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   BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 109/88   

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BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 109/88 (https://dejure.org/1988,909)
BAG, Entscheidung vom 27.10.1988 - 2 AZR 109/88 (https://dejure.org/1988,909)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 1988 - 2 AZR 109/88 (https://dejure.org/1988,909)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsunfähigkeit - Abstellen auf den Zeitpunkt des Eintritts eines die Erwerbsunfähigkeit herbeiführenden gesundheitsschädigenden Ereignisses - Festlegung von Altersgrenzen für das Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis durch ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 620; BetrVG §§ 77, 88
    Zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung, wonach das Arbeitsverhältnis mit "Eintritt der Erwerbsunfähigkeit" endet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 432
  • NZA 1989, 643
  • BB 1989, 1347
  • DB 1989, 1730
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 402/83

    Wirksamkeit eines auflösend bedingten Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 109/88
    Er hat jedoch zwischenzeitlich auch auflösende Bedingungen für zulässig erklärt, die für den betroffenen Arbeitnehmer nicht uneingeschränkt vorteilhaft waren (BAGE 41, 381 = AP Nr. 74 zu § 620 BGB sowie Urteil vom 9. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 - AP Nr. 7 zu § 620 BGB Bedingung) und schließlich auch die Zulässigkeit einer Altersgrenze in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen nicht an ihrer Eigenschaft als auflösende Bedingung scheitern lassen, sondern an den zur Zulässigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse aufgestellten Grundsätzen gemessen, allerdings strenge Anforderungen an die sachliche Rechtfertigung gestellt (vgl. KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 620 BGB Rz 51 ff.).

    Die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung ist zwar nicht bereits deshalb unzulässig, weil ihr Eintritt, im Gegensatz zur Zweckbefristung (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. Februar 1984, aaO, zu B I 1 b aa der Gründe) ungewiß ist.

  • BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 284/86

    Betriebsvereinbarung über Altersgrenze

    Auszug aus BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 109/88
    Wie der Senat für die Festlegung einer Altersgrenze wiederholt entschieden hat, unterliegt diese deshalb, soweit es den Gegenstand der Regelungsmaterie angeht, der Zuständigkeit der Betriebsparteien (Beschluß vom 19. September 1985 - 2 AZR 188/83 - AP Nr. 11 zu § 77 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe; Urteil vom 20. November 1987 - 2 AZR 284/86 - EzA § 620 BGB Altersgrenze Nr. 1, zu B I der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    In dem Senatsurteil vom 20. November 1987 (aaO) war dagegen die hiervon zu unterscheidende Frage zu beantworten, ob durch Betriebsvereinbarung eine Altersgrenze für neu abzuschließende oder zwar bestehende, aber unter dem Vorbehalt späterer Betriebsvereinbarungen stehenden, d.h. "betriebsvereinbarungsoffen" ausgestaltete Arbeitsverträge festgelegt werden kann.

  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78

    Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag mit Lizenzfußballspieler

    Auszug aus BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 109/88
    Der Senat hat in dem Urteil vom 9. Juli 1981 (BAGE 36, 112, 123 f. = AP Nr. 4 zu § 620 BGB Bedingung, zu II 3 der Gründe) erwogen, das auflösend bedingte Arbeitsverhältnis grundsätzlich für unwirksam zu erklären, sofern die auflösende Bedingung nicht vornehmlich im Interesse des Arbeitnehmers liege und ihr Eintritt von seinem Willen abhänge.

    Er kann sich nicht rechtzeitig auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einstellen (BAGE 36, 112, 122 f. = AP aaO, zu II 3 a und b der Gründe).

