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| LAG Hessen, 09.10.1984 - 5 TaBV 104/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA 1985, 34
Wird zitiert von ... (6)
- LAG Hamburg, 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07
Einsetzung einer Einigungsstelle zur Errichtung einer Beschwerdestelle und zur …
Offensichtlich unzuständig im Sinne des § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG sei die Einigungsstelle nur dann, wenn auf den zur Begründung des Antrags vorgetragenen Sachverhalt für das Gericht ohne weitere Nachprüfung sofort erkennbar ist, dass sich die beizulegende Streitigkeit zwischen dem Arbeitgeber und Betriebsrat bei sachkundiger Beurteilung durch das Gericht nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt, wenn also die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 10. Februar 1980 - 9 TaBV 5/79 - AP Nr. 1 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 1984 - 14/15 TaBV 8/84 - NZA 1985, 33; LAG Frankfurt, Beschluss vom 9. Oktober 1984 - 5 TaBV 104/84 - NZA 1985, 34; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Oktober 1984 - 11 TaBV 4/84 - NZA 1985, 163). - LAG Köln, 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01
Einigungsstelle; Besetzung; Vorsitzender; offensichtliche Unzuständigkeit
Rn. 20 "Offensichtlich unzuständig" im Sinne von § 98 Abs. 1 S. 1 ArbGG ist eine Einigungsstelle daher nur dann, wenn sich dies bereits aus dem eigenen Tatsachenvorbringen des Antragstellers auf der Grundlage einer gefestigten Rechtsmeinung ergibt, zu der eine Gegenmeinung nicht existiert oder nicht ernsthaft vertretbar erscheint (ähnlich LAG Berlin NZA-RR 1999, 34ff.) , oder aber dann, wenn die zuständigkeitsbegründende Tatsachengrundlage zwar streitig ist, die Richtigkeit der für die Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechenden Tatsachen dem Gericht im Sinne von § 291 ZPO jedoch offenkundig ist oder gemacht wird (ähnlich LAG München, ZTR 1990, 37; LAG Berlin AiB 1993, 733; ferner LAG Frankfurt NZA 1985, 34f.; LAG Frankfurt LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 26; tendenziell auch LAG Köln AiB 1996, 669; a.A.: LAG Düsseldorf NZA-RR 1998, 319 ff.; LAG München LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 5; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3.Aufl., § 98 Rdnr.21). - ArbG Hamburg, 20.02.2007 - 9 BV 3/07
Antrag auf gerichtliche Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle zur …
Das ist dann der Fall, wenn sich die beizulegende Streitigkeit zwischen dem Arbeitgeber und Betriebsrat bei sachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt, wenn also die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 10. Februar 1980 - 9 TaBV 5/79 - AP Nr. 1 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 1984 - 14/15 TaBV 8/84 - NZA 1985, 33; LAG Frankfurt, Beschluss vom 9. Oktober 1984 - 5 TaBV 104/84 - NZA 1985, 34; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Oktober 1984 - 11 TaBV 4/84 - NZA 1985, 163).
- LAG Hamburg, 20.06.1985 - 7 TaBV 10/84
Anspruch der Personalvertretung auf Unterrichtung bei Einführung und Anwendung …
Vielmehr muß die Beteiligte zu 2) bei der Vergabe eines solchen Auftrags an einen Dritten, hier der Muttergesellschaft, sicherstellen, daß sie ihrerseits ihrer Informationspflicht gegenüber dem Betriebsrat nachkommen kann (vgl. hierzu auch Beschluß des LAG Frankfurt vom 9.10.1984 - 5 TaBv 104/84 in NZA 1985, S. 35, 34). - ArbG Bonn, 29.10.2024 - 3 BV 102/24 Hat aber das erkennende Arbeitsgericht Zweifel, ob eine Zuständigkeit der Einigungsstelle in Betracht kommt, ist dem Antrag auf Einsetzung der Einigungsstelle zu entsprechen (Hess. LAG, Beschl. v. 9. Oktober 1984 - 5 TaBV 104/84, n.v.).
- ArbG Bonn, 10.12.2024 - 3 BV 122/24 Hat aber das erkennende Arbeitsgericht Zweifel, ob eine Zuständigkeit der Einigungsstelle in Betracht kommt, ist dem Antrag auf Einsetzung der Einigungsstelle zu entsprechen (Hess. LAG, Beschl. v. 9. Oktober 1984 - 5 TaBV 104/84, n.v.).
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