Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 10 U 47/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 535, 242
Verwirkung; Mieterhöhungsanspruch; Mietzinserhöhung; Wertsicherungsklausel - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242
Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung von erhöhtem Mietzins - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1998, 274
- NZM 1998, 480
- ZMR 1998, 89
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 13.05.1993 - 10 U 163/92
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 10 U 47/97
Verwirkung tritt vielmehr erst dann ein, wenn über den Zeitablauf hinaus besondere Umstände gegeben sind, die die Feststellung rechtfertigen, der Mieter habe darauf vertrauen dürfen, daß der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen werde (Senat in WuM 1995, 580 = BB 1994, 2309 = ZMR 1995, 154 und NJW-RR 1993, 1036 sowie OLG Celle NJW-RR 1991, 271 und Palandt/ Heinrichs, 56. Aufl., § 242 BGB , Rdn. 103 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 25.08.1994 - 10 U 216/93
Verwirkung von Mietzinsnachforderungen bei rückwirkender Anwendung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 10 U 47/97
Verwirkung tritt vielmehr erst dann ein, wenn über den Zeitablauf hinaus besondere Umstände gegeben sind, die die Feststellung rechtfertigen, der Mieter habe darauf vertrauen dürfen, daß der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen werde (Senat in WuM 1995, 580 = BB 1994, 2309 = ZMR 1995, 154 und NJW-RR 1993, 1036 sowie OLG Celle NJW-RR 1991, 271 und Palandt/ Heinrichs, 56. Aufl., § 242 BGB , Rdn. 103 m.w.N.). - OLG Celle, 30.05.1990 - 2 U 184/89
Klage eines Verpächters auf einen höheren Pachtzins; Fehlende Angabe eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 10 U 47/97
Verwirkung tritt vielmehr erst dann ein, wenn über den Zeitablauf hinaus besondere Umstände gegeben sind, die die Feststellung rechtfertigen, der Mieter habe darauf vertrauen dürfen, daß der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen werde (Senat in WuM 1995, 580 = BB 1994, 2309 = ZMR 1995, 154 und NJW-RR 1993, 1036 sowie OLG Celle NJW-RR 1991, 271 und Palandt/ Heinrichs, 56. Aufl., § 242 BGB , Rdn. 103 m.w.N.).
- OLG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 U 1355/13
Verwirkung von Ansprüchen aus der Indexmieterhöhung als unzulässige …
Das OLG Düsseldorf diskutiert sogar, ob die Zeitspanne von einem Jahr ausreichen kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1036 ; wohl bejahend ZMR 1998, 89 ). - OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 10 U 113/98
Indexbedingte Mietzinserhöhung - Verwirkung
Die diesbezüglichen Erwägungen des angefochtenen Urteils sind durchweg zutreffend und entsprechen der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt das Urteil vom 23.10.1997 in ZMR 1998, 89 = JMBl. NW 1998, 40 = NZM 1998, 480 = OLG Rep. Düsseldorf 1998, 69). - OLG Brandenburg, 14.04.2015 - 6 U 77/12
Pachtvertrag: Wirksamkeit einer Wertsicherungsklausel; Minderung wegen Mängeln …
Es müssen weitere besondere Umstände hinzutreten, die bei dem Mieter bzw. Pächter ein Vertrauen darauf rechtfertigen, der Vermieter bzw. Verpächter werde die ihm nach der Wertsicherungsklausel zustehende höhere Miete bzw. Pacht auch in Zukunft nicht geltend machen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1991, 271; OLG Düsseldorf, ZMR 1995, 154; OLG Düsseldorf, NZM 1998, 480; OLG Rostock ZMR 2006, 773; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 04.06.2008 - 3 U 113/07;… Bartholomäi/Lindner-Figura/ Stellmann in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 3. Aufl., Kapitel 10 Rn. 151). - OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 24 U 87/02
Rechte des Mieters bei Feuchtigkeitsschäden durch einen Wassereinbruch; …
Soweit der Kläger hierzu auf einen Zeitraum von einem Jahr abgestellt, kann dem nicht gefolgt werden und wird auch so allgemein nicht in dem von ihm zitierten Urteil des 10. Zivilsenates des OLG Düsseldorf (WuM 1999, 172 f.) vertreten, sondern dort mit den Umständen des Einzelfalls begründet. - OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 11 U 53/97 Diese Gewißheit wurde erst mit dem das Teilanerkenntnis- und Schlußurteil vom 7. Januar 1997 bestätigenden Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 1997 in der Berufungsinstanz (10 U 47/97) geschaffen.
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