Rechtsprechung
BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 20.04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
BBG § 64; BeamtVG § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Satz 2, § 10 Satz 1 Nr. 1, § 11 Nr. 1 b; HessBeamtengesetz (HBG) § 69 Satz 1, § 78 Abs. 1, § 85 a Abs. 5 und 6
Angestelltenverhältnis; Arbeitszeit; Beamtenversorgung; hauptberufliche Beschäftigung; Hauptberuflichkeit; Lehrer; Nebentätigkeit; private Sonderschule; reguläre Arbeitszeit; Ruhegehalt; ruhegehaltfähige Dienstzeit; Schuldienst; Teilzeit; Unterbrechung; "unterhälftige" ... - Bundesverwaltungsgericht
BBG § 64
"unterhälftige" Beschäftigung; Angestelltenverhältnis; Angestellter; Arbeitszeit; Arbeitszeit; Beamtenversorgung; Beamter; Dienstzeit; Hauptberuflichkeit; Hauptberuflichkeit; Lehrer; Lehrer; Lehrer; Nebentätigkeit; Nebentätigkeit; Pflichtstundenzahl; Ruhegehalt; ... - Wolters Kluwer
Versorgungserhöhende Berücksichtigung der Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit trotz "unterhälftigen" Umfangs bei einem Beamten; Abhängigkeit der Anerkennung der Vordienstzeiten von der Ausübung einer hauptberuflichen Tätigkeit; Merkmal der Hauptberuflichkeit; ...
- Judicialis
BBG § 64; ; BeamtVG § 4 Abs. 3; ; BeamtVG § 6 Abs. 1 Satz 2; ; BeamtVG § 10 Satz 1 Nr. 1; ; BeamtVG § 11 Nr. 1 b; ; HBG § 69 Satz 1; ; HBG § 78 Abs. 1; ; HBG § 85 a Abs. 5; ; HBG § 85 a Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ruhegehaltsfähige Vordienstzeit bei Tätigkeit im privatrechtlichen Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn - hauptberufliche Tätigkeit auch bei weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit des Beamten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 22.03.2004 - 9 E 4546/02
- BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 20.04
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 730
Wird zitiert von ... (78) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 38.96
Hauptberufliche Beschäftigung von Lehrern - Ruhegehaltfähige Zeiten für die in …
Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 20.04
Sie setzen jeweils voraus, dass die fragliche Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt worden ist (vgl. zu § 10 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG: Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 38.96 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 11 m.w.N.).Der Senat hat die Voraussetzung einer hauptberuflichen Tätigkeit deshalb bereits dann als erfüllt angesehen, wenn die Tätigkeit ihrem Umfang nach mindestens die Hälfte der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten einnimmt, ohne dann weitere Kriterien in den Blick zu nehmen (vgl. Urteil vom 18. September 1997 - a.a.O.).
Die in der Vorschrift genannten fünfzehn Stunden beziehen sich auf die volle Arbeitszeit des Beamten, die in Hessen im Jahre 2000 auf 38, 5 Stunden festgelegt war; für Lehrer ist dagegen die Pflichtstundenzahl einer vollbeschäftigten Lehrkraft der entsprechenden Schulform oder Schulstufe maßgeblich (vgl. Urteile vom 18. September 1997 a.a.O., vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 19.03 - ).
- BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01
Ruhegehaltfähige Vordienstzeit; Berücksichtigung als -; Förderlichkeit der …
Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 20.04
Danach sollen versorgungsrechtliche Nachteile vermieden werden, die dem Einzelnen dadurch entstehen können, dass er Aufgaben, die nach den Verhältnissen des Dienstherrn Beamten vorbehalten sind, zunächst in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis wahrgenommen hat (vgl. Urteil vom 14. März 2002 - BVerwG 2 C 4.01 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 14 ). - BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 38.03
Besondere Fachkenntnisse; Ermessen; Fachhochschule; Lehr- und Rektorentätigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 20.04
Diese Tätigkeit ist kein Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn; der Begriff des Dienstherrn umfasst nur juristische Personen des öffentlichen Rechts, zu denen Kirchen nicht gehören (vgl. § 40 Abs. 6 Satz 1 BBesG; Urteil vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 C 38.03 - DVBl 2005, 511). - BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 19.03
Arbeitszeit der Lehrer; regelmäßige wöchentliche Unterrichtsverpflichtung; …
Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 20.04
Die in der Vorschrift genannten fünfzehn Stunden beziehen sich auf die volle Arbeitszeit des Beamten, die in Hessen im Jahre 2000 auf 38, 5 Stunden festgelegt war; für Lehrer ist dagegen die Pflichtstundenzahl einer vollbeschäftigten Lehrkraft der entsprechenden Schulform oder Schulstufe maßgeblich (vgl. Urteile vom 18. September 1997 a.a.O., vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 19.03 - ). - BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 6.03
Ruhegehalt, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Vordienstzeit, Ausbildungszeit, …
- BVerwG, 24.06.2008 - 2 C 5.07
Vordienstzeit; Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst; Hauptberuflichkeit; …
Eine vordienstliche Tätigkeit kann nur dann hauptberuflich im Sinne von § 10 Satz 1 Nr. 1, § 11 Nr. 1 Buchst. b BeamtVG sein, wenn ihr zeitlicher Umfang den zeitlichen Mindestumfang der Teilzeitbeschäftigung von Beamten nicht unterschreitet (wie Urteil vom 25. Mai 2005 BVerwG 2 C 20.04 Buchholz 239.1 § 6 BeamtVG Nr. 4).Denn diese Vorschrift vermittelt im Regelfall einen Anspruch auf Berücksichtigung von Vordienstzeiten, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm erfüllt sind, während die Berücksichtigung gemäß § 11 Nr. 1 Buchst. b BeamtVG in diesem Fall im Ermessen der Versorgungsbehörde steht (Urteile vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 6.03 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 14 S. 8 und vom 25. Mai 2005 - BVerwG 2 C 20.04 - Buchholz 239.1 § 6 BeamtVG Nr. 4).
Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 25. Mai 2005 (a.a.O.) dargelegt hat, setzt die Hauptberuflichkeit einer vordienstlichen Tätigkeit im Sinne von § 10 Satz 1 Nr. 1, § 11 Nr. 1 Buchst. b BeamtVG voraus, dass sie nach ihrem zeitlichen Umfang auch von Beamten im Hauptamt ausgeübt und demzufolge ruhegehaltfähig sein kann.
Aufgrund dessen hat der Senat in dem Urteil vom 25. Mai 2005 (a.a.O.) entschieden, dass der zeitliche Mindestumfang der grundsätzlich allen Beamten eröffneten Teilzeitbeschäftigung die zeitliche Untergrenze für die Hauptberuflichkeit im Sinne von § 10 Satz 1 Nr. 1, § 11 Nr. 1 Buchst. b BeamtVG darstellt.
Die Tätigkeit ist hauptberuflich, wenn der sich daraus ergebende Anteil höher ist als der Anteil des zeitlichen Mindestumfangs der Teilzeitbeschäftigung im Verhältnis zur Regelarbeitszeit (Urteil vom 25. Mai 2005 a.a.O.).
