Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 29.04.1992 - 7 Ta 352/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zwangsvollstreckung aus einem im Verfahren nach § 23 BetrVG geschlossenen Vergleich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vergleich ; Mitbestimmungsrechtlich gebotenes Verfahren ; Vollstreckungsverfahren ; Zwangsvollstreckung ; Mehrarbeit ; Beteiligung des Betriebsrats; Vollstreckungsfähiger Vergleich
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 19.11.1991 - 4 BV 38/91
- LAG Düsseldorf, 29.04.1992 - 7 Ta 352/91
Papierfundstellen
- NZA 1992, 812
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Düsseldorf, 14.05.2002 - 7 Ta 128/02
Zwangsvollstreckung; Vergleich im Beschlussverfahren
Der Schuldnerin ist zuzugeben, dass die Beschwerdekammer für einen vergleichbaren Fall in dem Beschluss vom 29.04.1992 7 Ta 352/91 (NZA 1992, 812) eine andere Auffassung vertreten hatte (zuvor bereits: Beschluss vom 26.07.1990 - 7 Ta 139/90 - = NZA 1992, 188).Da schließlich auch die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (Klausel, Zustellung) vorgelegen haben die Androhung durch besonderen Beschluss stellt bereits den Beginn der Zwangsvollstreckung dar (BGH NJW 1979, 217; Beschwerdekammer NZA 1992, 812;… Zöller-Stöber, a.a.O., Rdn. 12 a); Wiese, a.a.O., Rdn. 159; zu dem Erfordernis der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen auch bei einem Verfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG s. LAGE § 23 BetrVG 1972 Nr. 30) -, stand der Androhung nichts entgegen.
- LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2000 - 5 Ta 22/00
Antrag des Betriebsrates auf Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 29.08.1994 - 10 Ta 165/94
Beschlussverfahren: Zwangsvollstreckung aus Vergleich
Die in der Rechtsprechung umstrittene Frage, ob ein gerichtlicher Vergleich, der im Beschlussverfahren nach § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG mit vollstreckungsfähigem Verpflichtungsinhalt geschlossen worden ist, wie eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung im Falle der Zuwiderhandlung eine Vollstreckung nach § 23 Abs. 3 Satz 2 BetrVG ermöglicht, kann hier offenbleiben (bejahend LAG Bremen vom 16.12.1988 = NZA 1989, 568; LAG Hamburg vom 27.1.1992 = NZA 1992, 586; anders dagegen LAG Düsseldorf vom 26.7.1990 = NZA 1992, 188 und vom 29.4.1992 = NZA 1992, 812 ). - LAG Baden-Württemberg, 30.12.1993 - 15 TaBV 3/93
Androhung und Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen Arbeitgeber; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Frankfurt/Main, 09.07.2001 - 19 Ca 1258/01
Insolvenz - Konkursverwalter darf kündigen
Der Allgemeine Feststellungsantrag erfordert, dass der klagende Arbeitnehmer durch Tatsachenvortrag angebliche weitere Kündigungen oder Beendigungstatbestände in den Prozess einführt oder wenigstens deren Möglichkeit glaubhaft macht und damit belegt, warum dieser die Klage nach § 4 KSchG erweiternde Antrag gerechtfertigt sein soll (BAG, u. v. 27.01.1994, 2 AZR 484/93, NZA 1992, 812).
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