Rechtsprechung
| BayObLG, 04.09.2001 - 4Z BR 18/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
InsO § 305 Abs. 3 Satz 1, 2; ; InsO § 8 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 176; ; ZPO § 212 a
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ergänzungsaufforderung im Insolvenzverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortige weitere Beschwerde; Ergänzungsaufforderung; Insolvenzgericht; Verbraucherinsolvenz; Beschleunigungsgrundsatz
Verfahrensgang
- AG Schweinfurt - IK 207/00
- LG Schweinfurt - 22 T 143/01
- BayObLG, 04.09.2001 - 4Z BR 18/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 411
- MDR 2001, 1438
- NZI 2001, 656
- NZI 2002, 42
- Rpfleger 2002, 42
- BayObLGZ 2001, 236
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 14.01.2002 - 2 W 96/01
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der …
Auch wenn nach der vorzitierten Entscheidung eine sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Eröffnungsbeschlusses zulässig sein kann, wenn das Insolvenzgericht den Schuldner dazu auffordert, im Gesetz nicht vorgesehene Angaben im Schuldenbereinigungsplan zu machen (dazu auch BayObLG, ZInsO 2000, 1013 = NZI 2001, 656; OLG Braunschweig, DZWIR 2001, 467; OLG Köln, ZInsO 2001, 422 = NZI 2001, 216; OLG Köln, ZInsO 2000, 612 = NZI 2000, 542 = ZIP 2000, 2031; OLG Rostock, NZI 2001, 213), kommt vorliegend die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht in Betracht.
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