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Rechtsprechung
   BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 175/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1877
BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 175/98 (https://dejure.org/1999,1877)
BAG, Entscheidung vom 28.07.1999 - 4 AZR 175/98 (https://dejure.org/1999,1877)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - 4 AZR 175/98 (https://dejure.org/1999,1877)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    TVG § 1 Tarifverträge Seehafenbetriebe; ; Rahmentarifvertrag (RTV) f. d. Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe § 18

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Völlige Betriebsstillegung - Deutscher Seehafenbetrieb - Hafenarbeiter - Abfindungsanspruch - Grundlegende arbeitsorganisatorische Maßnahme - Tarifvertragliche Abfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragliche Abfindung bei Betriebsstillegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 41
  • DB 2000, 52
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamburg, 13.08.1997 - 8 Sa 42/97

    Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Anspruch auf Zahlung einer …

    Auszug aus BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 175/98
    Landesarbeitsgericht Hamburg - 8 Sa 42/97 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. August 1997 - 8 Sa 42/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 189/98

    Bewährungsaufstieg nach BAT - Rückgriff auf Tätigkeiten zur Zeit der DDR

    Auszug aus BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 175/98
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur Senatsurteil vom 14. April 1999 - 4 AZR 189/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu 5 b dd (1) der Gründe).
  • BAG, 03.07.1986 - 2 AZR 68/85

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nach Übernahme eines gepachteten Betriebes …

    Auszug aus BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 175/98
    b) Eine grundlegende arbeitsorganisatorische Maßnahme kann auch die Stillegung eines Betriebes sein, verstanden als nicht nur vorübergehende Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft (ständige Rechtsprechung, etwa BAG Urteil vom 3. Juli 1986 - 2 AZR 68/85 - AP Nr. 53 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 607/95

    Abfindung bei Ablehnung eines Ersatzarbeitsplatzes

    Auszug aus BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 175/98
    Ein Blick auf die sonstige Tarifpraxis zeigt, daß es durchaus üblich ist, die Betriebsschließung zu nennen: "Strukturveränderungen in der Einrichtung bis einschließlich einer Auflösung" (BAG Urteil vom 17. Januar 1995 - 3 AZR 359/94 - AP Nr. 5 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz); "alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nicht auf einen neuen Arbeitgeber übergeht und gekündigt wird" (BAG Urteil vom 31. Mai 1994 - 3 AZR 599/93 - AP Nr. 46 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel); "ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis gekündigt wird, weil er wegen mangelnden Bedarfes nicht mehr verwendbar ist, oder die bisherige Beschäftigungsstelle ersatzlos aufgelöst wird" (BAG Urteil vom 18. April 1996 - 6 AZR 607/95 - AP Nr. 14 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).
  • BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 359/94

    Abfindungen für befristet beschäftigte Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 175/98
    Ein Blick auf die sonstige Tarifpraxis zeigt, daß es durchaus üblich ist, die Betriebsschließung zu nennen: "Strukturveränderungen in der Einrichtung bis einschließlich einer Auflösung" (BAG Urteil vom 17. Januar 1995 - 3 AZR 359/94 - AP Nr. 5 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz); "alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nicht auf einen neuen Arbeitgeber übergeht und gekündigt wird" (BAG Urteil vom 31. Mai 1994 - 3 AZR 599/93 - AP Nr. 46 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel); "ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis gekündigt wird, weil er wegen mangelnden Bedarfes nicht mehr verwendbar ist, oder die bisherige Beschäftigungsstelle ersatzlos aufgelöst wird" (BAG Urteil vom 18. April 1996 - 6 AZR 607/95 - AP Nr. 14 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).
  • BAG, 31.05.1994 - 3 AZR 599/93

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

    Auszug aus BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 175/98
    Ein Blick auf die sonstige Tarifpraxis zeigt, daß es durchaus üblich ist, die Betriebsschließung zu nennen: "Strukturveränderungen in der Einrichtung bis einschließlich einer Auflösung" (BAG Urteil vom 17. Januar 1995 - 3 AZR 359/94 - AP Nr. 5 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz); "alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nicht auf einen neuen Arbeitgeber übergeht und gekündigt wird" (BAG Urteil vom 31. Mai 1994 - 3 AZR 599/93 - AP Nr. 46 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel); "ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis gekündigt wird, weil er wegen mangelnden Bedarfes nicht mehr verwendbar ist, oder die bisherige Beschäftigungsstelle ersatzlos aufgelöst wird" (BAG Urteil vom 18. April 1996 - 6 AZR 607/95 - AP Nr. 14 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).
  • LAG Saarland, 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03

    Stilllegung eines Betriebes; Vorbereitung und Durchführung der Wahl eines …

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  • LAG Hamm, 09.06.2004 - 18 Sa 1411/03

    Wochenendfahrgeld bei Fernmontagen in Entfernungen bis 180 km, Bundestarifvertrag …

    Auch auf die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen fachgerechten zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z.B. BAG, Beschluss vom 21.03.2002 - 6 AZR 108/01 - NZA 2003, 112; BAG, Urteil vom 18.08.1999 - 4 AZR 247/98 - NZA 2000, 432, 433; BAG, Urteil vom 28.07.1999 - 4 AZR 175/98 - NZA 2000, 41, 42; BAG, Urteil vom 11.11.1998 - 5 AZR 63/98 - NZA 1999, 605; BAG, Urteil vom 16.06.1998 - 5 AZR 97/97 - NZA 1998, 1288, 1290).
  • LAG Hamm, 15.09.2004 - 18 Sa 389/04

    Urlaubsanspruch, zusätzliche Urlaubsvergütung (Urlaubsgeld), Sonderzahlung, …

    Auch auf die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen fachgerechten zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 18.08.1999 - 4 AZR 247/98 - NZA 2000, 432, 433; BAG, Urteil vom 28.07.1999 - 4 AZR 175/98 - NZA 2000, 41, 42; BAG, Urteil vom 11.11.1998 - 5 AZR 63/98 - NZA 1999, 605; BAG, Urteil vom 16.06.1998 - 5 AZR 97/97 - NZA 1998, 1288, 1290).
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