Hierbei handelt es sich um eine weitere Voraussetzung der Hauptberuflichkeit im Sinne von § 10 Satz 1 Nr. 1, § 11 Nr. 1 Buchst. b BeamtVG, die eine Unterschreitung des erforderlichen zeitlichen Mindestumfangs nicht kompensieren kann (Urteil vom 25. Mai 2005 a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2019 - 1 A 740/16
Ausüben einer Tätigkeit im Umfang nach mit weniger als der Hälfte der regulären …
So BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005- 2 C 20.04 -, juris, Rn. 19; Beschluss vom 5. März 2019 - 2 B 36.19 -, juris, Rn. 9; vgl. ferner die diese Rechtsprechung aufnehmende laufbahnrechtliche Vorschrift des § 2 Abs. 5 BLV.vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Mai 2005- 2 C 20.04 -, juris, Rn. 19 ff., und vom 24. Juni 2008 - 2 C 5.07 -, juris, Rn. 13 (ebenfalls zu §§ 10 und 11 BeamtVG); ferner Pohl, in: Kümmel/Pohl, Bundesbesoldungsrecht, Stand: Dezember 2017, § 28 Rn. 2 f.
vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2008 - 2 C 5.07 -, juris, Rn. 13 und vom 25. Mai 2005 - 2 C 20.04 -, juris, Rn. 21; vgl. dazu auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsrecht vom 14. Juni 2017 - D 3-30200/160#8 -, Rn. 28.1.1.7 und 28.1.1.8.
vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005- 2 C 20.04 -, juris, Rn. 22.
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.2018 - 4 S 1462/17
Besoldung von Beamten - Neufestsetzung des Beginns des Aufstiegs in den …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 25.05.2005 - 2 C 20.04 - und vom 24.06.2008 - 2 C 5.07 -) werde in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Sprachgebrauch eine Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt, wenn sie entgeltlich sei, gewolltermaßen den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstelle, in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beanspruche und dem durch Ausbildung und Berufswahl geprägten Berufsbild entspreche oder nahekomme.Nachdem sich zwischenzeitlich die Regelungen über die Teilzeitbeschäftigung der Beamten wesentlich geändert hatten, der hessische Gesetzgeber von der zuvor geltenden Begrenzung für die Herabsetzung der regulären Arbeitszeit auf höchstens die Hälfte abgerückt war und durch die Neufassung des § 85a Abs. 5 HBG durch Gesetz vom 07.07.1998 (GVBl I S. 260) eine weitergehende Ermäßigung der Arbeitszeit auf weniger als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit, mindestens aber 15 Stunden pro Woche bis zur Dauer von insgesamt fünfzehn Jahren, ermöglicht hatte, sah sich das Bundesverwaltungsgericht in der Lage, bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen auch im Falle einer "solchermaßen reduzierte(n)" Teilzeitbeschäftigung von einer Hauptberuflichkeit auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.2005 - 2 C 20.04 -, Juris Rn. 19 ff.).
Denn Zweck der Anrechnungsvorschriften ist es, Beamte mit qualifizierten Vordienstzeiten "Nur-Beamten" möglichst gleichzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.2005 - 2 C 20.04 -, Juris Rn. 21; BVerwG…, Urteil vom 24.06.2008 - 2 C 5.07 -, Juris Rn. 12), nicht aber, sie jenen gegenüber besserzustellen.
Denn die genannte Entscheidung ist - wie auch die vorausgehenden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 18.09.1997 - 2 C 38.96 - und vom 25.05.2005 - 2 C 20.04 -, jeweils Juris) - zum hessischen Versorgungsrecht ergangen.
Denn während die Berücksichtigung von - auch förderlichen - Vordienstzeiten im Versorgungsrecht dazu dient, versorgungsrechtliche Nachteile zu vermeiden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14.03.2002 - 2 C 4.01 -, Juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 25.05.2005 - 2 C 20.04 -, Juris Rn. 21, jeweils zu § 10 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG), ist Sinn und Zweck der besoldungsrechtlichen Stufenregelung nach §§ 31 Abs. 3 Sätze 1 und 2, 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBesG nach oben Gesagtem u.a., bereits vordienstlich erworbene, vom Gesetzgeber pauschal als förderlich angesehene Erfahrung, die dem Beamten bei der Ausübung seines Dienstes zugutekommt und die dem öffentlichen Dienstherrn nützt, auch besoldungsrechtlich zu honorieren und damit im Wettbewerb um gutes Personal mit der Privatwirtschaft besser konkurrieren zu können.
- BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04
Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen …
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 25. Mai 2005 (BVerwG 2 C 20.04 ) ausgeführt hat, ist das Merkmal der Hauptberuflichkeit gesetzlich nicht definiert oder näher erläutert. - OVG Niedersachsen, 12.05.2014 - 5 LA 262/13
Anerkennung der Promotionszeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit
Die hauptberufliche Tätigkeit ist durch diese Merkmale von einer Tätigkeit abzugrenzen, die die Arbeitskraft nur nebenbei beansprucht oder neben einer hauptberuflichen Tätigkeit nur als Nebentätigkeit, Nebenamt oder Nebenbeschäftigung ausgeübt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.5.2005 - BVerwG 2 C 20.04 -, juris Rn. 19).Das Bundesverwaltungsgericht sieht die Voraussetzung einer hauptberuflichen Tätigkeit deshalb bereits dann als erfüllt an, wenn die Tätigkeit ihrem Umfang nach mindestens die Hälfte der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten einnimmt, ohne dann weitere Kriterien in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.9.1997 - BVerwG 2 C 38.96 -, juris Rn. 15; siehe auch BVerwG, Urteil vom 25.5.2005, a. a. O., Rn. 19).
24 bb) Allerdings weist der Kläger zutreffend darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Rechtsprechung fortentwickelt und entschieden hat, dass das Merkmal der Hauptberuflichkeit auch bei einer Beschäftigung mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllt sein kann, wenn sie nach den Lebensumständen des Betroffenen dessen Tätigkeitsschwerpunkt bildet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.5.2005, a. a. O., Rn. 21 und Urteil vom 29.9.2005 - BVerwG 2 C 44.04 -, juris).
Dadurch wird berücksichtigt, dass ein Beamter, dem die Betreuung oder Pflege seiner Angehörigen obliegt, objektiv daran gehindert ist, seine volle Arbeitskraft dem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen, wie es dem Leitbild des vollzeitig beschäftigten Beamten entspricht, der sich seinem Beruf mit voller Hingabe zu widmen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.5.2005, a. a. O., Rn. 20).
Dies setzt allerdings voraus, dass der Betroffene seine Arbeitskraft voll zur Verfügung gestellt und keine weiteren Nebentätigkeiten ausgeübt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.5.2005, a. a. O., Rn. 22).
- VG Koblenz, 30.01.2007 - 6 K 1547/06
Auch unterhälftige Beschäftigungszeit ist ruhegehaltfähig
Mit Widerspruchsbescheid vom 31. August 2006 wies die ADD den Widerspruch zurück und führte zur Begründung aus, die Länder hätten sich im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2005 - 2 C 20/04 - auf eine einheitliche Verfahrensweise geeinigt, dass unterhälftige Beschäftigungszeiten nur dann als Vordienstzeiten berücksichtigt werden könnten, wenn im gleichen Zeitraum ein Beamtenverhältnis mit dem gleichen Beschäftigungsumfang zulässig gewesen wäre.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 20/04 -, NVwZ-RR 2005, 730) wird eine Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt, wenn sie entgeltlich ist, gewolltermaßen den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt, in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht und dem durch Ausbildung und Berufswahl geprägten Berufsbild entspricht.
Im Hinblick auf die bundesweit eingetretenen vergleichbaren Änderungen der Regelungen über die Teilzeitbeschäftigung von Beamten hat das Bundesverwaltungsgericht in dem zitierten Urteil vom 25. Mai 2005 (a.a.O.) seine frühere Rechtsprechung aufgegeben und nunmehr entschieden, dass auch ein unterhälftig teilzeitbeschäftigter Beamter sein Amt hauptberuflich ausüben kann, wenn es nach den Lebensumständen des Betroffenen dessen Tätigkeitsschwerpunkt bildet.
