Rechtsprechung
BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 191/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitsgerichtsverfahren - Sprungrevision - Zustimmung - Vertretungszwang - Verbandbevollmächtigter - Arbeitsunfähigkeit - Krankheitsfall - Fortsetzungserkrankung - Krankenbezüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 76 Abs. 1 S. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 17.01.1983 - 11 Ca 8211/82
- BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 191/83
Papierfundstellen
- BAGE 48, 235
- NJW 1987, 732
- MDR 1986, 260
- NZA 1986, 171 (Ls.)
- BB 1986, 464
- JR 1986, 484
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 65/81
Sprungrevision
Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 191/83
Insoweit besteht kein Vertretungszwang durch einen Rechtsanwalt oder durch einen Verbandsbevollmächtigten (Weiterentwicklung von BAGE 39, 124 = NJW 1983, 181 und BAGE 40, 228 = NJW 1983, 1079 L).Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 13. Oktober 1982 entschieden, daß die von einem Verbandsvertreter als Prozeßbevollmächtigten abgegebene Zustimmungserklärung ebenfalls rechtswirksam sei (BAG 40, 228 = AP Nr. 3 zu § 76 ArbGG 1979).
- BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 247/80
Pflichtstunden - Lehrer - Gymnasium - Hessen - Angestelltenverhältnis - …
Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 191/83
Insoweit besteht kein Vertretungszwang durch einen Rechtsanwalt oder durch einen Verbandsbevollmächtigten (Weiterentwicklung von BAGE 39, 124 = NJW 1983, 181 und BAGE 40, 228 = NJW 1983, 1079 L).In einer Entscheidung vom 9. Juni 1982 hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts - allerdings in einem obiter dictum - ausgeführt, die Neufassung des § 76 ArbGG und die volle Einbeziehung des Zulassungsverfahrens in das Verfahren vor dem Arbeitsgericht sprächen dafür, daß die Zustimmungserklärung nicht mehr dem Anwaltszwang unterliege (BAG 39, 124, 126 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vgl. zu dem früheren Rechtszustand BAG 31, 397, 400 ff. = AP Nr. 1 zu § 76 ArbGG 1953, m. w. N.).
- BAG, 15.05.1975 - 5 AZR 293/74
Entgeltfortzahlung: Zahlung von Krankenbezügen bei unbezahltem Urlaub
Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 191/83
Anlaß für die Neufassung sei das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Mai 1975 - 5 AZR 293/74 - (AP Nr. 4 zu § 37 BAT) gewesen, das den Grundsatz, die Sechs-Wochen-Frist der gesetzlichen Bestimmungen über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts sei gehemmt, solange die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhten, auf § 37 Abs. 2 BAT ausgedehnt und damit entschieden habe, daß Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruhe, nicht in die Frist, für die nach § 37 Abs. 2 BAT Krankenbezüge zu gewähren seien, einbezogen werden dürften.Der Senat hatte im Urteil vom 15. Mai 1975 (5 AZR 293/74 = AP Nr. 4 zu § 37 BAT) ausgeführt, daß Zeiten eines unbezahlten Urlaubs nicht in die Fristen, für die nach § 37 Abs. 2 BAT a. F. Krankenbezüge zu zahlen waren, eingerechnet werden dürften.
- BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 968/77
Allgemeiner Zivilprozeß - Arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren - …
Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 191/83
In einer Entscheidung vom 9. Juni 1982 hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts - allerdings in einem obiter dictum - ausgeführt, die Neufassung des § 76 ArbGG und die volle Einbeziehung des Zulassungsverfahrens in das Verfahren vor dem Arbeitsgericht sprächen dafür, daß die Zustimmungserklärung nicht mehr dem Anwaltszwang unterliege (BAG 39, 124, 126 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vgl. zu dem früheren Rechtszustand BAG 31, 397, 400 ff. = AP Nr. 1 zu § 76 ArbGG 1953, m. w. N.).
- BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 377/88
Lohnfortzahlung: Arbeitsunfähigkeit - Entscheidungskompetenz des Arztes
Grundsätzlich werden im öffentlichen Dienst Krankenbezüge ebenfalls bis zur Dauer von sechs Wochen gezahlt, wie § 37 Abs. 2 Satz 1 BAT klarstellt (vgl. BAGE 48, 235, 244 = AP Nr. 7 zu § 37 BAT, zu B II 2 der Gründe m.w.N.). - BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92
Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet
Er konnte diese Erklärung jedoch rechtswirksam im Namen der Beklagten abgeben, weil insoweit kein Vertretungszwang gemäß § 11 Abs. 2 ArbGG besteht (vgl. BAGE 48, 235, 238 f. = AP Nr. 7 zu § 37 BAT, zu A II 1 und 2 der Gründe). - OLG Brandenburg, 14.10.1998 - 1 U 26/98
Sittenwidrige Knebelung bei Darlehensvertrag
Entsprechend § 605 Nr. 1 BGB ist für zinslose Gefälligkeitsdarlehen zwar ein außerordentliches Kündigungsrecht bei dringendem Eigenbedarf des Darlehensgebers anerkannt worden (OLG Stuttgart NJW 1987, S. 732 ;… Palandt/Putzo, aaO., § 609 Rdn. 14).
- BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 12/92
Zulässigkeit der Sprungrevision - Anwendungsbereich des Tarifvertrags Nr. 401a …
Er konnte diese Erklärung jedoch rechtswirksam im Namen der Beklagten abgeben, weil insoweit kein Vertretungszwang gemäß § 11 Abs. 2 ArbGG besteht (vgl. BAGE 48, 235, 238 f. = AP Nr. 7 zu § 37 BAT, zu A II 1 und 2 der Gründe). - BAG, 21.03.1990 - 5 AZR 383/89
Krankenbezüge bei Fortsetzungserkrankung
In diesem Falle ist die spätere Arbeitsunfähigkeit als neue Krankheit anzusehen; sie löst deshalb auch einen neuen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung aus (so bereits BAGE 48, 235, 244 f. = AP Nr. 7 zu § 37 BAT, zu B II 3 der Gründe). - BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 333/87
Tariflicher Urlaubsanspruch im Postdienst - Verhinderung des Urlausantritts wegen …
Diese Zustimmungserklärung war ordnungsgemäß im Sinne des § 76 Abs. 1 ArbGG (vgl. BAGE 40, 228 = AP Nr. 3 zu § 76 ArbGG 1979; BAGE 48, 235 = AP Nr. 7 zu § 37 BAT).
Rechtsprechung
LAG München, 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde des Kostenprüfungsbeamten des Landesarbeitsgerichts München gegen eine ordentliche Kündigung
- rechtsportal.de
ArbGG § 12 Abs. 7
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Passau, 16.07.1985 - 2 Ca 281/85
- ArbG Passau, 26.07.1985 - 2 Ca 281/85
- LAG München, 21.11.1985 - 6 Ta 150/85
- LAG München, 22.11.1985 - 6 Ta 150/85
Papierfundstellen
- NZA 1986, 171 (Ls.)
- AnwBl 1986, 106
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG München, 29.06.1981 - 7 (9) Ta 7/80
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert
Auszug aus LAG München, 21.11.1985 - 6 Ta 150/85
Es ist vielmehr weiterhin die (bisher) ständige Rechtsprechung des Landesarbeitsgericht München zugrunde zu legen, wie sie in der Entscheidung B. v. 29.06.81 - 7 (9) Ta 7/80 = AP Nr. 4 zu § 12 ArbGG 1979 veröffentlicht ist. - LAG Berlin, 04.06.1985 - 2 Ta 46/85
Streitwert: Kündigung - Beschäftigungsdauer- Lohnfortzahlung
Auszug aus LAG München, 21.11.1985 - 6 Ta 150/85
Die Kammer hat deshalb erwogen, ähnlich wie das Landesarbeitsgericht Berlin (Beschl. v. 04.06.1985 - JurBüro 1985, 1707 ) seine bisherige Rechtsprechung aufzugeben und den Grundsätzen des BAG zu folgen.
