig nicht uneigennützig gemacht werden (vgl. BGH StV 1992, 469).
  • BGH, 19.01.2012 - 2 StR 590/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 24.09.2014 - 2 StR 276/14
    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn ein Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (BGHSt 34, 124, 125 f.; BGH StV 2012, 414; BGH NStZ 2013, 550).
  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 517/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit)

    Es genügt nicht, dass der Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2014 - 2 StR 276/14 Rn. 3; vom 20. Februar 2014 - 2 StR 563/13 Rn. 4; vom 12. März 2013 - 2 StR 16/13 Rn. 5 und vom 19. Januar 2012 - 2 StR 590/11 Rn. 3).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 14.09.2020 - 1 KLs 24 Js 2053/20

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Täterschaftliches Handeln setzt folglich voraus, dass der Handelnde selbst eigennützige Bemühungen entfaltet, die darauf gerichtet sind, den Umsatz mit Betäubungsmittel zu ermöglichen oder zu fördern (vgl. BGH, Beschluss vom 24.09.2014, Az: 2 StR 276/14).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.03.2014 - 2 VAs 4 - 9/14, 2 VAs 4/14, 2 VAs 5/14, 2 VAs 6/14, 2 VAs 7/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24374
OLG Koblenz, 26.03.2014 - 2 VAs 4 - 9/14, 2 VAs 4/14, 2 VAs 5/14, 2 VAs 6/14, 2 VAs 7/14 (https://dejure.org/2014,24374)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.03.2014 - 2 VAs 4 - 9/14, 2 VAs 4/14, 2 VAs 5/14, 2 VAs 6/14, 2 VAs 7/14 (https://dejure.org/2014,24374)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. März 2014 - 2 VAs 4 - 9/14, 2 VAs 4/14, 2 VAs 5/14, 2 VAs 6/14, 2 VAs 7/14 (https://dejure.org/2014,24374)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 35 Abs 1 BtMG, § 35 Abs 2 BtMG, § 23 Abs 1 GVGEG
    Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Drogentherapie: Überprüfung der Therapiebereitschaft und des Therapiewillens nach Abbruch mehrerer Therapien; Bindungswirkung der Kostenzusage des Rentenversicherungsträgers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erneute Zurückstellung der Strafvollstreckung trotz früherer erfolgloser Drogentherapien

  • rechtsportal.de

    Erneute Zurückstellung der Strafverfolgung trotz früherer erfolgloser Drogentherapien

  • rechtsportal.de

    Erneute Zurückstellung der Strafverfolgung trotz früherer erfolgloser Drogentherapien

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 375
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 01.06.2012 - 2 VAs 8/12

    Zusammentreffen einer Maßregelvollstreckung gemäß § 64 StGB mit widerrufenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2014 - 2 VAs 4/14
    Therapiebereitschaft und Therapiewillen eines Antragstellers bedürfen einer sorgfältigen Überprüfung, um missbräuchliche Antragstellungen abzulehnen und die begrenzte Anzahl kostspieliger Therapieplätze nur ernsthaft therapiewilligen Drogenabhängigen bereitstellen zu können (OLG Koblenz 2 VAs 8/12 v. 10.9.2012; 2 Ws 244/08 v. 28.5.2008 - NStZ 2009, 395, zit. n. juris Rn. 13 mwN).
  • OLG Koblenz, 28.05.2008 - 2 Ws 244/08
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2014 - 2 VAs 4/14
    Therapiebereitschaft und Therapiewillen eines Antragstellers bedürfen einer sorgfältigen Überprüfung, um missbräuchliche Antragstellungen abzulehnen und die begrenzte Anzahl kostspieliger Therapieplätze nur ernsthaft therapiewilligen Drogenabhängigen bereitstellen zu können (OLG Koblenz 2 VAs 8/12 v. 10.9.2012; 2 Ws 244/08 v. 28.5.2008 - NStZ 2009, 395, zit. n. juris Rn. 13 mwN).
  • OLG Celle, 28.08.2013 - 2 VAs 10/13

    Anfechtung der Ablehnung einer Zurückstellung der Strafvollstreckung gem. § 35

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2014 - 2 VAs 4/14
    Nach Wegfall von § 30 Abs. 1 EGGVG a.F. mit Wirkung vom 1. August 2013 durch das 2. KostRMoG vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) folgt die Kostengrundentscheidung nun aus § 1 Abs. 2 Nr. 19, § 22 GNotKG iVm Teil 1, Hauptabschnitt 5, Abschnitt 3 Nr. 15301 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG (vgl. OLG Celle 2 VAs 10/13 v. 28.8.2013 - NStZ-RR 2014, 64, zit. n. juris Rn. 7).
  • BGH, 11.12.1984 - 5 AR (VS) 20/84

    Zurückstellung der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2014 - 2 VAs 4/14
    Denn nur in diesem Fall könnte er sein Rechtsschutzziel erreichen, in eine stationäre Therapie zur Behandlung seiner Betäubungsmittelabhängigkeit entlassen zu werden (vgl. Patzak in: Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl. § 35 Rn. 127; BGHSt 33, 94).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2019 - 2 VAs 60/18

    Änderung der Vollstreckungsreihenfolge bei mehreren Freiheitsstrafen wegen

    Ausweislich der vorgelegten Unterlagen nimmt er an Terminen der Suchtberatungsstelle teil und hat eine Kostenzusage der Deutschen Rentenversicherung erhalten; Letztere entfaltet allerdings für eine Entscheidung nach § 35 BtMG keine Bindungswirkung (OLG Koblenz NStZ-RR 2014, 375).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16

    Gerichtliche Überprüfung der Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung

    In diesem Zusammenhang ist - was die Generalstaatsanwaltschaft nicht verkannt hat - auch zu berücksichtigen, dass selbst mehrfache Therapieabbrüche bzw. ein wiederholtes Scheitern einer Drogentherapie noch nicht ohne Weiteres den Schluss auf einen fehlenden Therapiewillen zulassen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 116; Patzak, a.a.O., § 35 Rn. 216), weil der Weg aus der Sucht ein langes, von Rückschlägen begleitetes prozesshaftes Geschehen darstellt, weshalb sich ein Behandlungserfolg häufig erst nach mehreren Therapieversuchen einstellt (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; KG, a.a.O.; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ).

    Maßgeblich ist in einem solchen Fall danach vielmehr, ob das Verhalten des Verurteilten über die Tatsache des Scheiterns einzelner Therapieversuche hinaus konkrete Zweifel an einem ernsten Therapiewillen begründet (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ; KG, a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 17.08.2015 - 2 VAs 15/15

    Ablehnung einer Zurückstellung der Strafvollstreckung gegen einen

    Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 1 Abs. 2 Nr. 19, 22 GNotKG iVm Teil 1, Hauptabschnitt 5, Abschnitt 3 Nr. 15301 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG (vgl. Senat, 2 VAs 4-9/14 vom 26.03.2014; OLG Celle aaO , zit. n. juris Rn. 7 ).
  • OLG Celle, 14.10.2015 - 2 VAs 9/15

    Überprüfung der Entscheidung des Gerichts über die Versagung der gerichtlichen

    Die Versagung der Zustimmung zur Zurückstellung der Strafvollstreckung kann - um missbräuchliche Antragstellungen auszuscheiden und die begrenzte Anzahl an kostspieligen Therapieplätzen ernsthaft therapiewilligen Patienten vorzubehalten - grundsätzlich auch auf den fehlenden Therapiewillen eines Verurteilten gestützt werden (OLG Koblenz, Beschl. v. 26.03.2014, NStZ-RR 2014, 375).
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