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Weitere Entscheidungen unten: OLG Nürnberg, 02.10.2002 | OLG Oldenburg, 17.10.2002

Rechtsprechung
   BGH, 20.11.2002 - 1 StR 353/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4058
BGH, 20.11.2002 - 1 StR 353/02 (https://dejure.org/2002,4058)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2002 - 1 StR 353/02 (https://dejure.org/2002,4058)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2002 - 1 StR 353/02 (https://dejure.org/2002,4058)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 406g StPO; § 397a StPO; § 80 Abs. 3 JGG
    Keine Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten im Strafverfahren gegen Jugendliche; Opferschutzgesetz

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 95 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 02.05.2000 - 2 Ws 198/00

    Jugendstrafverfahren, Verletzter, Beiordnung, Beistand, Rechtsanwalt, …

    Auszug aus BGH, 20.11.2002 - 1 StR 353/02
    Den sich aus § 2 JGG ergebenden Vorrang der Bestimmungen und Grundsätze des Jugendgerichtsgesetzes vor den allgemeinen Regelungen der Strafprozeßordnung hat der Gesetzgeber auch mit der Einführung der §§ 406d ff. StPO durch das Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) nicht aufgegeben (so zutreffend OLG Stuttgart NJW 2001, 588 gegen OLG Koblenz NJW 2000, 2436).
  • KG, 16.03.2006 - 4 Ws 44/06

    Jugendstrafverfahren: Anwesenheitsrecht des Verletztenbeistandes in der …

    Diese Vorschrift ist jedoch in einem Verfahren gegen einen Jugendlichen nicht anwendbar, weil die in § 406 g StPO geregelten Befugnisse und Rechte in einem engen Zusammenhang mit der gemäß § 80 Abs. 3 JGG im Jugendstrafverfahren unzulässigen Nebenklage stehen (vgl. BGH StraFo 2003, 58; OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 234 und NJW 2001, 1588; OLG Düsseldorf NStZ 2003, 496; OLG Zweibrücken NStZ 2002, 496;… Brunner/Dölling aaO Rdn. 17;… Eisenberg aaO § 80 Rdn. 14;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 406 g Rdn. 7; a.A. OLG Koblenz NJW 2000, 2436; OLG München NJW 2003, 1543).
  • KG, 16.03.2006 - 4 Ws 45/06

    Anwesenheitsrecht des Verletztenbeistands in der Hauptverhandlung gegen …

    Diese Vorschrift ist jedoch in einem Verfahren gegen einen Jugendlichen nicht anwendbar, weil die in § 406 g StPO geregelten Befugnisse und Rechte in einem engen Zusammenhang mit der gemäß § 80 Abs. 3 JGG im Jugendstrafverfahren unzulässigen Nebenklage stehen (vgl. BGH StraFo 2003, 58; OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 234 und NJW 2001, 1588; OLG Düsseldorf NStZ 2003, 496; OLG Zweibrücken NStZ 2002, 496;… Brunner/Dölling aaO Rdn. 17;… Eisenberg aaO § 80 Rdn. 14;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 406 g Rdn. 7; a.A. OLG Koblenz NJW 2000, 2436; OLG München NJW 2003, 1543).
  • OLG Koblenz, 17.02.2003 - 1 Ws 921/02

    Nebenklage, Zulässigkeit, Jugendlicher, Heranwachsender

    Nicht in Betracht kommt eine Beistandschaft nach § 406 g StPO, denn der Gesetzgeber hat auch mit der Einführung der §§ 406d ff. StPO durch das Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) den sich aus § 2 JGG ergebenden Vorrang der Bestimmungen und Grundsätze des Jugendgerichtsgesetzes vor den allgemeinen Regelungen der Strafprozessordnung nicht aufgegeben (so zutreffend BGH, Beschl. v. 20.11.02 ­ 1 StR 353/02 [www.hrr­strafrecht.de/hrr/1/02/1­353­02.php3; OLG Stuttgart NJW 2001, 1588; a. A. OLG Koblenz [2. Strafsenat NJW 2000, 2436).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 02.10.2002 - Ws 1257/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6370
OLG Nürnberg, 02.10.2002 - Ws 1257/02 (https://dejure.org/2002,6370)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.10.2002 - Ws 1257/02 (https://dejure.org/2002,6370)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - Ws 1257/02 (https://dejure.org/2002,6370)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BayStrUBG Art. 1, I; 4 I
    Voraussetzungen nachträglicher Sicherungsverwahrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 95
  • StV 2003, 36
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 17.10.2002 - 5 W 158/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16057
OLG Oldenburg, 17.10.2002 - 5 W 158/02 (https://dejure.org/2002,16057)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.10.2002 - 5 W 158/02 (https://dejure.org/2002,16057)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 5 W 158/02 (https://dejure.org/2002,16057)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AuslG § 57
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der Sicherungshaft nach Aufhebung und Entlassung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AuslG § 57
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft nach Entlassung des Betroffenen

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 95 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.2002 - 5 W 158/02
    Denn in diesem Fall kann der Betroffene das Beschwerdeverfahren mit dem Ziel weiterverfolgen festzustellen, dass die Haftanordnung rechtswidrig gewesen ist (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 - Senat, Beschluss vom 7.6.2002, Az. 5 W 47/02;… OLGFrankfurt/M., NVwZ-Beilage 1998, S. 22).
  • OLG Köln, 14.05.2003 - 16 Wx 111/03

    Schwierigkeiten der Ersatzpapierbeschaffung wegen Abgabe des Passes an eine …

    Hierbei kann es offen blieben, ob in den Fällen, in denen ein abzuschiebender indischer Staatsangehörige keinen Pass hat, der Senat an seiner Meinung festhalten kann, dass die Feststellung nicht getroffen werden könne, eine Abschiebung nach Indien werde innerhalb der Regelfrist von drei Monaten nicht möglich sein, (Senatsbeschluss vom 23.11.2001 - 16 Wx 253/01 - bei Melchior, Internet-Kommentar, Abschiebungshaft im Anhang) oder ob inzwischen die Handhabung durch die indischen Behörden eine entsprechende negative Prognose ermöglicht (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2002 - 3 Wx 226/02 - , OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2002 - 5 W 158/02 - beide ebenfalls bei Melchior a. a. O.), wofür es sprechen kann, dass nach dem derzeitigen Stand der Informations-Datei für Ausländerbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen der ZAB C in den Fällen, in denen der Betroffene über keinerlei Papiere verfügt, die Bearbeitungsdauer durch die indischen Behörden zwischen 3 und 12 Monaten liegt (vgl. PEP-Info NW vom 26.09.2002).
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