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   OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 39/11   

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https://dejure.org/2011,7766
OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 39/11 (https://dejure.org/2011,7766)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.05.2011 - 4 W 39/11 (https://dejure.org/2011,7766)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 4 W 39/11 (https://dejure.org/2011,7766)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 889a BGB ; § 47 GBO
    Ein zu Lasten des Anteils eines BGB-Gesellschafters bestelltes Nießbrauchsrecht ist grundbuchrechtlich nicht eintragungsfähig; Eintragungsfähigkeit eines Nießbrauchsrechts am Anteil des Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft im Grundbuch

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 889a; GBO § 47
    Keine Eintragung eines zulasten eines GbR-Anteils bestellten Nießbrauchs in das Grundbuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein zu Lasten des Anteils eines BGB-Gesellschafters bestelltes Nießbrauchsrecht ist grundbuchrechtlich nicht eintragungsfähig; Eintragungsfähigkeit eines Nießbrauchsrechts am Anteil des Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft im Grundbuch

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Grundbucheintragung eines auf einem Gesellschafteranteil lastenden Nießbrauchrechts

  • notar-drkotz.de

    Eintragungsfähigkeit Nießbrauchrechtsbestellung am Gesellschafteranteil eines GbR-Gesellschafters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 889a; GBO § 47
    Eintragung eines Nießbrauchsrechts am Anteil des Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1510
  • NZG 2011, 1146
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 148/10

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit von Verfügungsbeschränkungen infolge

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 39/11
    Der Senat ist dabei nach den oben aufgezeigten Grundsätzen der auch vom Amtsgericht vertretenen Auffassung, dass jedenfalls die Eintragung einer Nießbrauchrechtsbestellung, lastend auf einem Gesellschafteranteil, überflüssig und deswegen nicht einzutragen ist (wie hier OLG München ZIP 2011, 375; ZIP 2011, 276; Bestelmeyer Rechtspfleger 169, 188 f.; a. A. OLG Zweibrücken DNotZ 2011, 207; OLG Dresden, Beschl. v. 4. Jan. 2010, Az.: 3 W 1242/09).

    Das Grundbuch hat aber die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und nicht die ihrer Gesellschafter wiederzugeben (OLG München ZIP 2011, 276 m. w. N., auch zur gegenteiligen Auffassung).

    Die Verfügungsbefugnis über das Grundstück wird durch das bestellte Nießbrauchsrecht nicht eingeschränkt (vgl. auch OLG München ZIP 2011, 276).

  • OLG Dresden, 04.01.2010 - 3 W 1242/09

    Auflösend bedingte Übertragung eines GbR-Anteils im Grundbuch eintragungsfähig

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 39/11
    Diese vertreten unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Dresden vom 4. Januar 2010 - Az.: 3 W 1242/09 -, dass die Verfügungsbeschränkung infolge einer Nießbrauchsbestellung eintragungsfähig sei.

    Der Senat ist dabei nach den oben aufgezeigten Grundsätzen der auch vom Amtsgericht vertretenen Auffassung, dass jedenfalls die Eintragung einer Nießbrauchrechtsbestellung, lastend auf einem Gesellschafteranteil, überflüssig und deswegen nicht einzutragen ist (wie hier OLG München ZIP 2011, 375; ZIP 2011, 276; Bestelmeyer Rechtspfleger 169, 188 f.; a. A. OLG Zweibrücken DNotZ 2011, 207; OLG Dresden, Beschl. v. 4. Jan. 2010, Az.: 3 W 1242/09).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 39/11
    Ausgangspunkt der Neuregelung war die Anerkennung der GbR als Trägerin ihres Gesellschaftsvermögens (BGH NJW 2001, 1056), was auch für Immobiliarvermögen galt (BGH NJW 2006, 3716).
  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 39/11
    Deswegen wurde es erforderlich, eine gesetzliche Regelung dafür zu schaffen, dass die GbR als Berechtigte selbst im Grundstück eingetragen werden konnte, wobei aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Namen der Gesellschafter oder der Name der GbR einzutragen waren (BGH NJW 2009, 594).
  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 39/11
    Ausgangspunkt der Neuregelung war die Anerkennung der GbR als Trägerin ihres Gesellschaftsvermögens (BGH NJW 2001, 1056), was auch für Immobiliarvermögen galt (BGH NJW 2006, 3716).
  • OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 62/10

