Rechtsprechung
| OLG Köln, 06.02.1998 - 16 Wx 324/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Anmietung eines Stellplatzes auf einem Nachbargrundstück durch die Wohnungseigentümergemeinschaft
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
WEG §§ 15 ABS. 3, 21 ABS. 3 UND 4
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 10
Parkplatz; Anmietung; Kfz-Stellplatz; Gemeinschaftsbeschluß; Sondernutzungsrecht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 15 Abs. 3, § 21 Abs. 3, Abs. 4
Anmietung eines Stellplatzes auf einem Nachbargrundstück durch die Wohnungseigentümergemeinschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit eines einfachen Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über eine Anmietung von zusätzlichen Parkplätzen auf einem Nachbargrundstück auf Kosten der Gemeinschaft; Erforderlichkeit einer Beteiligung aller Eigentümer bei einem Beschluss zur ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.11.1997 - 29 T 208/97
- OLG Köln, 06.02.1998 - 16 Wx 324/97
Papierfundstellen
- NZM 1998, 962
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- KG, 08.09.1995 - 24 W 5943/94
Regelung des Sondernutzungsrechts an einem Kfz-Einstellplatz
Auszug aus OLG Köln, 06.02.1998 - 16 Wx 324/97
Auch bei der Überlassung eines Stellplatzes zur alleinigen Nutzung behalten die Eigentümer bestimmte Gebrauchsregelungs- bzw. Verwaltungsbefugnisse, d.h. das Recht, durch Stimmenmehrheit eine der Beschaffenheit des der Sondernutzung unterliegenden Gebäudeteils entsprechenden ordnungsmäßige Nutzung (§ 15 Abs. 2 WEG) oder Verwaltungsmaánahme (§ 21 Abs. 3 WEG) zu beschließen, wie etwa die Absperrung des Stellplatzes durch ein Hindernis zu verbieten (vgl. BayObLG ZMR 92, 2o2) oder die Nutzung des Stellplatzes nur dem Wohnungseigentümer sowie dessen Lebensgefährten und Kindern zu erlauben (vgl. KG NJW-RR 96, 586;… Bärmann/Pick/ Merle WEG § 15 Rdnr. 17).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 17.08.1998 - 20 W 30/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verhältnis der Vorschriften einer Gemeinschaftsordnung zum Einwilligungserfordernis eines benachteiligten Wohnungseigentümer; Wirksamkeit eines Beschlusses einer Eigentümerversammlung; Annahme einer Benachteiligung widersprechender Wohnungseigentümer bei baulichen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 31.10.1995 - 65 UR II 134/94
- LG Frankfurt/Main, 12.12.1996 - 9 T 838/95
- OLG Frankfurt, 17.08.1998 - 20 W 30/97
Papierfundstellen
- NZM 1998, 962
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.1998 - 20 W 30/97
Der Beschluß des OLG Karlsruhe (…a.a.O.) war Gegenstand der Vorlageentscheidung des BGH vom 19.12.1991 (BGH NJW 92, 978 = WuM 92, 159), mit der im Einbau vergrößerter Dachfenster kein optischer Nachteil gesehen wurde. - BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94
Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.1998 - 20 W 30/97
Eine solche Vorschrift der Gemeinschaftsordnung tritt zusätzlich neben das Einwilligungserfordernis der benachteiligten Wohnungseigentümer (BGH NJW 96, 1216; OLG Düsseldorf, ZMR 97, 435; OLG Zweibrücken, NJW 92, 2899; KG WaM 91, 517 = NJW-RR 91, 1300; BayObLG WE 92, 95). - OLG Zweibrücken, 29.06.1992 - 3 W 30/92
Voraussetzungen der Anbringung einer Parabolantenne in einer Wohnanlage; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.1998 - 20 W 30/97
Eine solche Vorschrift der Gemeinschaftsordnung tritt zusätzlich neben das Einwilligungserfordernis der benachteiligten Wohnungseigentümer (BGH NJW 96, 1216; OLG Düsseldorf, ZMR 97, 435; OLG Zweibrücken, NJW 92, 2899; KG WaM 91, 517 = NJW-RR 91, 1300; BayObLG WE 92, 95). - OLG Düsseldorf, 10.03.1997 - 3 Wx 159/95
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.1998 - 20 W 30/97
Eine solche Vorschrift der Gemeinschaftsordnung tritt zusätzlich neben das Einwilligungserfordernis der benachteiligten Wohnungseigentümer (BGH NJW 96, 1216; OLG Düsseldorf, ZMR 97, 435; OLG Zweibrücken, NJW 92, 2899; KG WaM 91, 517 = NJW-RR 91, 1300; BayObLG WE 92, 95). - KG, 01.07.1991 - 24 W 2051/91
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.1998 - 20 W 30/97
Eine solche Vorschrift der Gemeinschaftsordnung tritt zusätzlich neben das Einwilligungserfordernis der benachteiligten Wohnungseigentümer (BGH NJW 96, 1216; OLG Düsseldorf, ZMR 97, 435; OLG Zweibrücken, NJW 92, 2899; KG WaM 91, 517 = NJW-RR 91, 1300; BayObLG WE 92, 95).
- OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 295/01
Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussqualität eines negativen …
Hierin kann tatsächlich grundsätzlich ein Nachteil im Sinne der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 WEG gesehen werden (vgl. Senat NZM 1998, 962, Beschlüsse vom 15.12.1994 und 09.07.2001, Az.: 20 W 354/94 und 20 W 349/99; BGH NJW 1992, 978, 979, NJW 1979, 817, 818; BayObLG ZMR 1997, 89, 90; … - OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02
Wohnungseigentum: Versagung der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zur …
Dabei ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass diese nachteilige Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnungseigentumsanlage einen Nachteil im Sinne der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 WEG darstellen kann, der über das mit einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (zur nachteilige Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks vgl. Senat NZM 1998, 962, Beschlüsse vom 15.12.1994 und 09.07.2001, Az.: 20 W 354/94 und 20 W 349/99; BGH NJW 1992, 978, 979, NJW 1979, 817, 818; BayObLG ZMR 1997, 89, 90; …
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