- LAG Nürnberg, 30.09.2004 - 6 Ta 27/04
Kosten - Hilfsanträge - Berücksichtigung für Rechtsanwaltsgebühren
der Gründe; LAG München vom 21.11.1985, 6 Ta 150/85, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 50; LAG Rheinland/Pfalz vom 24.03.1986, 1 Ta 55/86, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 54). - LAG München, 13.01.1986 - 5 Ta 211/85
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert - …
Das LAG Hamm (LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 38), das LAG Düsseldorf (JurBüro 1985, 1858 ff.) und die 6. Kammer des LAG München (Beschluss vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 -) sind dem BAG nicht gefolgt und halten an ihrer bisherigen Rechtsprechung fest.Neben dem LAG Hamm, aaO., und LAG Düsseldorf, aaO., hat sich auch die 6. Kammer des LAG München in ihrem Beschluss vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 - dem BAG nicht angeschlossen.
- LAG München, 23.06.2015 - 3 Ta 170/15
Streitwert, Vergleichsmehrwert, Verschlechterungsverbot, Verbot der reformatio in …
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts München ist die Feststellung des Gegenstandswerts eine Ermessensentscheidung, an die das Beschwerdegericht gebunden ist, solange keine neuen Tatsachen zu beurteilen sind und das Arbeitsgericht von dem ihm eingeräumten Ermessen nicht fehlerhaft oder missbräuchlich Gebrauch macht (vgl. etwa LAG München, Beschluss vom 01.09.2010 - 2 Ta 308/10 -, nicht veröffentlicht; vom 25.03.2010 - 7 Ta 122/10 -, nicht veröffentlicht; vom 21.11.1985 -6 Ta 150/85 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nummer 50; ebenso LAG Nürnberg, Beschluss vom 22.05.2014 - 3 Ta 51/14 - nicht veröffentlicht, unter Wiedergabe seiner entsprechenden Entscheidungen).
- LAG Nürnberg, 02.02.2011 - 4 Ta 189/10
Streitwert - Bestandsstreit - Zahlungsklage
der Gründe; auch LAG München vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 - LAGE Nr. 50 zu § 12 ArbGG 1979; LAGE Rheinland-Pfalz vom 24.03.1986 - 1 Ta 55/86 - LAGE Nr. 54 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; weitere Nachweise vgl. etwa bei Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz in Arbeitsverhältnissen, 9. Aufl. 2005, Rn 2065). - LAG München, 07.02.2018 - 3 Ta 410/17
Streitwert, Versetzung, Ermessen, Ermessensunterschreitung
Feststellung des Gegenstandswerts eine Ermessensentscheidung, an die das Beschwerdegericht gebunden ist, solange keine neuen Tatsachen zu beurteilen sind und das Arbeitsgericht von dem ihm eingeräumten Ermessen nicht fehlerhaft oder missbräuchlich Gebrauch macht (vgl. etwa LAG München, Beschluss vom 01.09.2010 - 2 Ta 308/10 -, nicht veröffentlicht; vom 22.11.2010 - 4 Ta 31/10 - BeckRS 2010, 76064; vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 50; LAG München, Beschluss vom 23.06.2015 - 3 Ta 170/15 - BeckRS 2015, 71071; ebenso LAG Nürnberg, Beschluss vom 22.05.2014 - 3 Ta 51/14 - nicht veröffentlicht, unter Wiedergabe seiner entsprechenden Entscheidungen; vgl. aber Beschluss vom 27.07.2006 - 4 Ta 100/06 - BeckRS 2006, 30806368 m. w. Nach.). - LAG München, 17.06.2019 - 3 Ta 127/19
Gegenstandswert eines Zustimmungsersetzungsverfahrens
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts München ist die Feststellung des Gegenstandswerts eine Ermessensentscheidung, an die das Beschwerdegericht gebunden ist, solange keine neuen Tatsachen zu beurteilen sind und das Arbeitsgericht von dem ihm eingeräumten Ermessen nicht fehlerhaft oder missbräuchlich Gebrauch macht (vgl. etwa LAG München, Beschluss vom 01.09.2010 - 2 Ta 308/10 -, nicht veröffentlicht; vom 25.03.2010 - 7 Ta 122/10 -, nicht veröffentlicht; vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 50; LAG München, Beschluss vom 23.06.2015 - 3 Ta 170/15 - BeckRS 2015, 71071; ebenso LAG Nürnberg, Beschluss vom 22.05.2014 - 3 Ta 51/14 - nicht veröffentlicht, unter Wiedergabe seiner entsprechenden Entscheidungen; vgl. aber Beschluss vom 27.07.2006 - 4 Ta 100/06 - BeckRS 2006, 30806368 m. w. Nach.). - LAG Nürnberg, 14.07.2006 - 6 Ta 108/06
Streitwert - Kündigungsschutzantrag - Annahmeverzugsansprüche - wirtschaftliche …
