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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 9 V 68/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,19861
FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 9 V 68/98 (https://dejure.org/1999,19861)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.03.1999 - 9 V 68/98 (https://dejure.org/1999,19861)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. März 1999 - 9 V 68/98 (https://dejure.org/1999,19861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 406
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.08.1991 - VII S 40/91

    Befugnis der Behörde zur Gewährung einer vorläufigen Vollstreckungsaussetzung als …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 9 V 68/98
    Greift aber auch die Vorschrift des § 765a ZPO keinen Platz, ist es unerheblich, daß diese Vorschrift im Steuervollstreckungsrecht auch nicht entsprechend anzuwenden ist, vielmehr § 258 AO , der eine besondere Regelung für die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung oder auch der Durchführung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme enthält, die derjenigen in § 765a ZPO entspricht (BFH-Beschluß vom 18. Mai 1982 VII B 9/82, Juris; FG Berlin, Urteil vom 19. Juni 1979 V 121/79, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG- 1980, 57; vgl. auch BFH-Beschluß vom 20. August 1991 VII S 40/91 , BFH/NV 1992, 317).
  • BFH, 21.08.1990 - VII B 71/90

    Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 9 V 68/98
    Vollstreckungsmaßnahmen, die Verwaltungsakte darstellen, wie die im Streitfall ausgesprochenen Forderungspfändungen, können Gegenstand von Anträgen auf AdV ( § 69 FGO ) sein ( BFH-Beschluß vom 21. August 1990 VII B 71/90 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV - 1991, 394).
  • BFH, 18.05.1982 - VII B 9/82
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 9 V 68/98
    Greift aber auch die Vorschrift des § 765a ZPO keinen Platz, ist es unerheblich, daß diese Vorschrift im Steuervollstreckungsrecht auch nicht entsprechend anzuwenden ist, vielmehr § 258 AO , der eine besondere Regelung für die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung oder auch der Durchführung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme enthält, die derjenigen in § 765a ZPO entspricht (BFH-Beschluß vom 18. Mai 1982 VII B 9/82, Juris; FG Berlin, Urteil vom 19. Juni 1979 V 121/79, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG- 1980, 57;… vgl. auch BFH-Beschluß vom 20. August 1991 VII S 40/91 , BFH/NV 1992, 317).
  • FG Baden-Württemberg, 28.06.1979 - IX 84/79
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 9 V 68/98
    Bei einer Pfändungsmaßnahme liegt eine unbillige Härte im Sinne des § 69 Abs. 2 FGO vor, wenn die Vollstreckung unbillig im Sinne des § 258 AO ist (Senatsbeschluß vom 28. Juni 1979 IX 84/79, EFG 1980, 8;… vgl. auch Tipke/Kruse, AO, FGO, 16. Aufl., § 258 AO Tz.1).
  • LG Koblenz, 07.07.2003 - 2 T 279/03

    Nichtvorliegen einer besonderen Härte für den Fall der Durchführung der …

    Dabei ist in der Rechtsprechung überwiegend anerkannt, dass es nicht Sache der Gläubigerin sei, die Aufgaben der Sozialhilfebehörden zu übernehmen und der Allgemeinheit die Kosten der Sozialhilfe abzunehmen (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 2002, 720 = NJW-RR 2002, 1664 = JurBüro 2002, 384 = RPfleger 2002, 465, mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur; vgl. auch FG Baden-Württemberg, EFG 1999, 687 = NZM 2000, 406; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1512).
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