Rechtsprechung
   OVG Bremen, 22.05.1987 - 2 BA 8/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4218
OVG Bremen, 22.05.1987 - 2 BA 8/85 (https://dejure.org/1987,4218)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22.05.1987 - 2 BA 8/85 (https://dejure.org/1987,4218)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22. Mai 1987 - 2 BA 8/85 (https://dejure.org/1987,4218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Sozialhilfe für eine Behandlung als Eingliederungsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1545
  • NVwZ 1988, 660 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.09.1984 - 5 C 118.83

    Verhaltenstherapie als eine erlaubnispflichtige Art der Ausübung der Heilkunde -

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  • BVerwG, 20.01.1983 - 3 C 25.82

    Lastenausgleichsrecht - Verlust eines privatrechtlichen geldwerten Anspruchs nach

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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 21.07.1987 - Bf VI 60/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6601
OVG Hamburg, 21.07.1987 - Bf VI 60/86 (https://dejure.org/1987,6601)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21.07.1987 - Bf VI 60/86 (https://dejure.org/1987,6601)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juli 1987 - Bf VI 60/86 (https://dejure.org/1987,6601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anforderungen an Umfang und Inhalt eines ärztlichen Praxisschildes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1542
  • NVwZ 1988, 660 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.03.1996 - LBGH A 12275/95

    Verletzung der Berufspflichten eines Tierarzts; Anbringung von zwei Schildern zur

    Damit aber würden sie das in der Bevölkerung bestehende Vertrauen darauf zerstören, daß die Ärzte die Heilkunde gerade nicht unter kaufmännischen Gesichtspunkten betreiben, also nicht aus Gewinnstreben bestimmte Untersuchungen vornehmen, Behandlungen vorsehen oder Medikamente verordnen (ebenso VGH Mannheim, VBlBW 1985, S. 303 sowie OVG Hamburg, NJW 1988, S. 1542).
  • OVG Hamburg, 14.03.1988 - Bf VI 8/87

    Recht eines Arztes zur Anbringung eines Hinweisschildes auf den Eingang seiner

    Aus dem offensichtlichen Zweck der Regelung, den Umfang zulässiger Angaben - auch als Konkretisierung des allgemeinen Werbeverbots (§ 21 BO) - einzugrenzen und abschließend festzusetzen, folgt jedoch, daß nicht in einer anderen als der in den §§ 27, 28 BO bestimmten Art und Weise auf eine Arztpraxis hingewiesen werden soll (vgl. in diesem Sinne auch OVG Hamburg, Urteil vom 21.7.1987 - OVG Bf VI 60/86).
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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1987 - 13 A 688/86   

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https://dejure.org/1987,6746
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1987 - 13 A 688/86 (https://dejure.org/1987,6746)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.02.1987 - 13 A 688/86 (https://dejure.org/1987,6746)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Februar 1987 - 13 A 688/86 (https://dejure.org/1987,6746)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1544
  • NVwZ 1988, 660 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.01.1988 - 10 CE 86.01387   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7400
VGH Bayern, 26.01.1988 - 10 CE 86.01387 (https://dejure.org/1988,7400)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.1988 - 10 CE 86.01387 (https://dejure.org/1988,7400)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 1988 - 10 CE 86.01387 (https://dejure.org/1988,7400)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 660
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Hessen, 10.07.1989 - 12 TH 1938/89

    Zur fiktiven Aufenthaltserlaubnis nach AuslG § 21 Abs 3 durch einen nach

    Hierfür steht, da sich die Antragsteller nicht gegen den Ausschluß der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 3 Satz 2 AuslG wenden, nicht das Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zur Verfügung, sondern das der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO (vgl. dazu: Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Auflage, 1986, Rdnr. 867; Hailbronner, Ausländerrecht, 2. Auflage, 1989, Rdnr. 487; Huber, Ausländer- und Asylrecht, 1983, Rdnr. 257; VGH Baden-Württemberg, 14.11.1984 - 1 S 2195/84 - ESVGH 35, 95 = VBlBW 1985, 465; ähnlich Bayer. VGH, 26.01.1988 - 10 CE 86.01387 -, EZAR 102 Nr. 3 = NVwZ 1988, 660).

    Demgegenüber erscheint dem beschließenden Senat, die vom Verwaltungsgericht geteilte Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das gesetzliche Aufenthaltsrecht des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG sei in jedem Fall und unter allen Umständen bis zur behördlichen Entscheidung über den ersten Antrag nach der Einreise begrenzt (Bayer. VGH, 26.01.1988 - 10 E 86.01387 -, EZAR 102 Nr. 3 = NVwZ 1988, 660; ähnlich undifferenziert VGH Baden-Württemberg, 14.11.1984 - 1 S 2195/84 -, ESVGH 35, 95 = VBlBW 1985, 465), als nicht mit dem Gesetz vereinbar; es kann nämlich nicht als sachgerecht angesehen werden, zwischen demjenigen Ausländer, der das Bundesgebiet vor Stellung eines erneuten Aufenthaltserlaubnisantrags verlassen hat, und demjenigen zu unterscheiden, der trotz Ablehnung seines ersten Antrags im Bundesgebiet geblieben ist (so auch Hailbronner, a.a.O. Rdnr. 482).

