Rechtsprechung
| KG, 04.09.2013 - 2 Ws 415/13 - 141 AR 429/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 217 Abs 1 StPO, § 217 Abs 2 StPO
Strafvollstreckung: Beschwerde wegen Nichteinhaltung der Ladungsfrist im Rahmen eines Anhörungstermins der Strafvollstreckungskammer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 217 Abs. 1
Einzuhaltende Ladungsfrist für Anhörungstermine der Strafvollstreckungskammer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ladungsfrist für Anhörungstermine der Strafvollstreckungskammer
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.07.2013 - 232 Js 133/12
- LG Berlin, 18.07.2013 - 594 StVK 265/13
- KG, 04.09.2013 - 2 Ws 415/13 - 141 AR 429/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 191
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 3 Ws 111/04
Strafvollstreckung: Ablehnung des Antrags auf Verlegung des Anhörungstermins zur …
Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 415/13
Die Strafvollstreckungskammer braucht sie nicht einzuhalten (vgl. BVerfG StV 1994, 552; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 155;… Senat, Beschlüsse vom 6. August 2007 - 2 Ws 397-398/07 - und 31. Juli 2007 - 2 Ws 454-455/07 - Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 454 Rdn. 34).Es ist schließlich auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass sich der Beschwerdeführer bei der mündlichen Anhörung des Beistandes eines (Wahl-)Verteidigers hätte bedienen wollen und das Gericht darauf nicht ausreichend - etwa durch eine Terminsverschiebung - Rücksicht genommen hätte (dazu vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. August 2007 - 2 Ws 397-398/07 - und 31. Juli 2007 - 2 Ws 454-455/07 -, jeweils mit weit. Nachweisen; vgl. ferner BVerfG StV 1994, 552; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 155; OLG Brandenburg StraFo 2009, 250).
- BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 2653/93
Verteidigerbeistand bei der mündlichen Anhörung im vollstreckungsrechtlichen …
Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 415/13
Die Strafvollstreckungskammer braucht sie nicht einzuhalten (vgl. BVerfG StV 1994, 552; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 155;… Senat, Beschlüsse vom 6. August 2007 - 2 Ws 397-398/07 - und 31. Juli 2007 - 2 Ws 454-455/07 - Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 454 Rdn. 34).Es ist schließlich auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass sich der Beschwerdeführer bei der mündlichen Anhörung des Beistandes eines (Wahl-)Verteidigers hätte bedienen wollen und das Gericht darauf nicht ausreichend - etwa durch eine Terminsverschiebung - Rücksicht genommen hätte (dazu vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. August 2007 - 2 Ws 397-398/07 - und 31. Juli 2007 - 2 Ws 454-455/07 -, jeweils mit weit. Nachweisen; vgl. ferner BVerfG StV 1994, 552; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 155; OLG Brandenburg StraFo 2009, 250).
- OLG Köln, 04.02.2009 - 2 Ws 23/09
Voraussetzungen der Halbstrafen-Aussetzung; Begriff der besonderen Umstände i.S. …
Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 415/13
Es ist schließlich auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass sich der Beschwerdeführer bei der mündlichen Anhörung des Beistandes eines (Wahl-)Verteidigers hätte bedienen wollen und das Gericht darauf nicht ausreichend - etwa durch eine Terminsverschiebung - Rücksicht genommen hätte (dazu vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. August 2007 - 2 Ws 397-398/07 - und 31. Juli 2007 - 2 Ws 454-455/07 -, jeweils mit weit. Nachweisen; vgl. ferner BVerfG StV 1994, 552; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 155; OLG Brandenburg StraFo 2009, 250). - OLG Koblenz, 04.01.2001 - 1 Ws 809/00
Ausgestaltung des Anspruchs eines wegen versuchter räuberischer Erpressung …
Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 415/13
Demnach hat der Anhörungstermin - soweit die Hinzuziehung eines Dolmetschers überhaupt erforderlich war - unter Mitwirkung eines Dolmetschers für eine dem Verurteilten verständliche Sprache im Sinne des Art. 6 Abs. 3 lit. a MRK stattgefunden (zum Erfordernis der Hinzuziehung eines geeigneten Dolmetschers vgl. OLG Koblenz StV 2001, 304; LG Kassel StraFo 2013, 130).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 19.09.2013 - 2 Ws 483/13 (Vollz) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 22 Abs 3 StVollzG, § 43 Abs 11 StVollzG, § 46 StVollzG, § 83 Abs 2 S 2 StVollzG, § 133 Abs 2 StVollzG
Strafvollzug: Entrichtung der Gebühren für die Teilnahme an einem Sportfest; Gestattung bargeldloser Zahlung durch die Anstaltsleitung - ra.de
