Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 179/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
WEG § 45
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 45
Zulässige Gegenvorstellung gegen eine Rechtsbeschwerdeentscheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mögliche Verpflichtung eines Rechtsbeschwerdegerichts zur eigenen Entscheidung über die vorher fälschlicherweise als unzulässig beschiedene weitere Beschwerde nach der Gegenvorstellung des Beschwerdeführers
Verfahrensgang
- AG Köln - 203 II 370/98
- LG Köln, 29.09.1999 - 29 T 132/99
- OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 179/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1111
- NZM 2000, 685
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 179/99
Auch die Auslegung des Beschlusses hat daher wie eine Grundbucheintragung nach objektiven Kriterien zu erfolgen und kann durch den Senat als Rechtsbeschwerdegericht in eigener Kompetenz erfolgen, da hierfür keine weiteren Ermittlungen erforderlich sind (vgl. BGH NJW 1998, 3713 = NZM 1998, 955 = WE 1999, 93; KG NZM 2000, 137;… Merle in Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rd. 44, § 45 Rd. 85). - BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84
Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 179/99
gerichtlich durchsetzbarer - Anspruch gegen die Miteigentümer auf Zustimmung zur Änderung des Schlüssels sei es wegen eines Wechsels der Abrechnungsart, etwa der Umstellung der Kostenverteilung beim Warmwasser von einem Personenschlüssel auf Erfassungsgeräte (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 30.03.1998 - 16 Wx 56/98 - = NZM 1998, 484), sei es - wie im vorliegenden Fall einer fehlenden Übereinstimmung der in der Teilungserklärung angenommenen Größe der einzelnen Wohnungen mit den tatsächlichen Verhältnissen - wegen einer Verschiebung von Anteilen bzw. m2 (vgl. zu einem derartigen Fall BayObLG ZMR 1999, 842) nur dann besteht, wenn die Versagung der Zustimmung grob unbillig wäre und damit ein Festhalten an der Vereinbarung gegen Treu und Glauben verstieße(vgl. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791; Senatsbeschluss vom 30.03.1998). - BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94
Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 179/99
gerichtlich durchsetzbarer - Anspruch gegen die Miteigentümer auf Zustimmung zur Änderung des Schlüssels sei es wegen eines Wechsels der Abrechnungsart, etwa der Umstellung der Kostenverteilung beim Warmwasser von einem Personenschlüssel auf Erfassungsgeräte (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 30.03.1998 - 16 Wx 56/98 - = NZM 1998, 484), sei es - wie im vorliegenden Fall einer fehlenden Übereinstimmung der in der Teilungserklärung angenommenen Größe der einzelnen Wohnungen mit den tatsächlichen Verhältnissen - wegen einer Verschiebung von Anteilen bzw. m2 (vgl. zu einem derartigen Fall BayObLG ZMR 1999, 842) nur dann besteht, wenn die Versagung der Zustimmung grob unbillig wäre und damit ein Festhalten an der Vereinbarung gegen Treu und Glauben verstieße(vgl. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791; Senatsbeschluss vom 30.03.1998).
- BGH, 25.11.1999 - IX ZB 95/99
Festsetzung eines Ordnungsgeldes im einstweiligen Verfügungsverfahren durch das …
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 179/99
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht indes - neben dem von der Antragstellerin angesprochenen und im vorliegenden Fall nicht eingreifenden Gesichtspunkt einer schwerwiegenden Verletzung von Verfahrensgrundrechten, etwa eines Verstoßes gegen das Gebot auf ein objektiv willkürfreies Verfahren oder der Versagung rechtlichen Gehörs (vgl. hierzu z. B. BGH, Beschluss vom 25.11.1999 - IX ZB 95/99 - ; Senatsbeschluss WuM 1996, 245) - dann, wenn das Gericht überhaupt nicht in eine Sachprüfung einsteigt, weil es irrtümlich das Fehlen einer Zulässigkeitsvoraussetzung angenommen hat (…vgl. Zöller/Gummer, ZPO 21. Auflage, § 567 Rd. 24;… Keidel/Schmidt, FGG 14. Auflage, vor § 19 Rd. 11 c jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98
Änderung des Verteilungsschlüssels hinsichtlich der Wasserabrechnung
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 179/99