  • BAG, 19.09.1985 - 2 AZR 188/83

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigung desArbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 109/88
    Wie der Senat für die Festlegung einer Altersgrenze wiederholt entschieden hat, unterliegt diese deshalb, soweit es den Gegenstand der Regelungsmaterie angeht, der Zuständigkeit der Betriebsparteien (Beschluß vom 19. September 1985 - 2 AZR 188/83 - AP Nr. 11 zu § 77 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe; Urteil vom 20. November 1987 - 2 AZR 284/86 - EzA § 620 BGB Altersgrenze Nr. 1, zu B I der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Die ebenfalls vorliegend nicht entscheidungserhebliche Frage, ob durch Betriebsvereinbarung eine vertraglich begründete, auf einer vom Arbeitgeber gesetzten Einheitsregelung beruhende Altersgrenze herabgesetzt werden kann, hat der Senat in dem Beschluß vom 19. September 1985 (aaO) dem Großen Senat zur Entscheidung vorgelegt.

  • BAG, 30.06.1972 - 3 AZR 490/71

    Unterstützungskasse - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit - Rente

    Auszug aus BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 109/88
    Mit der Formulierung, das Arbeitsverhältnis solle "durch" Eintritt der Erwerbsunfähigkeit enden, ist klargestellt, daß der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeiführen und nicht nur der Anlaß hierfür sein soll, wie beispielsweise bei einer Formulierung "infolge" Erwerbsunfähigkeit in Betracht gezogen könnte (vgl. dazu BAG Urteil vom 30. Juni 1972 - 3 AZR 490/71 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen).

    Wie der dem Urteil des BAG vom 30. Juni 1972 (aaO) zugrundeliegende Fall beispielhaft zeigt, kann der Arbeitnehmer zunächst arbeitsunfähig krank werden und seine Arbeitsunfähigkeit erst später in die Erwerbsunfähigkeit einmünden, die medizinische Beurteilung unter Ärzten umstritten sein und die Erwerbsunfähigkeit bei einem erst im Laufe der Untersuchungen ermittelten Zeitpunkt in einem langwierigen behördlichen oder gerichtlichen Verfahren festgestellt werden.

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 109/88
    Dies ist wiederum der Fall, wenn ihm weder der Rentenversicherungsträger noch das zuständige Arbeitsamt innerhalb eines Jahres nach Zustellung des Rentenantrags einen für ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten kann (BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 13).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 109/88
    § 6 Abs. 10 des MTV für die Arbeitnehmer im Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen vom 8. Februar 1982 bestimmt demgegenüber, daß ein Arbeitsverhältnis u.a. ab dem Tag endet, an dem Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen wird (vgl. Senatsurteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

    Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 109/88
    Zu den Ausführungen der Klägerin sei jedoch bemerkt, daß die Rechtsprechung des Senats nicht in Widerspruch zu den von ihr zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 16, 177, 181 ff. [BAG 17.07.1964 - 1 ABR 3/64] = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1953, zu I 3 b aa der Gründe; BAGE 26, 301, 312 = AP Nr. 1 zu § 613 a BGB, zu IV 2 b der Gründe) steht.
  • BAG, 11.06.1975 - 5 AZR 217/74

    Betriebsvereinbarungen - Auslegung

    Auszug aus BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 109/88
    Maßgeblich ist danach der in der Betriebsvereinbarung selbst zum Ausdruck gekommene Wille der die Vereinbarung abschließenden Parteien; Raum für die Feststellung eines vom Wortlaut abweichenden Parteiwillens - etwa mit Hilfe von Zeugenaussagen - besteht daneben nicht (BAGE 27, 187, 191 f. = AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 109/88
    Somit ist auch für die Auslegung von Betriebsvereinbarungen von dem Grundsatz auszugehen, daß die Betriebsparteien, sofern sie in einer Norm der Betriebsvereinbarung Begriffe verwenden, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, diesen Begriff in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung anwenden wollen, soweit sich nicht aus dem Tarifwortlaut oder aus anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen etwas anderes ergibt (BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt).
  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 3/84

