Rechtsprechung
| BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 83/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten für Vertretung der Jugend- und Auszubildendenvertretung in Verfahren nach § 78a Abs. 4 BetrVG
- openjur.de
Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung der Jugend- und Auszubildendenvertretung in Verfahren nach § 78a Abs 4 BetrVG
- Bundesarbeitsgericht
Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung der Jugend- und Auszubildendenvertretung in Verfahren nach § 78a Abs 4 BetrVG
- rechtsinformationen.bund.de
Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung der Jugend- und Auszubildendenvertretung in Verfahren nach § 78a Abs 4 BetrVG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 40 Abs 1 BetrVG, § 78a Abs 4 BetrVG
Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung der Jugend- und Auszubildendenvertretung in Verfahren nach § 78a Abs 4 BetrVG - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sachaufwand eines Betriebsrats; Freistellung von Rechtsanwaltskosten für Vertretung der Jugend- und Auszubildendenvertretung in Verfahren nach § 78a Abs. 4 BetrVG
- hensche.de
Betriebsrat, Anwaltskosten, JAV
- Betriebs-Berater
Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sachaufwand des Betriebsrats; Freistellung von Rechtsanwaltskosten für Vertretung der Jugend- und Auszubildendenvertretung in Verfahren nach § 78a Abs. 4 BetrVG
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten für Vertretung der Jugendund Auszubildendenvertretung in Verfahren nach § 78a Abs. 4 BetrVG
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten
- hensche.de (Kurzinformation)
Der Betriebsrat darf vor Gericht nur einen Rechtsanwalt beauftragen - auch in Prozessen mit Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten für Vertretung der Jugendund Auszubildendenvertretung in Verfahren nach § 78a Abs. 4 BetrVG
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mandatierung von Rechtsanwälten durch den Betriebsrat auf Kosten des Arbeitgebers
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 22.01.2009 - 3 BV 38/08
- LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 18/09
- BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 83/10
- BAG - 7 ABN 41/10 (anhängig)
Papierfundstellen
- NJW 2012, 1979
- NZA 2012, 683
- BB 2012, 1536
- DB 2012, 1696
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07
Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten
Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 83/10
Rn. 12 aa) Hierzu gehören auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung der Betriebsrat in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 16 mwN, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 93 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 15).Er hat wie jeder, der auf Kosten eines anderen handeln kann, die Maßstäbe einzuhalten, die er gegebenenfalls bei eigener Kostentragung anwenden würde, wenn er selbst bzw. seine beschließenden Mitglieder die Kosten tragen müssten (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 16 mwN, aaO).
Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers entfällt bei einer offensichtlich aussichtslosen oder mutwilligen Rechtsverfolgung des Betriebsrats. Offensichtlich aussichtslos ist die Rechtsverfolgung, wenn die Rechtslage unzweifelhaft ist und das eingeleitete Beschlussverfahren zu einem Unterliegen des Betriebsrats führen muss. Mutwilligkeit kann vorliegen, wenn das Interesse des Arbeitgebers an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht missachtet wird. Der Betriebsrat darf bei der Wahl der Rechtsdurchsetzung unter mehreren gleich geeigneten Möglichkeiten nur die für den Arbeitgeber kostengünstigere Lösung für erforderlich halten (vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 17 mwN, aaO).
- BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99
Kosten anwaltlicher Tätigkeit für ein Mitglied der Jugend- und …
Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 83/10
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist kein selbständiges Mitwirkungsorgan der Betriebsverfassung (BAG 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - zu B I 3 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 91).Ihre Rechte und Pflichten bestehen gegenüber dem Betriebsrat, nicht gegenüber dem Arbeitgeber (BAG 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - zu B I 3 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 91).
- BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93
Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen
Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 83/10
Sie wird auch durch den Streit, ob die Arbeitgeberin die durch die gesonderte Beauftragung der Rechtsanwälte entstandenen Kosten zu tragen hat, nicht in einer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen (vgl. dazu auch BAG 30. März 1994 - 7 ABR 45/93 - zu B I 3 a der Gründe, BAGE 76, 214).
- BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 89/89
Betriebszugehörigkeit bei Ausbildung in mehreren Betrieben
Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 83/10
Nach außen vertritt dagegen allein der Betriebsrat die Interessen sämtlicher Arbeitnehmer einschließlich derjenigen, die von der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertreten werden (BAG 13. März 1991 - 7 ABR 89/89 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 67, 320;… Fitting 25. Aufl. § 60 Rn. 4 f.;… GK-BetrVG/Oetker 9. Aufl. vor § 60 Rn. 27 ff. mwN;… Richardi/Annuß 13. Aufl. § 60 Rn. 13 ff.;… etwas aA DKKW/Trittin 13. Aufl. § 60 Rn. 5 ff.). - LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 18/09
Sachaufwand des Betriebsrats; Freistellung von Rechtsanwaltskosten
Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 83/10
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. März 2010 - 13 TaBV 18/09 - aufgehoben. - ArbG Detmold, 22.01.2009 - 3 BV 38/08
"Erforderlichkeit" einer anwaltlichen Vertretung der JAV im Verfahren nach § 78 a …
Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 83/10
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 22. Januar 2009 - 3 BV 38/08 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11
Internetzugang für Betriebsrat
Mutwilligkeit kann vorliegen, wenn das Interesse des Arbeitgebers an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht missachtet wird (…BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 16 f. mwN, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 93 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 15; 18. Januar 2012 - 7 ABR 83/10 - Rn. 12, NZA 2012, 683). - LAG Baden-Württemberg, 24.06.2016 - 17 TaBV 6/15
Beschlussverfahren - Betriebsrat - Zulässigkeit eines negativen Widerantrages des …
Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats sind von dem Arbeitgeber dann nicht zu erstatten, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung von vornherein offensichtlich aussichtslos erscheint oder die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten rechtsmissbräuchlich (mutwillig) erfolgt (…st. Rspr., vgl. etwa BAG 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 11; 18. Januar 2012 - 7 ABR 83/10 - Rn. 12).Rn. 57 (3) Offensichtlich aussichtslos ist die Rechtsverfolgung, wenn die Rechtslage unzweifelhaft ist und das eingeleitete Beschlussverfahren zu einem Unterliegen des Betriebsrats führen muss (vgl. etwa BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 83/10 - Rn. 12).
Rn. 58 (4) Mutwilligkeit kann vorliegen, wenn das Interesse des Arbeitgebers an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht missachtet wird (vgl. etwa BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 83/10 - Rn. 12).
- LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 1/17
Freistellung des Betriebsrats von Anwaltskosten
Rn. 35 aa) Im Grundsatz ist allerdings davon auszugehen, dass der Betriebsrat bei der Wahl der Rechtsdurchsetzung unter mehreren gleich geeigneten Möglichkeiten nur die für den Arbeitgeber kostengünstigere Lösung für erforderlich halten darf (BAG, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 7 ABR 83/10 -, Rn. 12, juris).
- LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15
Pflicht des Arbeitgebers zur Tragung von Anwaltskosten des Betriebsrats in einem …
Rn. 40 Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt 18.03.2015 - 7 ABR 4/13 - NZA 2015, 954; 18.07.2012 - 7 ABR 23/11 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 109; 18.01.2012 - 7 ABR 83/10 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 108; 29.07.2009 - 7 ABR 95/07 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 93) können auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt im Rahmen des § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig sein, wenn der Betriebsrat die Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte. - LAG Köln, 09.04.2018 - 9 TaBV 10/18
Gerichtliche Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle
Zwar kann auch ein Betriebsrat gehalten sein, bei der Ausübung seiner gesetzlichen Rechte das Interesse des Arbeitgebers an der Begrenzung von Kosten mitzuberücksichtigen (vgl. BAG, Beschluss vom 18. Januar 2012- 7 ABR 83/10 -, Rn. 12, juris zu Kosten der Rechtsverfolgung). - LAG Hamm, 14.10.2013 - 13 TaBV 42/13
Freistellung des Betriebsrates von Rechtsanwaltskosten
Rn. 48 Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt 18.07.2012 - 7 ABR 23/11 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 109; 18.01.2012 - 7 ABR 83/10 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 108; 29.07.2009 - 7 ABR 95/07 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 93) können auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt im Rahmen des § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig sein, wenn der Betriebsrat die Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte. - LAG Hessen, 29.07.2013 - 16 TaBV 312/12
Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats anlässlich der Einreichung einer …
Der Betriebsrat darf bei der Wahl der Rechtsdurchsetzung unter mehreren gleich geeigneten Möglichkeiten nur die für den Arbeitgeber kostengünstigere Lösung für erforderlich halten (…Bundesarbeitsgericht 29. Juli 2009 -7 ABR 95/07- NZA 2009, 1223, Rn. 16, 17; 18. Januar 2012 -7 ABR 83/10- AP Nr. 108 zu § 40 BetrVG 1972, Rn. 11, 12). - KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 27.03.2015 - KGH.EKD II-0124/4-2015 Sie hat die Maßstäbe anzulegen, die ein persönlicher Kostenschuldner anlegen würde, wenn er selbst die Kosten zu tragen hätte (vgl. für den Kostenerstattungsanspruch nach § 40 Abs. 1 BetrVG: BAG, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 7 ABR 83/10).
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