gerichtlich durchsetzbarer - Anspruch gegen die Miteigentümer auf Zustimmung zur Änderung des Schlüssels sei es wegen eines Wechsels der Abrechnungsart, etwa der Umstellung der Kostenverteilung beim Warmwasser von einem Personenschlüssel auf Erfassungsgeräte (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 30.03.1998 - 16 Wx 56/98 - = NZM 1998, 484), sei es - wie im vorliegenden Fall einer fehlenden Übereinstimmung der in der Teilungserklärung angenommenen Größe der einzelnen Wohnungen mit den tatsächlichen Verhältnissen - wegen einer Verschiebung von Anteilen bzw. m2 (vgl. zu einem derartigen Fall BayObLG ZMR 1999, 842) nur dann besteht, wenn die Versagung der Zustimmung grob unbillig wäre und damit ein Festhalten an der Vereinbarung gegen Treu und Glauben verstieße(vgl. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791; Senatsbeschluss vom 30.03.1998). - BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99
Auslegung einer Teilungserklärung
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 179/99
Danach ist nicht auf den Willen der Verfasser der Teilungserklärung abzustellen, sondern alleine auf den Wortlaut und den Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung ergibt (vgl. z. B. BayObLG ZMR 1999, 773 = ZfIR 1999, 847; BayObLG NZM 1999, 866;… Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Auflage, § 8 Rd. 26). - OLG Köln, 17.01.1996 - 16 Wx 202/95
Ermächtigung des Verwalters zur Entnahme von Prozesskostenvorschüssen aus dem …
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 179/99
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht indes - neben dem von der Antragstellerin angesprochenen und im vorliegenden Fall nicht eingreifenden Gesichtspunkt einer schwerwiegenden Verletzung von Verfahrensgrundrechten, etwa eines Verstoßes gegen das Gebot auf ein objektiv willkürfreies Verfahren oder der Versagung rechtlichen Gehörs (vgl. hierzu z. B. BGH, Beschluss vom 25.11.1999 - IX ZB 95/99 - ; Senatsbeschluss WuM 1996, 245) - dann, wenn das Gericht überhaupt nicht in eine Sachprüfung einsteigt, weil es irrtümlich das Fehlen einer Zulässigkeitsvoraussetzung angenommen hat (…vgl. Zöller/Gummer, ZPO 21. Auflage, § 567 Rd. 24;… Keidel/Schmidt, FGG 14. Auflage, vor § 19 Rd. 11 c jeweils mit weiteren Nachweisen). - KG, 15.12.1999 - 24 W 6209/99
Begründung eines Sondernutzungsrechts
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 179/99
Auch die Auslegung des Beschlusses hat daher wie eine Grundbucheintragung nach objektiven Kriterien zu erfolgen und kann durch den Senat als Rechtsbeschwerdegericht in eigener Kompetenz erfolgen, da hierfür keine weiteren Ermittlungen erforderlich sind (vgl. BGH NJW 1998, 3713 = NZM 1998, 955 = WE 1999, 93; KG NZM 2000, 137;… Merle in Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rd. 44, § 45 Rd. 85).
- OLG Köln, 30.10.2000 - 16 Wx 128/00
Gegenvorstellung gegen letztinstanzliche Beschwerdeentscheidung des …
Auch ist sie nur beachtlich, wenn die im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit für die weitere Beschwerde erforderliche Form des § 29 FGG gewahrt ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17.01.1996 - 16 Wx 202/95 - und 18.02.2000 - 16 Wx 179/99 = NJW-RR 2000, 1111 = NZM 2000, 685).
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Rechtsprechung
| KG, 16.06.1999 - 24 W 7352/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 2000, 685 (Ls.)
- ZMR 1999, 659
Wird zitiert von ... (12)
- KG, 18.02.2004 - 24 W 126/03
Wohnungseigentum: Stimmrechtsübertragung auf den Wohnungskäufer als werdender …
Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 16. Juni 1999 (24 W 7352/98, ZMR 1999, 659; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 22. Juli 1998, 3 Z BR 122/98, WuM 1998, 688; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Oktober 2000, 3 W 200/00, ZMR 2001, 227 = NZM 2001, 245). - KG, 15.09.2000 - 24 W 2090/00 Ist die weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen ohne Rücksicht auf die Beschwer zulässig (BGHZ 119, 216 = NJW 1992, 3305); kann die dritte Instanz die Wertfestsetzung zweiter Instanz von Amts wegen ändern (§ 31 I 2 KostO), wegen der Unzulässigkeit der Erstbeschwerde nicht aber für die erste Instanz (Senat ZMR 1999, 659).*).
Wegen der Unzulässigkeit der Erstbeschwerde kann weder die Kostenentscheidung erster Instanz noch deren Geschäftswertfestsetzung von Amts wegen nach § 31 Abs. 1 KostO geändert werden, weil dies ein zulässiges Rechtsmittel voraussetzt, was bei der Erstbeschwerde nicht gegeben ist (Hartmann, Kostengesetze, 29. Aufl., KostO § 31 Rdn. 32 unter Hinweis auf Senat ZMR 1999, 659).
- OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 176/01
Wohnungsrecht; Bezeichnung des Gegenstandes der Beschlussfassung in der Einladung
Die abweichende Auffassung anderer Obergerichte (BayObLG MDR 1996, 751 u. MDR 1997; KG WuM 1996, 306 u. NZM 2000, 685 = ZWE 2000, 189 LS) gibt keinen Anlass, diese Rechtsprechung zu ändern.
- OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 Wx 81/00
Entscheidung der Eigentümergemeinschaft über die Sanierung einer durchfeuchteten …
Es handelt sich daher nicht um eine weitere Beschwerde, sondern um eine zulässige Erstbeschwerde ( so auch Bay ObLG ZWE 2000, 170, 171; KG ZWE 2000, 189 VROLG). - OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 175/01
Wohnungsrecht: Mißbrauch des Beschwerderechts durch Richterbeschimpfung
Die abweichende Auffassung anderer Obergerichte (BayObLG MDR 1996, 751 u. MDR 1997; KG WuM 1996, 306 u. NZM 2000, 685 = ZWE 2000, 189 LS) gibt keinen Anlass, diese Rechtsprechung zu ändern. - OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 177/01
Wohnungsrecht: Bedingte Antragsrücknahme unzulässig
Die abweichende Auffassung anderer Obergerichte (BayObLG MDR 1996, 751 u. MDR 1997; KG WuM 1996, 306 u. NZM 2000, 685 = ZWE 2000, 189 LS) gibt keinen Anlass, diese Rechtsprechung zu ändern. - OLG Köln, 10.06.2002 - 16 Wx 105/02
WEG -Recht: Ausschluss der weiteren Beschwerde
Das Landgericht entscheidet auch dann "als Beschwerdegericht", wenn es den Beschwerdewert für das landgerichtliche Verfahren festsetzt (OLG Köln, ZMR 1995, 326 und NZM 2002, 169; OLG Köln, Beschlüsse vom 23.01.2002 16 Wx 175, 178 und 179/01;… OLG Karlsruhe, WE 1998, 189, Staudinger/Wenzel, § 48 WEG Rdn. 39, A.A.: BayObLG, WE 1997, 77 und 116; KG, NZM 2000, 685). - KG, 18.02.2004 - 24 W 154/03
Antragsbefugnis; Verfahrensstandschaft; werdender Wohnungseigentümer
Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 16. Juni 1999 (24 W 7352/98, ZMR 1999, 659; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 22. Juli 1998, 3 Z BR 122/98, WuM 1998, 688; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Oktober 2000, 3 W 200/00, ZMR 2001, 227 = NZM 2001, 245). - BayObLG, 22.11.2001 - 2Z BR 149/01
Keine Abänderung vorinstanzlicher Geschäftswertfestsetzung bei unzulässigem …
Denn der Senat ist dazu nicht befugt, wenn er lediglich mit einem unzulässigen Rechtsmittel befasst ist (siehe BayObLG Rpfleger 1981, 285; ferner auch KG ZMR 1999, 659/660;… Hartmann Kostengesetze 30. Aufl. § 31 KostO Rn. 32). - BayObLG, 23.05.2000 - 1Z BR 22/00
Beschwerdesumme und Geschäftswert
Eine Änderung von Amts wegen wäre ihm nur versagt, wenn das Verfahren allein wegen der - unzulässigen - Geschäftswertbeschwerde des Beteiligten zu 2 wieder in die Rechtsmittelinstanz gelangt wäre (KG ZMR 1999, 659/660; vgl. auch BayObLG JurBüro 1989, 854/855; Schneider MDR 1972, 99;… Korintenberg/Lappe § 31 Rn. 51). - OLG Köln, 23.01.2001 - 16 Wx 178/01
Voraussetzungen des Rechts eines Mitgliedes einer Wohnungseigentümergemeinschaft …
- OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 W 81/00
Wohnungseigentum
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Rechtsprechung
| BayObLG, 06.03.2000 - 2Z BR 154/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
WEG § 45 Abs. 1
Beschwer bei Anfechtung einer Jahresabrechnung durch den Wohnungseigentümer - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Augsburg - 3 UR II 130/95
- LG Augsburg - 7 T 4891/97
- BayObLG, 06.03.2000 - 2Z BR 154/99
Papierfundstellen
- NZM 2000, 685 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92
Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen
Auszug aus BayObLG, 06.03.2000 - 2Z BR 154/99
Der Wert des Beschwerdegegenstands kann insgesamt nicht höher, wohl aber niedriger sein als der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens (BGHZ 119, 216/218 f.; BayObLGZ 1990, 141/143 f. und st. Rspr.).Da allein das vermögenswerte Interesse des Beschwerdeführers an einer Änderung der angefochtenen Entscheidung maßgebend ist, bleiben die Interessen der übrigen Wohnungseigentümer und die Bedeutung der Sache für die Gemeinschaft insgesamt unberücksichtigt (BGHZ 119, 216/219; BayObLG ZMR 1999, 348 ).