Soweit er darauf verweist, zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten seien unterhälftige Teilbeschäftigungen im Angestelltenverhältnis erst ab Einführung dieser Möglichkeit auch für Beamte durch § 87a Abs. 3 LBG zum - richtigerweise - 10. Oktober 1997 als ruhegehaltfähig anzuerkennen, findet diese "Stichtagsregelung" in dem maßgeblichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2005 (a.a.O.) keine Stütze.
Das vorgenannte Schreiben änderte das die uneingeschränkte Anwendung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2005 (a.a.O.) intendierende Schreiben des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums vom 19. Februar 2006 - P 1686 A / § 10 -414 - ab.
- VG Saarlouis, 23.09.2014 - 2 K 732/12
Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe; zum …
- VG Düsseldorf, 26.06.2020 - 26 K 5362/17 So BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 20.04 -, juris, Rn. 19; Beschluss vom 5. März 2019 - 2 B 36.18 -, juris, Rn. 9; vgl. ferner die diese Rechtsprechung aufnehmende laufbahnrechtliche Vorschrift des § 2 Abs. 5 BLV.
vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Mai 2005 - 2 C 20.04 -, juris, Rn. 19, und OVG NRW, Urteil vom 9. April 2019 - 1 A 740/16 -, juris, Rn. 30, jeweils m.w.N.
vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 20/04 -, NVwZ-RR 2005, 730 f. = juris, Rn. 21.
vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 20/04 -, juris, Rn. 22.
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 1 L 53/13
Anerkennung von Erfahrungszeiten bei der erstmaligen Stufenfestsetzung
Eine hauptberufliche Tätigkeit war hiernach aufgrund ihrer Entgeltlichkeit sowie ihres zeitlichen Umfanges zu bejahen, da sie gewolltermaßen den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit des Klägers darstellte und den überwiegenden Teil seiner Arbeitskraft beanspruchte; zudem entspricht sie seinem durch Ausbildung geprägten Berufsbild (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 20.04 -, juris, Rdnr. 19). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2411/15
Berücksichtigung von Zeiten in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis als …
Zudem verlange das Bundesverwaltungsgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung (Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 20.04 -) für eine hauptberufliche Tätigkeit nicht einmal mehr den wenigstens hälftigen Einsatz der Arbeitskraft.vgl. insoweit auch die deutlichen, keineswegs die klägerische Ansicht stützenden Ausführungen des BVerwG in seinem Urteil vom 25. Mai 2005- 2 C 20.04 -, juris, Rn. 19 ff., insb.
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2020 - 4 B 7.18
Anerkennung von Erfahrungszeiten bei der erstmaligen Festsetzung der …
- VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 08.09.2011 - 2 VG 33/09
- BVerwG, 16.07.2009 - 2 C 43.08
Ruhestandsbeamter; Ruhegehaltssatz; andere Versorgungsleistung; Bezug einer …
- VG Stuttgart, 30.04.2014 - 3 K 5177/13
(Anforderungen an eine "hauptberufliche Tätigkeit" im Sinne von § 32 Abs 1 S 1 …
- BVerwG, 05.03.2019 - 2 B 36.18
Anerkennung einer dreijährigen Ausbildung zum Beratungsanwärter an der …
- VG Berlin, 27.01.2020 - 5 K 58.17
Berechnung der Dienstzeiten für eine Jubiläumszuwendung; Jubiläumsdienstzeit; …
- VGH Bayern, 02.09.2020 - 3 BV 19.875
