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Rechtsprechung
   BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1349
BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 (https://dejure.org/2012,1349)
BAG, Entscheidung vom 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 (https://dejure.org/2012,1349)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 3 AZB 34/11 (https://dejure.org/2012,1349)
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  • lexetius.com

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Vergleichsmehrwert gilt auch für die Rechtsschutzversicherung!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2828
  • MDR 2012, 1104
  • NZA 2012, 1390
 
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Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11
    Nach Abschluss der Instanz ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mehr möglich (BAG 3. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 - zu II 2 b der Gründe, MDR 2004, 415).

    Das ist nicht Zweck der Prozesskostenhilfe (BAG 3. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 - zu II 2 b der Gründe, MDR 2004, 415).

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11
    Rn. 20 4. Hinsichtlich des Vergleichsmehrwerts waren auch die Voraussetzungen von § 114 Satz 1 ZPO erfüllt, die auch bei einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Abschluss eines Vergleichs gegeben sein müssen (BGH 8. Juni 2004 - VI ZB 49/03 - zu II 2 d der Gründe, BGHZ 159, 263).
  • BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 65/96

    Vergleichsgebühr bei einem Rechtsanwalt als Sachverständigem

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11
    Keinen Vergleich stellt deshalb eine Vereinbarung dar, durch die Rechte und Pflichten erst begründet werden (BAG 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 - zu B II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 42).
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10

    Scheinbeschluss - Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11
    Rn. 24 Mutwilligkeit liegt vor, wenn eine nicht bedürftige Partei in vergleichbarer Lage vernünftigerweise unter Berücksichtigung der Kostenfolgen von der Aufnahme der zusätzlichen Gegenstände in den Vergleich abgesehen hätte (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10 - Rn. 22 mwN, EzA ZPO 2002 § 121 Nr. 3).
  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 366/05

    Befristung - Gerichtlicher Vergleich - Befristungskontrollklage

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11
    Ebenso wenig handelt es sich um einen Vergleich, wenn nur zu dessen Protokollierung ein Rechtsstreit anhängig gemacht wird, obwohl zwischen den Parteien nichts streitig ist (vgl. BAG 26. April 2006 - 7 AZR 366/05 - Rn. 28, AP TzBfG § 14 Vergleich Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 29).
  • BAG, 08.11.2004 - 3 AZB 54/03

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11
    Jedoch kann die Rückwirkung bis zu dem Zeitpunkt erstreckt werden, in dem der Antragsteller durch einen formgerechten Bewilligungsantrag von seiner Seite aus alles für die Bewilligung Erforderliche oder Zumutbare getan hat (BAG 8. November 2004 - 3 AZB 54/03 - zu II 2 b der Gründe, BAGReport 2005, 379; BGH 8. Oktober 1991 - XI ZR 174/90 - zu 2 der Gründe, NJW 1992, 839).
  • BGH, 10.10.1995 - VI ZR 396/94

    Umfang des Vergütungsanspruch des Prozesskostenhilfe-Anwalts bei rückwirkender …

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11
    Soweit die Voraussetzungen einer rückwirkenden Bewilligung vorliegen, sind aus der Staatskasse Tätigkeiten des beigeordneten Rechtsanwalts zu vergüten, die dieser auf die Hauptsache bezogen bei oder nach dem Eingang des Prozesskostenhilfeantrags erbracht hat (BGH 10. Oktober 1995 - VI ZR 396/94 - zu II 1 der Gründe, AGS 1997, 141).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 174/90

    Wirksamwerden des Beschlusses über die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Zur …

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11
    Jedoch kann die Rückwirkung bis zu dem Zeitpunkt erstreckt werden, in dem der Antragsteller durch einen formgerechten Bewilligungsantrag von seiner Seite aus alles für die Bewilligung Erforderliche oder Zumutbare getan hat (BAG 8. November 2004 - 3 AZB 54/03 - zu II 2 b der Gründe, BAGReport 2005, 379; BGH 8. Oktober 1991 - XI ZR 174/90 - zu 2 der Gründe, NJW 1992, 839).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2008 - 7 Ta 214/08

    Prozesskostenhilfe - Vergleichsmehrwert - Darstellung des Streitverhältnisses

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11
    Vielmehr besteht eine Erfolgsaussicht dann, wenn zu erwarten ist, dass ein Vergleich zustande kommt (aA LAG Rheinland-Pfalz 5. Dezember 2008 - 7 Ta 214/08 - zu II der Gründe).
  • LAG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Ta 13/11

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11
    Auf die Rechtsmittel des Antragstellers werden der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 6. Mai 2011 in der Fassung des Beschlusses vom 24. Mai 2011 - 27 Ta 178/10 - und der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 8. Juni 2011 - 5 Ta 13/11 - aufgehoben.
  • RG, 12.02.1927 - V 435/26

    Aufwertungsgesetz. Vergleich

  • BAG, 30.04.2014 - 10 AZB 13/14

    Prozesskostenhilfe - konkludenter Antrag - Mehrvergleich

    Das ist nicht Zweck der Prozesskostenhilfe (st. Rspr., zuletzt BAG 16. Februar 2012 - 3 AZB 34/11 - Rn. 13 f. mwN).