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Anrechnung der über das Eigengeldkonto abzuwickelnden zweckgebundenen Einzahlung für die Teilnahme am Sportfest auf das Taschengeld eines Untergebrachten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Anrechnung der über das Eigengeldkonto abzuwickelnden zweckgebundenen Einzahlung für die Teilnahme am Sportfest auf das Taschengeld eines Untergebrachten; Begriff der Maßnahme zur Regelung eines Einzelfalles im Strafvollzugsrecht
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 17.06.2013 - 7 StVK 886/12
- OLG Koblenz, 19.09.2013 - 2 Ws 483/13 (Vollz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 191
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 1383/03
Anfechtung der Feststellung zur Nichteignung für Vollzugslockerungen; effektiver …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2013 - 2 Ws 483/13
Der Begriff der Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten im Sinne des § 109 Abs. 1 StVollzG ist geklärt (vgl. BVerfG StraFo 2006, 429; RuP 2007, 211; NStZ 2013, 168; OLG Frankfurt NStZ 2001, 669; NStZ-RR 2003, 219; jeweils m.w.N.). - BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 922/11
Strafvollzug und lebenslange Freiheitsstrafe (Maßnahme; medizinische Behandlung …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2013 - 2 Ws 483/13
Der Begriff der Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten im Sinne des § 109 Abs. 1 StVollzG ist geklärt (vgl. BVerfG StraFo 2006, 429; RuP 2007, 211; NStZ 2013, 168; OLG Frankfurt NStZ 2001, 669; NStZ-RR 2003, 219; jeweils m.w.N.). - BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2267/95
Anspruch des Strafgefangenen auf externe psychiatrische Behandlung
Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2013 - 2 Ws 483/13
Die Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdeführers übersieht, dass hier keine zweckgebundene Einzahlung eines Dritten auf das Eigengeldkonto vorliegt, die nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt zur Unpfändbarkeit des Anspruchs des Gefangenen/Untergebrachten auf Auszahlung des entsprechenden Betrags führt (OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 30.12.2003 - 3 Ws 1205/03 - und vom 20.07.2007 - 3 Ws 437/07 (StVollz), juris; a.A. KG NStZ-RR 2013, 294 m.w.N.; OLG Nürnberg NStZ 1985, 354; OLG Hamm NStZ 1997, 426).
- OLG Frankfurt, 16.04.2003 - 3 Ws 251/03
Strafvollzug: Speicherung der Verbindungsdaten von Telefongesprächen des …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2013 - 2 Ws 483/13
Der Begriff der Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten im Sinne des § 109 Abs. 1 StVollzG ist geklärt (vgl. BVerfG StraFo 2006, 429; RuP 2007, 211; NStZ 2013, 168; OLG Frankfurt NStZ 2001, 669; NStZ-RR 2003, 219; jeweils m.w.N.). - OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 3 Ws 1308/00
Einschränkung für Strafgefangene; Sozialtherapeutische Anstalt ; …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2013 - 2 Ws 483/13
Der Begriff der Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten im Sinne des § 109 Abs. 1 StVollzG ist geklärt (vgl. BVerfG StraFo 2006, 429; RuP 2007, 211; NStZ 2013, 168; OLG Frankfurt NStZ 2001, 669; NStZ-RR 2003, 219; jeweils m.w.N.). - OLG Frankfurt, 20.07.2007 - 3 Ws 437/07
Strafvollzug: Pfändbarkeit einer zweckgebundenen Einzahlung eines Dritten auf das …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2013 - 2 Ws 483/13
Die Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdeführers übersieht, dass hier keine zweckgebundene Einzahlung eines Dritten auf das Eigengeldkonto vorliegt, die nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt zur Unpfändbarkeit des Anspruchs des Gefangenen/Untergebrachten auf Auszahlung des entsprechenden Betrags führt (OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 30.12.2003 - 3 Ws 1205/03 - und vom 20.07.2007 - 3 Ws 437/07 (StVollz), juris; a.A. KG NStZ-RR 2013, 294 m.w.N.; OLG Nürnberg NStZ 1985, 354; OLG Hamm NStZ 1997, 426). - OLG Frankfurt, 30.12.2003 - 3 Ws 1205/03
Strafvollzug: Entrichtung der Gebühren für die Teilnahme am Kabelempfang; …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2013 - 2 Ws 483/13
Die Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdeführers übersieht, dass hier keine zweckgebundene Einzahlung eines Dritten auf das Eigengeldkonto vorliegt, die nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt zur Unpfändbarkeit des Anspruchs des Gefangenen/Untergebrachten auf Auszahlung des entsprechenden Betrags führt (OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 30.12.2003 - 3 Ws 1205/03 - und vom 20.07.2007 - 3 Ws 437/07 (StVollz), juris; a.A. KG NStZ-RR 2013, 294 m.w.N.; OLG Nürnberg NStZ 1985, 354; OLG Hamm NStZ 1997, 426). - KG, 08.03.2013 - 2 Ws 56/13
Strafvollzug: Pfändung von Eigengeld
Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2013 - 2 Ws 483/13
