Rechtsprechung
LG Heidelberg, 15.04.2011 - 5 S 119/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter wegen Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot durch den psychisch erkrankten Mieter
- mietrechtsiegen.de
Fristlose Kündigung eines psychisch kranken Mieters wegen erheblicher Hausfriedensstörung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 543 Abs. 1
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter wegen Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot durch den psychisch erkrankten Mieter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kündigung des schizophrenen Mieters wegen Randalierens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot durch psychisch erkrankten Mieter rechtfertigt ...
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Nachhaltige Störung II.: Fristlose Kündigung psychisch-kranker Mieter
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Krankheit kein Schutz vor Kündigung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Psychisch Kranker randaliert: Kündigung? (IMR 2012, 14)
Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 12.11.2010 - 21 C 232/10
- LG Heidelberg, 15.04.2011 - 5 S 119/10
Papierfundstellen
- NZM 2011, 693
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.11.2005 - VIII ZR 339/04
Berücksichtigung des Wegfalls des Eigenbedarfsgrundes nach einer auf Eigenbedarf …
Auszug aus LG Heidelberg, 15.04.2011 - 5 S 119/10
Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Fall der Eigenbedarfskündigung (BGH NJW 2006, 220 ), die auf andere Kündigungsgründe ohne weiteres übertragbar ist. - BGH, 09.07.2003 - VIII ZR 26/03
Begründung von Wohnungseigentum nach Überlassung an den Mieter
Auszug aus LG Heidelberg, 15.04.2011 - 5 S 119/10
Eine im Räumungsrechtsstreit durch Schriftsatz erklärte Kündigung genügt der nach § 568 BGB geforderten Schriftform (…Palandt/Weidenkaff, BGB , 70. Aufl., § 568 Rn. 6; vgl. BGH NJW 2003, 3265).
- AG Hannover, 04.02.2014 - 406 C 8685/13
Schuldunfähiger Mieter randaliert: Fristlose Kündigung!
Es lebt bei einer positive Prognose nicht wieder auf (ebenso LG Heidelberg NZM 2011, 693 Rdn. 22). - AG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 33 C 1353/16 Die aus der Erkrankung der Beklagten resultierenden Probleme dürfen dagegen nicht zu Lasten einzelner, nämlich der Klägerin als Vermieterin und der Wohnungsnachbarn, gelöst werden, indem diesen über eine - nicht kleinlich bemessene - Zumutbarkeitsgrenze hinaus auferlegt wird, störendes und bedrohliches Verhalten der Beklagten zu ertragen (vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 15.04.2011 - 5 S 119/19, NZM 2011, 693, 694 [LG Heidelberg 15.04.2011 - 5 S 119/10] ).