der Gründe; auch LAG München vom 21.11.1985, 6 Ta 150/85, LAGE § 12 ArbGG 1979 Nr. 50; LAG Rheinland/Pfalz vom 24.03.1986, 1 Ta 55/86, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 54; weitere Nachweise vgl. etwa bei Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz in Arbeitsverhältnissen, 9. Aufl. 2005, Rn. 2065). - LAG Nürnberg, 13.07.2006 - 6 Ta 102/06
Streitwert - mehrere Beklagte
der Gründe; auch LAG München vom 21.11.1985, 6 Ta 150/85, LAGE § 12 ArbGG 1979 Nr. 50; LAG Rheinland/Pfalz vom 24.03.1986, 1 Ta 55/86, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 54; weitere Nachweise vgl. etwa bei Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz in Arbeitsverhältnissen, 9. Aufl. 2005, Rn. 2065). - LAG Nürnberg, 22.11.2010 - 4 Ta 31/10
Streitwert - mehrere Kündigungsschutzanträge
a) Das Beschwerdegericht bleibt bei der vom Landesarbeitsgericht Nürnberg in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung, dass die Ermessensentscheidung des Erstgerichts zwar auf Ermessensfehler zu überprüfen ist, dass das Beschwerdegericht aber keine eigene, hiervon unabhängige Ermessensentscheidung zu treffen hat (so schon Beschluss vom 05.05.1986 - 1 Ta 3/85 - LAGE Nr. 53 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 11.11.1992 - 6 Ta 153/92 - NZA 1993, 430; vom 07.04.1999 - 6 Ta 61/99 - NZA 1999, 840; vom 01.08.2003 - 6 Ta 98/03 - AR-Blattei ES 160.13 Nr. 248; vom 27.11.2003 - 9 Ta 190/03 - AR-Blattei ES, 160.13 Nr. 255; vgl. auch LAG München vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 - LAGE Nr. 50 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; LAG Rheinland-Pfalz vom 24.03.1986 - 1 Ta 55/86 - LAGE Nr. 54 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert). - LAG München, 30.10.1990 - 5 Ta 135/90
Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung
a) Ziffer 1 des Klageantrags ist ein allgemeiner Kündigungsschutzantrag, der nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts München gemäß § 12 Abs. 7 ArbGG mit 3 Monatsbezügen zu bewerten ist (Beschlüsse vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 -, JurBüro 86, 434; vom 13.01.1986 - 5 Ta 211/85 -, MDR 86, 698; vom 12.07.1989 = 9 Ta 104/89 -, JurBüro 90, 40). - LAG Nürnberg, 04.09.2008 - 4 Ta 126/08
Streitwert - Kündigung und Schadensersatz gem. § 15 Abs. 1 AGG
- LAG München, 12.07.1989 - 9 Ta 104/89
Streitwert: Kündigung mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren - …
Rechtsprechung
LAG Hessen, 04.11.1985 - 6 Ta 337/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ermessensrichtwerte für Feststellungsantrag gegen Wirksamkeit einer Befristung
- rechtsportal.de
ArbGG § 12 Abs. 7
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wetzlar, 30.09.1985 - 2 Ca 203/85
- LAG Hessen, 04.11.1985 - 6 Ta 337/85
Papierfundstellen
- NZA 1986, 171 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82
Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze
Auszug aus LAG Hessen, 04.11.1985 - 6 Ta 337/85
Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Arbeitsgericht in Anlehnung an das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 30.11 1984 - 2 AZN 572/82 -) den Gegenstandswert für eine Feststellungsklage gegen die Wirksamkeit einer Befristung des Arbeitsverhältnisses bis zum Abschluss eines bestimmten Exportauftrages, die um einen Kündigungsschutzantrag gegen eine vorsorgliche Folgekündigung erweitert wurde, und den Vergleich auf je DM 5.893,12 festgesetzt, das sind 2 Monatsbezüge nach mehr als 6 - und weniger als 12-monatige Bestand des Arbeitsverhältnisses. - BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79
Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag
Auszug aus LAG Hessen, 04.11.1985 - 6 Ta 337/85
Dass die vorsorgliche, zeitnahe Folgekündigung und der dagegen gerichtete (denknotwendig vorsorgliche) Kündigungsschutzantrag diesen Wert nicht erhöhen konnte, folgt schon aus § 19 Abs. 4 GKG und war im Rahmen der auf Monatsbezüge begrenzten Beschwerdeanträge hier nicht mehr zu prüfen (im Ergebnis ebenso: BAG vom 06.12.1975 - 2 AZR 754/79 - (B)).