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines Insolvenzvermerks für den

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 39/11
    Der Senat ist dabei nach den oben aufgezeigten Grundsätzen der auch vom Amtsgericht vertretenen Auffassung, dass jedenfalls die Eintragung einer Nießbrauchrechtsbestellung, lastend auf einem Gesellschafteranteil, überflüssig und deswegen nicht einzutragen ist (wie hier OLG München ZIP 2011, 375; ZIP 2011, 276; Bestelmeyer Rechtspfleger 169, 188 f.; a. A. OLG Zweibrücken DNotZ 2011, 207; OLG Dresden, Beschl. v. 4. Jan. 2010, Az.: 3 W 1242/09).
  • OLG Zweibrücken, 08.09.2010 - 3 W 128/10

    Grundbuchverfahren: Bewilligungsbefugnis im Grundbuch eingetragener

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 39/11
    Der Senat ist dabei nach den oben aufgezeigten Grundsätzen der auch vom Amtsgericht vertretenen Auffassung, dass jedenfalls die Eintragung einer Nießbrauchrechtsbestellung, lastend auf einem Gesellschafteranteil, überflüssig und deswegen nicht einzutragen ist (wie hier OLG München ZIP 2011, 375; ZIP 2011, 276; Bestelmeyer Rechtspfleger 169, 188 f.; a. A. OLG Zweibrücken DNotZ 2011, 207; OLG Dresden, Beschl. v. 4. Jan. 2010, Az.: 3 W 1242/09).
  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 142/15

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit der Verpfändung des Gesellschaftsanteils an

    Die notwendige klare Trennung zwischen der rechtsfähigen Gesellschaft und ihren Gesellschaftern schließt es aus, gemeinschaftliche Verfügungen der Gesellschafter über Vermögen der GbR als das Pfandrecht an einem Gesellschaftsanteil beeinträchtigende Änderungen i.S.d. § 1276 BGB anzusehen (vgl. zur fehlenden Eintragungsfähigkeit der Bestellung eines Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR OLG München, FGPrax 2011, 67, 68; OLG Celle, NZG 2011, 1146).
  • OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 398/14

    Grundbuchverfahren: Löschung von Alteintragungen über die Verfügungsbeschränkung

    Ist aber nach aktuellem Verständnis die GbR selbst der Rechtsträger und als Eigentümer im Grundbuch eingetragen (etwa BGH NJW 2006, 2191; 3716; Demharter § 19 Rn. 108), besteht für die Eintragung von Verfügungsbeschränkungen (§§ 135, 136 BGB), die lediglich den Gesellschafter, nicht aber die Gesellschaft selbst betreffen und auf deren Vertretungsverhältnisse keinen Einfluss haben, grundsätzlich (Ausnahme: Insolvenzvermerk; siehe Senat vom 2.7.2010, 34 Wx 62/10 = ZIP 2011, 375; Demharter § 38 Rn. 8) kein Raum (Senat vom 25.1.2011; ebenso OLG Köln FGPrax 2011, 62/65; OLG Celle RNotZ 2011, 489; Demharter Anhang zu § 13 Rn. 33; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1367).

    Diese Ansicht ist indessen nicht unumstritten (Ulmer/Schäfer in MüKo BGB 6. Aufl. § 705 Rn. 97; Hügel/Kral GBO 2. Aufl. Gesellschaftsrecht Rn. 50, 92 mit 92.1; siehe auch die redaktionelle Anm. zu OLG Celle in RNotZ 2011, 489/490; die Kommentierungen bei Palandt/Bassenge BGB 73. Aufl. § 1069 Rn. 2, und Köhler in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 22 Rn. 78 sowie Rn. 72 befassen sich nicht mit möglichen Änderungen aus der Neukonzeption der GbR); eine höchstrichterliche Klärung steht - soweit ersichtlich - noch aus.

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