Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.03.1998 - 33 U 89/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 566
Schriftform; Gesellschaft; Gesellschafterverband; Vermieter; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; GbR; KG; Gesellschafterwechsel; Skizze; befristeter Mietvertrag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 566 S. 1
Schriftform bei Mietvertrag - Auslegung des Formularmietvertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 232
- NZM 1998, 720
- ZMR 1998, 622
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95
Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung …
Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1998 - 33 U 89/97
Schließlich geht der Senat noch auf die Kriterien ein, die nach der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW 1998, 58 [= DRsp I (133) 636 c-d = I (111) 238 a]) im Falle der Beifügung von Anlagen zum Mietvertrag für die Einhaltung der Schriftform maßgebend sind.
- BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97
Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen …
- OLG Hamm, 27.06.2005 - 18 U 170/04
Kündigung eines Zeitmietvertrages aus dem Jahr 1990 wegen Nichteinhaltung der …
Zwar ist die nach § 550 S. 1 BGB n.F vorgeschriebenen Schriftform auch dann gewahrt, wenn sich der notwendige Mindestinhalt des Mietvertrages erst aus den in der Vertragsurkunde in Bezug genommene Anlagen ergibt (OLG Hamm NJW-RR 1999, 232), also in eine schriftliche Anlage ausgelagert worden ist (vgl. BGH NJW 2003, 1248 ff.). - OLG Düsseldorf, 17.03.2005 - 10 U 172/04
Zum Anspruch auf rückständige Miete aus einem Mietvertrag
Damit hat die Beklagte für den redlichen Geschäftsverkehr zum Ausdruck gebracht, dass sie ein etwaiges vollmachtloses Vertreterhandeln ihres Geschäftsführers O. genehmigt (OLG Hamm, NZM 1998, 720;… KG Urt. v. 10.5.1999, 8 U 7114/98).
- KG, 28.10.2002 - 8 U 213/01
Wirksamkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses über Büroräume einer …
Ebenso ist die Schriftform nicht für solche Erklärungen erforderlich, denen kein rechtsgeschäftlicher Erklärungswert zu entnehmen ist, der sich ohnehin schon aus dem Vertragswortlaut selbst ergibt (OLG Hamm, ZMR 1998, 622 = NJW-RR 1992, 233). - LG Itzehoe, 15.05.2024 - 6 O 23/24 Das wird unter anderem angenommen bei Abreden über einmalige Leistungen bei Vertragsschluss etwa als bloße Gegenleistung für die Bereitschaft zum Vertragsschluss oder für die spätere Bereitschaft zur Verlängerung des Vertrages, es sei denn, die betreffende Leistung stellt in Wirklichkeit die Miete dar (…vgl. auch Staudinger/V Emmerich (2021) BGB § 550, Rn. 42 unter Verweis auf RGZ 123, 171, 173; BGH LM Nr. 1 zu § 567 BGB = NJW 1958, 2062; OLG Hamm NZM 1998, 720, 721).
- KG, 02.09.2002 - 7 U 146/01
Anforderungen an die Aufklärung vor einem ärztlichen Heileingriff
Als Maßstab für die Beurteilung, ob eine bestimmte Raumtemperatur allgemein noch als vertretbar angesehen werden kann, ist in Übereinstimmung mit der von den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm, Köln und Rostock vertretenen Auffassung (ZMR 1998, 622 ; NJW-RR 1995, 143; NJW-RR 1993, 466; OLGR 2001, 281) auf § 6 Abs. 1 Satz 1 ArbStättV abzustellen.
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