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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.01.1985 - 6 B 222.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2051
BVerwG, 09.01.1985 - 6 B 222.84 (https://dejure.org/1985,2051)
BVerwG, Entscheidung vom 09.01.1985 - 6 B 222.84 (https://dejure.org/1985,2051)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 1985 - 6 B 222.84 (https://dejure.org/1985,2051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Prozesshandlung im Verwaltungsprozess - Widerruf einer infolge unzutreffender Belehrung seitens des Gerichts ausgesprochenen Klagerücknahmeerklärung - Anwendbarkeit der Grundsätze des materiellen Rechts über die Anfechtung wegen Irrtums und anderer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 196
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78

    Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei …

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1985 - 6 B 222.84
    Es bedarf keiner rechtsgrundsätzlichen Klärung, sondern ergibt sich aus der einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur, daß die Grundsätze des materiellen Rechts über die Anfechtung wegen Irrtums und anderer Willensmängel auf die Prozeßhandlungen, also auch die Rücknahme einer Klage, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht anwendbar sind (vgl. Urteil des beschließenden Senatsvom 21. März 1979 - BVerwG 6 C 10.78 - <BVerwGE 57, 342 = NJW 1980, 135 = DVBl. 1979, 819 = DÖV 1979, 760> mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1985 - 6 B 222.84
    Bei der Formulierung dieser Frage bezieht sich die Beschwerde darauf, daß der Kläger seine Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen i.S. des Art. 4 Abs. 3 GG mit Schriftsatz vom 9. August 1984 zurückgenommen hatte, nachdem das Verwaltungsgericht seine Prozeßbevollmächtigten mit Schreiben vom 26. Juni 1984 u.a. darauf hingewiesen hatte, daß in dem Beschluß des Senatsvom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (inzwischen veröffentlicht u.a. in NVwZ 1984, 447 = DÖV 1984, 676 = DVBl. 1984, 727) auf eine Möglichkeit hingewiesen worden sei, die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer "ohne Durchführung dieses Rechtsstreits zu erreichen", nämlich im Wege eines Zweitantrages, auf den uneingeschränkt das seit dem 1. Januar 1984 geltende Kriegsdienstverweigerungsrecht anzuwenden sei; der Kläger hatte mit Schriftsatz vom 13. September 1984 die Klagerücknahmeerklärung und den daraufhin ergangenen Einstellungsbeschluß des Verwaltungsgerichts vom 14. August 1984 "angefochten" und als unwirksam bezeichnet; daraufhin hat das Verwaltungsgericht nach mündlicher Verhandlung durch das angegriffene Urteil vom 7. November 1984 die Klage für zurückgenommen erklärt und die Kosten des Verfahrens dem Kläger auferlegt.
  • BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 592/80

    Versäumung - Rechtsmittelfrist - Verschulden - Prozeßbevollmächtigter - …

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1985 - 6 B 222.84
    Der von ihr bezeichnete Sachverhalt läßt sich auch nicht mit dem Fall vergleichen, daß eine Rechtsmittelfrist versäumt worden ist, weil ein zulässig eingelegtes Rechtsmittel auf richterliche Empfehlung zurückgenommen worden war, das irrtümlich für unzulässig gehalten wurde (vgl. dazu BGH NJW 1981, 576); in einem derartigen Fall, in dem der Verlust einer verfahrensrechtlichen Position durch eine unzutreffende richterliche Belehrung verursacht worden ist, mag Anlaß bestehen, dem Betroffenen durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Möglichkeit zu geben, den zurückgenommenen Rechtsbehelf erneut einzulegen.
  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei …

    In diesem Zusammenhang kann auch eine Rolle spielen, ob der Betroffene durch eine richterliche Belehrung oder Empfehlung zu einer bestimmten prozessualen Erklärung bewegen worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1985 - BVerwG 6 B 222.84 - NVwZ 1985, 196; BFH, Beschluß vom 3. August 1978 - VI R 73/78 - BFHE 125, 498; BGH, Beschluß vom 26. November 1980 - IVb ZR 592/80 - NJW 1981, 576).
  • LSG Bayern, 18.09.2020 - L 20 KR 637/19

    Sozialgerichtsverfahren: Doppelnatur eines gerichtlichen Vergleichs

    Sie kann daher (nachträglich) weder frei widerrufen noch entsprechend den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften wegen Irrtums oder Drohung (§§ 119, 123 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -) angefochten werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG, Urteile vom 06.04.1960, 11/9 RV 214/57, vom 14.06.1978, 9/10 RV 31/77, und vom 24.04.1980, 9 RV 16/79, Beschlüsse vom 19.03.2002, B 9 V 75/01 B, und vom 24.04.2003, B 11 AL 33/03 B; BVerwG, Urteil vom 21.03.1979, 6 C 10/78, und Beschluss vom 09.01.1985, 6 B 222/84; Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 20.10.1981, VIII R 152/80; Bundespatentgericht - BPatG -, Beschluss vom 15.09.2009, 33 W (pat) 78/07; Bayer. Verwaltungsgerichtshof - VGH -, Urteil vom 21.03.2019, 13 A 18.2365).

    Rn. 52 Wegen der Doppelnatur eines gerichtlichen Vergleichs (anders beim Anerkenntnis: vgl. BSG, Urteil vom 08.09.2015, B 1 KR 1/15 R, in Aufgabe der früheren Rspr., vgl. z.B. BSG, Urteil vom 01.04.1981, 9 RV 43/80, die das Anerkenntnis einem Vergleich gleichgestellt hatte) - materiell-rechtlicher Vertrag einerseits, prozessrechtlicher Vertrag andererseits - kann auch eine Prozesshandlung, die als solche einer Anfechtung nicht zugänglich ist (ständige Rspr., vgl. BSG, Urteile vom 06.04.1960, 11/9 RV 214/57, vom 14.06.1978, 9/10 RV 31/77, und vom 24.04.1980, 9 RV 16/79, Beschlüsse vom 19.03.2002, B 9 V 75/01 B, und vom 24.04.2003, B 11 AL 33/03 B; BVerwG, Urteil vom 21.03.1979, 6 C 10/78, und Beschluss vom 09.01.1985, 6 B 222/84; BFH, Urteil vom 20.10.1981, VIII R 152/80; BPatG, Beschluss vom 15.09.2009, 33 W (pat) 78/07), die aber Teil eines gerichtlichen Vergleich ist, wieder beseitigt werden, da die Prozesshandlung lediglich unselbständiges Anhängsel der materiellen Vereinbarung ist.

  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 1 B 14.2215

    Beseitigung einer Einfriedung - Widerruf einer abgegebenen Erledigungserklärung

    In diesem Zusammenhang kann auch eine Rolle spielen, ob der Betroffene durch eine richterliche Belehrung oder Empfehlung zu einer bestimmten prozessualen Erklärung bewogen worden ist (vgl. BVerwG, B.v. 9.1.1985 - 6 B 222.84 - NVwZ 1985, 196; B.v. 7.8.1998 - 4 B 75.98 - NVwZ-RR 1999, 407).
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