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   VGH Bayern, 23.03.2000 - 24 CS 00.12   

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https://dejure.org/2000,7704
VGH Bayern, 23.03.2000 - 24 CS 00.12 (https://dejure.org/2000,7704)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.03.2000 - 24 CS 00.12 (https://dejure.org/2000,7704)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. März 2000 - 24 CS 00.12 (https://dejure.org/2000,7704)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 70 Abs. 4; DVAuslG § 25 Nr. 2; GG Art. 4 Abs. 1
    Iran, D (A), Iraner, Flüchtlingsfrauen, Abgelehnte Asylbewerber, Passbeschaffung, Mitwirkungspflichten, Zwangsvorführung, Auslandsvertretung, Kopftuchpflicht, Unmittelbarer Zwang, Sofortvollzug, Zumutbarkeit, Grundrechte, Religionsfreiheit, Bekleidungsvorschriften, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3225 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 952
  • DÖV 2000, 559
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2000 - 24 CS 00.12
    Zur Glaubensfreiheit gehört nicht nur die Freiheit, einen Glauben zu haben, sondern auch die Freiheit, nach den eigenen Glaubensüberzeugungen zu leben und zu handeln (vgl. BVerfGE 32, 98/106).

    Der Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 GG kann auch religiös motivierte Bekleidungsvorschriften erfassen, sofern sie einen nicht unwesentlichen Bestandteil der Lebensführung von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften bilden (vgl. dazu BVerfGE 24, 236; 32, 98; 33, 23).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2000 - 24 CS 00.12
    Die Glaubensfreiheit bezieht sich ebenfalls auf Symbole, in denen ein Glaube oder eine Religion sich darstellt (BVerfGE 93, 1/15).
  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2000 - 24 CS 00.12
    Der Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 GG kann auch religiös motivierte Bekleidungsvorschriften erfassen, sofern sie einen nicht unwesentlichen Bestandteil der Lebensführung von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften bilden (vgl. dazu BVerfGE 24, 236; 32, 98; 33, 23).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2000 - 24 CS 00.12
    Der Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 GG kann auch religiös motivierte Bekleidungsvorschriften erfassen, sofern sie einen nicht unwesentlichen Bestandteil der Lebensführung von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften bilden (vgl. dazu BVerfGE 24, 236; 32, 98; 33, 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1991 - 13 S 1627/90

    Anspruch auf Einbürgerung - Zu den Voraussetzungen des Antrags auf Entlassung aus

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2000 - 24 CS 00.12
    Die von den Antragstellerinnen konkret verlangte Mitwirkung bei der Beschaffung eines Passes oder Paßersatzes ist nicht unzumutbar, insbesondere - entgegen ihrem Vorbringen - nicht grundrechtswidrig (vgl. dazu auch - ohne Begründung - VGH Baden-Württemberg v. 7.11.1991 InfAuslR 1992, 98).
  • VG Düsseldorf, 16.07.2003 - 24 L 2404/03

    Ausgestaltung des Asylanspruchs einer iranischen und von ihrer muslimischen

    Dass es mit der Glaubensfreiheit, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Gleichheitssatz vereinbar ist, wenn eine Muslimin für die Anfertigung von Passfotos eine Kopfbedeckung anlegen muss, ist obergerichtlich entschieden, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. März 2000 - 24 CS 00.12 - ; NVwZ 2000, S. 950, 952, und auch aus Sicht des Gerichts nicht zweifelhaft.

    für den Fall einer muslimischen Iranerin ausdrücklich verneinend, im Übrigen wohl offen lassend: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. März 2000 - 24 CS 00.12 - ; NVwZ 2000, S. 950, 951/2, nach Art. 4 Abs. 1 GG vermag das Gericht nicht zu erkennen.

    Insoweit unterscheidet sich das Kopftuch in seiner Symbolkraft ganz nachhaltig von einem Kreuz; vgl. dazu auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. März 2000 - 24 CS 00.12 - ; NVwZ 2000, S. 950, 951.

