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Rechtsprechung
   LG Kassel, 14.10.1999 - 1 S 163/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10579
LG Kassel, 14.10.1999 - 1 S 163/99 (https://dejure.org/1999,10579)
LG Kassel, Entscheidung vom 14.10.1999 - 1 S 163/99 (https://dejure.org/1999,10579)
LG Kassel, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - 1 S 163/99 (https://dejure.org/1999,10579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 564; ABGB § 5
    Unklarheitenregel; AGB; Kündigungsrecht; Befristung; Kündigungsfrist; Zeitmietvertrag

  • RA Kotz

    Wohnraummietvertrag - AGB-Klauseln zur Zeitbefristung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 601
  • NZM 2000, 378
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Rostock, 21.08.2000 - 3 U 135/99

    Nichteinhaltung der Schriftform für einen Immobilienmietvertrag im Falle …

    Ein schriftlicher Vertrag, der wie vorliegend keine hinreichenden Anhaltspunkte für die eine oder die andere objektive Auslegungsvariante liefert und der wegen einander widersprechender Vereinbarungen die eine oder andere Auslegungsvariante zulässt, genügt diesem Erfordernis nicht (OLG Köln ZMR 1999, 760, OLG Frankfurt a.M. WuM 1999, 117, LG Kassel NZM 2000, 378, LG Frankfurt a.M. WuM 1999, 114, LG Gießen WuM 1999, 115).
  • LG Wiesbaden, 01.12.2003 - 7 O 165/03
    Eine Befristung einerseits und eine Bestimmung betreffend eine ordentliche Kündigung andererseits stellen angesichts des § 542 Abs. 2 BGB n. F. insgesamt eine unklare Vertragsbestimmung dar, die in kundenfreundlicher Auslegung dazu führt, dass der Mieter zur ordentlichen Kündigung berechtigt ist (vgl. LG Gießen, NJW-RR 1996, 1293; LG Frankfurt/M., WuM 1999, 114; OLG Frankfurt/M., WuM 1999, 117; LG Kassel, NZM 2000, 378;… Basedow, in: MüKo, 4. Aufl., § 5 AGBG Rn. 24).

    Diese Auslegung des gesamten Wortlautes des § 2 des Mietvertrages mag sich dem juristisch vorgebildeten Leser durchaus erschließen, nicht jedoch ohne weiteres dem insoweit nicht vorgebildeten Durchschnittserklärungsempfänger (vgl. LG Kassel, NZM 2000, 378).

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