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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 83/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7364
BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 83/99 (https://dejure.org/1999,7364)
BayObLG, Entscheidung vom 09.09.1999 - 2Z BR 83/99 (https://dejure.org/1999,7364)
BayObLG, Entscheidung vom 09. September 1999 - 2Z BR 83/99 (https://dejure.org/1999,7364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verteilung der materiellen Darlegungs- und Beweislast nach Abberufung des Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 245
  • ZMR 2000, 41
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 83/99
    b) Steht fest, daß der Antragsgegner als Verwalter über ein bestimmtes Guthaben verfügen konnte, obliegt es ihm, darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen, welche Verfügungen er darüber im einzelnen getroffen hat (vgl. BGH NJW 1984, 1461/1462; 1991, 1884; 1997, 2106/2108; Senatsbeschluß vom 26.8.1999, 2Z BR 53/99).
  • BGH, 05.12.1983 - II ZR 56/82

    Weiterleitung von Geldbeträgen - Steuerberater - Gesellschafterversammlung - …

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 83/99
    b) Steht fest, daß der Antragsgegner als Verwalter über ein bestimmtes Guthaben verfügen konnte, obliegt es ihm, darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen, welche Verfügungen er darüber im einzelnen getroffen hat (vgl. BGH NJW 1984, 1461/1462; 1991, 1884; 1997, 2106/2108; Senatsbeschluß vom 26.8.1999, 2Z BR 53/99).
  • BGH, 19.03.1998 - VII ZR 172/97

    Ersatzzustellung an einen Gewerbebehilfen bei nicht vorhandenem Geschäftslokal

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 83/99
    a) Damit ist gemäß § 418 Abs. 1 in Verbindung mit § 195 Abs. 2 Satz 1 und 3 , § 191 Nr. 4 ZPO zunächst der volle Beweis dafür erbracht, daß der Beschluß des Amtsgerichts dem Antragsgegner am 29.5.1998 wirksam zugestellt worden ist, daß es sich bei Frau I. St. also um eine Bedienstete des Antragsgegners gehandelt hat (vgl. zum Umfang der Beweiskraft einer Zustellungsurkunde BGH NJW 1998, 1958 f.;… Thomas/Putzo ZPO 22. Aufl. § 190 Rn. 5;… Stein-Jonas/Roth ZPO 21. Aufl. § 190 Rn. 2 und § 191 Rn. 3).
  • OLG Köln, 25.03.1981 - 2 U 3/81

    Glaubhaftmachung; Überwiegende Wahrscheinlichkeit; Eidesstattliche Versicherung; …

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 83/99
    Eidesstattliche Versicherungen sind im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zwar grundsätzlich als zulässige Beweismittel anzusehen (…Keidel/Kayser Rn. 177, Jansen Rn. 43, jeweils zu § 12); angesichts ihres geringen Beweiswerts (vgl. BGH WPM 1991, 1652/1653;… Jansen aaO) und des Umstands, daß hier der volle Beweis der wirksamen Zustellung gemäß § 418 Abs. 1 ZPO durch eine öffentliche Urkunde geführt ist, wird sich aber auch der Gegenbeweis nur durch eine förmliche Beweisaufnahme nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung führen lassen (vgl. OLG Köln OLGZ 1981, 444/445 f.).
  • BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99

    Darlegungslast bezüglich der Erforderlichkeit von Ausgaben im Rahmen der …

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 83/99
    b) Steht fest, daß der Antragsgegner als Verwalter über ein bestimmtes Guthaben verfügen konnte, obliegt es ihm, darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen, welche Verfügungen er darüber im einzelnen getroffen hat (vgl. BGH NJW 1984, 1461/1462; 1991, 1884; 1997, 2106/2108; Senatsbeschluß vom 26.8.1999, 2Z BR 53/99).
  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung; …

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 83/99
    § 418 ZPO ist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend anwendbar, obwohl der Urkundenbeweis in § 15 FGG nicht genannt ist (BayObLG FamRZ 1994, 530/531;… Keidel/Schmidt FGG 14. Aufl. Rn. 53, Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 77, jweils zu § 15 ).
  • BGH, 29.03.1972 - IV ZB 11/72

