Rechtsprechung
| BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 10/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 22; BayBO Art. 8
Kinderspielplatz; Mehrheitsbeschluß; Baurecht; Kinderschaukel; Versetzung; Bauordnung; Spielplatz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 22 Abs. 1; BayBO Art. 8 Abs. 1
Zugänglichkeit für Beschlüsse bei der Anlage eines baurechtlich vorgeschriebenen Kinderspielplatzes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bei vom einer ursprünglichen Zustand der Anlage abweichenden Errichtung eines Spielplatzes; Berücksichtigung des Vorliegens einer baulichen Umgestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums; Umfang der Verpflichtung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schwabach - 1 UR II 72/96
- LG Nürnberg-Fürth, 17.12.1997 - 14 T 6034/97
- BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 10/98
Papierfundstellen
- NZM 1998, 817
- ZMR 1998, 647
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung …
Auszug aus BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 10/98
Sie kann daher mit Mehrheit beschlossen werden (vgl. BayObLG ZMR 1980, 381/382; NJW-RR 1992, 81/83; LG Freiburg ZMR 1979, 382/383;… Palandt/Bassenge BGB 57. Aufl. Rn. 5, Bärmann/Merle WEG 7. Aufl. Rn. 18, Bärmann/Pick WEG 14.Aufl. Rn. 13, jeweils zu § 22 WEG ; Weitnauer/Lüke WEG 8.Aufl. § 21 Rn.32). - BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 29/91
Errichtung eines Zauns als bauliche Veränderung eines Grundstücks gemäß § 22 Abs. …
Auszug aus BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 10/98
a) Die Anlage eines 120 m² großen Kinderspielplatzes auf der Gemeinschaftsfläche zwischen Haus Nr. 2 und 4 anstelle des vom Bauträger erstellten wesentlich kleineren Spielplatzes zwischen Haus Nr. 8 und 10 bedarf dann nicht als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG der Zustimmung aller nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer, wenn sie der erstmaligen Herstellung eines nach den Plänen oder der Baubeschreibung oder sonst ordnungsmäßigen Zustands dient (BayObLGZ 1989, 437/438; BayObLG NJW-RR 1991, 1362). - BayObLG, 28.09.1995 - 2Z BR 11/95
Beseitigung der von einer Kinderschaukel ausgehenden Beeinträchtigung, die der …
Auszug aus BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 10/98
c) Es kann offen bleiben, ob der Verwalter auf Beseitigung der von ihm vor Haus Nr. 2 aufgestellten Schaukel in Anspruch genommen werden könnte (vgl. hierzu BayObLG FGPrax 1995, 231 f.). - BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89
Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen nur …
Auszug aus BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 10/98
a) Die Anlage eines 120 m² großen Kinderspielplatzes auf der Gemeinschaftsfläche zwischen Haus Nr. 2 und 4 anstelle des vom Bauträger erstellten wesentlich kleineren Spielplatzes zwischen Haus Nr. 8 und 10 bedarf dann nicht als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG der Zustimmung aller nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer, wenn sie der erstmaligen Herstellung eines nach den Plänen oder der Baubeschreibung oder sonst ordnungsmäßigen Zustands dient (BayObLGZ 1989, 437/438; BayObLG NJW-RR 1991, 1362).
- BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02
Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung
2 Z 33/91">NJW-RR 1992, 81, 83; NZM 1998, 817; OLG Hamm, OLGZ 1982, 260, 262; OLG Celle, OLGZ 1986, 397, 400; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 21 Rdn. 130, § 22 Rdn. 18; Weitnauer/Lüke, aaO, § 21 Rdn. 31; ders., PiG 48, 41, 46; Staudinger/Bub, aaO, § 21 Rdn. 176). - LG Hamburg, 27.01.2016 - 318 S 5/15
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Einstimmigkeitserfordernis für …
Rn. 18 Aus der beklagtenseits zitierten Rechtsprechung des BayObLG vom 25.06.1998 - 2Z BR 10/98 folgt keine andere Entscheidung. - BayObLG, 06.06.2002 - 2Z BR 124/01
Erstmalige Herstellung von Kfz-Stellplätzen in Eigentumswohnanlage - …
Was der ordnungsmäßige Zustand ist, ergibt sich nicht nur aus der Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplänen, sondern auch aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften, etwa über die Anlage eines Kinderspielplatzes (BayObLG ZMR 1998, 647/648) oder von Kfz-Stellplätzen.
- LG Wuppertal, 03.03.2006 - 10 T 113/04
Anfechtung des Beschlusses einer Eigentümerversammlung zur Schaffung von …
Rn. 23 Was der ordnungsgemäße Zustand ist, ergibt sich nicht nur aus der Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplänen, denen im vorliegenden Fall über die Anlage von Spielplätzen nichts zu entnehmen ist, sondern auch aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften, etwa über die Anlage eines Kinderspielplatzes (vgl. BayObLG a.a.O. und ZMR 1998, 647, 648;… Bärmann/Pick/Merle, 9. Auflage, Rn. 19 zu § 22 WEG).Dem gesetzlichen Grundsatz entspricht es, dass der oder die erforderlichen Spielplätze auf dem Grundstück errichtet werden (vgl. Bay ObLG NZM 1998, 817).
- BayObLG, 06.06.2002 - 2Z BR 128/01
Treu und Glauben bei erstmaliger Herstellung eines dem Aufteilungsplan …
a) Zutreffend ist der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts, dass sich aus § 21 Abs. 4 WEG in Verbindung mit § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG ein Anspruch der Wohnungseigentümer gegeneinander auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung nebst Aufteilungsplänen entsprechenden Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums ergibt (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1989, 1293; ZMR 1995, 87 und 1998, 647). - BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 31/99
Entfernung von auf einer Dachterrasse aufgestellten Spieltonnen
Ob im Hinblick darauf die Entfernung der Spieltonnen eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG darstellt (vgl. BayObLG ZMR 1998, 647; NZM 1999, 29 ;… Palandt/Bassenge BGB 58. Auflage § 22 WEG Rn. 2), kann offenbleiben.
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