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   BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80   

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BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80 (https://dejure.org/1984,162)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1984 - 4 C 70.80 (https://dejure.org/1984,162)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1984 - 4 C 70.80 (https://dejure.org/1984,162)
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Pipeline-Ummantelung

§ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG, § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO, die isolierte Aufhebung einer Auflage setzt voraus, daß die mit ihr versehene Genehmigung ohne sie mit einem Inhalt weiterbestehen kann, der der Rechtsordnung entspricht

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Nebenbestimmung - Auflage zur Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 4
    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten Auflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 366
  • DÖV 1984, 854
  • BauR 1984, 388
 
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Wird zitiert von ... (144)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 73.72

    Anfechtung der Auflage eines Bauscheins

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80
    Die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten Auflage setzt voraus, daß die Genehmigung mit einem Inhalt weiter bestehen kann, der der Rechtsordnung entspricht (Weiterführung der Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG 4 C 73.72 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 72 = DÖV 1974, 389).

    Das entspricht im wesentlichen der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG 4 C 73.72 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 72 = DÖV 1974, 380).

    243. (Zur Revisibilität dieser mit § 36 Abs. 2 Nr. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzs des Bundes vom 25. Mai 1976 - BGBl. I §. 1253 - übereinstimmenden Vorschrift vgl. § 137 Abs. 1 Nr. 2 VwGO.) Die von der Klägerin geforderte Ummantelung ist zwar durch das Vorhaben der Klägerin veranlaßt worden, nicht aber in der Weise, daß durch ihre Aufhebung der eigentliche Genehmigungsgegenstand - nämlich die Holzlagerhalle - verändert worden wäre, wie es im Falle des Urteils vom 8. Februar 1974 (a.a.O.) zutraf.

  • BGH, 08.06.1973 - V ZR 72/72

    Erstattung der entstehenden Kosten durch eine Betriebsverlagerung - Zusicherung

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80
    Die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten Auflage setzt voraus, daß die Genehmigung mit einem Inhalt weiter bestehen kann, der der Rechtsordnung entspricht (Weiterführung der Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG 4 C 73.72 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 72 = DÖV 1974, 389).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Ob diese Klage zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, hängt davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann; dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwGE 81, 185 ; Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29 f.; Beschluss vom 17. Juli 1995 - BVerwG 1 B 23.95 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 19 S. 5 f.).
  • BVerwG, 29.03.2022 - 4 C 4.20

    Nebenbestimmungen von Verwaltungsakten: Rechtsprechungsänderung zur isolierten

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die isolierte Anfechtungsklage gegen eine belastende Nebenbestimmung begründet, wenn die Nebenbestimmung rechtswidrig ist und der Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Februar 1984 - 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29 f., vom 19. Januar 1989 - 7 C 31.87 - BVerwGE 81, 185 , vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 , vom 21. Juni 2007 - 3 C 39.06 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 48 Rn. 20, vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 - BVerwGE 144, 341 Rn. 5 und vom 6. November 2019 - 8 C 14.18 - BVerwGE 167, 60 Rn. 18).

    Maßgeblich ist, ob zwischen der Nebenbestimmung und dem eigentlichen Inhalt des Verwaltungsakts "ein Zusammenhang besteht, der die isolierte Aufhebung ausschließt" (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 30 - Brandschutz; vgl. auch Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - [insoweit in BVerwGE 112, 221 nicht abgedruckt] juris Rn. 33).

  • BVerwG, 06.11.2019 - 8 C 14.18

    Streit um die Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zu einer

    Ob die Nebenbestimmung isoliert aufgehoben werden kann oder ob der Verwaltungsakt ohne sie nicht sinnvoller- und rechtmäßigerweise fortbestehen könnte, ist eine Frage der Begründetheit der Klage (BVerwG, Urteile vom 17. Februar 1984 - 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29 f. und vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 ; dazu sogleich näher Rn. 18 ff.).

    bb) Zu Recht nimmt das Berufungsgericht weiter an, dass die angegriffenen Nebenbestimmungen nur dann isoliert aufgehoben werden können, wenn der nach ihrer Aufhebung verbleibende Bescheid sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Februar 1984 - 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29 f., vom 19. Januar 1989 - 7 C 31.87 - BVerwGE 81, 185 , vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 , vom 21. Juni 2007 - 3 C 39.06 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 48 Rn. 20 und vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 - BVerwGE 144, 341 Rn. 5; Beschlüsse vom 17. Juli 1995 - 1 B 23.95 - Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 19 S. 5 f. und vom 16. August 1995 - 1 B 25.95 - juris Rn. 4).

    Nur dann kann dieser im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtmäßigerweise bestehen bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29).

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