Rechtsprechung
| BayObLG, 06.04.2000 - 3Z BR 23/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- archive.org
FGG § 142; HGB § 157
Keine Amtslöschung der Löschung einer Publikums-KG wegen angeblich noch bestehender Schadensersatzansprüche - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 142; HGB § 157
Schadensersatzansprüche nach Löschung der Firma aus dem Handelsregister - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fortbestehende Schadensersatzansprüche als Grund für die Rückgängigmachung der Löschung einer Publikums-Kommanditgesellschaft im Handelsregister; Darlegungsanforderungen bei der Bestellung eines Nachtragsliquidators; Inhaltskontrolle der Gesellschaftsverträge von ...
Verfahrensgang
- LG München I, 16.12.1999 - 17 HKT 19833/99
- BayObLG, 06.04.2000 - 3Z BR 23/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1348
- ZIP 2000, 1054
- BB 2000, 1055
- DB 2000, 1272
- NZG 2000, 833
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 13.07.1990 - 15 W 40/90
Gerichtliche Bestellung eines Nachtragsliquidators bei Publikums-KG analog § 273 …
Auszug aus BayObLG, 06.04.2000 - 3Z BR 23/00
Der Senat hat in Verfahren, welche die eingangs erwähnten Gesellschaften betreffen (vgl. BayObLGZ 1992, 328 = NJW-RR 1993, 359 = AG 1993, 235 ) bereits unter Hinweis auf die Rechtsprechung des, BGH zur Inhaltskontrolle von Gesellschaftsverträgen von Publikums-Kommanditgesellschaften (BGHZ 64, 238/241; 84, 11/13 u. 102, 172/178) und des OLG Hamm (OLGZ 1991, 13) ausführlich begründet, daß mit der Eintragung der Löschung der jeweiligen Gesellschaft in das Handelsregister das Amt der Liquidatorin beendet war und für die Bestellung von Nachtragsliquidatoren in entsprechender Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG nur das Gericht zuständig ist.Bei der Löschung von Personengesellschaften ist aber unabhängig von ihrer tatsächlichen Ausgestaltung (personell oder körperschaftlich) anerkannt, daß weitere Abwicklungsmaßnahmen das Registergericht nicht in jedem Fall zur Neueintragung der Abwicklung und der Löschung des Eintrags über die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister zwingen, sondern nur dann, wenn es zum Registerzweck geboten ist (vgl. OLG Hamm OLGZ 1991, 13/18;… Baumbach/Hopt § 157 Rn. 3;… Lutter/Hommelhoff GmbHG 14.Aufl. § 74 Rn. 20).
- BGH, 21.06.1979 - IX ZR 69/75
Rechtsmittel
Auszug aus BayObLG, 06.04.2000 - 3Z BR 23/00
a) Die Rechtsbeschwerde geht zwar zutreffend davon aus, daß bei einer OHG oder KG - wenn nach der Löschung der Firma aufgrund der Anzeige der Liquidatoren, die Abwicklung sei beendet, Abwicklungsmaßnahmen notwendig werden (vgl. BGH NJW 1979, 1987; BayObLG BB 1983, 82) - die Amtslöschung der Löschung nach § 142 FGG in Betracht kommt. - BGH, 14.04.1975 - II ZR 147/73
Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages einer sog. Publikums-KG
Auszug aus BayObLG, 06.04.2000 - 3Z BR 23/00
Der Senat hat in Verfahren, welche die eingangs erwähnten Gesellschaften betreffen (vgl. BayObLGZ 1992, 328 = NJW-RR 1993, 359 = AG 1993, 235 ) bereits unter Hinweis auf die Rechtsprechung des, BGH zur Inhaltskontrolle von Gesellschaftsverträgen von Publikums-Kommanditgesellschaften (BGHZ 64, 238/241; 84, 11/13 u. 102, 172/178) und des OLG Hamm (OLGZ 1991, 13) ausführlich begründet, daß mit der Eintragung der Löschung der jeweiligen Gesellschaft in das Handelsregister das Amt der Liquidatorin beendet war und für die Bestellung von Nachtragsliquidatoren in entsprechender Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG nur das Gericht zuständig ist.
