Rechtsprechung
| BayObLG, 12.07.2000 - 3Z BR 201/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 22 Abs. 2 Satz 1
Wiedereinsetzung für eine Beschwerde eines Ausländers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abschiebung eines jugoslawischen Staatsangehörigen; Anforderungen an die einem in Haft sitzendenen Ausländer zumutbaren Maßnahmen zur Verfolgung seiner Interessen; Bemühungen eines in Haft sitzenden Ausländers, sich über die Vorschriften zur Beschwerdeeinlegung Kenntnis ...
Verfahrensgang
- AG Nördlingen - XIV 2/00
- LG Augsburg - 5 T 1906/00
- BayObLG, 12.07.2000 - 3Z BR 201/00
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 30
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95
Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft
Auszug aus BayObLG, 12.07.2000 - 3Z BR 201/00
von der auch in der Beschwerdeinstanz grundsätzlich gebotenen mündlichen Anhörung des Betroffenen (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 5 FreihEntzG ; vgl. BayObLGZ 1999, 12/13) durfte das Landgericht im vorliegenden Fall ausnahmsweise absehen, da ohne weiteres davon ausgegangen werden konnte, daß sie zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts nichts beitragen werde (BGH NJW 1995, 2226 ; BayObLGZ 1980, 20/21 f.; KG FGPrax 1998, 242/243). - BayObLG, 02.09.1993 - 3Z BR 167/93
Auszug aus BayObLG, 12.07.2000 - 3Z BR 201/00
Ob die Abschiebung des Betroffenen zu Recht betrieben wird, haben die Haftgerichte nicht zu prüfen; insoweit obliegt die Gewährung von Rechtsschutz ausschließlich den Verwaltungsgerichten (vgl. BayObLGZ 1993, 311/313; KG NVwZ 1997, 516). - BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99
Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft
Auszug aus BayObLG, 12.07.2000 - 3Z BR 201/00
von der auch in der Beschwerdeinstanz grundsätzlich gebotenen mündlichen Anhörung des Betroffenen (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 5 FreihEntzG ; vgl. BayObLGZ 1999, 12/13) durfte das Landgericht im vorliegenden Fall ausnahmsweise absehen, da ohne weiteres davon ausgegangen werden konnte, daß sie zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts nichts beitragen werde (BGH NJW 1995, 2226 ; BayObLGZ 1980, 20/21 f.; KG FGPrax 1998, 242/243). - BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 3 Z 6/80
Auszug aus BayObLG, 12.07.2000 - 3Z BR 201/00
von der auch in der Beschwerdeinstanz grundsätzlich gebotenen mündlichen Anhörung des Betroffenen (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 5 FreihEntzG ; vgl. BayObLGZ 1999, 12/13) durfte das Landgericht im vorliegenden Fall ausnahmsweise absehen, da ohne weiteres davon ausgegangen werden konnte, daß sie zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts nichts beitragen werde (BGH NJW 1995, 2226 ; BayObLGZ 1980, 20/21 f.; KG FGPrax 1998, 242/243). - BayObLG, 04.02.1977 - BReg. 3 Z 12/77
Auszug aus BayObLG, 12.07.2000 - 3Z BR 201/00
Bei einem Ausländer, der sich in Haft befindet, dürfen jedoch an die ihm zumutbaren Maßnahmen zur Verfolgung seiner Interessen nicht allzustrenge Anforderungen gestellt werden (BayObLGZ 1977, 11/15;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 22 Rn. 23).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 31.07.2000 - 2 Ws 434/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
ZSEG § 16 I S. 2; ; ZSEG § 16 I S. 3
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sachverständigengutachten; Staatsanwaltschaft; Gutachten; Gutachterkosten; Zuständigkeit; Vergütung
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 30
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Koblenz, 14.03.1994 - 14 W 161/94
Festsetzung von verauslagten Gerichtsgebühren nach § 19 BRAGO
Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2000 - 2 Ws 434/00
Ist dies der Fall, so hat nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift dieses Gericht auch über die Festsetzung der Sachverständigenentschädigung zu befinden (vgl. OLG Hamm MDR 1995, 104; NStZ 1989, 32; OLG Düsseldorf MDR 1993, 290; OLG München RPflG 1976, 113;… a.A. Meyer/Höver/Bach ZSEG 20. Aufl. § 16 Rdnr. 8.5.1). - OLG Düsseldorf, 31.07.1992 - 1 Ws 657/92
Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2000 - 2 Ws 434/00
Ist dies der Fall, so hat nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift dieses Gericht auch über die Festsetzung der Sachverständigenentschädigung zu befinden (vgl. OLG Hamm MDR 1995, 104; NStZ 1989, 32; OLG Düsseldorf MDR 1993, 290; OLG München RPflG 1976, 113;… a.A. Meyer/Höver/Bach ZSEG 20. Aufl. § 16 Rdnr. 8.5.1). - OLG Hamm, 18.04.1988 - 2 Ws 462/87
Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2000 - 2 Ws 434/00
Ist dies der Fall, so hat nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift dieses Gericht auch über die Festsetzung der Sachverständigenentschädigung zu befinden (vgl. OLG Hamm MDR 1995, 104; NStZ 1989, 32; OLG Düsseldorf MDR 1993, 290; OLG München RPflG 1976, 113;… a.A. Meyer/Höver/Bach ZSEG 20. Aufl. § 16 Rdnr. 8.5.1).
- OLG Koblenz, 08.05.2014 - 2 Ws 216/14
Anordnung von Drogenscreenings in der Bewährungszeit auf Kosten der Staatskasse …
Nach Sinn und Zweck der Vorschrift hat dieses Gericht auch über die Festsetzung der Sachverständigenentschädigung zu befinden (zur sachlichen Befassung des Gerichts mit einem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Gutachten vgl. BGH wistra 2004, 478, mwN; OLG Koblenz, Senatsbeschluss 2 Ws 434/00 vom 31.07.2000, NStZ-RR 2001, 30, mwN). - BGH, 25.08.2004 - 2 ARs 280/04
Zuständigkeitsbestimmung; Festsetzung einer Sachverständigenentschädigung …
Mit der späteren Anklageerhebung vor dem Landgericht Mönchengladbach ist die Zuständigkeit auf dieses übergegangen, da § 16 Abs. 1 Satz 3 ZSEG nur als Auffangregelung für den Fall zu verstehen ist, daß kein Gericht mit dem Verfahren befaßt wird (OLG Düsseldorf MDR 1993, 290; OLG Hamm MDR 1995, 104; OLG Hamm NStZ 1989, 32; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 30;… Bleutge ZSEG, 3. Aufl., § 16 Rdn. 7).
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