Rechtsprechung
| OLG Hamm, 20.12.2001 - 15 W 378/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 54 Abs. 2; HRV § 26
Mängelbehebung im Verfahren über eine Handelsregisteranmeldung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 54 Abs. 3; HRV § 26
Mängelbehebung im Verfahren über eine Handelsregisteranmeldung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mängelbehebung; Verfahren; Handelsregisteranmeldung; Formmangel; Gesellschafterbeschluss; GmbH
Verfahrensgang
- AG Lüdenscheid - 16 HRB 2680
- LG Hagen, 25.10.2001 - 23 T 12/01
- OLG Hamm, 20.12.2001 - 15 W 378/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 761
- FGPrax 2002, 126
- DB 2002, 1493
- NZG 2002, 425
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- LG Frankfurt/Main, 10.09.1986 - 11 T 57/86
Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2001 - 15 W 378/01
Die Eintragung erfolgt, wenn der Antrag im Zeitpunkt der über ihn zu treffenden Entscheidung zulässig und begründet ist (vgl. LG Frankfurt GmbHR 1986, 434, 435).
- OLG Hamm, 04.08.2010 - 15 W 85/10
Versicherung vor Beginn der Wirksamkeit der Bestellung zum Geschäftsführer
Diese Frage hat der Senat dahin entschieden, es komme für die Entscheidung über die Anmeldung nur darauf an, ob zum Zeitpunkt der Eintragung sämtliche Eintragungsvoraussetzungen vorliegen (FGPrax 2007, 186 = Rpfleger 2007, 327; FGPrax 2002, 126 = NJW-RR 2002, 761;… vgl. Keidel/Kafka/Willer, Registerrecht, 6. Aufl., Rdnr. 147). - OLG Hamm, 08.02.2007 - 15 W 34/07
Eintragung der Auflösung einer Gesellschaft und eines Liquidators in das …
Diese Frage hat der Senat mit Beschluss vom 20.12.2001 (15 W 378/01 - FGPrax 2002, 126 = NJW-RR 2002, 761 = NZG 2002, 425 = OLGR Hamm 2002, 291) dahin entschieden, es komme für die Entscheidung über die Anmeldung nur darauf an, ob zum Zeitpunkt der Eintragung sämtliche Eintragungsvoraussetzungen vorlägen. - OLG Düsseldorf, 02.07.2020 - 3 Wx 88/20
GmbH Handelsregistereintragung - Kündigung durch Gesellschafter als …
Die Anmeldung ist zugleich Eintragungsgrundlage, in der die dazu verpflichteten oder berechtigten Personen die einzutragenden Tatsachen schlüssig und glaubhaft darzustellen sowie die sonst zur Eintragung erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorzulegen haben (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 20. Dezember 2001, 15 W 378/01;… Rn. 12, zitiert nach juris; OLG Jena BeckRS 2017, 11508;… Keidel/Heinemann, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 374 Rn. 37).
- OLG Jena, 15.03.2017 - 2 W 26/17
Registeranmeldung der Gesellschaftsauflösung und Liquidatorenbestellung vor dem …
Die Anmeldung ist zugleich Eintragungsgrundlage, in der die dazu verpflichteten oder berechtigten Personen die einzutragenden Tatsachen glaubhaft darstellen und damit deren Eintragung gestatten sowie die sonst zur Eintragung erforderlichen Erklärungen vortragen (OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2001, 15 W 378/01 Rdnr. 12, zitiert nach juris).Daraus folgt, dass für die Beurteilung des Vorliegens der Eintragungsvoraussetzungen auf den Zeitpunkt der Eintragung abzustellen ist (OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2001, 15 W 378/01 Rdnr. 12, zitiert nach juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 8.2.2007, 15 W 34/07 Rdnr. 11, zitiert nach juris;… Röhricht/Ries, HGB, § 8 Rdnr. 31).
- OLG Hamm, 26.03.2021 - 27 W 18/21
Bestellung eines Liquidators; Versicherungserklärung des Liquidators
Die Zurückweisung eines verfrühten Eintragungsantrags kommt jedenfalls dann nicht mehr in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen; auf den Umstand, dass der Antrag zu früh eingegangen ist, kann dann nicht mehr abgestellt werden (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 20. Dezember 2001 - 15 W 378/01, NZG 2002, 425, zit. nach juris, Rn. 12…, vom 8. Februar 2007 - 15 W 34/07, GmbHR 2007, 762, zit. nach juris, Rn. 11, und vom 4. August 2010 - 15 W 85/10, ZIP 2010, 2144; Senat, Beschlüsse vom 4. Oktober 2018 - 27 W 119/18, und vom 13. Dezember 2018 - 27 W 149/18, jeweils unveröffentlicht;… vgl. allg. Krafka, in: Krafka/Kühn, Registerrecht, 11. Aufl. 2019, Rn. 147 m. w. N.). - OLG Hamm, 26.03.2021 - 27 W 18/21 HRB 17393 Die Zurückweisung eines verfrühten Eintragungsantrags kommt jedenfalls dann nicht mehr in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen; auf den Umstand, dass der Antrag zu früh eingegangen ist, kann dann nicht mehr abgestellt werden (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 20. Dezember 2001 - 15 W 378/01, NZG 2002, 425, zit. nach juris, Rn. 12…, vom 8. Februar 2007 - 15 W 34/07, GmbHR 2007, 762, zit. nach juris, Rn. 11, und vom 4. August 2010 - 15 W 85/10, ZIP 2010, 2144; Senat, Beschlüsse vom 4. Oktober 2018 - 27 W 119/18, und vom 13. Dezember 2018 - 27 W 149/18, jeweils unveröffentlicht;… vgl. allg. Krafka, in: Krafka/Kühn, Registerrecht, 11. Aufl. 2019, Rn. 147 m. w. N.)..
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