Rechtsprechung
BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 43/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GG Art. 97; ; GG Art. 101; ; BV Art. 86; ; BV Art. 87; ; WEG § 21
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung im Zusammenhang mit der Sanierung von Gemeinschaftseigentum
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ordnungsgemäße Verwaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Mitwirkung eines abgeordneter Richters am Oberlandesgericht an Beschlüssen in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit; Inhalt einer ordnungsmäßigen Verwaltung; Anforderungen an die Bezeichnung des Beschlussgegenstandes bei einer Einberufung der ...
Verfahrensgang
- AG München, 04.06.2003 - 482 UR II 434/02
- LG München I, 27.01.2004 - 1 T 12530/03
- BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 43/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1455
- NZM 2004, 746
- BayObLGZ 2004, 210
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 43/04
Eigentümerbeschlüsse sind "aus sich heraus" objektiv und normativ auszulegen, ohne dass es auf die subjektiven Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten ankommt (BGHZ 139, 288/291 ff.; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 23 Rn.52 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 3 Wx 394/98
Ermessens der Eigentümergemeinschaft bei der Vergabe von Arbeiten, die über eine …
Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 43/04
Die Wohnungseigentümer besitzen einen Beurteilungsspielraum zwischen mehreren möglichen Alternativen und müssen weder zwangsläufig die aufwändigste noch die kostengünstigste wählen (BayObLG ZMR 2003, 951; OLG Düsseldorf WuM 1999, 352; Niedenführ/Schulze WEG 6.Aufl. § 21 Rn.26). - BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
Duldungspflicht des Wohnungseigentümers - Einbau einer Gegensprechanlage in …
Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 43/04
Eine stichwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstands reicht aus, um dem Informationsbedürfnis der Wohnungseigentümer Rechnung zu tragen (Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9.Aufl. § 23 Rn.79; st. Rspr., vgl. z.B. BayObLG NZM 2002, 869). - BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03
Reparatur anstelle von Sanierung unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer …
Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 43/04
Die Wohnungseigentümer besitzen einen Beurteilungsspielraum zwischen mehreren möglichen Alternativen und müssen weder zwangsläufig die aufwändigste noch die kostengünstigste wählen (BayObLG ZMR 2003, 951; OLG Düsseldorf WuM 1999, 352; Niedenführ/Schulze WEG 6.Aufl. § 21 Rn.26). - BayObLG, 17.06.1999 - 2Z BR 19/99
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses zur Sanierung
Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 43/04
Die damit vom Grundsatz her beschlossene Vorgehensweise bei der Fassadensanierung könnte im Rahmen eines etwaigen späteren gerichtlichen Verfahrens betreffend die Konkretisierung und Umsetzung nicht mehr in Frage gestellt werden (BayObLG NZM 1999, 910).
- LG München I, 27.06.2011 - 1 S 1062/11
Wohnungseigentum: Sperrwirkung von Negativbeschlüssen; Pflicht zur Herstellung …
Zwar besteht, worauf der Beklagtenvertreter zutreffend hingewiesen hat, bei der Beschlussfassung über Verwaltungsmaßnahmen grundsätzlich ein weiter Ermessenspielraum der Eigentümergemeinschaft (BayObLG NZM 2004, 746, 747;… Spielbauer/Then, WEG, § 21 Rz. 23). - LG Dortmund, 20.07.2012 - 17 S 55/12
Wirksamkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Zuordnung …
Eine Maßnahme entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn sie aus Sicht eines vernünftigen und wirtschaftlich denkenden Beurteilers dem Interesse aller Wohnungseigentümer und nicht nur dem von Einzelnen dient, wobei den Wohnungseigentümern ein Ermessensspielraum zusteht (BayOblG NJW-RR 2004, 1455). - LG Hamburg, 28.03.2012 - 318 S 17/11
Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Beschlussfassung über die Finanzierung von …
So kann den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung auch genüge getan werden, wenn über die durchzuführenden Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum vorab Beschluss gefasst wird, während über die Auftragsvergabe gesondert entschieden wird; maßgeblich ist in jedem Fall, dass die Eigentümer zur Beschlussfassung hin über ausreichende Informationen zu den Maßnahmen, die sie beschließen sollen, verfügen (vgl. BayObLG, NZM 2004, 746, 747).
- OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 63/10
Zulässigkeit des Erwerbs einer Vielzahl von Sondereigentumseinheiten in der …
Dabei ist nicht nur auf Gesichtspunkte der Zweckdienlichkeit, sondern auch darauf abzustellen, ob die beschlossene Maßnahme einen Inhalt hat, der mit der Grundordnung des Gemeinschaftsverhältnisses vereinbar ist, oder ob er den danach zulässigen Rahmen der Verwaltung sprengt (BGHZ 115, 151, 155; BayObLGZ 2004, 210; NZM 1998, 1012; … - LG Düsseldorf, 22.10.2014 - 25 S 34/14
Voraussetzung für die Ordnungsgemäßheit des Beschlusses einer …
Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer den Beschluss über eine Sanierung und den Beschluss über die Vergabe der Arbeiten getrennt fassen (BayObLG, Beschluss vom 28. Juli 2004, - 2Z BR 43/04 -, Juris). - AG Hamburg, 22.10.2019 - 22a C 73/18
Instandhaltungsrücklage fehlt in Jahresabrechnung: Was sind die Folgen?
Der den Wohnungseigentümern zuzubilligende Beurteilungsspielraum (BayObLG, NJW-RR 2003, 663; NJW-RR 2004, 1455; OLG Hamm, NZM 2005, 185) ist vom Gericht nur hinsichtlich eines Überschreitens zu beanstanden. - AG Recklinghausen, 24.03.2017 - 91 C 43/16
Einholung mehrerer vergleichbarer Angebote zu einer Sanierungsmaßnahme …
Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer zunächst lediglich einen Grundsatzbeschluss über das Ob oder die Art der Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums fassen und die Umsetzung weiterer Beschlussfassung vorbehalten (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28.07.2004 - 2 Z BR 043/04). - OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07
Zur Zulässigkeit einer Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer …
Eine Maßnahme entspricht dann ordnungs gemäßer Verwaltung, wenn die Maßnahme aus Sicht eines vernünftig und wirt schaftlich denkenden Beurteilers dem Interesse aller Wohnungseigentümer und nicht nur dem von Einzelnen dient, wobei die Wohnungseigentümer einen Ermessens spielraum haben (BayObLG NJW-RR 2004, 1455). - LG Hamburg, 25.05.2011 - 318 S 208/09
Rückwirkender Eingriff in abgeschlossene Abrechnungszeiträume
Auch das zweistufige Vorgehen (Grundentscheidung über die Sanierung und (spätere) Vergabe der Arbeiten) ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. BayObLG, NZM 2004, 746, 747). - AG Leonberg, 17.07.2012 - 2 C 263/12
Eigentümer können Wohngeldforderungen an Verwalter abtreten!
Eine ordnungsgemäße Verwaltung liegt dann vor, wenn eine Maßnahme aus Sicht eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers dem Interesse aller Wohnungseigentümer und nicht nur dem Einzelner bzw. des Verwalters dient, wobei die Wohnungseigentümer einen Ermessensspielraum haben (BayObLG NJW-RR 04, 1455;… Palandt, § 21 WEG Rn. 8). - AG Hamburg, 07.07.2015 - 22a C 17/15