Rechtsprechung
   LAG Hessen, 08.01.1992 - 10 Sa 1901/91   

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https://dejure.org/1992,9066
LAG Hessen, 08.01.1992 - 10 Sa 1901/91 (https://dejure.org/1992,9066)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.01.1992 - 10 Sa 1901/91 (https://dejure.org/1992,9066)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. Januar 1992 - 10 Sa 1901/91 (https://dejure.org/1992,9066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückerlangung von aus einem vorläufig vollstreckbaren arbeitsgerichtlichen Urteil nach dessen Abänderung oder Aufhebung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gezahlten oder vollstreckten Beträgen als nicht zu ersetzender Schaden durch länger dauernde Bemühungen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 427
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Niedersachsen, 19.03.2009 - 10 Sa 1681/08

    Einstellung der Zwangsvollstreckung im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Nicht zu

    Zwar ist dem Gericht bei der Entscheidung über die Einstellung grundsätzlich ein Ermessensspielraum eingeräumt (vgl. Hessisches LAG 8, 1.1992 - 10 Sa 1901/91 - NZA 1992, 427; Krönig, in: Hümmerich/Boecken/ Düwell, AnwaltKommentar Arbeitsrecht, § 62 ArbGG Rz. 17; Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., Rz. 7 ff.).
  • ArbG Herford, 18.06.2012 - 1 Ca 1361/11

    1) Als Neumasseverbindlichkeit i.S.d. § 209 Abs. 2 Ziff. 2 InsO gilt auch die

    Zwar ist dem Gericht bei der Entscheidung über die Einstellung grundsätzlich ein Ermessensspielraum eingeräumt (vgl. dazu nur Hessisches LAG vom 08.01.1992 - 10 Sa 1901/91; weitere Nachweise der Literatur bei LAG Niedersachsen a.a.O. Rdnr. 14).
  • LAG Thüringen, 11.12.2000 - 9 Ta 137/00

    Zwangsvollstreckung: Einstellung - Beschwerde

    Die Vollstreckung eines Zahlungstitels im Falle der Vermögenslosigkeit des Vollstreckungsgläubigers ist nämlich kein nicht zu ersetzender Nachteil i. S. von § 62 Abs. 1 ArbGG (vgl. auch LAG Frankfurt vom 08.01.1992, NZA 1992, 427).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 07.11.1991 - 7 Ta 285/91   

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https://dejure.org/1991,4877
LAG Düsseldorf, 07.11.1991 - 7 Ta 285/91 (https://dejure.org/1991,4877)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.1991 - 7 Ta 285/91 (https://dejure.org/1991,4877)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 1991 - 7 Ta 285/91 (https://dejure.org/1991,4877)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berichtigung des Tenors ; Berichtigungsbeschluß ; Gericht ; Absetzung der Entscheidungsgründe ; Falscher Urteilstenor ; Verkündung des Tenors

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 427
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00

    Fehlerhafter Berichtigungsbeschluß

    Ausgeschlossen erscheint dies jedenfalls dann, wenn sich selbst auf diese Weise für die Parteien und andere Außenstehende nicht erkennen läßt, ob eine falsche Urteilsformel dem wirklichen Willen des gerichtlichen Spruchkörpers angepaßt wurde oder ob das Gericht seinen bei der Verkündung richtig ausgedrückten Willen wegen anschließender Bedenken noch einmal geändert hat (für die generelle Unbeachtlichkeit der nach Verkündung niedergeschriebenen Urteilsgründe BAG 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP ZPO § 319 Nr. 17 = EzA ZPO § 319 Nr. 1; BAG 29. Mai 1959 - 2 AZR 450/58 - BAGE 8, 20, 23; OLG München 12. August 1986 - 25 W 1876/86 - OLGZ 1986, 484 = MDR 1987, 63; wohl auch LAG Düsseldorf 7. November 1991 - 7 Ta 285/91 - NZA 1992, 427; für Unbeachtlichkeit jedenfalls bei verbleibenden Zweifeln BGH 14. November 1990 - 3 StR 310/90 - NJW 1991, 1900).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 2 R 431/14

    Zulässigkeit einer Tenorberichtigung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer

    Ob in diesem Zusammenhang auf die Gründe des im Tenor berichtigten Urteils überhaupt zurückgegriffen werden darf, wenn diese erst nach Verkündung des Tenors abgesetzt und zugestellt worden sind, wird unterschiedlich beurteilt (verneinend etwa LAG Düsseldorf, B.v. 7. November 1991 - 7 Ta 285/91 - NZA 1992, 427).
  • KG, 29.11.2005 - 21 W 77/05

    Urteilsberichtigung: Offenbare Unrichtigkeit eines Stuhlurteils bei Abweichen des