a) Wird der Beschluß über die Jahresabrechnung mit der Begründung angefochten, es sei ein falscher Kostenverteilungeschlüssel angewendet worden oder einzelne Posten hätten nicht als Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden dürfen, so bemißt sich die Beschwer des Rechtsmittelführers nach der anteiligen Belastung, die ihm bei der nach seiner Ansicht richtigen Abrechnung erspart geblieben wäre (vgl. BGHZ 119, 216 /218 ff.; BayObLG WuM 1999, 130/131 m.w.N.).
- BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 111/98
Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Beschwerde
Auszug aus BayObLG, 06.03.2000 - 2Z BR 154/99
Wird ein Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses abgewiesen, bemißt sich die Beschwer nach der finanziellen Belastung, die aufgrund des angefochtenen Eigentümerbeschlusses anteilmäßig auf den Beschwerdeführer entfällt (BayObLG WuM 1999, 130/131 m.w.N.).a) Wird der Beschluß über die Jahresabrechnung mit der Begründung angefochten, es sei ein falscher Kostenverteilungeschlüssel angewendet worden oder einzelne Posten hätten nicht als Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden dürfen, so bemißt sich die Beschwer des Rechtsmittelführers nach der anteiligen Belastung, die ihm bei der nach seiner Ansicht richtigen Abrechnung erspart geblieben wäre (vgl. BGHZ 119, 216 /218 ff.; BayObLG WuM 1999, 130/131 m.w.N.).
- BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 38/90
Auszug aus BayObLG, 06.03.2000 - 2Z BR 154/99
Der Wert des Beschwerdegegenstands kann insgesamt nicht höher, wohl aber niedriger sein als der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens (BGHZ 119, 216/218 f.; BayObLGZ 1990, 141/143 f. und st. Rspr.). - BayObLG, 17.02.2000 - 2Z BR 113/99
Geschäftswert in Wohnungseigentumssachen
Auszug aus BayObLG, 06.03.2000 - 2Z BR 154/99
Aufgrund dieser Eigentümerbeschlüsse kann für die Antragstellerin nur einmal eine Vermögenseinbuße eintreten, daher ist sie auch nur einmal beschwert (vgl. Senatsbeschluß vom 17.2.2000 - 2Z BR 113/99).
- BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 32/03
Abgrenzung der individuelle Rechtsmittelbeschwer vom Geschäftswert - Bemessung
(4) Durch den Beschluss über die Entlastung des Verwalters für den Wirtschaftszeitraum 1995/1996 (TOP 4) entsteht für die Antragsteller keine zusätzliche Beschwer (vgl. BayObLG NZM 2000, 685; NZM 2000, 686). - BayObLG, 28.02.2005 - 2Z BR 119/04
Wert der Beschwer bei Anfechtung eines Wirtschaftsplans
Im Beschlussanfechtungsverfahren über einen Wirtschaftsplan bemisst sich die Beschwer des Rechtsmittelführers, dessen Antrag abgewiesen worden ist, nach der anteiligen Belastung, die ihm bei seiner Ansicht nach richtigen Aufstellung des Wirtschaftsplans erspart geblieben wäre (vgl. BayObLG NZM 2000, 685; BayObLG NZM 2001, 715). - BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 122/01
Beschwer des Rechtsmittelführers bei Anfechtung der Beschlüsse über …
Wird außerdem der Beschluss über die Entlastung des Verwalters im Zusammenhang mit der Jahresabrechnung angefochten, führt dies nicht zu einer Erhöhung der Beschwer des Rechtsmittelführers (BayObLG NZM 2000, 685). - BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 33/00
Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung der Ungültigerklärung einer Jahresabrechnung …
Aus der Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Entlastung des Verwalters ergibt sich für den Antragsgegner zu 1 als Wohnungseigentümer keine zusätzliche Beschwer (vgl. BayObLG NZM 2000, 685).
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