Rechtsprechung
| AG Köln, 28.07.2000 - 72 IK 80/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Gleichbehandlungsgebot des 309 Abs.1 Nr.1 InsO
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot durch Nichtbeachtung von außergerichtlichen Kosten im Schuldenbereinigungsplan; Erfordernis der Berücksichtigung von Kosten im Schuldenbereinigungsplan; Widerspruch der Gläubiger gegen den Schuldenbereinigungsplan; Wirksamkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2000, 1542
- NZI 2000, 441
- NZI 2001, 56 (Ls.)
- NZI 2001, 67
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 28.03.2001 - 2 W 38/01
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
Zwar sind das Insolvenzgericht und das Beschwerdegericht zutreffend davon ausgegangen, dass eine angemessene Beteiligung des widersprechenden Gläubigers im Verhältnis zu den übrigen Gläubigern nicht voraussetzt, dass eine mathematisch exakte Gleichbehandlung gegeben ist (so auch Hanseatisches OLG, Beschl. v. 21. Februar 2000 -- 6 W 9/00 --; OLG Köln, Beschl. v. 9. Oktober 2000 -- 2 W 190/00; AG Köln, ZInsO 2000, 461 = NZI 2000, 441); die Vorinstanzen haben aber zu Unrecht angenommen, dass eine Differenzierung in der Form, dass den Gläubigern geringerer Forderungen Einmalbeträge und den Gläubigern mit größeren Forderungsbeträgen Ratenzahlungen angeboten werden, auch dann nicht zulässig sei, wenn die quotale Befriedigung der Gläubiger bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise praktisch gleich sei. - OLG Celle, 24.10.2001 - 2 W 111/01
Sofortige Beschwerde; Änderung eines Schuldenbereinigungsplans ; Insolvenz; …
Da verschwindend geringe Abweichungen der im Verfahren zu erwartenden Befriedigung noch keinen Versagungsgrund nach § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO darstellen, sondern das Insolvenzgericht bei der Zustimmungsersetzungsentscheidung einen gewissen Ermessensspielraum hat (vgl. LG Berlin, ZInsO 2000, 404; AG Köln, ZInsO 2000, 461;… Landfermann in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 309 Rz. 10;… Wenzel in: Kübler/Prütting, InsO, § 309 Rz. 6;… Fuchs in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., S. 1712, Rz. 101), brauchte der Schuldner auch nicht ohne weiteres von sich aus davon auszugehen, dass er seinen Schuldenbereinigungsplan ändern musste.
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Rechtsprechung
| LG Flensburg, 18.08.1999 - 5 T 71/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2000, 441
- Rpfleger 1999, 563
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.11.2003 - IX ZB 469/02
Vergütung der vom Konkursverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer
b) Entgegen einer in Rechtsprechung und Schrifttum geäußerten Ansicht (vgl. LG Darmstadt NZI 2000, 440; LG Flensburg NZI 2000, 441; LG Magdeburg ZIP 1996, 927, 928; LG München II ZInsO 2002, 1179; Schmittmann ZInsO 2002, 971, 972; derselbe NZI 2000, 406 f;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 63 Rdn. 30;… Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 7 Rdn. 1 m.w.N.) hat die Vergütungsregelung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 5 VergVO keine ungerechtfertigte Benachteiligung der Konkursverwalter zur Folge. - BGH, 20.11.2003 - IX ZB 567/02
Vergütung der vom Konkursverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer
b) Entgegen einer in Rechtsprechung und Schrifttum geäußerten Ansicht (vgl. LG Darmstadt NZI 2000, 440; LG Flensburg NZI 2000, 441; LG Magdeburg ZIP 1996, 927, 928; LG München II ZInsO 2002, 1179; Schmittmann ZInsO 2002, 971, 972; derselbe NZI 2000, 406 f;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 63 Rn. 30;… Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 7 Rn. 1 m.w.N.) hat die Vergütungsregelung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 5 VergVO keine ungerechtfertigte Benachteiligung der Konkursverwalter zur Folge. - LG München II, 12.11.2002 - 7 T 7260/01
Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung einer Konkursverwalterin; …
Vielmehr ist auf die nach den Vorschriften der VergVO errechnete Vergütung die volle geltende Umsatzsteuer von 16% aufzuschlagen, die Staffelvergütung also als Nettovergütung zu behandeln (ebenso: LG Magdeburg, RPfl 1996, 474; LG Paderborn, ZIP 1999, 1057; LG Lüneburg, RPfl 1999, 460; LG Flensburg, RPfl 1999, 563; AG Deggendor;f, ZInsO 1999, 659 ; LG Darmstadt, NZI 2000, 440; LG Osnabrück, ZInsO 2001, 96 [LG Osnabrück 10.04.2000 - 9 T 274/00] ; LG Frankfurt/Oder, InVo 2001, 408; LG Frankfurt/ Oder, RPfl 2001/450; LG Rostock NZI 2001, 666; LG Hamburg ZInsO 2001, 1006 [LG Hamburg 08.10.2001 - 326 T 133/01] ; a.A. LG Bonn, Rpfl 2001, 95).
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