    Demgegenüber ist das BAG teilweise (NJW 2002, 1142; ebenso OLG München NJW-RR 1986, 1447 = MDR 1987, 63) der Auffassung, daß eine Berichtigung auf der Grundlage der Abweichung von Entscheidungssatz und nachträglich verkündeter Gründe ausscheide, da die Urteilsgründe dann nicht einen Vorgang im Zusammenhang mit der Verkündung des Entscheidungssatzes darstellen (ebenso LAG Düsseldorf NZA 1992, 427; Leipold in Stein/Jonas aaO Rn. 6 Fn. 19).
  • LAG Hamm, 26.04.2011 - 1 Ta 190/11

    Berichtigung eines sog. Stuhlurteils

    Dabei kann die Streitfrage offen bleiben, ob überhaupt bei sogenannten Stuhlurteilen zum Beleg der Unrichtigkeit der Urteilsformel allein auf die erst nachfolgend abgesetzten Entscheidungsgründe zurückgegriffen werden kann (zu den Bedenken: BAG 29.08.2001 a.a.O.; Sächsisches LAG 16.07.1998 - 9 Ta 197/98 - LAGE § 319 ZPO Nr. 6; LAG Düsseldorf 07.11.1991 - 7 Ta 285/91 - NZA 1992, 427).
  • LAG Sachsen, 16.07.1998 - 9 Ta 197/98

    Voraussetzung für die Berichtigung eines bereits verkündeten Urteils

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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.1991 - 9 Ta 3/91   

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https://dejure.org/1991,6185
LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.1991 - 9 Ta 3/91 (https://dejure.org/1991,6185)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.01.1991 - 9 Ta 3/91 (https://dejure.org/1991,6185)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Januar 1991 - 9 Ta 3/91 (https://dejure.org/1991,6185)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstinstanzliche Ermessensentscheidungen; Beschwerde; Ermessensfehler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 427 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Das LAG Hamburg geht bisher davon aus, die Festsetzung des Gegenstandswerts sei uneingeschränkt zu überprüfen, das Beschwerdegericht habe eigenes Ermessen auszuüben (Beschluss v. 4.8. 1992 - 2 Ta 6/92 - NZA 93, 43; Beschluss v. 30.8.1991 - 1 Ta 7/91 -LAGE§ 12 ArbGG 79 Nr. 93 ; Beschluss v. 28.10.1987 - 1 Ta 4/87 - LAGE § 10 BRAGO Nr. 2; ebenso: LAG Niedersachsen v. 26.11.1984 - 10 Ta 28/84 - NZA 85, 260; LAG Rheinland-Pfalz v. 14.1.1991 - 9 Ta 3/91 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 88;GK-Wenzel Stand: 3/05 § 12 ArbGG Rz 386).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2004 - 9 Ta 207/04

    Gegenstandswert bei Kündigung

    Bei einem typisierenden, regelgebundenen Maßstab sind dann, wenn nicht besondere Umstände (wie z.B. Familienstand, Alter und wirtschaftliche sowie soziale Stellung des Arbeitnehmers) eine Erhöhung oder Herabsetzung rechtfertigen, bei einem Bestand des Arbeitsverhältnisses bis zu sechs Monaten ein Monatsverdienst, von sechs bis zwölf Monaten zwei Monatsverdienste und von mehr als einem Jahr drei Monatsverdienste als Streitwerte anzusetzen (vgl. BAG, Urteil vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82 - (B) = AP Nr. 9 zu § 12 ArbGG 1979; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.01.1991 - 9 Ta 3/91 - = LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 88).
  • LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92

    Beschlussverfahren: Gegenstandswert - Begriff des nichtvermögensrechtlichen

    Das Beschwerdegericht ist nicht auf eine Überprüfung der Ermessensausübung durch das Vordergericht beschränkt, vielmehr tritt es insoweit an die Stelle des Vordergerichts (LAG Hamburg, Beschluss vom 30.8.1991 - 1 Ta 7/91 -, LAGE, § 12 ArbGG Nr. 93; dasselbe, Beschluss vom 28.10.1987 - 1 Ta 4/87 -, LAGE, § 10 BRAGO Nr. 2 m.w.N.; LAG Rheinland-Pfalz, seit dem Beschluss vom 14.1.1991 - 9 Ta 3/91 -, LAGE, § 12 ArbGG Nr. 88 m.w.N.; zumindest für den Fall, dass das Arbeitsgericht in der ersten Instanz kein Ermessen ausgeübt hat bzw. dies wegen Fehlens einer Begründung nicht nachvollziehbar ist: BAG, DB 1988, 187, 188).
  • LAG Nürnberg, 11.11.1992 - 6 Ta 153/92

    Streitwertfestsetzung; Eingeschränkte Überprüfung des Ermessens auf Ausübung,

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