    Altersgrenze in einem Tarifvertrag

  • BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 483/74

    Betriebsrat- rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht

  • BAG, 17.02.1983 - 2 AZR 208/81

    Rechtmäßigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages

  • BAG, 27.08.1975 - 4 AZR 454/74

    Interessenausgleich: Auslegung von Sozialplänen

  • BAG, 08.12.1976 - 5 AZR 613/75

    Interessenausgleich: Entlassung nach Ausschlagung eines zumutbaren Umsetzungs-

  • BAG, 29.11.1978 - 5 AZR 553/77

    Betriebspartner - Einigungsstelle - Sozialplan - Arbeitsplatzverlust - Recht und

  • BAG, 05.10.1961 - 2 AZR 122/61

    Berufung auf Beendigungstatbestand des ATO § 18 Abs. 3 bei nachträglichem

  • BAG, 17.07.1964 - 1 ABR 3/64

    Betriebsrat - Betriebsstillegung - Schwebendes arbeitsgerichtliches

  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Unter mehreren Auslegungsmöglichkeiten ist derjenigen der Vorzug zu geben, die sich als gesetzeskonform erweist (vgl. etwa BAG 27. Oktober 1988 - 2 AZR 109/88 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 16 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 9, zu II 4 a aa der Gründe; vgl. für Tarifverträge BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364, 369).
  • LAG Nürnberg, 08.02.2011 - 6 Sa 627/10

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eintritt der Erwerbsunfähigkeit - § 5

    Um solche Unklarheit zu vermeiden, stellen viele Tarifverträge auf denjenigen Zeitpunkt ab, in dem ein entsprechender Bescheid des Rentenversicherungsträgers dem Arbeitnehmer zugegangen ist (Nachweise bei BAG vom 27.10.1988, 2 AZR 109/88, zitiert nach juris, Rn. 44).

    Immerhin konnte den Tarifparteien im Zeitpunkt des Tarifabschlusses am 23.06.1997 die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.10.1988 (a.a.O.), die eine vergleichbare Regelung in einer Betriebsvereinbarung als unbestimmt ansieht und die in der Begründung ausdrücklich auf anderweitige Tarifbestimmungen mit eindeutigen Regelungen verweist, bekannt sein.

    Dies ist nicht gewährleistet, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund eines komplexen Tatbestandes enden soll, dessen Feststellung eine wertende Beurteilung medizinischer Sachverhalte erfordert (BAG vom 27.10.1988, a.a.O., Rn. 55).

  • LAG Köln, 23.08.2001 - 6 Sa 567/01

    Pause; Lohnabzug; Mitbestimmung

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  • LAG Düsseldorf, 30.01.2014 - 11 Sa 533/13

    Offene und verdeckte Teilklage

    Da Betriebsvereinbarungen nach Möglichkeit gesetzeskonform auszulegen sind (vgl. BAG vom 01.07.2003 - 1 ABR 22/02 in NZA 2003, 1209; BAG vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01 a.a.O.; BAG vom 29.10.2002 - 1 AZR 80/02 in NZA 2003, 879), ist unter mehreren Auslegungsmöglichkeiten derjenigen der Vorzug zu geben, die sich als gesetzeskonform erweist (vgl. BAG vom 13.03.2007 - 1 AZR 262/06 a.a.O.; BAG vom 22.11.2005 - 1 AZR 458/04 a.a.O.; LAG Baden-Württemberg vom 17.12.2007 - 4 TaBV 3 /07 a.a.O.; BAG vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01 a.a.O.; BAG vom 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 in NZA 1994, 181; BAG vom 27.10.1988 - 2 AZR 109/88 in NZA 1989, 643).
  • LAG Hamm, 19.03.1993 - 10 Sa 1511/92

    Darlehen; Arbeitgeber; Wohnungsbaudarlehen; Arbeitgeberdarlehen; Konditionen;

    Ihre Auslegung hat nach Möglichkeit gesetzes- und verfassungskonform zu erfolgen (BAG, Urt. v. 27.10.1988 - AP Nr. 16 zu § 620 BGB Bedingung = AR-Blattei "Betriebsvereinbarung" Entsch. 46 = NZA 1989, 643; Fitting-Auffarth-Kaiser-Heither, BetrVG , 17. Aufl. 1992, § 77 Rz. 24).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11

    Vertragsauslegung - Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei

    Die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis automatisch beendet ist, darf insofern nicht - unter Umständen für längere Zeit - in der Schwebe bleiben (BAG 27.10.1988 - 2 AZR 109/88 - zu II 4 b aa der Gründe, NZA 1989, 643).
  • ArbG Bonn, 16.12.2009 - 5 Ca 1635/09

