Rechtsprechung
| KG, 19.04.2000 - 24 W 1184/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 21 I, 27 I Nr. 2, 43 I Nr. 2, 47 S. 2
Keine Geltendmachung gemeinschaftlicher Ansprüche ohne Ermächtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft; gekappte Stromkabel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Pflichten bei der Verwaltung gemeinschaftlichen Wohneigentums; Antragsbefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers für dem Wohnungseigentumsgericht zugewiesene Streitigkeiten; Beseitigung der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums; Ermächtigung durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter auf Wiederherstellung elektrischer Zuleitungen zu seinem Kellerabteil
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 01.10.1999 - 70 II 37/99
- KG, 19.04.2000 - 24 W 1184/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1325
- NZM 2000, 677
- FGPrax 2000, 141
- ZMR 2000, 557
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91
Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von …
Auszug aus KG, 19.04.2000 - 24 W 1184/00
Auch Schadensersatzansprüche wegen einer Sorgfaltspflichtverletzung des Verwalters können dann vom betroffenen Wohnungseigentümer allein gerichtlich verfolgt werden, wenn diese einzig und allein bei ihm einen Schaden verursacht hat (BGHZ 115, 253 = NJW 1992, 182).Der Bundesgerichtshof (BGHZ 115, 253) hat die Einzelantragsbefugnis eines Wohnungseigentümers zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Verwalter nur für den Fall bejaht, dass durch die Pflichtverletzung des Verwalters einzig und allein ein Schaden nur bei dem einzelnen Wohnungseigentümer entstanden ist (Anwaltskosten zur Verfolgung seiner Rechte).
Der Bundesgerichtshof (BGHZ 115, 253) zieht die Grenzlinie zwischen dem nur dem einzelnen Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch und anderen Ansprüchen so, dass der Individualanspruch nur dann vorliegt, wenn "die rechtlichen Interessen der anderen Wohnungseigentümer nicht berührt" werden.
Ließe man die ungehemmte Durchsetzung von Individualansprüchen auf ordnungsgemäße Verwaltung gegen den Verwalter zu, könnte dieser sich unterschiedlichen Anforderungen verschiedener Wohnungseigentümer ausgesetzt sehen, die nur im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gelöst werden können, im Übrigen hat die Gemeinschaft als Ganzes ein berechtigtes Interesse daran, dass ihre Vertragsbeziehungen zu dem Verwalter nicht dadurch gestört werden, dass einzelne Wohnungseigentümer ihre individuellen Vorstellungen von der Verwaltung getrennt gegen den Verwalter durchzusetzen versuchen (BGHZ 115, 253).
- BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft …
Auszug aus KG, 19.04.2000 - 24 W 1184/00
Dies gilt auch für Ansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter (BGHZ 106, 222 = NJW 1989, 1091). - BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92
Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen
Auszug aus KG, 19.04.2000 - 24 W 1184/00
Da das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat, unabhängig vom Beschwerdewert zulässig (BGHZ 119, 216 = NJW 1992, 3305). - KG, 10.01.1990 - 24 W 6746/89
Deckendurchbruch; Wohnungseigentümer; Zustimmung; Decke; Durchbruch; Verbindung
Auszug aus KG, 19.04.2000 - 24 W 1184/00
So kann der einzelne Wohnungseigentümer im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG nicht nur einen Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung seines Sondereigentums allein geltend machen, sondern darüber hinaus auch die Beseitigung der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen Miteigentümer ohne vorherige Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen (Senat NJW-RR 1990, 334).
- OLG Köln, 17.12.2004 - 16 Wx 228/04
Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den WEG -Verwalter wegen …
Nur dann, wenn die Sorgfaltspflichtverletzung des Verwalters einen Schaden einzig und allein bei einem einzelnen Wohnungseigentümer verursacht, können Schadensersatzansprüche von dem betroffenen Wohnungseigentümer allein gerichtlich verfolgt werden (vgl. BGH NJW 1992, 182 f; KG NZM 2000, 677 f). - BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 58/03
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs der Gemeinschaft gegen den …
Die Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers für die dem Wohnungseigentumsgericht nach dieser Vorschrift zugewiesenen Streitigkeiten ist aber nur für solche Ansprüche gegeben, die dem Wohnungseigentümer allein zustehen, also für individuelle Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers (BGHZ 106, 222/224 f.; KG FGPrax 2000, 141). - AG Düsseldorf, 07.03.2012 - 291a C 12023/11
Passivlegitimation eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei …
Rn. 24 Aus diesen Ausführungen zur Aufgabenteilung folgt, dass nicht der Verwalter, sondern die Gemeinschaft richtiger Anspruchsgegner ist, wenn es um die Entscheidung über Verwaltungsmaßnahmen geht (KG, NJW-RR 2000, 1325;… Heinemann in Jennißen, § 27 Rn. 21).
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