Die Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdeführers übersieht, dass hier keine zweckgebundene Einzahlung eines Dritten auf das Eigengeldkonto vorliegt, die nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt zur Unpfändbarkeit des Anspruchs des Gefangenen/Untergebrachten auf Auszahlung des entsprechenden Betrags führt (OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 30.12.2003 - 3 Ws 1205/03 - und vom 20.07.2007 - 3 Ws 437/07 (StVollz), juris; a.A. KG NStZ-RR 2013, 294 m.w.N.; OLG Nürnberg NStZ 1985, 354; OLG Hamm NStZ 1997, 426). - OLG Koblenz, 14.09.2012 - 2 Ws 330/12
Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2013 - 2 Ws 483/13
Rn. 4 Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 14.09.2012 - 2 Ws 330/12 (Vollz), juris), die mit einer den revisionsrechtlichen Anforderungen des § …
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 24.09.2013 - 3 Ws 768/13 (StVollz) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Entscheidung über die Verlegung eines Strafgefangenen als neutraler Verwaltungsakt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entscheidung über die Verlegung eines Strafgefangenen als neutraler Verwaltungsakt
Verfahrensgang
- LG Gießen, 19.06.2013 - 2 StVK-Vollz 153/13
- OLG Frankfurt, 24.09.2013 - 3 Ws 768/13 (StVollz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 191
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- KG, 14.01.2003 - 5 Ws 662/02
Strafvollzug: Anspruch des Gefangenen auf einen ganz bestimmten Haftraum
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2013 - 3 Ws 768/13
Denn der Strafgefangene hat mangels einer entsprechenden gesetzlichen Regelung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt jemals einen Anspruch auf einen ganz bestimmten Haftraum oder darauf, dass er sich bestimmte Ausstattungsmerkmale des Haftraums oder einen bestimmten Mitinsassen aussuchen darf (vgl. KG, Beschluss vom 14.01.2003, 5 Ws 662/02 Vollz, zit. nach juris). - KG, 23.06.1997 - 5 Ws 326/97
Verlegung in einen stärker gesicherten Bereich innerhalb derselben …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2013 - 3 Ws 768/13
Vielmehr hat die Vollzugsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden, in welchem Bereich der Anstalt der Gefangene unterzubringen ist (vgl. KG, Beschluss vom 23.06.1997, 5 Ws 326/97 Vollz;… Arloth, StVollzG, 3. Auflage, zu § 8 Rn. 1).
- BayObLG, 19.06.2024 - 204 StObWs 257/24
Strafvollzug - anstaltsinterne Verlegung als gerichtlich überprüfbare …
Rn. 10 aa) Ein Gefangener hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Haftraums (vgl. nur KG…, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 2 Ws 409/12 Vollz -, NStZ-RR 2013, 122, juris Rn. 16) oder darauf, dass er sich bestimmte Ausstattungsmerkmale des Haftraums bzw. einen bestimmten Mitinsassen aussuchen darf (vgl. KG…, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 5 Ws 662/02 Vollz -, juris Rn. 8; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. September 2013 - 3 Ws 768/13 (StVollz) -, NStZ-RR 2014, 191, juris Rn. 5;… BeckOK Strafvollzug Berlin/Goers, 16. Ed. 1.6.2024, StVollzG Bln § 17 Rn. 8).Das Fehlen einer gesetzlichen Regelung für eine Verlegung innerhalb der Anstalt lässt vielmehr erkennen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers über die Frage, in welchem Bereich der Anstalt der einzelne Gefangene unterzubringen ist, die Vollzugsbehörde allein nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen entscheiden soll (…vgl. KG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 2 Ws 409/12 Vollz -, NStZ-RR 2013, 122, juris Rn. 16;… vom 14. Januar 2003 - 5 Ws 662/02 Vollz, juris Rn. 8; vom 13. Februar 1986 - 5 Ws 541/85 -, NStZ 1986, 479; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. September 2013 - 3 Ws 768/13 (StVollz) -, NStZ-RR 2014, 191, juris Rn. 5; OLG München…, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 5 Ws 70/18 (R) -, juris Rn. 9;… Verrel, in: Laubenthal/ Nestler/Neubacher/Verrel/Baier, StVollzG, 13. Aufl. 2024, Kapitel D Rn. 21;… Arloth, in Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl. 2021, § 8 Rn. 1;… Arloth, in: BeckOK Strafvollzug Bayern, 20. Ed. 01.04.2024, BayStVollzG Art. 10 Rn. 1;… BeckOK Strafvollzug Berlin/Goers, 16. Ed. 1.6.2024, StVollzG Bln § 17 Rn. 7;… and.
Rn. 14 Abgesehen von den dargestellten Fällen günstigerer Vollzugsbedingungen oder sonstigen rechtlich schutzwürdigen Interessen des Gefangenen wird durch die Zuweisung eines Gefangenen zu einem Haftraum für diesen kein Recht oder rechtlich erheblicher Vorteil begründet oder bestätigt, so dass anstaltsinterne Verlegungen, jedenfalls sofern damit kein Ortswechsel, sondern allein ein Wechsel der Station oder des Gebäudes am selben Standort verbunden ist, einen in rechtlicher Hinsicht neutralen und somit keinen begünstigenden Verwaltungsakt darstellen (OLG Frankfurt
, Beschluss vom 24. September 2013 - 3 Ws 768/13 (StVollz) -, NStZ-RR 2014, 191 juris Rn. 5;… BeckOK Strafvollzug Berlin/Goers, 16. Ed. 1.6.2024, StVollzG Bln § 17 Rn. 8).
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