    Auswirkung des Übergangs nur eines von mehreren Betrieben auf den Bestand der

    Unter mehreren Auslegungsmöglichkeiten ist derjenigen der Vorzug zu geben, die sich als gesetzeskonform erweist (vgl. etwa BAG, a.a.O., BAG v. 27.10.1988 - 2 AZR 109/88, AP BGB § 620 Bedingung Nr. 16; vgl. für Tarifverträge BAG, v. 21.07.1993 - 4 AZR 468/92, BAGE 73, 364, 369).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.08.1995 - 8 Sa 42/95

    Sozialplan: Auslegung - staatlicher Zuschuss

    Schließlich sprechen auch Sinn und Zweck der Regelung wie auch der Grundsatz der möglichst gesetzeskonformen Auslegung von Betriebsvereinbarungen (vgl. hierzu etwa BAG, Urteil vom 27.10.88 - 2 AZR 109/88 -, AP Nr. 16 zu § 620 BGB Bedingung) dafür, dass die Betriebspartner die vom Arbeitgeber geschuldete Sozialplanabfindung nur um einen tatsächlich dem Arbeitnehmer zufließenden staatlichen Zuschuss, nicht aber um einen lediglich fiktiven, hypothetischen Zuschuss, reduzieren wollten.
  • ArbG Bonn, 23.12.2009 - 2 Ca 1627/09

    Fortgeltung einer im Betrieb langjährig angewendeten Sozialvereinbarung bei einem

    Unter mehreren Auslegungsmöglichkeiten ist derjenigen der Vorzug zu geben, die sich als gesetzeskonform erweist (vgl. etwa BAG, aaO., BAG 27.10.1988 - 2 AZR 109/88; vgl. für Tarifverträge BAG 21.07.1993, 7 AZR 468/92).
  • ArbG Bonn, 23.12.2009 - 5 Ca 2076/09

    Auswirkung des Übergangs nur eines von mehreren Betrieben auf den Bestand der

    Unter mehreren Auslegungsmöglichkeiten ist derjenigen der Vorzug zu geben, die sich als gesetzeskonform erweist (vgl. etwa BAG, a.a.O., BAG v. 27.10.1988 - 2 AZR 109/88, AP BGB § 620 Bedingung Nr. 16; vgl. für Tarifverträge BAG, v. 21.07.1993 - 4 AZR 468/92, BAGE 73, 364, 369).
  • ArbG Bonn, 23.12.2009 - 5 Ca 1705/09

    Auswirkung des Übergangs nur eines von mehreren Betrieben auf den Bestand der

  • ArbG Bonn, 23.12.2009 - 5 Ca 1603/09

    Bestehen der normativen Geltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen als

  • ArbG Bonn, 23.12.2009 - 5 Ca 1575/09

    Bestehen der normativen Geltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen als

  • ArbG Bonn, 23.12.2009 - 2 Ca 1628/09

    Fortgeltung einer in einem Betrieb langjährig angewendeten Sozialvereinbarung;

  • ArbG Bonn, 23.12.2009 - 5 Ca 1665/09

    Auswirkung des Übergangs nur eines von mehreren Betrieben auf den Bestand der

  • BAG, 17.01.1995 - 1 AZR 283/94

    Geltendmachung von Gehaltsansprüchen für Zeiten von Kurzarbeit mit null

  • ArbG Bonn, 23.12.2009 - 5 Ca 1634/09

    Auswirkung des Übergang nur eines von mehreren Betrieben auf den Bestand der

  • LAG Köln, 07.04.1995 - 13 Sa 1307/94

    Sozialplanabfindung: Anspruchsvoraussetzungen - Bewilligung von

  • LAG Hessen, 07.03.1991 - 12 Sa 1275/90

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf des Monats nach Zustellung des

  • ArbG Essen, 03.08.1999 - 2 Ca 2983/97

    Abschluss eines befristeten Vertrages mit einem Co-Trainer der 2.

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