Anerkennung von unterhälftiger Beschäftigung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit
- VGH Bayern, 15.05.2020 - 3 BV 18.216
Maßgebliche Sach- und Rechtslage für die Festsetzung der Versorgungsbezüge
- VG Düsseldorf, 11.04.2016 - 23 K 4779/15
Anforderungen an die Anerkennung einer Tätigkeit als Lehrkraft als Vordienstzeit
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2023 - 4 S 1892/22
Beamtenrechtliche Erfahrungsstufenfeststellung; vordienstliche unterhälftige …
- VG Bayreuth, 22.06.2021 - B 5 K 20.279
Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter während eines …
- VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.774
Anerkennung von Beschäftigungszeiten als förderliche hauptberufliche Tätigkeit
- VG Gießen, 25.11.2022 - 5 K 3897/21
Festsetzung von Versorgungsbezügen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2022 - 1 A 2148/20
Stufenfestsetzung; Richter; Promotionsstudium; Wissenschaftlicher; Mitarbeiter; …
- VG Osnabrück, 24.01.2020 - 3 A 96/18
Besoldung; Erfahrungsstufe; Hauptberuflichkeit; Promotion; Promotionsstudium; …
- BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 1.05
Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2008 - 4 B 18.07
Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Berechnung der Ruhestandsbezüge
- OVG Schleswig-Holstein, 25.02.2021 - 2 LA 389/18
Rechtsfachwirtin; Anerkennung von beruflichen Zeiten als Rechtsanwaltsangestellte
- VG Karlsruhe, 26.07.2022 - 12 K 2949/21
Besoldungsrechtliche Anerkennung von berücksichtigungsfähigen Vordienstzeiten; …
- BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 423/18
Stufenzuordnung im Hochschulbereich
- VGH Bayern, 14.12.2020 - 3 B 19.1558
Förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeit für die Beamtentätigkeit
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2008 - 4 B 17.07
Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Berechnung von Ruhestandsbezügen …
- VG Berlin, 30.08.2021 - 26 K 528.19
- BVerwG, 16.07.2009 - 2 C 44.08
Ausnahmslose Ablehnung der Ruhegehaltfähigkeit von Vordienstzeiten des …
- VG Kassel, 23.06.2021 - 1 K 1257/20
Anerkennung von Zeiten u. a. als Stipendiat als Erfahrungszeiten
- VG Bayreuth, 26.03.2019 - B 5 K 17.946
Berücksichtigung von ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2740/15
Berücksichtigung von Zeiten in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis als …
- VG Köln, 14.10.2020 - 3 K 8976/17
- VG Kassel, 14.01.2008 - 1 E 481/06
Beamtenversorgung - Anrechnung ruhegehaltsfähiger Zeiten: Untergrenze für …
- VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20
Assistenzarzt; Ausbildung; Studium; Versorgungsbezüge; Vordienstzeit; …
- BVerwG, 21.12.2021 - 2 B 11.21
Erstmalige Stufenfestsetzung; Berücksichtigung von Erfahrungszeiten; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2023 - 6 A 3037/21
Übernahme; Beamtenverhältnis auf Probe; Höchstaltersgrenze; tatsächliche Pflege; …
- OVG Niedersachsen, 12.03.2015 - 5 LA 144/14
Anerkennung von Vordienstzeiten aus Angestelltenverhältnis bei eingetragenem …
- VG Mainz, 14.12.2006 - 7 K 697/06
Zur Berücksichtigung einer im privatrechtlichen Dienst eines …
- VG Augsburg, 12.07.2012 - Au 2 K 11.1646
Der Begriff der Förderlichkeit im Sinn von Art 31 Abs. 2 Satz 1 BayBesG ist weit …
- VG Düsseldorf, 11.02.2016 - 26 K 1035/15
- VGH Bayern, 24.10.2018 - 3 ZB 15.2216