- LAG Hamburg, 15.05.1990 - 2 Ta 21/89
Streitwert: Kündigung - Beschäftigungsdauer - Lohnfortzahlung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Niedersachsen, 21.01.1986 - 3 Ta 17/85
Vorzunehmende Wertfestsetzung zu einem Wert in Höhe von 3 Monatsverdiensten im …
Jede darüber hinausgehende Berücksichtigung etwa der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der wirtschaftliche und persönlichen Situation des Klägers oder eventuell auch der Beklagten sowie der Schwierigkeit des Rechtsstreites führt im übrigen lediglich dazu, daß bei Berücksichtigung derartiger weiterer Kriterien eine Abgrenzung zu Gesichtspunkten der für die Wertfestsetzung in jedem Falle unerheblichen Erfolgsaussichten der Klage kaum mehr möglich ist (vgl. nunmehr kritisch zur Auffassung des Bundesarbeitsgerichts auch LAG Frankfurt/Main Beschluß vom 04.11.1985 - 6 Ta 337/85).
Rechtsprechung
BSG, 22.05.1985 - 12 RK 16/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterschiedliche Beitragssätze der Krankenkassen - Verfassungsmäßigkeit - Strukturbedingte Unterschiede - Gleichbehandlungsgebot - Sozialstaatsprinzip - Gleiche Grundlohnsumme
Papierfundstellen
- NZA 1986, 171
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73
AOK
Auszug aus BSG, 22.05.1985 - 12 RK 16/83
Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mehrfach entschieden, zunächst zur gesetzlichen Unfallversicherung (BVerfGE 23, 12, 22/23; 36, 383, 393; vgl auch Nipperdey/Säcker, Zur verfassungsrechtlichen Problematik von Finanzausgleieh und Gemeinlast in der Sozialversicherung, 1969, S 13 - 28), später auch zur gesetzlichen Krankenversicherung (BVerfGE 39, 302, 314/315; ebenso zu Art. 87 Abs. 2 Maunz/Dürig/ Herzog, Komm zum GG, Art. 87 RdNr 73).In den Verfahren, die dem BVerfG vorlagen, ging es um die Übernahme von Lasten der Unfallversicherung des Bergbaus auf andere Berufsgenossenschaften (BVerfGE 23, 12; 36, 383) und um die Vereinigung von mehreren Allgemeinen Ortskrankenkassen (BVerfGE 39, 302).
- BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65
Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963
Auszug aus BSG, 22.05.1985 - 12 RK 16/83
Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mehrfach entschieden, zunächst zur gesetzlichen Unfallversicherung (BVerfGE 23, 12, 22/23; 36, 383, 393; vgl auch Nipperdey/Säcker, Zur verfassungsrechtlichen Problematik von Finanzausgleieh und Gemeinlast in der Sozialversicherung, 1969, S 13 - 28), später auch zur gesetzlichen Krankenversicherung (BVerfGE 39, 302, 314/315; ebenso zu Art. 87 Abs. 2 Maunz/Dürig/ Herzog, Komm zum GG, Art. 87 RdNr 73).In den Verfahren, die dem BVerfG vorlagen, ging es um die Übernahme von Lasten der Unfallversicherung des Bergbaus auf andere Berufsgenossenschaften (BVerfGE 23, 12; 36, 383) und um die Vereinigung von mehreren Allgemeinen Ortskrankenkassen (BVerfGE 39, 302).
- BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 17/72
Verfassungsmäßigkeit des Lastenausgleichs zwischen Berufsgenossenschaften
Auszug aus BSG, 22.05.1985 - 12 RK 16/83
Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mehrfach entschieden, zunächst zur gesetzlichen Unfallversicherung (BVerfGE 23, 12, 22/23; 36, 383, 393; vgl auch Nipperdey/Säcker, Zur verfassungsrechtlichen Problematik von Finanzausgleieh und Gemeinlast in der Sozialversicherung, 1969, S 13 - 28), später auch zur gesetzlichen Krankenversicherung (BVerfGE 39, 302, 314/315; ebenso zu Art. 87 Abs. 2 Maunz/Dürig/ Herzog, Komm zum GG, Art. 87 RdNr 73).In den Verfahren, die dem BVerfG vorlagen, ging es um die Übernahme von Lasten der Unfallversicherung des Bergbaus auf andere Berufsgenossenschaften (BVerfGE 23, 12; 36, 383) und um die Vereinigung von mehreren Allgemeinen Ortskrankenkassen (BVerfGE 39, 302).
- Drs-Bund, 03.11.1975 - BT-Drs 7/4244
Auszug aus BSG, 22.05.1985 - 12 RK 16/83
Dafür gibt es - trotz der weitgehenden Vereinheitli- "' chung des Leistungsrechts und anderer, die Selbstverwaltung der Kassen einschränkender gesetzlicher Regelungen (vgl den Bericht. der Bundesregierung zu Fragen der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, BT-Drucks 7/4244, S 5/6 unter 2.1) - für die Krankenkassen und ihre Verbände eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten, seit 1977 auch solche des Finanzausgleichs. - BSG, 09.10.1984 - 12 RK 18/83
Krankenversicherungsbeitrag - Arbeitgeber - Kürzung - Verfassungswidrige …
Auszug aus BSG, 22.05.1985 - 12 RK 16/83
Würde der Kläger, nachdem es infolge von Mängeln des bisherigen Verfahrens in diesem nicht mehr zu einer gerichtlichen Saohentscheidung über eine Aufhebungsklage kommen kann, darauf verwiesen, ein neues Verwaltungsverfahren einzuleiten, so würde sein Rechtsschutz unzumutbar erschwert (so schon BSGE 57, 184, 186 zu einem verfahrensmäßig ähnlichen Fall). - BSG, 22.05.1985 - 12 RK 30/84
Auszug aus BSG, 22.05.1985 - 12 RK 16/83
Kläger in dem Verfahren 12 RK 30/84 Klage.
- BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 10/07 R
Krankenversicherung - Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen …
(4) Soweit die Revision schließlich aus älteren Urteilen des Senats zur Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Beitragssätze (Urteile vom 22.5.1985, 12 RK 15/83, BSGE 58, 134 = SozR 2200 § 385 Nr. 14, und 12 RK 16/83, NZA 1986, 171 = ErsK 1986, 175) Schlussfolgerungen für die Auslegung des § 265 Satz 1 2. Alt SGB V zieht und das von ihr zugrunde gelegte enge Verständnis dieser Vorschrift dadurch bestätigt sieht, greifen ihre Bedenken ebenfalls nicht durch. - BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 11/07 R
Zulässigkeit der Anfechtungsklage einer Krankenkasse gegen einen …
(4) Soweit die Revision schließlich aus älteren Urteilen des Senats zur Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Beitragssätze (Urteile vom 22.5.1985, 12 RK 15/83, BSGE 58, 134 = SozR 2200 § 385 Nr. 14, und 12 RK 16/83, NZA 1986, 171 = ErsK 1986, 175) Schlussfolgerungen für die Auslegung des § 265 Satz 1 2. Alt SGB V zieht und das von ihr zugrunde gelegte enge Verständnis dieser Vorschrift dadurch bestätigt sieht, greifen ihre Bedenken ebenfalls nicht durch.