    Vielmehr steht nach Auslegung des Antrags durch das Gericht zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungs- und Bewilligungsreife fest, für welche Gegenstände das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu prüfen ist (vgl. zum Mehrvergleich BAG 16. Februar 2012 - 3 AZB 34/11 - Rn. 20 ff.).

  • LAG Hamburg, 26.01.2016 - 6 Ta 29/15

    Vergleichsmehrwert für eine Freistellungsregelung im gerichtlichen Vergleich

    Ebenso wenig handelt es sich um einen Vergleich, wenn nur zu dessen Protokollierung ein Rechtsstreit anhängig gemacht wird, obwohl zwischen den Parteien nichts streitig ist (BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - NZA 2012, 1390 ff.).

    Es ist unerheblich, ob sich das Nachgeben gerade auf den ursprünglichen Streitgegenstand oder auf andere Gegenstände bezieht, solange nur ein gegenseitiges Nachgeben vorliegt (BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - NZA 2012, 1390 ff.).

    Ein Vergleich, auch ein gerichtlicher Vergleich, kann nicht in solche Teile, hinsichtlich derer bereits ein Streit bestand, und andere Teile aufgespalten werden (vgl. BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - NZA 2012, 1390 ff.).

    Rn. 21 Ob die Einbeziehung nicht anhängiger, bis zum Vergleichsschluss nicht bestrittener Ansprüche in einem gerichtlichen Vergleich eine 1, 5-fache Einigungsgebühr nach VV 1000 der Anlage 1 zum RVG auslöst (hierzu BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - NZA 2012, 1390 ff.; Sächsisches LAG 23.06.2014 - 4Ta 95/14 (3) - juris), hängt vom Inhalt der Regelung ab.

    Rn. 22 - ein Vollstreckungstitel geschaffen wird (Titulierungsinteresse, vgl. etwa OLG Köln 17.08.1998 - 25 WF 143/98 - NJW-RR 1999, 1303;… Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl. Bearb. Müller-Rabe, VV 1000 Rn 212; s.a. BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - NZA 2012, 1390 ff.).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - 5 Ta 118/15

    Vergleichsmehrwert - Gebühren - Prozesskostenhilfe

    In einem solchen Verfahren bedarf es der Prüfung der Erfolgsaussichten des Klagebegehrens, während Prozesskostenhilfe für die Protokollierung eines Vergleichs schon zu bewilligen ist, wenn zu erwarten ist, dass über den Gegenstand der Mehrvergleichs ein Vergleich zustande kommt (BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11, NZA 2012, 1390).

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.02.2012 (- 3 AZB 34/11 - NZA 2012, 1390; anders noch LAG Baden-Württemberg 07.09.2010 - 5 Ta 132/10 - juris) hat das Gericht bei Letzterem nämlich grundsätzlich nicht zu überprüfen, ob für die fraglichen Streitgegenstände hinreichende Erfolgsaussichten im Sinne des § 114 ZPO bestanden hätten, wenn sie zum Gegenstand eines Klageverfahrens gemacht worden wären.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist im Falle eines Mehrvergleichs ein Antrag auf Erweiterung der Prozesskostenhilfebewilligung auch dann noch rechtzeitig, wenn er zwar erst nach Protokollierung des Vergleichs, jedoch noch vor Beendigung der mündlichen Verhandlung gestellt wurde (BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - NZA 2012, 1390).

    Des Weiteren findet eine Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht bezüglich der in den Vergleich einzubeziehenden zusätzlichen Gegenstände nur in höchst eingeschränkter Weise statt: Nach dem BAG (16. Februar 2012 - 3 AZB 34/11 - juris Rn 21) kommt es für die erforderliche Erfolgsaussicht für den Mehrwert des Vergleichs nicht darauf an, ob der Prozesspartei, wäre über den zusätzlich in den Vergleich einbezogenen Gegenstand ein Prozess geführt worden, Erfolgsaussichten zur Sache stünden oder nicht.

    Diese soll nach dem BAG (16. Februar 2012 - 3 AZB 34/11 - juris Rn 24) bezüglich der Positionen des Vergleichsmehrwerts nur vorliegen, wenn eine nichtbedürftige Partei in vergleichbarer Lage vernünftigerweise unter Berücksichtigung der Kostenfolgen von der Aufnahme der zusätzlichen Gegenstände in den Vergleich abgesehen hätte, was insbesondere dann der Fall sei, wenn lediglich aus Anlass eines Rechtsstreits und seiner Beendigung Regelungen in den Vergleich aufgenommen werden, die überflüssig sind, weil sie unstreitig sind und hinsichtlich derer auch kein Titulierungsinteresse besteht.

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