Rechtsprechung
| BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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BGB §§ 611 ff.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft - Trägerunternehmen - Altfälle - Bestandsschutz - Versorgungslast - Erforderlichkeit - Leistungsplan - Mitbestimmungsrecht - Gerichtliche Billigkeitskontrolle
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Betriebliche Altersversorgung, Entgeltcharakter, Unverfallbarkeit
Verfahrensgang
- ArbG Münster, 25.08.1978 - 1 Ca 137/78
- BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
Papierfundstellen
- BAGE 46, 80
- ZIP 1985, 50
- NZA 1985, 22
- VersR 1985, 190
- BB 1984, 2067
- JR 1986, 308
Wird zitiert von ... (46) Zitiert selbst (14)
- BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71
Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen - …
Auszug aus BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
Für Versorgungsanwartschaften, deren Unverfallbarkeit nicht auf einem Gesetz beruhe, sondern auf dem Urteil des Senats vom 10. März 1972 (BAG 24, 177 AP Nr. 156 zu $ 242 BGB Ruhegehalt), messe sich die gesetzliche Insolvenzregelung keine rückwirkende Geltung bei; die Rechtsprechung könne solche "Altfälle" nicht in die Regelung des Gesetzes einbeziehen.Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haben Betriebsrenten Entgelt- und Versorgungscharakter (BAG 24, 177, 183 f. = AP Nr. 156 zu 242 BGB Ruhegehalt, zu A II 2 a der Gründe; weitere Nachweise bei Blomeyer/Otto, BetrAVG, 1984, Einl. Rz 114 ff.).
Die Unverfallbarkeit ergibt sich aber aus der ständigen Rechtsprechung des Senats seit dem sogenannten Unverfallbarkeitsurteil vom 10. März 1972 (BAG 24, 177, 181 ff. = AP Nr. 156 zu 242 BGB Ruhegehalt, zu A II und III der Gründe).
b) Der Revision ist ferner nicht zu folgen, soweit sie erneut geltend macht, das Unverfallbarkeitsurteil des Senats vom 10. März 1972 (aaO) betreffe nur Altersruhegelder, nicht aber Invalidenrenten.
Die Erhaltung seiner Versorgungsanwartschaft beruhte nicht auf 1 BetrAVG, sondern auf der Rechtsprechung des Senats (Grundsatzurteil vom 10. März 1972, BAG 24, 177 = AP Nr. 156 zu <5 242 BGB Ruhegehalt).
- BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78
Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung - …
Auszug aus BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
Er hat daraus gefolgert, daß ein sachlicher Grund zum Widerruf von Unterstützungskassenleistungen nur bei so schwerwiegenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Trägerunternehmens vorliege, daß der Konkurs oder ein im Gesetz gleichgestellter Sicherungsfall droht, wenn nicht einschneidende Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden (BAG 32, 56, 63 f. = AP Nr. 9 zu « 242 BGB Ruhegehalt-Un terstützungskassen , zu I 3 a der Gründe m.w.N.).Der Senat hat wiederholt entschieden, daß Unterstützungskassen gemäß 670, 669 BGB vom Trägerunternehmen Ersatz ihrer Aufwendungen einschließlich der notwendigen Vorschüsse verlangen können (BAG 32, 56 = AP Nr. 9 zu $ 2k2 BGB Ruhege halt-Unterstützungskassen, zu I 3 a der Gründe sowie Biomeyer in Anm. hierzu, zu I 3).
- BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76
Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Widerruf - Rechtsanspruch - …
Auszug aus BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
In der Regel geht eine solche Zusage dahin, die Versorgungseinrichtung werde Leistungen gewähren, soweit deren Satzung und Richtlinien dies vorsehen (Urteil vom 10. November 1977 - 3 AZR 705/76 - AP Nr. 8 zu 6 pU2 BGB Ruhe gehalt-Unterstützungskassen, zu B I 2 a der Gründe m.w.N.).Der Vorbehalt der Freiwilligkeit und der Ausschluß des Rechtsanspruchs bedeuten jedoch in der b e trieblichen Altersversorgung nur, daß der Kasse ein Widerrufs recht zusteht, das an sachliche Gründe gebunden ist (st. Rechtspr., vgl. Urteil vom 10. November 1977 - 3 AZR 705/76 - aaO, zu B 2 b der Gründe).
- BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81
Unterstützungskasse
Auszug aus BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
Insoweit besteht kein Insolvenzschutz (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 -).Diese Bindung der Unterstützungskasse beruht auf dem Grundsatz des Vertrauensschutzes, der sogar Verfassungsrang genießt (Beschluß des BVerfG vom 19. Oktober 1983, aaO, zu G II 1 cc der Gründe) und bei der betrieblichen Altersversorgung besonders bedeutsam ist (Schulin, ZfA 1979, 139, 155 ff.; Hilger, RdA 1981, 6, 8;… Dieterich, Festschrift für Hilger/Stumpf, 1983, S. 77, 84 f.; für die Unterstützungskassen ebenso Blomeyer/Otto, BetrAVG, 1984, Einleitung Rz 566; Biomeyer, Anm. zu AP Nr. 9 zu 5 212 BGB Puhegehal t-Unterstützungskassen, jeweils m.w.N.).
- BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80
Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen …
Auszug aus BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
Dieser abstrakten Billigkeitskontrolle kann eine konkrete Billigkeitskontrolle folgen, wenn die Neuregelung zwar insgesamt nicht zu beanstanden ist, jedoch im Einzelfall Wirkungen entfaltet, die nicht beabsichtigt sein können und auch im Rahmen einer Hörteklausel berücksichtigt werden müßten (vgl. im einzelnen BAG 36, 327, 335 ff. = AP Nr. 1 zu M BetrAVG Ablösung, zu B II 2 der Gründe, mit Anm. von Herschel;… vgl. ferner Blomeyer/Otto, aaO, Einl. Rz 216 ff , insbes. 219). - BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 250/81
Tarifvertrag - Tarifliche Versorgungskasse - Versorgungsleistung - …
Auszug aus BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
Juli 1983 - 3 AZR 250/81 - (DB 1983, 2786; auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) aufgegeben (zu I 2 b der Gründe). - BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76
Berechtigung der Unterstützungskasse zum Widerruf von Leistungen
Auszug aus BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
Das gilt jedenfalls dann, wenn eine Unterstützungskasse entscheidend auf die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit abstellt (Urteil vom 28. April 1977 - 3 AZR 300/76 - AP Nr. 7 zu s 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu II der Gründe). - BAG, 12.02.1971 - 3 AZR 83/70
Ruhegeld - Altersversorgung - Versorgungseinrichtung - Unterstützungskasse
Auszug aus BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
Für Versorgungsleistungen betrieblicher Unterstützungskassen gilt nichts anderes (BAG Urteil vom 12. Februar 1971 - 3 AZR 83/70 - AP Nr. 3 zu 6 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen mit Anm. v. Lukowski). - BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 1/80
Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Konkurs - Versorgungsanwartschaft - …
Auszug aus BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
Andererseits betont das Bundesververfassungsgericht den Vertrauensschutz zugunsten der Versorgungsgläubiger, wobei es den Interessengegensatz gleichzeitig dadurch verschärft, daß es den gesetzlichen Insolvenzschutz für Altfälle ausschaltet, was zu besonderen Härten führen wird (die abweichende Rechtsprechung BGH AP Nr. 7 zu 7 BetrAVG und BAG 34, 227 = AP Nr. 8 zu $ 7 BetrAVG wird nicht erwähnt). - LAG Schleswig-Holstein, 26.04.1984 - 2 Sa 535/83
Widerruf des Ruhegeldes wegen wirtschaftlicher Notlage der Beklagten ; …
Auszug aus BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
Ob er darüber hinaus seine ganze Rechtsprechung zu den Unterstützungskassen überprüfen muß, ins besondere ob das Grundgesetz auch bei den vom Betriebsrentengesetz erfaßten Anwartschaften eine erleichterte Widerrufsmöglichkeit gebietet (so LAG Hamm, PB 1984, 1301 = DB 1984, 1406; dagegen LAG Schleswig-Holstein, BB 1984, 1300 r DB 1984, 1629 und Ahrend, BB 1984, 1367, 1371 f .) muß hier nicht erörtert werden, weil nur ein "Altfall" zu entscheiden ist und Revisionen zu der weitergehenden Problematik bereits anhängig sind. - BAG, 23.10.1962 - 3 AZR 85/61
Allgemeiner freier Widerrufsvorbehalt - Generelle betriebliche Ruhegeldzusage - …
- BVerfG, 20.01.1966 - 1 BvR 140/62
Berlin-Vorbehalt II
- BVerfG, 29.11.1951 - 1 BvR 257/51
Keine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des BVerfG
- BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81
Verfassungsmäßigkeit der Einstandspflicht des Arbeitgebers (Trägerunternehmens) …
- BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83
Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des …
Dabei legt er entweder selbst die Modalitäten fest oder er verweist auf die Regelung der Versorgungseinrichtung, die Leistungen entsprechend ihrer Satzung oder ihren Richtlinien gewähren soll (st. Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 - EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 105, zu IV 1 a der Gründe).Der Senat hat jedoch in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß diesem Vorbehalt nur die Bedeutung eines an sachliche Gründe gebundenen Widerrufsrechts zukommt (zuletzt Urteil vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 - aaO, zu IV 1 der Gründe m. w. N.).
