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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2002 - 12 B 10331/02   

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https://dejure.org/2002,3075
OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2002 - 12 B 10331/02 (https://dejure.org/2002,3075)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.03.2002 - 12 B 10331/02 (https://dejure.org/2002,3075)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. März 2002 - 12 B 10331/02 (https://dejure.org/2002,3075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Durchführung einer Rasterfahndung in Rheinland-Pfalz

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Rasterfahndung ist rechtmäßig // Uneinheitliche Rechtsprechung zur Gefahrenlage in Deutschland setzt sich fort

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1204 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1528
  • DVBl 2002, 996 (Ls.)
  • DÖV 2002, 743
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2002 - 12 B 10331/02
    Vielmehr muss der Einzelne Einschränkungen im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - , BVerfGE 65, 1 ).
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2002 - 12 B 10331/02
    Dabei sind die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts umso geringer, je größer der zu erwartende Schaden und je ranghöher das Schutzgut sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - IV C 99.67 - NJW 1970, 1890 ; Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehrrecht, 9. Aufl., 1986, S. 224 m.w.N.).
  • VG Mainz, 01.02.2002 - 1 L 1106/01

    Rasterfahndung als zulässiger Eingriff in das informationelle

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2002 - 12 B 10331/02
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 1. Februar 2002 - 1 L 1106/01.MZ - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Hingegen senkten andere Gerichte die Anforderungen an die Schadenswahrscheinlichkeit unter Berufung auf die Größe des drohenden Schadens herab und bejahten davon ausgehend eine gegenwärtige Gefahr (vgl. OLG Düsseldorf, DuD 2002, S. 241 ff.; DuD 2002, S. 244 f.; KG Berlin, MMR 2002, S. 616 ; OVG Koblenz, NVwZ 2002, S. 1528; VG Mainz, DuD 2002, S. 303 ; AG Wiesbaden, DuD 2001, S. 752 ; AG Tiergarten, DuD 2001, S. 691 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 7 C 10539/06

    Hunde müssen angeleint werden

    Steht der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen in Rede, kann auch die entferntere Möglichkeit eines Schadenseintritts ausreichen (vgl. BVerwG, NJW 1970, 1890 [1892]; OVG RP, NVwZ 2002, 1528).
  • VG Mainz, 24.04.2007 - 3 K 618/06

    Zum Anspruch auf Gewährung von Umweltinformationen zu Störfallbetrieben in

    § 8 Abs. 1 S 1 Nr. 1 UIG RP verlangt nicht das Vorliegen einer "gegenwärtigen erheblichen Gefahr", was voraussetzen würde, dass die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder dass die Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht (vgl. hierzu OVG Koblenz, Beschluss vom 22.03.2002 - 12 B 10331/02 - NVwZ 2002, 1528-1529 m.w.N.) (Rn.29).

    Zum anderen verlangt § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LUIG gerade nicht das Vorliegen einer "gegenwärtigen erheblichen Gefahr" was voraussetzen würde, dass die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder dass die Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. März 2002 - 12 B 10331/02.OVG m.w.N.).

    Insgesamt muss von daher, bezogen auf den hier entscheidungserheblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, die Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 22. März 2002 (zur Rasterfahndung) - 12 B 10331/02.OVG - für zutreffend erachtet werden, dass vor dem Hintergrund vergangener terroristischer Aktivitäten und der Misserfolge im Kampf gegen das Al Quaida-Netzwerk in Afghanistan - auch für die Bundesrepublik - mit (weiteren) terroristischen Aktivitäten jederzeit zu rechnen ist, die in Bezug auf ihren Umfang und ihre Auswirkungen wegen der so gut wie nicht zu beherrschenden, von religiösen Fanatismus angetriebenen kriminellen Energie der Täter nicht abzuschätzen sind.

  • KG, 16.04.2002 - 1 W 89/02

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

    Der Senat schließt sich im Ergebnis sowie im Wesentlichen auch in der rechtlichen Würdigung den überzeugend begründeten Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 8. Februar 2002 - 3 Wx 351/01 - zur vergleichbaren Vorschrift des § 31 PolGNW und des OVG Rheinland-Pfalz vom 22. März 2002 - 12 B 10331/02.OVG - zur (mit Ausnahme des Rechtsweges) vergleichbaren Vorschrift des § 25 d RhPfPOG an, wonach die dort aus dem gleichen Anlass erfolgte Anordnung der Rasterfahndung rechtmäßig ist (ebenso bereits die Vorinstanz VG Mainz, Beschluss vom 1. Februar 2002 - 1 L 1106/01.MZ -, ferner auch VG Bremen, Beschluss vom 27. März 2002 - 8 V 356/02 - zu § 29 BremPolG unter Hinweis auf eine entsprechende Auffassung des VG Hamburg, Beschluss vom 27. Februar 2002 - 14 VG 446/02).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 12 A 10951/04

    Personen- und Objektschutz ist weiter hinzunehmen

    Dabei sind die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts umso geringer, je größer der zu erwartende Schaden und je ranghöher das Schutzgut sind (vgl. Beschluss des Senats vom 22. März 2002 - 12 B 10331/02.OVG -, NVwZ 2002, 1528).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2003 - 12 A 11658

    Vereinbarkeit der Gefahrenabwehrverordnung-Gefährliche Hunde- (Rheinland Pfalz)

    Steht der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen in Rede, kann auch die entferntere Möglichkeit eines Schadenseintritts ausreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - IV C 99/67 -, NJW 1970, S. 1890 (1892) [BVerwG 26.06.1970 - IV C 99/67] ; Senat, Beschluss vom 22. März 2002 - 12 B 10331/02.

    OVG -, NVwZ 2002, S. 1528).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2003 - 12 A 11658/02

    Polizeirecht, Hund, Kampfhund, gefährlicher Hund, Staffordshire Bullterrier,

    Steht der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen in Rede, kann auch die entferntere Möglichkeit eines Schadenseintritts ausreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - IV C 99/67 -, NJW 1970, S. 1890 [1892]; Senat, Beschluss vom 22. März 2002 - 12 B 10331/02.OVG -, NVwZ 2002, S. 1528).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2002 - 12 B 11008/02

    Datenabgleich im Rahmen der Terrorismusfahndung

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 22. März 2002 - 12 B 10331/02.OVG - umfassend ausgeführt, dass die terroristischen Aktivitäten, die von dem islamischen Extremisten Osama Bin Laden und dem von ihm aufgebauten Netzwerk Al Qaida ausgehen, nicht beendet sind.
  • OVG Bremen, 04.04.2003 - 1 B 131/03

    Einfuhr von Lebensmitteln mit gesundheitsgefährdenden Tierarzneirückständen;

    Ein polizeiliches Einschreiten kann bei Rechtsgutverletzungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland drohen, auch dort geboten sein, wo die Grundlagen einer schädigenden Einwirkung geschaffen werden (vgl. zur Rasterfahndung nach dem 11. September 2001: OVG Rheinland Pfalz NVwZ 2002, 1528; a.A. : Achelpöhler/Niehaus DöV 2003, 49 ).
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