Anrechnung von hauptberuflichen Beschäftigungszeiten iSv Art. 31 Abs. 2 S. 1 …
- BVerwG, 11.10.2012 - 2 B 142.11
Ruhegehalt; Berücksichtigung von Vordienstzeiten
- VG Bayreuth, 14.04.2015 - B 5 K 13.12
Förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten
- OVG Niedersachsen, 07.02.2013 - 5 LA 36/12
Tätigkeit als Lehrkraft und Erziehung von Schülern in eigener pädagogischer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2012 - 3 A 2663/09
Berücksichtigung einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Verein …
- VG Bayreuth, 14.04.2015 - B 5 K 13.712
Förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten
- OVG Saarland, 19.09.2011 - 1 A 207/11
Ruhegehaltsfähigkeit unterhälftiger Vordienstzeiten; Hauptberuflichkeit einer …
- VGH Bayern, 01.06.2017 - 3 ZB 14.1030
Erfolglose Klage auf Anerkennung von Zeiten freiberuflicher Tätigkeiten als …
- VG Berlin, 14.07.2016 - 26 K 59.14
Anerkennung einer unterhälftigen Tätigkeit bei der Bemessung der Besoldung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - 21 A 531/07
- VG Bayreuth, 29.09.2020 - B 5 K 19.385
Keine Berücksichtigung der Lehrzeit zum Fernmeldehandwerker als ruhegehaltsfähige …
- VG Bayreuth, 18.02.2020 - B 5 K 18.777
Anrechnung von förderlichen Vorbeschäftigungszeiten zur fiktiven Vorverlegung des …
- VG Frankfurt/Main, 06.01.2012 - 9 K 4282/11
Recht auf gesetzmäßige Festsetzung des Besoldungsdienstalters
- VG Würzburg, 21.11.2023 - W 1 K 23.596
Besoldungsrecht, Anerkennung von Vortätigkeiten als Erfahrungszeiten bei der …
- VG Freiburg, 27.09.2023 - 6 K 1721/22
Festsetzung des Beginns des Aufsteigens in den Erfahrungsstufen; Anrechnung eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2023 - 10 N 30.20
- VG Saarlouis, 24.08.2010 - 3 K 17/10
Beamtenversorgung: ruhegehaltfähige Vordienstzeiten; unterhälftige Beschäftigung …
- VG Cottbus, 28.12.2018 - 4 K 1484/16
Vorverlegung des Zeitpunktes für den Beginn des Aufsteigens in den für die …
- VGH Bayern, 06.09.2022 - 3 ZB 21.1931
Erwerbstätigkeit neben dem Studium keine sonstige hauptberufliche …
- VG Karlsruhe, 16.07.2019 - 1 K 2171/17
Festsetzung von Erfahrungsstufen - Voraussetzungen einer hauptberuflichen …
- VG Würzburg, 15.05.2018 - W 1 K 17.547
Stufenfestsetzung einer Amtsärztin - Keine Anerkennung früherer …
- VG Oldenburg, 25.10.2006 - 6 A 892/05
Berücksichtigung einer unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung (Lehrauftrag von zwei …
- VG Düsseldorf, 04.08.2015 - 26 K 6856/14
Berücksichtigung bestimmter Zeiten bei der Erfahrungsstufenfestsetzung für einen …
- VG Köln, 12.01.2023 - 15 K 5325/20
- VG Saarlouis, 07.05.2021 - 2 K 1001/18
Festsetzung der Erfahrungszeiten, Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei …
- VG Düsseldorf, 15.03.2021 - 23 K 6707/19
Vordienstzeit, Silentium, innerer Zusammenhang, Betreuung, Musikschule
- VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 1 K 17.01111
Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst als …
- VG Gelsenkirchen, 27.01.2017 - 3 K 1502/14
Vordienstzeit, Schuldienst, Ausland, Österreich, Sondervertragslehrer, …
- VG Köln, 20.01.2022 - 15 K 191/19
- VG Berlin, 02.06.2014 - 28 K 178.12
Ruhegehaltfähige Vordienstzeiten im nichtöffentlichen Schuldienst
- VG Köln, 17.07.2023 - 15 K 5714/21
- VG Saarlouis, 08.12.2009 - 3 K 55/09
Beamtenrecht; Beamtenversorgung; Vordienstzeiten; Zweitstudium; hauptberufliche …