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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 323/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3856
OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 323/99 (https://dejure.org/1999,3856)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.11.1999 - 15 W 323/99 (https://dejure.org/1999,3856)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. November 1999 - 15 W 323/99 (https://dejure.org/1999,3856)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG NK: § 28 Abs. 5; ; WEG NK: § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28 Abs. 5 § 16
    Genehmigung der Jahresrechnung; Verrechnung der Vorauszahlungen bei Eigentümerwechsel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Eigentümerbeschluß; Jahresabrechnung; Genehmigung; Wohngeld; Verwalter; Abrechnung; Eigentümerwechsel; Verrechnung; Rechtsnachfolger

Verfahrensgang

  • AG Bochum - 71 II 188/98
  • OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 323/99

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 139
  • FGPrax 2000, 13
  • ZMR 2000, 246
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 323/99
    Die Kammer ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß die Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers zur Beitragszahlung (§ 16 Abs. 2 WEG) nur durch einen die konkrete Höhe der Zahlungspflicht des einzelnen festlegenden Beschluß der Eigentümerversammlung, sei es über die Verpflichtung zur Wohngeldvorauszahlung nach Maßgabe eines Wirtschaftsplans (§ 28 Abs. 1 und 5 WEG), sei es über die Genehmigung der Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 und 5 WEG), begründet werden kann (vgl. etwa BGH NJW 1994, 2950, 2951 m.w.N.).

    Zudem kann nicht angenommen werden, daß in unzulässiger Weise eine Verpflichtung der bereits ausgeschiedenen Voreigentümerin geschaffen werden sollte (BGH NJW 1994, 2950, 2953).

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 323/99
    Zu Recht hat das Landgericht weiter ausgeführt, daß die Eigentümerbeschlüsse eine Zahlungspflicht für denjenigen begründen, der zum Zeitpunkt der Beschlußfassung als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist (BGHZ 104, 197, 202 = NJW 1988, 1910, 1911).
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 323/99
    In der von der Eigentümerversammlung genehmigten Jahresabrechnung für das Jahr 1996 sind dem aus der Gesamtabrechnung abgeleiteten Kostenanteil von 4.106,84 DM "Einzahlungen" in Höhe von 3.330,00 DM gegenübergestellt; unter Berücksichtigung eines Anteils an sonstigen Einnahmen verbleibt ein Nachzahlungsbetrag von 707, 30 DM zu Lasten der Wohnung Nr. 2. Die Genehmigung der Jahresabrechnung durch Eigentümerbeschluß schafft nach gefestigter Rechtsprechung des BGH (NJW 1994, 1866 und BGHZ 131, 228 = NJW 1996, 725) eine neue Verbindlichkeit gegen den Wohnungseigentümer regelmäßig nur in Höhe der sog. Abrechnungsspitze.
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 323/99
    In der von der Eigentümerversammlung genehmigten Jahresabrechnung für das Jahr 1996 sind dem aus der Gesamtabrechnung abgeleiteten Kostenanteil von 4.106,84 DM "Einzahlungen" in Höhe von 3.330,00 DM gegenübergestellt; unter Berücksichtigung eines Anteils an sonstigen Einnahmen verbleibt ein Nachzahlungsbetrag von 707, 30 DM zu Lasten der Wohnung Nr. 2. Die Genehmigung der Jahresabrechnung durch Eigentümerbeschluß schafft nach gefestigter Rechtsprechung des BGH (NJW 1994, 1866 und BGHZ 131, 228 = NJW 1996, 725) eine neue Verbindlichkeit gegen den Wohnungseigentümer regelmäßig nur in Höhe der sog. Abrechnungsspitze.
  • BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04

    Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von …

    Hinsichtlich des offenen Rests kann die Forderung, auch wenn eine Jahresabrechnung vorliegt, weiter auf den Wirtschaftsplan gestützt werden (vgl. BGH NJW 1994, 1866/1867; OLG Hamm NZM 2000, 139/141; siehe auch Deckert ZMR 2004, 371 f.).
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00

    Erledigung der Hauptsache ist im Wohnungseigentumsverfahren

    Ob der vom Tatrichter bindend festgestellte Sachverhalt dessen Merkmale erfüllt, unterliegt als Rechtsfrage der Beurteilung durch das Rechtsbeschwerdegericht (ständige Rechtsprechung; zuletzt BayObLG ZMR 2000, 246;… Keidel/Kahl § 27 Rn. 30).
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