    Rechtsmitteleinlegung - Hindernis - Mangelnde Urteilskenntnis - …

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 83/99
    Spätestens mit Kenntnis vom Kostenfestsetzungsbeschluß war die Unkenntnis des Antragsgegners über den Beschluß des Amtsgerichts vom 25.5.1998 nicht mehr unverschuldet; er hätte sich unverzüglich Kenntnis darüber verschaffen und innerhalb der Zweiwochenfrist klären müssen und können, welche Entscheidung das Amtsgericht am 25.5.1998 gegen ihn erlassen hat (vgl. BGH VersR 1972, 667; …
  • BayObLG, 06.07.1994 - 2Z BR 49/94

    Fehlende Angabe bei förmlicher Zustellung einer Entscheidung in einer …

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 83/99
    Sollte das Landgericht zu dem Ergebnis kommen, daß der Beschluß des Amtsgerichts nicht wirksam zugestellt worden ist, hätte die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde noch nicht zu laufen begonnen; diese könnte immer noch eingelegt werden, da § 187 ZPO wegen dessen Satz 2 ebensowenig anwendbar ist wie § 516 ZPO (BayObLG WuM 1995, 68/69, BayObLGZ 1999, 82 = FGPrax 1999, 99 , jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 17/02

    Zustellungsnachweis bei Zwangshypothek

    Damit ist gemäß § 195 Abs. 2 Satz 3, § 191 Nr. 4, § 418 ZPO dem Grundbuchamt gegenüber vor der Eintragung der Zwangssicherungshypothek der Beweis dafür erbracht worden, dass die Vollstreckungstitel den Beteiligten zu 1 am 20.3.2001 wirksam zugestellt worden sind (vgl. BayObLG ZMR 2000, 41).

    Abgesehen davon dürfte den eidesstattlichen Versicherungen nur ein geringer Beweiswert zukommen (vgl. BayObLG ZMR 2000, 41 f.); im übrigen dürfte die in den Postzustellungsurkunden niedergelegte Erklärung, die schriftliche Benachrichtigung sei in den Hausbriefkasten geworfen worden, durch die eidesstattliche Erklärung, erst durch die Zusendung des Grundbuchauszugs von den Vollstreckungsbescheiden Kenntnis erhalten zu haben, nicht zwingend widerlegt sein.

  • BGH, 17.05.2018 - V ZB 258/17

    Anordnung einer Abschiebungshaft gegenüber eines abgelehnten Asylbewerbers …

    Sie erbringt aber auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vollen Beweis für den äußeren Zustellungsvorgang (BayObLG, NZM 2000, 245, 246).
  • OLG München, 30.08.2010 - 31 Wx 24/10

    Aktiengesellschaft: Voraussetzungen der gerichtlichen Bestellung eines …

    Der mindere Gewissheitsgrad einer Glaubhaftmachung muss bei der Beweiswürdigung jedoch beachtet werden, wenn der Beweis für die Richtigkeit bestimmter Tatsachen durch Strengbeweismittel als erbracht angesehen werden kann und durch eine eidesstattliche Versicherung der Gegenbeweis geführt werden soll (…Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 15 Rn. 71; BayObLG NZM 2000, 245 zu dem durch öffentliche Urkunde geführten vollen Beweis der wirksamen Zustellung; OLG Köln OLGZ 1981, 444 zum Vollbeweis durch notarielle Urkunde).
  • BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 10/00

    Voraussetzungen der Wirksamkeit der Ersatzzustellung

    Der Senat hat diese Entscheidung durch Beschluss vom 9.9.1999 (NZM 2000, 245) aufgehoben und die Sache zur Verhandlung und erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • VG München, 13.11.2009 - M 1 S 09.4697

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe; Zustellung einer schriftlichen Verwarnung …

    Rn. 32 Zwar führen Beurkundungsfehler nicht per se zur Unwirksamkeit der Zustellung; vielmehr kann die Zustellung wirksam sein, wenn ein alternativer Sachverhalt nachgewiesen wird, der die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung begründet (BayObLG vom 09.09.1999, NZM 2000, 245, 246).
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