Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 03.07.2003 - 8 U 58/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Schadenersatzanspruch gegen Insolvenzverwalter wegen nicht vollständiger Erfüllung von Masseverbindlichkeiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verwalterhaftung des Insolvenzverwalters; Bestellung zum vorläufigen Verwalter im Rahmen eines Insolvenzverfahrens; Anordnung eines Verfügungsverbots zum Zwecke der Betriebsfortführung; Klageänderung im Wege des Parteiwechsels; Zeitpunkt der Begründung der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung des Insolvenzverwalters für Masseverbindlichkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 08.05.2002 - 3 O 277/00
- OLG Brandenburg, 03.07.2003 - 8 U 58/02
Papierfundstellen
- NZI 2003, 552
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
Anforderungen an Entlastungsbeweis nach § 61 Satz 2 Insolvenzordnung (InsO); Den …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.07.2003 - 8 U 58/02
Dazu ist es regelmäßig - im Falle der Betriebsfortführung immer - erforderlich, einen zur Liquiditätssteuerung geeigneten Finanzplan unter Gegenüberstellung von Mittelbedarf und den zu dessen Deckung vorhandenen und zu erwartenden Mitteln aufzustellen und laufend fortzuschreiben (…OLG Hamm a.a.O.; OLG Celle ZIP 2003, 587, 588;… MünchKomm-Brandes, InsO §§ 60, 61 Rn. 37;… Kübler/Prütting-Lücke, InsO § 61 Rn. 4;… Hess/Weis/Wienberg, InsO § 61 Rn. 31;… Uhlenbruck, InsO § 61 Rn. 10). - OLG Hamm, 28.11.2002 - 27 U 87/02
Haftung des Insolvenzverwalters für die Nichterfüllung von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.07.2003 - 8 U 58/02
Unter solchen Gegebenheiten ist das Eingreifen der persönlichen Haftung des Verwalters zu bejahen, denn diese gründet sich gerade darauf, dass eine von ihm begründete Masseschuld wegen Massearmut in angemessener Zeit nicht erfüllt werden kann (OLG Hamm NZI 2003, 150, 151).
- BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03
Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters
aa) Der Wortlaut des § 61 Satz 1 InsO - "Kann eine Masseverbindlichkeit, die durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden ist, aus der Insolvenzmasse nicht voll erfüllt werden, so ist der Verwalter dem Massegläubiger zum Schadensersatz verpflichtet" - gibt für die Frage, ob der Insolvenzverwalter auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung und damit auf das positive Interesse oder ob er (nur) auf das negative Interesse haftet, nicht viel her (a.A. OLG Brandenburg NZI 2003, 552, 554; Waller/Neuenhahn, NZI 2004, 63, 65). - LG Mannheim, 07.05.2004 - 3 O 409/02
Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für durch die Insolvenzmasse nicht …
Er ist deshalb bei Fortführung des Geschäftsbetriebs des Schuldners verpflichtet, sich vor Begründung neuer Verbindlichkeiten anhand eines Liquiditätsplans zu vergewissern, ob unter Berücksichtigung aller bestehenden und absehbaren Verbindlichkeiten die neue Masseverbindlichkeit wahrscheinlich befriedigt werden kann (…OLG Karlsruhe a.a.O. ; OLG Brandenburg NZI 2003, 552 [OLG Brandenburg 03.07.2003 - 8 U 58/02] ; OLG Celle ZIP 2003, 587 [OLG Celle 25.02.2003 - 16 U 204/02] ;… Hess Insolvenzordnung 2. Aufl. § 61 InsO Rdnr. 22).
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