  • VG Darmstadt, 28.09.2011 - 5 L 936/11

    Verlängerung des Aufenthaltsrechts eines türkischen Arbeitnehmers nach Beendigung

    Einem weiteren Verlängerungsantrag nach Erfolglosigkeit des ersten wurde der vorläufig erlaubte Aufenthalt nach der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen generell (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 23.07.1982 - 17 B 756/82 -, NVwZ 1983, 431 [432]) und im Übrigen jedenfalls dann zuerkannt, wenn in ihm nicht nur eine Wiederholung des bereits zurückgewiesenen Aufenthaltsbegehrens lag (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 23.01.1987 - 1 B 213/86 -, NVwZ 1987, 504; Hamb. OVG, Beschl. v. 05.01.1990 - Bs V 484/89 -, HmbJVBl. 1991, 13 [14]; OVG Bremen, Beschl. v. 12.01.1988 - 1 B 105/87 -, juris), sondern ein neuer Aufenthaltszweck geltend gemacht wurde (Hess. VGH, Beschl. v. 10.07.1989 - 12 TH 1938/89 -, InfAuslR 1989, 302 ff.; Beschl. v. 14.03.1989 - 12 TH 741/89 -, NVwZ-RR 1989, 432 [433]; Hamb. OVG, Beschl. v. 14.01.1985 - Bs V 273/84 -, InfAuslR 1985, 65 [66]; a. A. Bay. VGH, Beschl. v. 26.01.1988 - 10 CE 86.01387 -, NVwZ 1988, 660 [661] und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.08.1985 - 11 S 1665/85 -, juris) oder eine Änderung der Sach- oder Rechtslage vorlag (OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 21.07.1988 - 13 B 105/88 -, InfAuslR 1989, 44 ff.; Hamb. OVG, Beschl. v. 11.12.1987 - Bs V 336/87 -, DVBl 1988, 1031 [1032]; a. A. Bay. VGH, Beschl. v. 26.01.1988 - 10 CE 86.01387 -, NVwZ 1988, 660 [661] und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.08.1985 - 11 S 1665/85 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - keine Fiktionswirkung bei

    Diese Fallkonstellationen sind mit denjenigen identisch, in denen nach dem Ausländerrecht in seiner bis zum 31. Dezember 1990 geltenden Fassung einem Aufenthaltserlaubnisantrag nicht die Wirkung des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG a.F. zukam, weil es sich um einen Zweitantrag handelte (vgl. etwa: BVerwG, Beschluß vom 23.1.1987, NVwZ 1987, 504 = InfAuslR 1987, 105; OVG Rhld.-Pf., Beschluß vom 23.7.1988, NVwZ-RR 1989, 45 = InfAuslR 1989, 44; BayVGH, Beschluß vom 26.1.1988, NVwZ 1988, 660 = InfAuslR 1988, 277; Hess.VGH, Beschluß vom 10.7.1989, ESVGH 39, 291 = InfAuslR 1989, 302).
  • VGH Bayern, 21.06.2021 - 10 CS 21.1352

    Keine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung als Geschäftsführer - Einreise

    Weiter kann dahinstehen, ob im Fall der (unterstellten) Anwendbarkeit der Stillhalteklausel der vor Ablauf der Ausreisefrist am 8. Dezember 2020 gestellte Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung als Geschäftsführer eines Friseurgeschäfts nach § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1965, wonach der Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vorläufig als erlaubt gilt, das vom Kläger geltend gemachte vorläufige Aufenthaltsrecht ausgelöst hat (vgl. dazu einerseits OVG NW, B.v. 23.7.1982 - 17 B 756/82 - InfAuslR 1983, 1 und andererseits BayVGH, B.v. 26.1.1988 - 10 CE 86.01387 - NVwZ 1988, 660; vgl. auch Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, ARB 1/80 Art. 13 Rn. 176 ff.).
  • VGH Hessen, 14.03.1989 - 12 TH 741/89

    Abschiebungsandrohung; freiwillige Ausreise; Antragswiederholung;

    Wird vor der endgültigen - rechtsbeständigen oder rechtskräftigen - Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erneut eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, gilt der weitere Aufenthalt gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG aufgrund des neuerlichen Antrags nur dann als erlaubt, wenn mit dem zweiten Antrag aufgrund neuer Tatsachen ein neuer Aufenthaltszweck verfolgt wird, mit ihm folglich ein Aufenthaltsrecht nicht rechtsmißbräuchlich erstrebt wird (vgl. dazu: BVerwG, 23.01.1987 - 1 B 213.86 -, NVwZ 1987, 504; BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80 -, BVerwGE 68, 101 = EZAR 123 Nr. 5; VGH Baden-Württemberg, 15.08.1985 - 11 S 1665/85 -, EZAR 622 Nr. 3; Bay.VGH, 26.01.1988 - 10 CE 86.01387 -, EZAR 102 Nr. 3 = NVwZ 1988, 660; OVG Bremen, 12.01.1988 - 1 B 105/87 -, EZAR 102 Nr. 2; OVG Hamburg, 14.01.1985 - Bs V 273/84 -, InfAuslR 1985, 65; OVG Hamburg, 11.12.1987 - Bs V 336/87 -, EZAR 102 Nr. 1; Hess. VGH, 13.12.1988 - 12 TH 3071/87 -).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.1987 - 21 B 590/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,9200
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.1987 - 21 B 590/87 (https://dejure.org/1987,9200)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.03.1987 - 21 B 590/87 (https://dejure.org/1987,9200)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. März 1987 - 21 B 590/87 (https://dejure.org/1987,9200)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,9200) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1539
  • NVwZ 1988, 660 (Ls.)
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