a) Welches Gewicht ein sachlicher Grund haben muß, um Eingriffe in die rechtlich geschützte Position der Arbeitnehmer und Rentner zu rechtfertigen, richtet sich auf der Seite des Arbeitgebers danach, ob sich die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, die zur Zeit der Zusage bestanden und deren Fortbestand erwartet werden durfte, wesentlich verändert haben, insbesondere ob das Unternehmen durch die Versorgungslast ausgezehrt wird (vgl. auch hierzu Urteil des Senats vom 5. Juni 1984, aaO, zu V der Gründe).
Unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes könne eine Anpassung der Renten an die Kaufkraftentwicklung verweigert werden, wenn lanfristig die Substanz des Unternehmens gefährdet erscheine (hierzu näher die Urteile des Senats vom 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - und - 3 AZR 548/82 - BAG 48, 272 und 284; allgemein zum triftigen Grund: Urteil vom 5. Juni 1984, aaO, zu V 3 a der Gründe).
- BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87
Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig …
Der Widerruf von Versorgungszusagen ist nur aus sachlichen Gründen berechtigt (i. A. an BAGE 46, 80 (90) = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen und BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).Er würde treuwidrig handeln, wollte er die Gegenleistung mit dem Hinweis verweigern, er habe sich nicht rechtlich gebunden (BAGE 46, 80, 90 ff. = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu IV 1 der Gründe, mit Anmerkung von Schulin).
Das Berufungsgericht hat unter Hinweis auf die Kritik an der Rechtsprechung des Senats (Blomeyer, Anm. zu AP Nr. 16 und 17 zu § 16 BetrAVG; ders. RdA 1986, 69, 80 ff.; ders. SAE 1986, 98, 99; Schulin, Anm. zu AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; Loritz, Anm. zu AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; ders. ZfA 1988, 1) ausgeführt, der triftige Grund i. S. des § 16 BetrAVG sei ungeeignet.
- BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund
Er würde treuwidrig handeln, wollte er die Gegenleistung mit dem Hinweis verweigern, er habe sich nicht rechtlich gebunden (BAGE 46, 80, 90 ff. = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu IV 1 der Gründe, mit Anmerkung von Schulin; BAGE 61, 273, 277 f. = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 1 der Gründe).Im Urteil vom 5. Juni 1984 (BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) hat der Senat bei den Eingriffsgründen im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) erstmals den "triftigen Grund" als eigene Kategorie für die Gewichtung eines Eingriffsgrundes angewendet.
- ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 10279/15
Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer …
dazu im Übrigen auch BAG 5, 6.1984 - 3 AZR 33/84 - BAGE 46, 80 = AP § 1 BetrAVG Unterstützungskassen Nr. 3 = ZIP 1985, 50 = EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 105 [III.1 b. - "Juris"-Rn. 33]: "Der Erblasser konnte seine Erwerbsunfähigkeit durch die Vorlage des Rentenbescheides der Landesversicherungsanstalt Braunschweig nachweisen.... Der Rentenbescheid erbringt ... als Urkunde Beweis dafür, dass die gesetzlichen Voraussetzungen einer Erwerbsunfähigkeitsrente im Falle des Erblassers erfüllt waren".S. dazu im Übrigen auch BAG 5, 6.1984 - 3 AZR 33/84 - BAGE 46, 80 = AP § 1 BetrAVG Unterstützungskassen Nr. 3 = ZIP 1985, 50 = EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 105 [III.1 b. - "Juris"-Rn. 33]: "Der Erblasser konnte seine Erwerbsunfähigkeit durch die Vorlage des Rentenbescheides der Landesversicherungsanstalt Braunschweig nachweisen.
