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   OLG Karlsruhe, 13.05.2005 - 14 U 164/03   

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https://dejure.org/2005,8344
OLG Karlsruhe, 13.05.2005 - 14 U 164/03 (https://dejure.org/2005,8344)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.05.2005 - 14 U 164/03 (https://dejure.org/2005,8344)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Mai 2005 - 14 U 164/03 (https://dejure.org/2005,8344)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kassenarztrecht: Amtshaftung der Kassenärztlichen Vereinigung bei rechtswidrigem Eingriff in den Zulassungsstatus eines Kassenarztes und Haftungsausschluss bei Nichterhebung der Feststellungsklage als das allein geeignete Rechtsmittel zur Schadensvermeidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftung der kassenärztlichen Vereinigung, deren Vertreterversammlung rechtswidrig in den Zulassungsstatus eines Vertragsarztes eingreift; Schaden eines Kardiologen durch die Einhaltung eines von der Vertreterversammlung beschlossenen Überweisungsverbotes durch ...

  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 3; ; SGG § 54; ; SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; SGG § 89 b

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; SGG § 54; SGG § 55; SGG § 89 b
    Vom Kassenarzt schuldhaft nicht eingelegtes Rechtsmittel gegen Eingriff in seinen Zulassungsstatus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtspflichtverletzung: Amtshaftung der Kassenärztlichen Vereinigung bei Eingriff in den Zulassungsstatus des Kassenarztes; schuldhafte Nichteinlegung eines Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 826
  • VersR 2006, 121
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00

    Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2005 - 14 U 164/03
    Außer Frage steht auch, daß dieser Beschluß - wie vom Landgericht richtig dargelegt - die Verletzung einer auch dem Kläger gegenüber bestehenden Amtspflicht (§ 839 Abs. 1 S. 1 BGB; zur Drittbezogenheit in den Zulassungsstatus eines Vertragsarztes eingreifender Normsetzungsakte Kassenärztlicher Vereinigungen eingehend BGHZ 150, S. 172 ff., 175 f.) darstellt.

    Anders als im vergleichbaren Fall BGHZ 150, S. 172 ff. (vgl. dort S. 185 f.) war nämlich die Frage, ob der einzelne Kassenarzt gegen die Verletzung seines Zulassungsstatus durch Satzung einer Kassenärztlichen Vereinigung im Wege der Feststellungklage - und damit auch durch Antrag auf Erlaß einer entspechenden einstweiligen Anordnung - vorgehen kann, zum maßgeblichen Zeitpunkt - Anfang 1997 - bereits höchstrichterlich geklärt, nämlich durch das bereits oben zu b) aa) (1) genannte Urteil des BSG vom 20.03.1996 (BSGE 78 S. 91 ff.).

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 21/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage, Unwirksamkeit des Überweisungsverbotes für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2005 - 14 U 164/03
    (1) Daß eine derartige Feststellungsklage, in der die Gültigkeit des von der Vertreterversammlung der Beklagten beschlossenen Überweisungsverbots zu überprüfen gewesen wäre, zulässig und nicht etwa deshalb ausgeschlossen gewesen wäre, weil das SGG eine abstrakte Normenkontrolle nicht vorsieht, steht seit der grundlegenden Entscheidung des BSG vom 20.03.1996 - 6 RKa 21/95 - (BSGE 78, S. 91 ff.) fest.

    Anders als im vergleichbaren Fall BGHZ 150, S. 172 ff. (vgl. dort S. 185 f.) war nämlich die Frage, ob der einzelne Kassenarzt gegen die Verletzung seines Zulassungsstatus durch Satzung einer Kassenärztlichen Vereinigung im Wege der Feststellungklage - und damit auch durch Antrag auf Erlaß einer entspechenden einstweiligen Anordnung - vorgehen kann, zum maßgeblichen Zeitpunkt - Anfang 1997 - bereits höchstrichterlich geklärt, nämlich durch das bereits oben zu b) aa) (1) genannte Urteil des BSG vom 20.03.1996 (BSGE 78 S. 91 ff.).

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2005 - 14 U 164/03
    Indessen war bereits zuvor allgemein anerkannt, daß angesichts der bis dahin nur unvollständigen und nicht den verfahrensrechtlichen Anforderungen für einen effektiven Rechtsschutz entsprechenden Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes im SGG (BVerfG vom 19.10.1977, BVerfGE 46, S. 166 ff., 177) jedenfalls bei sonst drohenden schweren und anders nicht abwendbaren Nachteilen § 123 VwGO entsprechend anzuwenden war (hierzu Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl. 2002, Rdn. 1 zu § 86 a).
  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 342/02

    Ausscheiden des Staatshaftungsanspruchs wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeiten;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2005 - 14 U 164/03
    Für die Zeit davor fehlt es am Kausalzusammenhang zwischen Nichteinlegung des Rechtsmittels und Schaden (zu dieser Voraussetzung BGHZ 156, S. 294 ff., 299):.
  • FG Niedersachsen, 18.06.2012 - 15 K 417/10

    Anwendung des Abgeltungssteuersatzes auf Kapitalerträge aus Darlehensverträgen

    Familie ist die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern (BVerfG-Beschluss vom 18. April 1989 2 BvR 1169/84, BVerfGE 80, 81, 90), wobei es auf Minder- oder Volljährigkeit nicht ankommt (BVerfG-Beschluss vom 5. Februar 1981 2 BvR 646/80, BVerfGE 57, 170, 178; Kammerbeschluss des BVerfG vom 21. Juli 2005 1 BvR 817/05, NVwZ-RR 2005, 826).

    Das BVerfG misst Art. 6 Abs. 1 GG abgestufte Schutzwirkungen zu, je nachdem ob es sich um eine Lebens- und Erziehungsgemeinschaft, Hausgemeinschaft oder bloße Begegnungsgemeinschaft handelt (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 80, 81, 90 f. und in NVwZ-RR 2005, 826).

  • SG Dresden, 14.03.2012 - S 18 KA 237/11

    Berechtigung einer Gemeinschaftspraxis zur Erbringung und Abrechnung

    Die Antragstellerin treffe eine Obliegenheit, den drohenden Schaden durch einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zu mindern (Verweis auf Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2005, Az. 14 U 164/03).

    Zutreffend weisen die Vertreter der Antragstellerin darüber hinaus darauf hin, dass die Beteiligten, um die aus der bestehenden Rechtsunsicherheit resultierende Gefahr eines Vermögensschadens zu minimieren, eine Obliegenheit zur vorbeugenden Klarstellung der Rechtslage auch im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes trifft (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2005, Az. 14 U 164/03).

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