- BGH, 03.05.1982 - II ZR 78/81
Inhaltskontrolle bei Publikums-Kommanditgesellschaft
Auszug aus BayObLG, 06.04.2000 - 3Z BR 23/00
Der Senat hat in Verfahren, welche die eingangs erwähnten Gesellschaften betreffen (vgl. BayObLGZ 1992, 328 = NJW-RR 1993, 359 = AG 1993, 235 ) bereits unter Hinweis auf die Rechtsprechung des, BGH zur Inhaltskontrolle von Gesellschaftsverträgen von Publikums-Kommanditgesellschaften (BGHZ 64, 238/241; 84, 11/13 u. 102, 172/178) und des OLG Hamm (OLGZ 1991, 13) ausführlich begründet, daß mit der Eintragung der Löschung der jeweiligen Gesellschaft in das Handelsregister das Amt der Liquidatorin beendet war und für die Bestellung von Nachtragsliquidatoren in entsprechender Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG nur das Gericht zuständig ist. - BayObLG, 05.11.1992 - 3Z BR 46/92
Kommanditgesellschaft, Nachtragsliquidation
Auszug aus BayObLG, 06.04.2000 - 3Z BR 23/00
Der Senat hat in Verfahren, welche die eingangs erwähnten Gesellschaften betreffen (vgl. BayObLGZ 1992, 328 = NJW-RR 1993, 359 = AG 1993, 235 ) bereits unter Hinweis auf die Rechtsprechung des, BGH zur Inhaltskontrolle von Gesellschaftsverträgen von Publikums-Kommanditgesellschaften (BGHZ 64, 238/241; 84, 11/13 u. 102, 172/178) und des OLG Hamm (OLGZ 1991, 13) ausführlich begründet, daß mit der Eintragung der Löschung der jeweiligen Gesellschaft in das Handelsregister das Amt der Liquidatorin beendet war und für die Bestellung von Nachtragsliquidatoren in entsprechender Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG nur das Gericht zuständig ist. - BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 3 Z 204/84
Ablehnung der Bestellung eines Liquidators; Vermögenslosigkeit einer gelöschten …
Auszug aus BayObLG, 06.04.2000 - 3Z BR 23/00
Die Bestellung des Nachtragsliquidators hierfür - er könnte sich durch Vorlage des Bestellungsbeschlusses legitimieren (…vgl. OLG Hamm OLGZ aaO) -, hängt aber davon ab, ob die Ansprüche schlüssig dargelegt sind (vgl. BayObLG ZIP 1985, 33). - OLG Frankfurt, 04.08.1997 - 20 W 359/96
Umfang der Prüfungspflicht des Registergerichts bei amtswegiger Löschung einer …
Auszug aus BayObLG, 06.04.2000 - 3Z BR 23/00
Als solcher kommt gemäß § 142 Abs. 1 FGG nur ein wesentlicher Mangel in Betracht (vgl. BayObLG GmbHR 1997, 1003/1004 m.w.N.; OLG Frankfurt GmbHR 1997, 1004;… Hachenbutg/Ulmer GmbHG 8.Aufl. Anh. § 60 Rn. 34).
- OLG Zweibrücken, 24.09.2001 - 3 W 201/01
Enteignung als Auflösungsgrund einer Personenhandelsgesellschaft
3 Z 32/82|BGH; 29.09.1982; I ZR 88/80">Rpfleger 1983, 73 sowie NJW-RR 2000, 1348). - BayObLG, 10.01.2001 - 3Z BR 385/00
Beschwerdebefugnis bezüglich der Ablehnung der Eintragung der Löschung einer GmbH
Vielmehr muss das hierzu allein zuständige Gericht Nachtragsliquidatoren bestellen (BGHZ 53, 264/266; BayObLG NZG 2000, 833;… Baumbach/Hueck GmbHG 17. Aufl. § 60 Rn. 65).
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