85) S. dazu im Übrigen auch BAG 5, 6.1984 - 3 AZR 33/84 - BAGE 46, 80 = AP § 1 BetrAVG Unterstützungskassen Nr. 3 = ZIP 1985, 50 = EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 105 [III.1 b. - "Juris"-Rn. 33]: "Der Erblasser konnte seine Erwerbsunfähigkeit durch die Vorlage des Rentenbescheides der Landesversicherungsanstalt Braunschweig nachweisen.
- BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86
Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse
Das Landesarbeitsgericht hat übersehen, daß der Kläger bereits einen Besitzstand erdient hatte, in den nur aus sog. triftigen Gründen eingegriffen werden kann (vgl. BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, mit Anm. Schulin). - BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
Kürzung dienstzeitunabhängiger Rentensteigerung
Im Urteil vom 5. Juni 1984 (BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) hat der Senat bei den Eingriffsgründen im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) erstmals den "triftigen Grund" als eigene Kategorie für die Gewichtung eines Eingriffsgrundes angewendet.Zu den triftigen Gründen wirtschaftlicher Art hat sich der Senat nur deshalb näher geäußert, weil sowohl das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) als auch der Senat (Urteil vom 5. Juni 1984 - BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) zu dem Gewicht dieses Angriffsgrundes zunächst im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Belastung von Versorgungsschuldnern Stellung genommen hatten.
- BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87
Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
Allerdings ist auch zu berücksichtigen, ob die Neuregelung für den im Einzelfall belasteten Versorgungsberechtigten Wirkungen entfaltet, die nicht beabsichtigt sein können und auch im Rahmen einer Härteklausel berücksichtigt werden müßten (…vgl. auch Oberschiedsgericht der VBL aaO zu B II 4. b) unter Hinweis auf BAG Urteil vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 - BetrAV 1984, 241, 243). - BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf …
Diese Auffassung entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats (statt aller: Urteil vom 10. November 1977 - 3 AZR 705/76 - AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu B I 2 a der Gründe; zuletzt Urteil vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 - NZA 1985, 22 = EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 105, zu IV 1 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung .in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen ).Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein solcher Vorbehalt in der betrieblichen Altersversorgung nur die Bedeutung eines generellen Widerrufsrechts hat, das an sachliche Gründe gebunden ist (zu letzt Urteil des Senats vom 5 Juni 1984 - 3 AZR 33/84 -, aaO, zu IV 1 der Gründe).
.Als "triftigen ;Grund" betrachtet der Senat wirtschaftliche Schwierigkeiten, die es dem Arbeitgeber erlauben würden, eine Anpassung der laufenden Betriebsrenten gemäß § 16 BetrAVG abzulehnen, weil langfristig die Gefahr bestünde, daß die Unternehmenssubstanz ausgezehrt würde (Urteil vom 5. Juni 1984 -.3 AZR 33/84 -, aaO, zu V 3 a der Gründe und näher in dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil des Senats vom 23 April 1985 - 3 ÄZR 156/83 - zu II 3 a der Gründe m .w .N .).
- BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04
Widerruf einer Gesamtversorgungszusage
In der betrieblichen Altersversorgung bewirkt der Ausschluss von Rechtsansprüchen lediglich, dass ein Widerrufsrecht besteht, das an sachliche Gründe gebunden ist (Senat 5. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 - BAGE 46, 80, zu IV 1 a der Gründe). - LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87
Betriebsübergang; Ruhegeld; Ausfallhaftung; Schuldübernahme
Durch die Ankündigung, die Unterstützungseinrichtung werde unter den genannten Voraussetzungen Versorgungsleistungen erbringen, hat die Beklagte zu 2) bewußt und folglich auch zurechenbarerweise einen Vertrauenstatbestand geschaffen, auf den sich ihre Arbeitnehmer einrichten konnten (BAG DB 1984 S. 2461 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; ebenso Sieg , SAE 1974 S. 41; Förster/Rühmann in Anm. zu BAG AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen; Schulin , SAE 1982 S. 21; Griebeling , NZA 1989 Beil. 3 S. 28).bb) Für die Frage, ob sachliche Gründe den Widerruf der Versorgungszusage rechtfertigen, ist nicht die Vermögenslage der Unterstützungskasse, sondern die wirtschaftliche Situation des Trägerunternehmens maßgebend (BAG DB 1984 S. 2461, 1987 S. 2414 = AP Nr. 3, 17 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
cc) Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein triftiger Grund im vorgenannten Sinn dann anzuerkennen, wenn eine ungekürzte Versorgungslast langfristig die Substanz des Trägerunternehmens gefährden könnte und mildere Mittel nicht ausreichen (BAG DB 1984 S. 2461 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
- BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 201/00
Versorgungs-Verschaffungsanspruch nach Austritt aus einer kommunalen …
- BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82
Anspruch auf ein 13. Ruhegeld
- BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 503/85
Versorgungsanwartschaft - Insolvenz - Betriebsrente
- BFH, 16.12.2002 - VIII R 14/01
Die Bindung von Rückstellungen nach § 6a EStG für die Einstandspflicht des …
- LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99
- BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87
Anspruch auf Invalidenrente - Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente …
- BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 553/08
Betriebliche Altersversorgung - "Dienstunfähigkeit iSd. Leistungsordnung des …
- BFH, 19.08.1998 - I R 92/95
Bildung von Pensionsrückstellungen
- LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse
- BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
Abbau der Überversorgung bei der GEZ
- BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85
Arbeitgeber verläßt Gruppenunterstützungskasse
- LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05
Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse
- LAG Düsseldorf, 26.04.1995 - 2 Sa 1446/94
Betriebliche Altersversorgung; Änderung Leistungsordnung; Jeweiligkeitsklausel - …
- BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 930/08
Invaliditätsversorgung - Auslegung eines Versorgungsstatuts
- BAG, 07.07.1992 - 3 AZR 522/91
Kürzung der erdienten Dynamik - triftiger Grund
- LAG Köln, 10.04.2001 - 13 (7) TaBV 83/00
Einigungsstellenanspruch: Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung; …
- BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 432/89
Wirksamkeit einer Begrenzung der betrieblichen Altersversorgung - Ablösung durch …
- BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84
Pflichten des Versorgungsverpflichteten bei wirtschaftlicher Notlage des …
- BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 142/87
Wirksamkeit einer Satzungsänderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der …
- BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 105/84
Berechnung des Altersruhegeldese aus der Pensionskasse - Stillschweigende …
- LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01
Wirksamkeit eines Teilwiderrufs von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
- LAG Baden-Württemberg, 08.02.1985 - 14 Sa 96/84
Anspruch auf Zahlung monatlicher Betriebsrente; Übergang des Betriebes durch …
- LAG Hamm, 10.09.1991 - 6 Sa 504/91
Rückwirkung; Versorgungsregelung; Vertrauensschutz
- BFH, 24.02.1988 - II B 93/87
Unterstützungskasse - Anwartschaft - Ermittlung des Vermögenswertes - Schätzung …
- BGH, 05.10.1988 - IVa ZR 133/87
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - Zustimmung zur Satzungsänderung - …
- BGH, 05.10.1988 - IVa ZR 141/87
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - Verstoß gegen das Gleichheitsgebot …
- FG Rheinland-Pfalz, 21.11.2011 - 5 K 2478/10
Bei Überdotierung greift das Betriebsausgabenabzugsverbot gemäß § 4 d Abs. 1 S. 2 …
- BAG, 30.08.2000 - 3 AZR 202/00
- BVerwG, 06.04.1989 - 7 B 138.88
Rechtsmittel
- BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 205/00
- BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 195/86
Insolvenz bei richterrechtlich unverfallbarer Versorgung - …
- BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 203/00
- BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 204/00
- BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 206/00
- LAG Köln, 14.05.1998 - 5 Sa 1704/97
Höhe einer Invalidenrente aus einer betrieblichen Ruhegeldregelung; Anwendung der …
- BAG, 07.07.1992 - 3 AZR 546/91
Anspruch auf höhere Betriebsrente - Geltung betrieblicher Übergangsregelungen - …
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