    Denn er verlangt eine entsprechende Bekleidung nicht etwa nur von Frauen seiner Staatsangehörigkeit, sondern von allen Frauen, also auch etwa Europäerinnen, die ein Visum für die Einreise in den Iran erhalten wollen, vgl. dazu auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. März 2000 - 24 CS 00.12 - ; NVwZ 2000, S. 950, 951.

  • VG Düsseldorf, 11.11.2002 - 24 L 2529/02

    D (A), Iraner, Abgelehnte Asylbewerber, Passpflicht, Passersatzpapiere,

    Dass es mit der Glaubensfreiheit, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Gleichheitssatz vereinbar ist, wenn eine Muslimin für die Anfertigung von Passfotos eine Kopfbedeckung anlegen muss, ist obergerichtlich entschieden, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. März 2000 - 24 CS 00.12 - ; NVwZ 2000, S. 950, 952, und auch aus Sicht des Gerichts nicht zweifelhaft.

    für den Fall einer muslimischen Iranerin ausdrücklich verneinend, im Übrigen wohl offen lassend: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. März 2000 - 24 CS 00.12 - ; NVwZ 2000, S. 950, 951/2, nach Art. 4 Abs. 1 GG vermag das Gericht nicht zu erkennen.

    Insoweit unterscheidet sich das Kopftuch in seiner Symbolkraft ganz nachhaltig von einem Kreuz; vgl. dazu auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. März 2000 - 24 CS 00.12 - ; NVwZ 2000, S. 950, 951.

    Denn er verlangt eine entsprechende Bekleidung nicht etwa nur von Frauen seiner Staatsangehörigkeit, sondern von allen Frauen, also auch etwa Europäerinnen, die ein Visum für die Einreise in den Iran erhalten wollen, vgl. dazu auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. März 2000 - 24 CS 00.12 - ; NVwZ 2000, S. 950, 951.

  • VG Düsseldorf, 26.08.2003 - 24 L 2373/03

    Zwangsweise Durchsetzung der Passvorlagepflicht

    a.A. wohl Bay.VGH, Beschluss vom 23.März 2002 - 24 CS 00.12 -, NVwZ 2000, S. 952; ebenso, Urteil vom 11. Juli 2000 - 10 B 99.3200 -, NVwZ Beil.

    A.A. wohl Bay. VGH, Beschluss vom 23.März 2002 - 24 CS 00.12 -, NVwZ 2000, 952, der eine Ermächtigungsgrundlage in § 70 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 AuslG sieht.

    Beschlüsse des Gerichts vom 30. Januar 2002 - 24 L 2047/01 - vom 10. Januar 2003 -24 L 4859/02 - vgl. auch Bay.VGH, Beschluss vom 23. März 2000 - 24 CS 00.12 - ; NVwZ 2000, S. 950, 952, Dies gilt auch für zum christlichen Glauben konvertierte Iranerinnen.

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01

    Auswahl; Beamter; Bekleidung; Bekleidungsvorschrift; Bildungsauftrag; Eignung;

    Die sogenannte Passfoto-Entscheidung des VGH München (Beschl. v. 23.3.2000 - 24 CS 00.12 - NVwZ 2000, 952) legt keinen anderen Ansatz zugrunde.
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvR 713/00

    Ablehnung eines Antrags auf Erstattung der notwendigen Auslagen gemäß BVerfGG §

    a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. März 2000 - 24 Cs 00.12 -,.
  • VG Münster, 05.03.2013 - 8 L 13/13

    Notwendigkeit der Vorlage von Passbildern für die Beschaffung eines

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. September 2005 - 18 B 1493/05 -, juris, Rdnr. 28; BayVGH, Beschluss vom 23. März 2000 - 24 CS 00.12 -, juris, Rdnr. 33.
  • VG Aachen, 27.04.2005 - 3 L 245/05

    D (A), Duldung, Abgelehnte Asylbewerber, Passbeschaffung, Mitwirkungspflichten,

    Außergewöhnliche Umstände, welche die Duldung der Anfertigung von Lichtbildern als begründungsbedürftig erscheinen lassen, vgl. etwa zu dem Gebot, bei der Anfertigung von Lichtbildern ein Kopftuch zu tragen, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. März 2000 - 24 CS 00.12 -, NVwZ 2000, 952, liegen nicht vor.
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