Rechtsprechung
| ArbG Siegburg, 04.11.1993 - 4 Ca 1766/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Abgabe ausländerfeindlicher Äußerungen am Arbeitsplatz; Meinungsäußerungsfreiheit für Äußerungen, die das Verbrennen von Menschen gut heißen; Störung des Betriebsfriedens durch massive Ehrverletzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA 1994, 698
- DB 1994, 1146
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88
Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung
Auszug aus ArbG Siegburg, 04.11.1993 - 4 Ca 1766/93
Darüber hinaus ist mit dem BAG (Urteil vom 8.9.1988 - 2 AZR 103/88 in EzA § 102 BetrVG Nr. 73 m.w.N.). - ArbG Hannover, 22.04.1993 - 11 Ca 633/92
Kündigung aus wichtigem Grund wegen Verteilens asylantenfeindlicher und …
Auszug aus ArbG Siegburg, 04.11.1993 - 4 Ca 1766/93
Mit dem Arbeitsgericht Hannover (DB 1993, 1194) geht auch die Kammer davon aus, daß eine Abmahnung dann geeignet ist, wenn dadurch bei verständiger Würdigung der Einzelfallumstände eine Wiederholungsgefahr aller Voraussicht nach ausgeschlossen werden kann.
- LAG Hamm, 11.11.1994 - 10 (19) Sa 100/94
Kündigung: fristlose Kündigung wegen ausländerfeindlichen Äußerungen
Auch provozierende ausländerfeindliche oder menschenverachtende Äußerungen im Betrieb können danach den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen (BAG, Urteil vom 05.11.1992, AuR 1993, 124 ; ArbG Hannover, Urteil vom 22.04.1993, DB 1993, 1194 = BB 1993, 1218; Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 04.11.1993, DB 1994, 1146 = NZA 1994, 698; Arbeitsgericht Bremen, Urteil vom 29.06.1994, BB 1994, 1568).Insoweit bedurfte es einer vorherigen Abmahnung nicht (ebenso ArbG Siegburg, Urteil vom 04.11.1993, DB 1994, 1146 = NZA 1994, 698, 701; ArbG Bremen, Urteil vom 29.06.1994, BB 1994, 1568; Korinth, AUR 1993, 105, 107).
- LAG Hamm, 30.01.1995 - 10 (19) Sa 1931/93
Abmahnung: Vorrang vor Kündigung wegen ausländerfeindlichen Äußerungen; …
Auch provozierende ausländerfeindliche oder menschenverachtende Äußerungen im Betrieb können danach den Arbeitgeber zu außerordentlichen Kündigung berechtigten (BAG, Urteil vom 05.11.1992 - AuR 1993, 124; ArbG Hannover, Urteil vom 22.04.1993 - DB 1993, 1194 = BB 1993, 1218; ArbG Siegburg, Urteil vom 04.11.1993 - DB 1994, 1146 = NZA 1994, 698; ArbG Bremen, Urteil vom 29.06.1994 - BB 1994, 1568; LAG Hamm, Urteil vom 11.11.1994 - 10 (19) Sa 100/94 -).Eine Abmahnung war insoweit auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nicht entbehrlich (vgl. auch ArbG Hannover, Urteil vom 22.04.1993 - BB 1993, 1218; ArbG Siegburg, Urteil vom 04.11.1993 - NZA 1994, 698, 701 = DB 1994, 1146; LAG Hamm, Urteil vom 12.04.1994 - BB 1994, 1288).
- LAG Düsseldorf, 12.05.1997 - 18 Sa 201/97
Kündigung: außerordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des …
Rn. 43 Ebenfalls kann die Abgabe ausländerfeindlicher Äußerungen im Einzelfall das Recht zur außerordentlichen Kündigung begründen, wenn die Äußerungen nicht mehr von Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt sind (Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 04.11.1993 - 4 Ca 1766/93 - NZA 1994 S. 698). - LAG Brandenburg, 01.10.1998 - 3 Sa 870/97
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Reichweite einer Prozessvollmacht; …
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